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   LAG Baden-Württemberg, 18.10.2006 - 13 Sa 69/05   

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LAG Baden-Württemberg, 18.10.2006 - 13 Sa 69/05 (https://dejure.org/2006,5509)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 18.10.2006 - 13 Sa 69/05 (https://dejure.org/2006,5509)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 18. Oktober 2006 - 13 Sa 69/05 (https://dejure.org/2006,5509)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Wettbewerbsverbot: Schadensersatzanspruch wegen Konkurrenztätigkeit eines Mitarbeiters in freien Berufen; Anforderungen an die Kündigung eines Arbeitnehmers; Vereinbarung einer beschränkten Mandantenschutzklausel

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gesetzliche und (nach)vertragliche Wettbewerbsverbote eines Buchprüfers und Steuerfachangestellten; Annahme einer einvernehmlichen Suspendierung aufgrund des Fernbleibens vom Arbeitsplatz nach Zugang des Kündigungsschreibens; Abgrenzung einer noch erlaubten ...

  • Judicialis

    BGB § 133; ; BGB § ... 241 Abs. 2; ; BGB § 242; ; BGB § 252; ; BGB § 273 Abs. 1; ; BGB § 280; ; BGB § 280 Abs. 1; ; BGB § 282; ; BGB § 306 Abs. 2; ; BGB § 307; ; BGB § 620 Abs. 2; ; BGB § 622; ; BGB § 623; ; BGB § 626; ; BGB § 626 Abs. 1; ; BGB § 626 Abs. 2 Satz 1; ; BGB § 626 Abs. 2 Satz 2; ; BGB § 667; ; BGB § 681 Satz 2; ; BGB § 687 Abs. 2 Satz 1; ; BGB § 812; ; BGB § 823; ; BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 823 Abs. 2; ; BGB § 826; ; StBerG § 5; ; StBerG § 57 a; ; StBerG § 58; ; StBerG § 160; ; UWG § 1; ; UWG § 3; ; UWG § 4 Nr. 10; ; UWG § 4 Nr. 11; ; UWG § 9; ; UWG § 13; ; UWG § 17; ; UWG § 17 Abs. 1; ; UWG § 17 Abs. 2; ; UWG § 18; ; GKG § 21; ; HGB § 59 Satz 1; ; HGB § 60; ; HGB § 60 Abs. 1; ; HGB § 60 Abs. 1 Alt. 1; ; HGB § 60 Abs. 1 Alt. 2; ; HGB § 60 Nr. 5; ; HGB § 61 Abs. 1; ; HGB § 61 Abs. 1 Halbsatz 1; ; HGB §§ 74 ff.; ; HGB § 74 Abs. 2; ; HGB § 74 a Abs. 1 Satz 3; ; HGB § 75 d; ; HGB § 75 d Satz 2; ; ZPO § 138 Abs. 1; ; ZPO § 138 Abs. 2; ; ZPO § 254; ; ZPO § 256 Abs. 1; ; ZPO § 286 Abs. 1 Satz 1; ; BOStB § 33 Abs. 1; ; BOStB § 33 Abs. 2; ; EGBGB Art. 229 § 5 Satz 1; ; EGBGB Art. 229 § 5 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unsubstantiierte Feststellungsklage zur Schadensersatzpflicht bei Verstoß gegen gesetzliche und nachvertragliche Wettbewerbsverbote eines Steuerfachangestellten - Feststellungsinteresse bei Klageabweisung - keine geringeren Anforderungen an Kündigungsgrund bei ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (41)

  • BAG, 07.08.2002 - 10 AZR 586/01

    Mandantenübernahmeklausel

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 18.10.2006 - 13 Sa 69/05
    Er meint, die fehlende Karenzentschädigung sei für die Entscheidung des Falls auf der Grundlage von § 74 Abs. 2 HGB durchaus von Bedeutung, und verweist insoweit auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 07.08.2002 (- 10 AZR 586/01 -) .

