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   LAG Baden-Württemberg, 18.08.2020 - 15 Sa 48/19   

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LAG Baden-Württemberg, 18.08.2020 - 15 Sa 48/19 (https://dejure.org/2020,23206)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 18.08.2020 - 15 Sa 48/19 (https://dejure.org/2020,23206)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 18. August 2020 - 15 Sa 48/19 (https://dejure.org/2020,23206)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Übergang von Schadensersatzansprüchen des Arbeitgebers gegen den Arbeitnehmer im Zuge eines Betriebsübergangs; Wirksamkeit und Umfang einer Gesamterledigungsklausel; Treuwidrigkeit der Berufung des Arbeitnehmers auf die Erledigung von Schadensersatzansprüchen aus ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (18)

  • BAG, 21.06.2012 - 8 AZR 243/11

    Betriebsübergang

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 18.08.2020 - 15 Sa 48/19
    Beim Betriebsteilübergang muss der Betriebs(teil)erwerber die funktionelle Verknüpfung zwischen den übertragenen Produktionsfaktoren beibehalten, und es muss ihm derart ermöglicht werden, diese Faktoren zu nutzen, um derselben oder einer gleichartigen wirtschaftlichen Tätigkeit nachzugehen (vgl. BAG 21.06.2012 - 8 AZR 243/11 - Juris Rn. 27 bis 29).

    Sächliche Betriebsmittel sind wesentlich, wenn ihr Einsatz bei wertender Betrachtung den eigentlichen Kern des zur Wertschöpfung erforderlichen Funktionszusammenhangs ausmacht (vgl. BAG 21.06.2012 - 8 AZR 243/11 - aaO Rn. 35).

    Ein rechtsgeschäftlicher Übergang kann auch dann angenommen werden, wenn er durch eine Reihe von verschiedenen Rechtsgeschäften bzw. durch rechtsgeschäftliche Vereinbarungen mit verschiedenen Dritten veranlasst wird (vgl. BAG 21.06.2012 - 8 AZR 243/11 - aaO Rn. 60 mwN).

  • BAG, 21.01.1999 - 8 AZR 373/97
    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 18.08.2020 - 15 Sa 48/19
    Es handele sich ersichtlich nicht um einen vom Arbeitsverhältnis unabhängigen, eigenständigen Darlehensvertrag, der durch den Betriebsübergang nicht berührt würde (Bezugnahme auf BAG 21.01.1999 - 8 AZR 373/97), dies schon deshalb, weil die Rückzahlung des "Darlehens" zur Hälfte in Form von Überstunden im Arbeitsverhältnis habe erfolgen sollen.

    Das Arbeitsgericht hat die vom Bundesarbeitsgericht hierzu entwickelten Grundsätze (vgl. BAG 21.01.1999 - 8 AZR 373/97 - Juris), denen auch die Berufungskammer folgt, auf den vorliegenden Sachverhalt richtig angewandt.

  • BAG, 22.10.2008 - 10 AZR 617/07

    Nachvertragliches Wettbewerbsverbot - Aufhebung durch gerichtlichen Vergleich

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 18.08.2020 - 15 Sa 48/19
    Dies gelte auch dann, wenn der in Abgeltungsklauseln häufig verwendete Zusatz "gleich, ob bekannt oder unbekannt" fehle (Bezugnahme auf BAG 22.10.2008 - 10 AZR 617/07).

    Zum Fehlen des Zusatzes "gleich ob bekannt oder unbekannt" in der Erledigungsklausel hat das Arbeitsgericht völlig zu Recht auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, der auch die Berufungskammer folgt, Bezug genommen (vgl. BAG 22.10.2008 - 10 AZR 617/07 - NZA 2009, 139 Rn. 25 und 30).

  • BAG, 21.08.2014 - 8 AZR 655/13

    Schadensersatz - Wegnahme von Zahngold

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 18.08.2020 - 15 Sa 48/19
    Auch Ansprüche aus Delikts- und Bereicherungsrecht seien erfasst (Bezugnahme auf BAG 21.08.2014 - 8 AZR 655/13 - und 26.04.1990 - 8 AZR 153/89).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts handelt es sich bei Schadensersatzansprüchen um Rechte und Pflichten "aus" dem Arbeitsverhältnis, die so vom Veräußerer auf den Erwerber übergehen, wie sie "im Zeitpunkt des Übergangs" bestehen (vgl. BAG 21.08.2014 - 8 AZR 655/13 - NZA 2015, 94).

