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   LAG Baden-Württemberg, 17.05.2021 - 10 Sa 49/20   

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LAG Baden-Württemberg, 17.05.2021 - 10 Sa 49/20 (https://dejure.org/2021,13122)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17.05.2021 - 10 Sa 49/20 (https://dejure.org/2021,13122)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17. Mai 2021 - 10 Sa 49/20 (https://dejure.org/2021,13122)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • IWW
  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Benachteiligung wegen Schwerbehinderung - pfändbare Entschädigung - Höhe - Kündigung ohne Zustimmung des Integrationsamtes - Insolvenzmasse - gewillkürte Prozessstandschaft

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 15 Abs 2 S 1 AGG, § 22 AGG, § 7 Abs 1 AGG, § 1 AGG, § 3 Abs 1 AGG
    Benachteiligung wegen Schwerbehinderung - pfändbare Entschädigung - Höhe - Kündigung ohne Zustimmung des Integrationsamtes - Insolvenzmasse - gewillkürte Prozessstandschaft

  • rechtsportal.de

    Entschädigungsanspruch nach § 15 Abs. 2 Satz 1 AGG ; Diskriminierung; Benachteiligung; schwerbehinderter Mensch; Kündigung ohne Zustimmung des Integrationsamtes; Sozialauswahl; Höhe der Entschädigung; Pfändbarkeit der Entschädigung; Restschuldverfahren; Insolvenzmasse; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Entschädigungsanspruch nach AGG wegen Benachteiligung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Entschädigungsanspruch nach AGG abtretbar; Pfändbarkeit von Entschädigungsansprüchen nach AGG; Entschädigungsansprüche nach AGG als Teil der Insolvenzmasse; Vier Bruttogehälter als Entschädigung bei Verstoß gegen Benachteiligungsverbot wegen Kündigung; Vermutung der ...

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kündigung eines Schwerbehinderten ohne Einholen der Zustimmung des LAGESO - Entschädigungspflicht!

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Entschädigungsanspruch nach § 15 Abs. 2 Satz 1 AGG; Diskriminierung; Benachteiligung; schwerbehinderter Mensch; Kündigung ohne Zustimmung des Integrationsamtes; Sozialauswahl; Höhe der Entschädigung; Pfändbarkeit der Entschädigung; Restschuldverfahren; Insolvenzmasse; ...

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (31)

  • BAG, 27.08.2020 - 8 AZR 45/19

    Schwerbehinderter Bewerber - Vorstellungsgespräch

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 17.05.2021 - 10 Sa 49/20
    Wenn im Streitfall die eine Partei Indizien beweist, die eine Benachteiligung wegen eines in § 1 AGG genannten Grundes vermuten lassen, trägt die andere Partei die Beweislast dafür, dass kein Verstoß gegen die Bestimmungen zum Schutz vor Benachteiligung vorgelegen hat (st. Rspr., vgl. nur BAG 27. August 2020 - 8 AZR 45/19 - Rn. 27).

    Die Beklagte als Arbeitgeberin muss Tatsachen vortragen und ggf. beweisen, aus denen sich ergibt, dass ausschließlich andere als die in § 1 AGG genannten Gründe zu einer ungünstigeren Behandlung geführt haben (BAG 27. August 2020 - 8 AZR 45/19 - Rn. 30).

    Der Verstoß des Arbeitgebers gegen Vorschriften, die Verfahrens- und/oder Förderpflichten zugunsten schwerbehinderter Menschen enthalten, begründet regelmäßig die Vermutung einer Benachteiligung wegen der (Schwer)Behinderung (st. Rspr., vgl. zuletzt BAG 27. August 2020 - 8 AZR 45/19 - Rn. 29 m.w.N.; zum Unterlassen als Benachteiligung vgl. auch Staudinger/Serr BGB (2020) § 3 AGG Rn. 5; BeckOK ArbR/Roloff § 3 AGG Rn. 5; zu den besonderen Schutzvorschriften des Mutterschutzgesetzes vgl. BAG 12. Dezember 2013 - 8 AZR 838/12 - Rn. 31) .

    Jedenfalls vermag die Erklärung der Beklagten die einmal erfolgte ungünstigere Behandlung nicht aufzuheben und damit einen Entschädigungsanspruch zu beseitigen (BAG 22. August 2013 - 8 AZR 563/12 - Rn. 53; 27. August 2020 - 8 AZR 45/19 - Rn. 56).

  • BAG, 19.02.2014 - 5 AZR 1047/12

    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay")

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 17.05.2021 - 10 Sa 49/20
    Schließlich ist anerkannt, dass es sich auch bei dem Anspruch aus § 10 Abs. 4 AÜG a.F. (§ 8 AÜG n.F.) um einen - die vertragliche Vergütungsabrede korrigierenden gesetzlichen - Entgeltanspruch i.S.d. § 850 Abs. 4 ZPO handelt (BAG 19. Februar 2014 - 5 AZR 1047/12 - Rn. 18).