    Es dient nicht dazu, den Schutz eines Arbeitnehmers zu verringern, der ihm nach dem Arbeitsrecht zusteht (vgl. die durch den Beklagten zitierte Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 07.08.2002 - 10 AZR 586/01 - AP HGB § 75 d Nr. 4, zu II 2 c der Gründe m. w. N. in der Konstellation der Stufenklage eines Steuerberaters gegen seine Fachgehilfin in steuer- und wirtschaftsberatenden Berufen; das Urteil behandelt eine sog. Mandantenübernahmeklausel) .

    Da § 6 des Arbeitsvertrags ein entschädigungsloses Wettbewerbsverbot enthält, ist diese Mandantenschutzabrede nach § 74 Abs. 2 HGB unverbindlich und darüber hinaus wegen Fehlens jeglicher Entschädigungsvereinbarung aufgrund einer Umgehung von § 75 d Satz 2 HGB unwirksam (vgl. BAG 15.12.1987 - 3 AZR 474/86 - "Kundenschutz" AP BGB § 611 Betriebsgeheimnis Nr. 5, zu B I 1 der Gründe; zu der Umgehung von § 75 d Satz 2 HGB in dem anderen Zusammenhang einer Mandantenübernahmeklausel auch BAG 07.08.2002 - 10 AZR 586/01 - AP HGB § 75 d Nr. 4, zu II 2 a der Gründe; Bauer/Diller Wettbewerbsverbote 4. Auflage Rn. 66, 161, 313 ff.) .

    (4) Soweit entgegen den vorstehenden Ausführungen nicht ohne weiteres von der Unwirksamkeit der in § 6 des Arbeitsvertrags enthaltenen Mandantenschutzklausel ausgegangen wird, sondern - aus Sicht der Kammer unzutreffend - die Grundsätze der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 07.08.2002 zu einer sog. Mandantenübernahmeklausel herangezogen werden (BAG 07.08.2002 - 10 AZR 586/01 - AP HGB § 75 d Nr. 4, zu II 2 der Gründe) , gilt im Ergebnis nichts anderes.

    Abweichend von dem soeben zitierten Urteil ist im zu entscheidenden Fall die in § 6 Abs. 1 des Arbeitsvertrags enthaltene Bindungsdauer von bis zu zwei Jahren in Anlehnung an § 74 a Abs. 1 Satz 3 HGB nicht zu beanstanden (zu der Herleitung der zweijährigen Bindungsdauer BAG 07.08.2002 - 10 AZR 586/01 - AP HGB § 75 d Nr. 4, zu II 2 b der Gründe) .

    Das aus einer bloßen Unverbindlichkeit abzuleitende Wahlrecht des Arbeitnehmers, sich entweder des Wettbewerbs zu enthalten oder ungehindert Wettbewerb zu betreiben, besteht hier gerade nicht, weil sich der Kläger nicht verpflichtete, eine Karenzentschädigung zu leisten (vgl. BAG 07.08.2002 - 10 AZR 586/01 - AP HGB § 75 d Nr. 4, zu II 2 d der Gründe, dort allerdings zu dem Problem der zu langen Bindungsdauer) .

  • BAG, 15.12.1987 - 3 AZR 474/86

    Kundenschutzabrede

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 18.10.2006 - 13 Sa 69/05
    Eine weiter gehende Freiheit des Arbeitnehmers bestehe nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts nicht, wie insbesondere die Entscheidung des Dritten Senats vom 15.12.1987 (- 3 AZR 474/86 -) zeige.

