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   LAG Baden-Württemberg, 17.01.2012 - 22 Sa 77/11   

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LAG Baden-Württemberg, 17.01.2012 - 22 Sa 77/11 (https://dejure.org/2012,12112)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17.01.2012 - 22 Sa 77/11 (https://dejure.org/2012,12112)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17. Januar 2012 - 22 Sa 77/11 (https://dejure.org/2012,12112)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Karenzentschädigung bei Erfolgsbeteiligung; Ausweitung des Auskunftszeitraumes im Rahmen einer Stufenklage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Karenzentschädigung bei Erfolgsbeteiligung; Ausweitung des Auskunftszeitraumes im Rahmen einer Stufenklage

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (20)

  • BAG, 18.12.2008 - 8 AZR 81/08

    Vertragsstrafe - AGB-Kontrolle

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 17.01.2012 - 22 Sa 77/11
    Nach § 310 Abs. 3 Nr. 1 BGB gelten bei Verbraucherverträgen, zu denen Arbeitsverträge gehören (vgl. BAG, 25. Mai 2005, 5 AZR 572/05, NZA 2005, 1111, 1115; 18. März 2008, 9 AZR 186/07, NZA 2008, 1004, 1006; 18. Dezember 2008, 8 AZR 81/08, NZA-RR 2009, 519, 521), allgemeine Geschäftsbedingungen als vom Arbeitgeber gestellt, es sei denn, dass sie durch den Arbeitnehmer in den Vertrag eingeführt worden sind.

    Vorformuliert ist eine Vertragsbedingung, wenn sie zeitlich vor dem Vertragsschluss vorliegt, sei es schriftlich oder elektronisch fixiert oder im Gedächtnis gespeichert (vgl. BAG, 18. Dezember 2008, 8 AZR 81/08, NZA-RR 2009, 519, 521; HKArbR/Boemke/Ulrici, aaO., § 305 BGB Rn. 8).

    Soweit die Beklagte eine Einflussnahme des Klägers auf die Vertragsbedingungen geltend macht, ändert dies nichts an der Vorformulierung durch den von ihr beauftragten Verhandlungsführer (vgl. BAG, 18. Dezember 2008, aaO.).

    Für eine Vielzahl von Verträgen vorformuliert ist eine Vertragsbestimmung, wenn ihre dreimalige Verwendung beabsichtigt ist (vgl. BAG 1. März 2006, 5 AZR 363/05, NZA 2006, 746, 747; 18. Dezember 2008, 8 AZR 81/08, NZA-RR 2009, 519, 520).

    Der Anschein eines zur Mehrfachverwendung entwickelten Vertrages wird nicht dadurch widerlegt, dass er in Teilen individuelle Vereinbarungen enthält (vgl. BAG, 1. März 2006, aaO.; 18. Dezember 2008, aaO., 520 f.).

  • BAG, 25.05.2005 - 5 AZR 572/04

    Einzelvertragliche zweistufige Ausschlussfrist

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 17.01.2012 - 22 Sa 77/11
    Nach § 310 Abs. 3 Nr. 1 BGB gelten bei Verbraucherverträgen, zu denen Arbeitsverträge gehören (vgl. BAG, 25. Mai 2005, 5 AZR 572/05, NZA 2005, 1111, 1115; 18. März 2008, 9 AZR 186/07, NZA 2008, 1004, 1006; 18. Dezember 2008, 8 AZR 81/08, NZA-RR 2009, 519, 521), allgemeine Geschäftsbedingungen als vom Arbeitgeber gestellt, es sei denn, dass sie durch den Arbeitnehmer in den Vertrag eingeführt worden sind.

    Auch das Bundesarbeitsgericht geht davon aus, dass die Möglichkeit der Einflussnahme gemäß § 310 Abs. 3 Nr. 2 BGB inhaltlich einem Aushandeln entspricht und damit voraussetzt, dass der Verwender die Klausel ernsthaft zur Disposition gestellt und dem Arbeitnehmer Gestaltungsfreiheit zur Wahrung seiner Interessen eingeräumt hat (BAG 25. Mai 2005 - 5 AZR 572/04 - mwN, BAGE 115, 19 = AP BGB § 310 Nr. 1 = EzA BGB 2002 § 307 Nr. 3).

    Die Beweislast dafür, dass bei einer Vertragsklausel, die nur zu einer einmaligen Verwendung bestimmt war, für den Verbraucher keine Möglichkeit der Einflussnahme bestanden hat, trägt letztlich der Verbraucher, wenn sich der Unternehmer im Rahmen einer abgestuften Darlegungslast auf eine entsprechende Behauptung des Verbrauchers konkret eingelassen hat (vgl. BAG 25. Mai 2005 - 5 AZR 572/04 - aaO.).

  • BAG, 01.03.2006 - 5 AZR 363/05

    Anrechnung von Tariferhöhungen auf Zulagen - AGB-Kontrolle

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 17.01.2012 - 22 Sa 77/11
    Für eine Vielzahl von Verträgen vorformuliert ist eine Vertragsbestimmung, wenn ihre dreimalige Verwendung beabsichtigt ist (vgl. BAG 1. März 2006, 5 AZR 363/05, NZA 2006, 746, 747; 18. Dezember 2008, 8 AZR 81/08, NZA-RR 2009, 519, 520).