    Denn er ist - im Gegensatz zu § 287 Abs. 2 InsO, der wegen der notwendigen Abtretungserklärung zum Anspruchsverlust führt (vgl. BAG 19. Februar 2014 - 5 AZR 1047/12 - Rn. 23) - noch Anspruchsinhaber.

    Sie setzt neben der wirksamen Ermächtigung durch den Berechtigten ein eigenes schutzwürdiges Interesse des Klägers voraus (st. Rspr., vgl. nur BAG 19. Februar 2014 - 5 AZR 1047/12 - Rn. 21 ff.; 23. September 2009 - 5 AZR 518/08 - Rn. 14; 19. März 2008 - 5 AZR 432/07 - Rn. 10 m.w.N.; Zöller/Althammer a.a.O. § 50 Rn. 40 f.).

    Eine natürliche Person wie der Kläger, über deren Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist, hat regelmäßig ein schutzwürdiges Eigeninteresse daran, ein zur Insolvenzmasse gehörendes Recht im eigenen Namen geltend zu machen und so ihre Verbindlichkeiten zu tilgen (BAG 19. Februar 2014 - 5 AZR 1047/12 - Rn. 23 m.w.N.) .

  • BAG, 16.02.2012 - 6 AZR 553/10

    Frage nach der Schwerbehinderung im Arbeitsverhältnis

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 17.05.2021 - 10 Sa 49/20
    Diesen Zwecken dient u.a. § 1 Abs. 3 KSchG und der in §§ 168 ff. SGB IX geregelte Sonderkündigungsschutz (BAG 16. Februar 2012 - 6 AZR 553/10 - Rn. 22) .

    Dem Integrationsamt obliegt im Rahmen des Sonderkündigungsschutzes die Inschutznahme des Schwerbehinderten mit dem Ziel, die aus seiner Behinderung resultierenden Benachteiligungen auf dem Arbeitsmarkt auszugleichen, dadurch seine Wettbewerbsfähigkeit mit Nichtbehinderten herzustellen und sicherzustellen, dass er gegenüber Letzteren nicht ins Hintertreffen gerät (BAG 16. Februar 2012 - 6 AZR 553/10 - Rn. 21 m.w.N.).

    Dazu muss sie sämtliche Daten sammeln, die diesen Kündigungsschutz begründen können - was sie auch darf (BAG 16. Februar 2012 - 6 AZR 553/10 - Rn. 11 ff.) .

  • BAG, 28.05.2020 - 8 AZR 170/19

    Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 17.05.2021 - 10 Sa 49/20
    Auf ein schuldhaftes Verhalten oder gar eine Benachteiligungsabsicht kommt es nicht an (st. Rspr., vgl. nur BAG 21. Februar 2013 - 8 AZR 180/12 - Rn. 35; 28. Mai 2020 - 8 AZR 170/19 - Rn. 20 ff.).

    Vielmehr sind die tatsächlich entstandenen Nachteile gemäß den anwendbaren staatlichen Regeln in vollem Umfang auszugleichen (BAG 28. Mai 2020 - 8 AZR 170/19 - Rn. 18 f. mit zahlreichen Nachweisen aus der Rechtsprechung des EuGH).

    Dagegen können Umstände, die den Verschuldensgrad erhöhen, die Höhe der Entschädigung nach oben beeinflussen (BAG 28. Mai 2020 - 8 AZR 170/19 - Rn. 31 und 39) .

  • BAG, 22.01.2009 - 8 AZR 906/07

    Altersdiskriminierung - Entschädigung - Versetzung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 17.05.2021 - 10 Sa 49/20
    Eine echte Wiedergutmachung, die zu Gunsten der Beklagten berücksichtigt werden könnte, ist deshalb nicht zu erkennen (zur Wiedergutmachung vgl. BAG 22. Januar 2009 - 8 AZR 906/07 - Rn. 82) .

    Allerdings schließt eine benachteiligende Maßnahme im bestehenden Arbeitsverhältnis das Anknüpfen auf das Monatsgehalt bei der Festsetzung der Höhe der Entschädigung nicht aus (vgl. BAG 22. Januar 2009 - 8 AZR 906/07 - Rn. 84) .

    Diese Gefahr und die damit ohne besonderen Nachweis zu bejahende Belastung des Klägers (vgl. zum regelmäßigen Vorliegen immaterieller Schäden bei einer Benachteiligung BAG 22. Januar 2009 - 8 AZR 906/07 - Rn. 75 f.) lässt sich durch das Monatsgehalt abbilden: Die Angst vor dem Verlust des Arbeitsplatzes ist letztendlich diejenige um die Existenzgrundlage vor dem besonderen Hintergrund, dass sich durch die Missachtung von Schutzbestimmungen die Einschätzung verfestigt, als schwerbehinderter Mensch nicht gut gelitten zu sein.