    Wenn sog. beschränkte Mandantenschutzklauseln das standesrechtliche Verbot in solchen Fällen nur deklaratorisch wiederholen, unterfallen sie §§ 74 ff. HGB nicht und können daher entschädigungslos vereinbart werden (BAG 16.07.1971 - 3 AZR 384/70 - AP BGB § 611 Konkurrenzklausel Nr. 25, zu II 3 b der Gründe in der Gestaltung der Unterlassungsklage eines Steuerberaters gegen seinen früheren sog. fachkundigen Mitarbeiter, der noch während der Dauer des Arbeitsverhältnisses als Steuerberater zugelassen wurde und sich nach dem Vertragsende in dieser Funktion selbständig machte; zu der bloßen wiederholenden und damit deklaratorischen Funktion - auf das Standesrecht - beschränkter Mandantenschutzklauseln auch BAG 15.12.1987 - 3 AZR 474/86 - "Kundenschutz" AP BGB § 611 Betriebsgeheimnis Nr. 5, zu B I 2 c der Gründe) .

    aa) Um die Grenzen der allgemeinen nachvertraglichen Treuepflicht zu bestimmen, können dennoch die zu Geheimhaltungsklauseln entwickelten Grundsätze der "Thrombosol-, Kundenschutz- und Kantenbänderentscheidungen" des Bundesarbeitsgerichts vom 16.03.1982, 15.12.1987 und 19.05.1998 herangezogen werden (BAG 16.03.1982 - 3 AZR 83/79 - "Thrombosol" AP BGB § 611 Betriebsgeheimnis Nr. 1, zu B III der Gründe; BAG 15.12.1987 - 3 AZR 474/86 - "Kundenschutz" AP BGB § 611 Betriebsgeheimnis Nr. 5, zu B I der Gründe, die gegen diese Entscheidung gerichtete Verfassungsbeschwerde wurde vom Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 10.10.1989 - 1 BvR 663/88 - AP BGB § 611 Betriebsgeheimnis Nr. 5 a nicht zur Entscheidung angenommen; BAG 19.05.1998 - 9 AZR 394/97 - "Kantenbänder" AP BGB § 611 Treuepflicht Nr. 11, zu C I der Gründe; instruktiv zu der Geheimhaltungsproblematik Bauer/Diller Wettbewerbsverbote 4. Auflage Rn. 154 ff.) .

    Die konkrete Klausel gebot es einem als "Weinberater" tätigen Außendienstmitarbeiter, auch nach Vertragsende die Namen der Kunden, die er bei seiner Tätigkeit für die Arbeitgeberin erfahren hatte, in keiner Weise für sich oder einen Dritten zu verwenden (BAG 15.12.1987 - 3 AZR 474/86 - "Kundenschutz" AP BGB § 611 Betriebsgeheimnis Nr. 5, zu B I 2 und 3 der Gründe) .

    Da § 6 des Arbeitsvertrags ein entschädigungsloses Wettbewerbsverbot enthält, ist diese Mandantenschutzabrede nach § 74 Abs. 2 HGB unverbindlich und darüber hinaus wegen Fehlens jeglicher Entschädigungsvereinbarung aufgrund einer Umgehung von § 75 d Satz 2 HGB unwirksam (vgl. BAG 15.12.1987 - 3 AZR 474/86 - "Kundenschutz" AP BGB § 611 Betriebsgeheimnis Nr. 5, zu B I 1 der Gründe; zu der Umgehung von § 75 d Satz 2 HGB in dem anderen Zusammenhang einer Mandantenübernahmeklausel auch BAG 07.08.2002 - 10 AZR 586/01 - AP HGB § 75 d Nr. 4, zu II 2 a der Gründe; Bauer/Diller Wettbewerbsverbote 4. Auflage Rn. 66, 161, 313 ff.) .

    Aus der nachvertraglichen Verschwiegenheitspflicht folgt kein Kunden- bzw. Mandantenschutz (zu dieser plakativen Formulierung BAG 15.12.1987 - 3 AZR 474/86 - "Kundenschutz" AP BGB § 611 Betriebsgeheimnis Nr. 5, zu B I 3 der Gründe) .

