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   LAG Baden-Württemberg, 16.07.2015 - 18 TaBV 1/15   

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https://dejure.org/2015,34531
LAG Baden-Württemberg, 16.07.2015 - 18 TaBV 1/15 (https://dejure.org/2015,34531)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 16.07.2015 - 18 TaBV 1/15 (https://dejure.org/2015,34531)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 16. Juli 2015 - 18 TaBV 1/15 (https://dejure.org/2015,34531)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Wirksamkeit einer Betriebsratswahl

  • IWW

    § 5 Abs. 1BetrVG, § 9 BetrVG, § ... 15 Abs. 2 BetrVG, § 7 BetrVG, § 126 BetrVG, § 19 BetrVG, § 87 Abs. 1 ArbGG, §§ 87 Abs. 2, 66 Abs. 1 Satz 1, 89 Abs. 1, Abs. 2 ArbGG, § 19 Abs. 2 Satz 2 BetrVG, § 19 Abs. 2 BetrVG, § 19 Abs. 2 BetrVG, § 19 Abs. 1 BetrVG, § 19 Abs. 1 BetrVG, § 18a Abs. 5 S. 2 BetrVG, §19 Abs. 2 BetrVG, § 19 Abs. 1 letzter Hs. BetrVG, § 92 Abs. 1, § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Betriebsratswahl bei unterlassener Bekanntmachung der vom Wahlvorstand geänderten Wählerliste im Intranet; Anfechtung der Betriebsratswahl ohne vorherigen Einspruch gegen die Wählerliste

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 19 Abs 2 S 2 BetrVG, § 19 Abs 1 BetrVG, § 4 BetrVGDV1WO, § 2 Abs 4 S 3 BetrVGDV1WO
    Betriebsratswahl - Anfechtung - fehlerhafte Wählerliste - Einspruch - Bekanntmachung im Intranet

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betriebsratswahl - und die Bekanntmachung der Wählerliste

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Anfechtung der Betriebsratswahl - und die Richtigkeit der Wählerliste

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Nichtigkeit einer Betriebsratswahl

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (20)

  • BAG, 29.03.1974 - 1 ABR 27/73

    Wahlanfechtungsbefugnis - Einspruch gegen die Richtigkeit der Wählerliste -

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 16.07.2015 - 18 TaBV 1/15
    Soweit es in diesem Zusammenhang in der Vergangenheit entschieden hat, die Wahlanfechtungsbefugnis einer im Betrieb vertretenen Gewerkschaft hänge nicht davon ab, dass zuvor Einspruch gegen die Richtigkeit der Wählerliste eingelegt wurde (BAG 29. März 1974 - 1 ABR 27/73; BAG 25. Juni 1974 - 1 ABR 68/73 - juris) kann hieraus nicht gefolgert werden, dass eine Übertragung dieser Auffassung auf den vorliegenden Fall möglich ist.

    Wahlanfechtungsberechtigt sind aber nach § 19 Abs. 2 des Gesetzes nicht nur drei wahlberechtigte Arbeitnehmer, sondern auch die im Betrieb vertretenen Gewerkschaften und der Arbeitgeber (BAG 29. März 1974 - 1 ABR 27/73 - juris).

    dd) Die erkennende Kammer schließt sich der Auffassung an, dass die Einspruchsmöglichkeit schon deshalb nicht zu einer Beschränkung der Anfechtungsbefugnis führen kann, weil die lediglich im Rang einer Verordnung geltende Bestimmung des § 4 WO-BetrVG nicht dazu führen darf, dass das als gesetzliche Bestimmung und damit höherrangig normierte Anfechtungsrecht des § 19 BetrVG von zusätzlichen Voraussetzungen abhängig ist (vgl. BAG 25. Juni 1974 - 1 ABR 68/73 - juris; BAG 29. März 1974 - 1 ABR 27/73 - juris; LAG Köln, 4. Mai 2000 - 10 TaBV 56/99 - juris; Homburg in: Däubler u.a., BetrVG, § 19 Rn. 6; Joost in: Münchener Handbuch zum Arbeitsrecht, § 216 Rn. 222; ErfKom/Koch, § 19 BetrVG Rn. 3; GK/Kreutz -BetrVG, § 19 Rn. 60).