  • BAG, 12.12.2013 - 8 AZR 838/12

    Entschädigungsanspruch bei diskriminierender Kündigung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 17.05.2021 - 10 Sa 49/20
    Auch § 2 Abs. 4 AGG sperrt Ansprüche auf Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG nicht (BAG 21. April 2016 - 8 AZR 402/14 - Rn. 13; 12. Dezember 2013 - 8 AZR 838/12 - Rn. 19).

    Der Verstoß des Arbeitgebers gegen Vorschriften, die Verfahrens- und/oder Förderpflichten zugunsten schwerbehinderter Menschen enthalten, begründet regelmäßig die Vermutung einer Benachteiligung wegen der (Schwer)Behinderung (st. Rspr., vgl. zuletzt BAG 27. August 2020 - 8 AZR 45/19 - Rn. 29 m.w.N.; zum Unterlassen als Benachteiligung vgl. auch Staudinger/Serr BGB (2020) § 3 AGG Rn. 5; BeckOK ArbR/Roloff § 3 AGG Rn. 5; zu den besonderen Schutzvorschriften des Mutterschutzgesetzes vgl. BAG 12. Dezember 2013 - 8 AZR 838/12 - Rn. 31) .

    Die Summe läge selbst dann, wenn der von der Beklagten für richtig gehaltene Betrag von 2.733,33 Euro zu Grunde gelegt würde, mit 10.933,32 Euro über dem vom Kläger geltend gemachten Betrag (vgl. zur Höhe auch BAG 12. Dezember 2013 - 8 AZR 838/12 - bei einer Kündigung gegen Verstoß gegen das mutterschutzrechtliche Kündigungsverbot: Festsetzung von sechs Monatsgehältern).

  • BGH, 18.06.2020 - IX ZB 11/19

    Pfändungsschutzantrag nach Verbraucherinsolvenz; Pfändbarkeit des Anspruchs auf

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 17.05.2021 - 10 Sa 49/20
    Er fällt daher in die Insolvenzmasse (im Anschluss an BGH 18.06.2020 - IX ZB 11/19 -).

    Das Gericht folgt den Erwägungen des Bundesgerichtshofs (BGH 18. Juni 2020 - IX ZB 11/19 - Rn. 18 ff.) und nimmt auf diese Bezug.

    dd) Etwas Anderes hat auch der Bundesgerichtshof im Beschluss vom 18. Juni 2020 - IX ZB 11/19 - nicht entschieden.

  • BAG, 16.05.2013 - 6 AZR 556/11

    Verschleiertes Arbeitseinkommen - Freigabe aus der Masse

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 17.05.2021 - 10 Sa 49/20
    Darin liegt aber kein Wechsel vom Anspruch aus eigenem Recht zu einem solchen aus abgetretenem Recht, worin wegen der Änderung des dazu vorgetragenen Lebenssachverhalts grundsätzlich ein Wechsel des Streitgegenstandes gemäß § 263 ZPO zu sehen wäre (vgl. nur BGH 8. Mai 2007 - XI ZR 278/06 - Rn. 17; 5. April 2001 - IX ZR 441/99 - zu II. der Gründe; BAG 16. Mai 2013 - 6 AZR 556/11 - Rn. 66).

    Auch mit dem Hilfsantrag, gerichtet auf vollständige Zahlung an den Insolvenzverwalter, hat er weiterhin einen eigenen Anspruch geltend gemacht (zum umgekehrten Fall des Wechsels vom eigenen zum fremden Recht BAG 16.Mai 2012 - 6 AZR 556/11 - Rn. 63 ff.) .

  • BAG, 19.03.2008 - 5 AZR 432/07

    Prozessführungsbefugnis für die Bundesagentur für Arbeit

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 17.05.2021 - 10 Sa 49/20
    Sie setzt neben der wirksamen Ermächtigung durch den Berechtigten ein eigenes schutzwürdiges Interesse des Klägers voraus (st. Rspr., vgl. nur BAG 19. Februar 2014 - 5 AZR 1047/12 - Rn. 21 ff.; 23. September 2009 - 5 AZR 518/08 - Rn. 14; 19. März 2008 - 5 AZR 432/07 - Rn. 10 m.w.N.; Zöller/Althammer a.a.O. § 50 Rn. 40 f.).

    (a) Die Prozessführungsermächtigung kann nach Klageerhebung erfolgen und wirkt bei offengelegter Prozessstandschaft auf den Zeitpunkt der Klageerhebung zurück (st. Rspr., vgl. nur BAG 19. März 2008 - 5 AZR 432/07 - Rn. 10; 23. September 2008 - 5 AZR 518/08 - Rn. 14) .