  • BAG, 19.05.1998 - 9 AZR 394/97

    Verschwiegenheitspflicht, Unterlassungsansprüche

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 18.10.2006 - 13 Sa 69/05
    - § 826 BGB (vgl. zu dem soeben behandelten Gesamtkomplex der Anspruchskonkurrenz zwischen §§ 60 Abs. 1, 61 Abs. 1 HGB einerseits sowie vertraglichen, quasivertraglichen und deliktischen Ansprüchen andererseits in dem hier nicht zu erörternden Zusammenhang der kurzen Verjährungsfrist des § 61 Abs. 2 HGB BAG 22.08.1966 - 3 AZR 157/66 - AP BGB § 687 Nr. 3, zu II 1 der Gründe mit Anm. Isele; BAG 28.01.1986 - 3 AZR 449/84 - AP HGB § 61 Nr. 2, zu B I der Gründe; BAG 11.04.2000 - 9 AZR 131/99 - AP HGB § 61 Nr. 3, zu I 2 b der Gründe; zu den gesetzlichen Vorschriften zum Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen auch BAG 19.05.1998 - 9 AZR 394/97 - AP BGB § 611 Treuepflicht Nr. 11, zu C II der Gründe) .

    Verschwiegenheitspflichten für ausgeschiedene Mitarbeiter können sich neben der allgemeinen Anspruchsgrundlage der aus § 242 BGB hergeleiteten nachvertraglichen Treuepflicht aus den speziellen, teilweise bereits in anderem Zusammenhang diskutierten Normen der §§ 823 Abs. 1, 823 Abs. 2 BGB, 17 Abs. 1 und 2, 18, 3, 4, 9 UWG, 826 BGB ergeben (BAG 19.05.1998 - 9 AZR 394/97 - "Kantenbänder" AP BGB § 611 Treuepflicht Nr. 11, zu C II der Gründe) .

    aa) Um die Grenzen der allgemeinen nachvertraglichen Treuepflicht zu bestimmen, können dennoch die zu Geheimhaltungsklauseln entwickelten Grundsätze der "Thrombosol-, Kundenschutz- und Kantenbänderentscheidungen" des Bundesarbeitsgerichts vom 16.03.1982, 15.12.1987 und 19.05.1998 herangezogen werden (BAG 16.03.1982 - 3 AZR 83/79 - "Thrombosol" AP BGB § 611 Betriebsgeheimnis Nr. 1, zu B III der Gründe; BAG 15.12.1987 - 3 AZR 474/86 - "Kundenschutz" AP BGB § 611 Betriebsgeheimnis Nr. 5, zu B I der Gründe, die gegen diese Entscheidung gerichtete Verfassungsbeschwerde wurde vom Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 10.10.1989 - 1 BvR 663/88 - AP BGB § 611 Betriebsgeheimnis Nr. 5 a nicht zur Entscheidung angenommen; BAG 19.05.1998 - 9 AZR 394/97 - "Kantenbänder" AP BGB § 611 Treuepflicht Nr. 11, zu C I der Gründe; instruktiv zu der Geheimhaltungsproblematik Bauer/Diller Wettbewerbsverbote 4. Auflage Rn. 154 ff.) .

    cc) (1) Die "Kantenbänderentscheidung" des Bundesarbeitsgerichts vom 19.05.1998 beschreibt Umfang und Rechtsfolge der nachvertraglichen Verschwiegenheitspflicht in der Folge des Thrombosol- und des Kundenschutzurteils zusammenfassend wie folgt (BAG 19.05.1998 - 9 AZR 394/97 - "Kantenbänder" AP BGB § 611 Treuepflicht Nr. 11, zu C I der Gründe; im Ergebnis ebenso beispielsweise BAG 07.09.2004 - 9 AZR 545/03 - NZA 2005, 105, zu B 1 der Gründe) :.