  • BAG, 25.05.2005 - 7 ABR 39/04

    Betriebsratswahl - Prüfung von Wahlvorschlägen

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 16.07.2015 - 18 TaBV 1/15
    Dafür ist entscheidend, ob bei einer hypothetischen Betrachtungsweise eine Wahl ohne den Verstoß gegen wesentliche Wahlvorschriften unter Berücksichtigung der konkreten Umstände zwingend zu demselben Wahlergebnis geführt hätte (BAG 31. Mai 2000 - 7 ABR 78/98 - juris; BAG 25. Mai 2005 - 7 ABR 39/04 - juris mwN.).

    Eine nach allgemeiner Lebenserfahrung und angesichts der konkreten Umständen der Wahl gänzlich unwahrscheinliche Beeinflussung des Wahlergebnisses reicht nicht aus (BAG 25. Mai 2005 - 7 ABR 39/04 - juris; BAG 21. Januar 2009 - 7 ABR 65/07 - juris).

  • LAG Köln, 04.05.2000 - 10 TaBV 56/99

    Betriebsrat: Wahlanfechtung - Betriebsbegriff - räumliche Entfernung vom

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 16.07.2015 - 18 TaBV 1/15
    cc) Auf der anderen Seite hat das LAG München (10. März 2014 - 6 TaBV 6414 - juris) erkannt, dass die vorherige Einlegung eines Einspruchs nach § 4 Abs. 1 WO-BetrVG nicht als Voraussetzung für eine anschließende Wahlanfechtung erforderlich sei (so auch: LAG Köln 4. Mai 2000 - 10 TaBV 56/99 - juris, für die Anfechtungsberechtigung eines Arbeitnehmers; GK/Kreutz, § 19, Rz. 60; HaKo-BetrVG/Brors, 3. Aufl., § 19 Rz. 15; HWK/Reichold, 4. Aufl., § 19 BetrVG Rz. 18; ErfK/Koch, 15. Aufl., § 19 BetrVG Rz. 3).

    dd) Die erkennende Kammer schließt sich der Auffassung an, dass die Einspruchsmöglichkeit schon deshalb nicht zu einer Beschränkung der Anfechtungsbefugnis führen kann, weil die lediglich im Rang einer Verordnung geltende Bestimmung des § 4 WO-BetrVG nicht dazu führen darf, dass das als gesetzliche Bestimmung und damit höherrangig normierte Anfechtungsrecht des § 19 BetrVG von zusätzlichen Voraussetzungen abhängig ist (vgl. BAG 25. Juni 1974 - 1 ABR 68/73 - juris; BAG 29. März 1974 - 1 ABR 27/73 - juris; LAG Köln, 4. Mai 2000 - 10 TaBV 56/99 - juris; Homburg in: Däubler u.a., BetrVG, § 19 Rn. 6; Joost in: Münchener Handbuch zum Arbeitsrecht, § 216 Rn. 222; ErfKom/Koch, § 19 BetrVG Rn. 3; GK/Kreutz -BetrVG, § 19 Rn. 60).

  • BAG, 25.06.1974 - 1 ABR 68/73

    Anfechtung eines Betriebsratswahl wegen Nichtaufnahme eines bestimmten

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 16.07.2015 - 18 TaBV 1/15
    Soweit es in diesem Zusammenhang in der Vergangenheit entschieden hat, die Wahlanfechtungsbefugnis einer im Betrieb vertretenen Gewerkschaft hänge nicht davon ab, dass zuvor Einspruch gegen die Richtigkeit der Wählerliste eingelegt wurde (BAG 29. März 1974 - 1 ABR 27/73; BAG 25. Juni 1974 - 1 ABR 68/73 - juris) kann hieraus nicht gefolgert werden, dass eine Übertragung dieser Auffassung auf den vorliegenden Fall möglich ist.