  • BAG, 23.09.2009 - 5 AZR 518/08

    Prozessstandschaft für die Bundesagentur - Annahmeverzug

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 17.05.2021 - 10 Sa 49/20
    Sie setzt neben der wirksamen Ermächtigung durch den Berechtigten ein eigenes schutzwürdiges Interesse des Klägers voraus (st. Rspr., vgl. nur BAG 19. Februar 2014 - 5 AZR 1047/12 - Rn. 21 ff.; 23. September 2009 - 5 AZR 518/08 - Rn. 14; 19. März 2008 - 5 AZR 432/07 - Rn. 10 m.w.N.; Zöller/Althammer a.a.O. § 50 Rn. 40 f.).

    (a) Die Prozessführungsermächtigung kann nach Klageerhebung erfolgen und wirkt bei offengelegter Prozessstandschaft auf den Zeitpunkt der Klageerhebung zurück (st. Rspr., vgl. nur BAG 19. März 2008 - 5 AZR 432/07 - Rn. 10; 23. September 2008 - 5 AZR 518/08 - Rn. 14) .

  • BGH, 08.05.2007 - XI ZR 278/06

    Änderung des Streitgegenstandes bei Herleitung der Aktivlegitimation aus Pfändung

  • BAG, 06.05.2009 - 10 AZR 834/08

    Pfändung - Schadensersatz als Arbeitseinkommen

  • BAG, 22.10.2009 - 8 AZR 865/08

    Auslegung einer Kündigungserklärung des Arbeitnehmers - Vertragsstrafe -

  • BGH, 05.04.2001 - IX ZR 441/99

    Rechte des Schuldners bei Forderungspfändung

  • BAG, 22.08.2013 - 8 AZR 563/12

    Entschädigungsanspruch - schwerbehinderter Bewerber - Nichteinladung zum

  • BAG, 17.03.2016 - 8 AZR 677/14

    Unmittelbare Benachteiligung wegen des Alters - Benachteiligung durch Unterlassen

  • BAG, 29.06.2017 - 8 AZR 402/15

    Ausschlussfrist des § 15 Abs. 4 AGG

  • BAG, 21.02.2013 - 8 AZR 180/12

    Entschädigungsanspruch - abgelehnter Bewerber - Benachteiligung wegen Behinderung

  • BAG, 21.04.2016 - 8 AZR 402/14

    Entschädigung nach dem AGG - Präventionsverfahren

  • BAG, 12.09.2006 - 9 AZR 807/05

    Benachteiligung wegen Schwerbehinderung

  • BAG, 23.01.2020 - 8 AZR 484/18

    AGG: Benachteiligung schwerbehinderter Bewerber durch unterlassene Einladung zu

  • BAG, 19.08.2010 - 8 AZR 530/09

    Entschädigung - Schadensersatz - Bewerbung - altersbedingte Benachteiligung

  • BAG, 22.10.2009 - 8 AZR 642/08

    Entschädigung - Benachteiligung wegen Behinderung - krankheitsbedingte Kündigung

  • BAG, 16.02.2012 - 8 AZR 697/10

    Entschädigungsanspruch eines schwerbehinderten Bewerbers - öffentlicher

  • LAG Baden-Württemberg, 23.09.2011 - 18 Sa 49/11

    Unwirksamkeit des Urteils - Verstoß gegen § 249 Abs 2 ZPO - Pfändbarkeit von

  • BAG, 28.08.2001 - 9 AZR 611/99

    Pfändbarkeit der Urlaubsabgeltung

  • BAG, 12.09.1979 - 4 AZR 420/77

    Pfändungs- und Überweisungsbeschluss - Formularmäßiger Erlass - Abfindung -

  • BAG, 12.08.2014 - 10 AZB 8/14

    Verbraucherinsolvenz - Abfindungsvergleich

  • BAG, 20.06.2013 - 6 AZR 789/11

    Änderungskündigung zur Arbeitszeit- und Vergütungsreduzierung im

  • BAG, 13.11.1991 - 4 AZR 20/91

    Pfändbarkeit einer Sozialplanabfindung

  • BAG, 13.07.1959 - 2 AZR 398/58

    Pfändungs- und Überweisungsbeschluss - Formularmäßiger Erlass -

  • ArbG Halle, 21.04.2022 - 2 Ca 1067/21

    Wirksamkeit Kündigung - Probezeit - schwerbehinderter Arbeitnehmer - Beteiligung

    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob die Klägerin überhaupt berechtigt war, einen Anspruch auf Schadensersatz nach Maßgabe von § 15 AGG im eigenen Namen geltend zu machen (vgl. hierzu Bundesgerichtshof Beschluss vom 18.06.2020 - IX ZB 11/19 - zitiert nach juris; Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg Urteil vom 17.05.2021 - 10 Sa 49/20 - zitiert nach juris).
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