  • BAG, 14.05.2020 - 6 AZR 235/19

    Kündigungen des Kabinen-Personals von Air Berlin wegen fehlerhafter

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 18.08.2020 - 15 Sa 48/19
    Entscheidend ist nur, dass es sich um eine wirtschaftliche Einheit handelt (vgl. BAG 14.05.2020 - 6 AZR 235/19 - Juris Rn. 58 und 59).

    Diese Umstände sind jedoch nur Teilaspekte der vorzunehmenden Gesamtbewertung und dürfen deshalb nicht isoliert betrachtet werden (vgl. BAG 14.05.2020 - 6 AZR 235/19 - aaO Rn. 60 und 61).

  • ArbG Stuttgart, 03.07.2019 - 4 Ca 7274/18

    Untreue des Arbeitnehmers - Schadensersatz - Betriebsübergang - Rückabtretung -

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 18.08.2020 - 15 Sa 48/19
    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 03.07.2019 - 4 Ca 7274/18 - wird zurückgewiesen.

    Unter Aufhebung des Urteils des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 03.07.2019 - 4 Ca 7274/18 - wird der Beklagte verurteilt, an den Kläger 76 954, 53 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz hieraus seit Rechtshängigkeit zu bezahlen.

  • BAG, 20.11.2003 - 8 AZR 580/02

    Schadensersatz wegen Betruges

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 18.08.2020 - 15 Sa 48/19
    Ob und durch welches Vorbringen einer Partei eine sekundäre Behauptungslast der anderen Partei ausgelöst werden kann, ist eine Einzelfallentscheidung und hängt von Gesichtspunkten der Möglichkeit und Zumutbarkeit ab (vgl. BAG 20.11.2003 - 8 AZR 580/02 - NZA 2004, 489 Rn. 36 mwN).
  • BAG, 18.08.2011 - 8 AZR 230/10

    Betriebsübergang - Betriebsfortführung durch Zwangsverwalter

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 18.08.2020 - 15 Sa 48/19
    Daher werden auch Fälle erfasst, in denen der verpachtete Betrieb an den Verpächter zurückgegeben wird, wobei ein Betriebsübergang auf den Verpächter nur dann vorliegt, wenn dieser den Betrieb tatsächlich selbst weiterführt (vgl. BAG 18.08.2011 - 8 AZR 230/10 - NZA 2012, 267 Rn. 27).
  • BAG, 28.02.2019 - 8 AZR 201/18

    Betriebsübergang - Verzicht auf das Widerspruchsrecht

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 18.08.2020 - 15 Sa 48/19
    Soweit eine Partei sich auf den für sie günstigen Umstand eines Betriebs(teil)übergangs iSv. § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB stützen will, obliegt ihr die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen von dessen Tatbestandsvoraussetzungen (vgl. BAG 28.02.2019 - 8 AZR 201/18 - NZA 2019, 1279 Rn. 32 mwN).
  • BAG, 20.06.2002 - 8 AZR 459/01

    Betriebsübergang - Insolvenzverfahren - Insolvenzgeld

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 18.08.2020 - 15 Sa 48/19
    Rechtsgeschäfte können auch Mietverträge und Arbeitsverträge sein (vgl. BAG 20.06.2002 - 8 AZR 459/01 - NZA 2003, 318 Rn. 45).
  • BAG, 27.09.2012 - 2 AZR 516/11

    Betriebsbedingte Kündigung - Darlegungslast

  • BGH, 30.04.2014 - IV ZR 30/13

    Beginn und Lauf der kenntnisabhängigen Verjährung für einen ererbten

  • BAG, 25.04.2007 - 6 AZR 436/05

    Unzulässigkeit der Berufung - Restitutionsgründe

  • BAG, 26.04.1990 - 8 AZR 153/89

    Bedeutung einer tariflichen Ausschlussfrist - Erlöschen von Ansprüchen des

  • BAG, 28.05.2009 - 2 AZR 223/08

    Berufung - Anforderung an die Berufungsbegründung

  • BAG, 11.12.2008 - 2 AZR 395/07

    Kündigung eines Schwerbehinderten - Verwirkung - Kenntnis des Arbeitgebers

  • BAG, 19.10.2010 - 6 AZR 118/10

    Anforderungen an Berufungsbegründung

  • BAG, 20.04.2010 - 3 AZR 225/08

    Betriebsrente - Betriebsübergang - Gesamterledigungsklausel - Verwirkung

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