    dd) Die erkennende Kammer schließt sich der Auffassung an, dass die Einspruchsmöglichkeit schon deshalb nicht zu einer Beschränkung der Anfechtungsbefugnis führen kann, weil die lediglich im Rang einer Verordnung geltende Bestimmung des § 4 WO-BetrVG nicht dazu führen darf, dass das als gesetzliche Bestimmung und damit höherrangig normierte Anfechtungsrecht des § 19 BetrVG von zusätzlichen Voraussetzungen abhängig ist (vgl. BAG 25. Juni 1974 - 1 ABR 68/73 - juris; BAG 29. März 1974 - 1 ABR 27/73 - juris; LAG Köln, 4. Mai 2000 - 10 TaBV 56/99 - juris; Homburg in: Däubler u.a., BetrVG, § 19 Rn. 6; Joost in: Münchener Handbuch zum Arbeitsrecht, § 216 Rn. 222; ErfKom/Koch, § 19 BetrVG Rn. 3; GK/Kreutz -BetrVG, § 19 Rn. 60).

  • LAG Nürnberg, 31.05.2012 - 5 TaBV 36/11

    Schwerbehindertenvertretung - Wahlanfechtung - Wählerliste

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 16.07.2015 - 18 TaBV 1/15
    bb) Das LAG Nürnberg (31. Mai 2012 - 5 TaBV 36/11 - juris) hält dafür, dass Arbeitnehmer ihre Anfechtungsberechtigung im Zusammenhang mit Mängeln, die Richtigkeit der Wählerliste betreffend, verlieren, wenn sie berechtigt und in der Lage waren, Einspruch gegen die Richtigkeit der Wählerliste einzulegen, hiervon jedoch kein Gebrauch gemacht haben (so auch: LAG Düsseldorf 15. Oktober 1973 - 10 TaBV 14/73 - juris; LAG Frankfurt 27. Januar 1976 - 5 TaBV 38/75 - juris; LAG Frankfurt 14. Juli 1988 - 12 TaBV 140/87- juris; Fitting 27. Aufl. § 19 Rz. 14 mwN.; Richardi/Thüsing, BetrVG, 14. Aufl. § 19 Rz 10).

    Zumindest sei eine derartige Anfechtung rechtsmissbräuchlich (LAG Nürnberg, 31. Mai 2012 - 5 TaBV 36/11 aaO.).

  • BAG, 23.07.2014 - 7 ABR 23/12

    Wahlanfechtung - Widerruf einer Kandidatur

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 16.07.2015 - 18 TaBV 1/15
    b) Nach der zutreffenden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (zuletzt BAG 23. Juli 2014 - 7 ABR 23/12 - juris; BAG 13. März 2013 - 7 ABR 70/11 - juris) kann von der Nichtigkeit einer Betriebsratswahl nur in ganz besonderen Ausnahmefällen ausgegangen werden.

    (st. Rspr., vgl. BAG 23. Juli 2014 - 7 ABR 23/12 aaO. mwN.).

  • BAG, 31.05.2000 - 7 ABR 78/98

    Übergangsmandat des Betriebsrats

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 16.07.2015 - 18 TaBV 1/15
    Dafür ist entscheidend, ob bei einer hypothetischen Betrachtungsweise eine Wahl ohne den Verstoß gegen wesentliche Wahlvorschriften unter Berücksichtigung der konkreten Umstände zwingend zu demselben Wahlergebnis geführt hätte (BAG 31. Mai 2000 - 7 ABR 78/98 - juris; BAG 25. Mai 2005 - 7 ABR 39/04 - juris mwN.).
  • BAG, 13.10.2004 - 7 ABR 5/04