    Der Anschein eines zur Mehrfachverwendung entwickelten Vertrages wird nicht dadurch widerlegt, dass er in Teilen individuelle Vereinbarungen enthält (vgl. BAG, 1. März 2006, aaO.; 18. Dezember 2008, aaO., 520 f.).

  • BAG, 26.09.2002 - 6 AZR 434/00

    Vertragsauslegung - Höhe der Ausbildungsvergütung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 17.01.2012 - 22 Sa 77/11
    Bei der Auslegung sind alle tatsächlichen Begleitumstände der Erklärung zu berücksichtigen, die für die Frage von Bedeutung sein können, welchen Willen der Erklärende bei seiner Erklärung gehabt hat und wie die Erklärung von dem Empfänger zu verstehen war (vgl. BAG vom 29.06.2002 - 6 AZR 434/00 = AP Nr. 10 zu § 10 BBiG ).
  • BAG, 19.04.2005 - 9 AZR 233/04

    Teilzeitbeschäftigung während Elternzeit

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 17.01.2012 - 22 Sa 77/11
    Die Inanspruchnahme von Elternzeit führt aufgrund des dem Arbeitnehmer eingeräumten Gestaltungsrechts unmittelbar zum Ruhen der wechselseitigen Hauptpflichten (vgl. BAG 19. April 2005 - 9 AZR 233/04 - BAGE 114, 206 ).
  • BAG, 18.04.2007 - 4 AZR 652/05

    Bezugnahmeklausel - Auslegung - Vertrauensschutz

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 17.01.2012 - 22 Sa 77/11
    Auch die außerhalb der Vereinbarung liegenden Umstände sind einzubeziehen, soweit sie einen Schluss auf den Sinngehalt der Erklärung zulassen (vgl. BAG vom 18.04.2007 - 4 AZR 652/05).
  • BAG, 28.05.2008 - 10 AZR 351/07

    Verfall von Ansprüchen aus einem Aktienoptionsplan

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 17.01.2012 - 22 Sa 77/11
    Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zum Verfall von Aktienoptionen (BAG 28.05.2008 - 10 AZR 351/07) ausgeschiedener Mitarbeiter kann die Beklagte für ihre Interpretation nicht nutzbar machen, da sich die entsprechenden Entscheidungen mit der Wirksamkeit von Formular-Verfallklauseln beschäftigen (die vorliegend ja gerade fehlt).
  • BAG, 20.01.2010 - 10 AZR 914/08

    Sonderzuwendung (Freiwilligkeitsvorbehalt) - Unklarheitenregelung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 17.01.2012 - 22 Sa 77/11
    (vgl. BAG, Urteil vom 20.01.2010 - 10 AZR 914/08 - aaO.).
  • BAG, 19.10.2010 - 6 AZR 118/10

    Anforderungen an Berufungsbegründung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 17.01.2012 - 22 Sa 77/11
    Diese Berufung gegen die Abweisung der Hilfswiderklage ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG, 19.10.2010, 6 AZR 118/10 = NZA 2011, 62) als unzulässig zu verwerfen.
  • BGH, 19.12.1969 - V ZR 114/66

    Auseinandersetzung zwischen geschiedenen Eheleuten - Anspruch auf hälftige

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 17.01.2012 - 22 Sa 77/11
    Auch bei einer Stufenklage gemäß § 254 ZPO ist es demnach rechtlich nicht ausgeschlossen, dass die maßgeblichen Vorfragen im weiteren Verfahren über den Zahlungsanspruch anders als im Teilurteil beurteilt werden (BGH, Urteile vom 26. April 1989 - IVb ZR 48/88, aaO. S. 242 f. und vom 19. Dezember 1969 - V ZR 114/66, WM 1970, 405, 406; Beschluss vom 10. Juni 1999 - VII ZB 17/98, NJW 1999, 3049 ; BGH 29.3.2011 - VI ZR117/10).
  • BGH, 26.04.1989 - IVb ZR 48/88

    Zulässigkeit eines Teilurteils; Hinzuziehung eines Sachverständigen bei der

  • BGH, 03.04.1998 - V ZR 6/97

    Wirksamkeit einer formularmäßigen Vereinbarung einer Vertragsstrafe in einem

  • BGH, 10.06.1999 - VII ZB 17/98

    Wert der Beschwer der zur Auskunfterteilung verurteilten Partei bei einer

  • BGH, 02.03.2000 - III ZR 65/99

    Rechtschutzbedürfnis für Stufenklage

  • BGH, 19.09.2005 - II ZR 342/03

    Zeitliche Beschränkung der Beteiligung von Managern und Mitarbeitern an der sie

  • EuGH, 22.10.2009 - C-116/08

    DIE ENTLASSUNGSENTSCHÄDIGUNG FÜR EINEN IN VOLLZEIT ANGESTELLTEN ARBEITNEHMER, DER

  • BAG, 29.09.1993 - 4 AZR 693/92

    Unselbständige Anschlußberufung - Bedingte Einlegung - Einlegung ohne Beschwer -

  • BAG, 18.03.2008 - 9 AZR 186/07

    Rückzahlung von Ausbildungskosten - AGB-Kontrolle

  • BAG, 14.07.2010 - 10 AZR 291/09

    Wettbewerbsverbot - Vorvertrag

  • BGH, 03.11.1989 - V ZR 143/87

    Heilung des Formmangels einer Teilungsvereinbarung; Rechtsgeschäftliche

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