  • BAG, 16.07.1971 - 3 AZR 384/70

    Reichweite und Wirksamkeit einer Mandantenschutzklausel - Steuerberater

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 18.10.2006 - 13 Sa 69/05
    Wenn sog. beschränkte Mandantenschutzklauseln das standesrechtliche Verbot in solchen Fällen nur deklaratorisch wiederholen, unterfallen sie §§ 74 ff. HGB nicht und können daher entschädigungslos vereinbart werden (BAG 16.07.1971 - 3 AZR 384/70 - AP BGB § 611 Konkurrenzklausel Nr. 25, zu II 3 b der Gründe in der Gestaltung der Unterlassungsklage eines Steuerberaters gegen seinen früheren sog. fachkundigen Mitarbeiter, der noch während der Dauer des Arbeitsverhältnisses als Steuerberater zugelassen wurde und sich nach dem Vertragsende in dieser Funktion selbständig machte; zu der bloßen wiederholenden und damit deklaratorischen Funktion - auf das Standesrecht - beschränkter Mandantenschutzklauseln auch BAG 15.12.1987 - 3 AZR 474/86 - "Kundenschutz" AP BGB § 611 Betriebsgeheimnis Nr. 5, zu B I 2 c der Gründe) .

    Gerade für den Angestellten eines Angehörigen der freien Berufe sind berufliche Erfahrung sowie berufliches Wissen und Können ein schutzbedürftiger wirklicher Vermögenswert, der für viele Angestellte in diesem Bereich die einzige Existenzgrundlage bildet (BAG 16.07.1971 - 3 AZR 384/70 - AP BGB § 611 Konkurrenzklausel Nr. 25, zu II 2 b der Gründe unter Aufgabe der entgegenstehenden früheren Rechtsprechung; dem folgt - soweit ersichtlich - die durch den Kläger zitierte, im Langtext konventionell und elektronisch unveröffentlichte Entscheidung des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 25.04.1990 - 2/10 Sa 1100/88 - im zweiten Teil ihres publizierten Leitsatzes jedenfalls zum Teil; danach verbieten es die Treuepflicht aus dem Arbeitsverhältnis und das Standesrecht im Allgemeinen nicht, Mandanten des früheren Arbeitgebers künftig zu betreuen, sofern sie ohne Zutun des Berufsangehörigen aus eigenem Entschluss seine persönlichen Dienste weiter in Anspruch nehmen wollen) .

    Soweit die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 16.07.1971 noch bloße Unverbindlichkeit angenommen hatte, ging diese Lösung auf den nötigen Vertrauensschutz wegen der mit dem Urteil erfolgten Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung zurück (BAG 16.07.1971 - 3 AZR 384/70 - AP BGB § 611 Konkurrenzklausel Nr. 25, zu II 4, 5 und III der Gründe) .

  • BGH, 08.05.2002 - I ZR 28/00

    Führen von Vergleichsverhandlungen als Anerkenntnis; Pflicht zur Vernehmung eines

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 18.10.2006 - 13 Sa 69/05
    Es genügt, wenn er die Umstände wiedergibt, aus denen sich die gesetzlichen Voraussetzungen der begehrten Rechtsfolge - hier des Schadensersatzanspruchs aus §§ 60 Abs. 1, 61 Abs. 1 HGB bzw. aus Treu und Glauben nach dem Rechtsgedanken dieser Vorschriften - ergeben (für die ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs BGH 04.07.2000 - VI ZR 236/99 - NJW 2000, 3286, zu II 1 der Gründe; BGH 08.05.2002 - I ZR 28/00 - NJW-RR 2002, 1433, zu II B 2 b (1) der Gründe, jeweils m. w. N.) .

    Das gilt nach Auffassung der Kammer aber auch für die verlorenen Mandanten C. und W. Dem Kläger wäre die Darlegung weiterer konkretisierter tatsächlicher Anhaltspunkte folglich nicht schlechthin verschlossen gewesen (zu der Abstufung der Behauptungslast außerhalb des arbeitsgerichtlichen Verfahrens im allgemeinen Zivilprozess z. B. BGH 08.05.2002 - I ZR 28/00 - NJW-RR 2002, 1433, zu II A 2 d der Gründe) .