    Betriebsratswahl - Information ausländischer Mitarbeiter

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 16.07.2015 - 18 TaBV 1/15
    Wesentliche Wahlvorschriften im Sinne des § 19 Abs. 1 BetrVG liegen dann vor, wenn sie elementare Grundprinzipien der Betriebsratswahl enthalten oder tragende Grundsätze des Betriebsverfassungsrechts berühren (BAG 13. Oktober 2004 - 7 ABR 5/04 - juris; Fitting BetrVG, 27. Aufl., § 19 Rn. 10; Däubler/Kittner/Klebe/Schneider, BetrVG, 12. Aufl., § 19 Rn. 3; GK-BetrVG/Kreutz, 8. Aufl., § 19 Rn. 17; ErfK/Eisemann, 15. Aufl., § 19 BetrVG Rn. 2; Richardi/Thüsing, BetrVG, 11. Aufl., § 19 Rn. 5 m.w.N.).
  • LAG Hamm, 12.01.2009 - 10 TaBV 17/07

    Betriebsratswahl; Anfechtung; Anfechtungsgrund; Auswirkung auf das Wahlergebnis;

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 16.07.2015 - 18 TaBV 1/15
    Verstöße hiergegen können im Allgemeinen die Anfechtung einer Betriebsratswahl begründen (LAG Hamm 12. Januar 2009, 10 TaBV 17/07 - juris; LAG Köln 16. Januar 1991 - 2 TaBV 37/90 - juris; Fitting, aaO., § 2 WO Rn. 9; DKK/Schneider, aaO., § 2 WO Rn. 8 a; GK/Kreutz, aaO., § 2 WO Rn. 13; Richardi/Thüsing, aaO., § 2 WO Rn. 20 mwN.).
  • BAG, 21.01.2009 - 7 ABR 65/07

    Betriebsratswahl - Wahlausschreiben - Prüfungspflicht des Wahlvor-stands

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 16.07.2015 - 18 TaBV 1/15
    Eine nach allgemeiner Lebenserfahrung und angesichts der konkreten Umständen der Wahl gänzlich unwahrscheinliche Beeinflussung des Wahlergebnisses reicht nicht aus (BAG 25. Mai 2005 - 7 ABR 39/04 - juris; BAG 21. Januar 2009 - 7 ABR 65/07 - juris).
  • LAG Köln, 16.01.1991 - 2 TaBV 37/90

    Betriebsratswahl: Wahlanfechtung - Auslegung der Wählerliste - Befristung

  • BAG, 18.07.2012 - 7 ABR 21/11

    Wahlanfechtung - Prüfpflicht - Stützunterschrift

  • BAG, 12.06.2013 - 7 ABR 77/11

    Betriebsratswahl - Stimmabgabevermerk

  • BAG, 23.07.2014 - 7 ABR 61/12

    Hauptschwerbehindertenvertretung - vereinfachtes Wahlverfahren - räumliche Nähe

  • BAG, 14.11.2001 - 7 ABR 40/00

    Anfechtung einer Betriebsratswahl

  • BAG, 10.06.1983 - 6 ABR 50/82

    Nichtigkeit und Anfechtbarkeit einer Wahl; Ausschlußfrist

  • LAG Hessen, 14.07.1988 - 12 TaBV 140/87

    Wirksamkeit einer durchgeführten Betriebsratswahl ; Ausschluss der Wahl

  • LAG Hessen, 27.01.1976 - 5 TaBV 38/75

    Wirksamkeit einer Bertriebsratswahl; Befugnis zur Wahlanfechtung

  • BAG, 13.03.2013 - 7 ABR 70/11

    Tarifvertrag nach § 3 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG

  • BAG, 27.01.1993 - 7 ABR 37/92

    Wahl der Arbeitnehmervertreter zum Aufsichtsrat

  • BAG, 02.08.2017 - 7 ABR 42/15

    Betriebsrat - Wahlanfechtung - Wählerliste - Einspruch

    Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 16. Juli 2015 - 18 TaBV 1/15 - wird zurückgewiesen.
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