    Bei der Annahme einer bloßen Behauptung "ins Blaue hinein" wäre allerdings auch in diesem Fall Zurückhaltung geboten gewesen (vgl. zu der Abgrenzung des zulässigen Beweisantrags von dem unzulässigen und damit unbeachtlichen Beweisermittlungsantrag beispielsweise BAG 03.08.2005 - 10 AZR 585/04 - EzA ZPO 2002 § 850h Nr. 1, zu II 2 c der Gründe mit Besprechung Mestwerdt in jurisPR-ArbR 48/2005 Anm. 4; BGH 25.04.1995 - VI ZR 178/94 - AP ZPO § 286 Nr. 23, zu II 2 der Gründe; BGH 08.05.2002 - I ZR 28/00 - NJW-RR 2002, 1433, zu II B 2 b (1) der Gründe, jeweils m. w. N.; dazu auch Zöller/Greger ZPO 26. Auflage Vor § 284 Rn. 5 m. w. N.) .

  • BAG, 26.07.2001 - 8 AZR 739/00

    Schadensersatz wegen Auflösungsverschuldens

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 18.10.2006 - 13 Sa 69/05
    Darüber hinaus ist eine umfassende Interessenabwägung notwendig (BAG 26.07.2001 - 8 AZR 739/00 - AP BGB § 628 Nr. 13, zu B II 3 c cc der Gründe; BAG 08.08.2002 - 8 AZR 574/01 - AP BGB § 628 Nr. 14, zu II 2 b cc (2) der Gründe) .

    Wie bei Arbeitgeberkündigungen ist die zweiwöchige Kündigungserklärungsfrist des § 626 Abs. 2 Satz 1 und 2 BGB einzuhalten (BAG 22.06.1989 - 8 AZR 164/88 - AP BGB § 628 Nr. 11, zu 2 b der Gründe; BAG 26.07.2001 - 8 AZR 739/00 - AP BGB § 628 Nr. 13, zu B II 3 d der Gründe; BAG 08.08.2002 - 8 AZR 574/01 - AP BGB § 628 Nr. 14, zu II 2 b dd der Gründe) .

  • BAG, 08.08.2002 - 8 AZR 574/01

    Schadensersatz bei Eigenkündigung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 18.10.2006 - 13 Sa 69/05
    Darüber hinaus ist eine umfassende Interessenabwägung notwendig (BAG 26.07.2001 - 8 AZR 739/00 - AP BGB § 628 Nr. 13, zu B II 3 c cc der Gründe; BAG 08.08.2002 - 8 AZR 574/01 - AP BGB § 628 Nr. 14, zu II 2 b cc (2) der Gründe) .

    Wie bei Arbeitgeberkündigungen ist die zweiwöchige Kündigungserklärungsfrist des § 626 Abs. 2 Satz 1 und 2 BGB einzuhalten (BAG 22.06.1989 - 8 AZR 164/88 - AP BGB § 628 Nr. 11, zu 2 b der Gründe; BAG 26.07.2001 - 8 AZR 739/00 - AP BGB § 628 Nr. 13, zu B II 3 d der Gründe; BAG 08.08.2002 - 8 AZR 574/01 - AP BGB § 628 Nr. 14, zu II 2 b dd der Gründe) .

  • BAG, 04.12.1997 - 2 AZR 799/96

    Eigenkündigung - Aufhebungsvertrag

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 18.10.2006 - 13 Sa 69/05
    Der Umstand des Fernbleibens vom Arbeitsplatz ist zweideutig und kann ebenso gut auf der Annahme einer einvernehmlichen Suspendierung oder sogar auf der Ausübung eines wirklichen oder vermeintlichen Zurückbehaltungsrechts nach § 273 Abs. 1 BGB beruhen (vgl. zum Verlassen des Arbeitsplatzes in den abweichend gelagerten Fällen schlüssiger außerordentlicher Kündigungen des Arbeitnehmers, auf deren Wirksamkeit sich der Arbeitgeber berief, BAG 16.09.2004 - 2 AZR 659/03 - AP BGB § 623 Nr. 1, zu B I 2 b der Gründe unter Hinweis auf BAG 18.09.2001 - 9 AZR 307/00 - AP BGB § 611 Mehrarbeitsvergütung Nr. 37, allerdings nicht im Zusammenhang mit dem Erklärungswert der Handlungen, sondern im Rahmen der Prüfung der treuwidrigen Berufung des Arbeitnehmers auf das hier nicht problematische gesetzliche Schriftformerfordernis des § 623 BGB; zu dieser Frage im Zusammenhang mit einem vertraglichen Schriftformerfordernis auch schon BAG 04.12.1997 - 2 AZR 799/96 - AP BGB § 626 Nr. 141, zu II 1 und 2 der Gründe) .

    Nach überwiegender Auffassung gilt § 626 BGB nicht nur für Kündigungen des Arbeitgebers, sondern auch für Kündigungen des Arbeitnehmers (BAG 25.07.1963 - 2 AZR 510/62 - AP ZPO § 448 Nr. 1, zu II 2 der Gründe; BAG 04.12.1997 - 2 AZR 799/96 - AP BGB § 626 Nr. 141, zu II 1 b der Gründe; wie hier stellvertretend für eine Vielzahl von Stimmen in der Literatur APS/Dörner 2. Auflage § 626 BGB Rn. 394 und KR-Fischermeier 7. Auflage § 626 BGB Rn. 463) .

  • BAG, 30.05.1978 - 2 AZR 598/76

    Kaufmännischer Angestellter - Wettbewerbsverbot - Freistellung von

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 18.10.2006 - 13 Sa 69/05
    (bb) Selbst wenn entgegen den durch den Beklagten selbst vorgebrachten indiziellen Umständen eine konkludente einvernehmliche Suspendierung angenommen würde, wäre das gesetzliche Wettbewerbsverbot durch sie nicht aufgehoben worden (BAG 30.05.1978 - 2 AZR 598/76 - AP HGB § 60 Nr. 9, zu II 1 der Gründe mit Anm. Schröder; MünchKommHGB/von Hoyningen-Huene 2. Auflage § 60 Rn. 16 und 19) .

    In diesem Fall hätte das Verhalten des Beklagten § 60 Abs. 1 Alt. 1 HGB verletzt, der es dem Handlungsgehilfen während der Dauer des Arbeitsverhältnisses untersagt, Kunden oder Mandanten des Arbeitgebers für eigene Zwecke abzuwerben (BAG 24.04.1970 - 3 AZR 324/69 - AP HGB § 60 Nr. 5, zu I 1 a der Gründe; die Entscheidung behandelt die zweite Alternative des § 60 Abs. 1 HGB gewissermaßen als Auffangtatbestand gegenüber der ersten Alternative und lässt deswegen im Einzelfall konsequenterweise offen, ob der Arbeitnehmer selbst ein Handelsgewerbe betrieb; verallgemeinernd zu beiden Tatbeständen des § 60 Abs. 1 HGB BAG 30.05.1978 - 2 AZR 598/76 - AP HGB § 60 Nr. 9, zu II 2 der Gründe) .

  • BAG, 25.07.1963 - 2 AZR 510/62

    Fristlose Kündigung - Wichtiger Grund - Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist -

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 18.10.2006 - 13 Sa 69/05
    Nach überwiegender Auffassung gilt § 626 BGB nicht nur für Kündigungen des Arbeitgebers, sondern auch für Kündigungen des Arbeitnehmers (BAG 25.07.1963 - 2 AZR 510/62 - AP ZPO § 448 Nr. 1, zu II 2 der Gründe; BAG 04.12.1997 - 2 AZR 799/96 - AP BGB § 626 Nr. 141, zu II 1 b der Gründe; wie hier stellvertretend für eine Vielzahl von Stimmen in der Literatur APS/Dörner 2. Auflage § 626 BGB Rn. 394 und KR-Fischermeier 7. Auflage § 626 BGB Rn. 463) .

    In prozessualer Hinsicht obliegt dem kündigenden Arbeitnehmer nicht zuletzt die Darlegungs- und Beweislast für die Erfüllung der Voraussetzungen des § 626 BGB (dazu schon BAG 25.07.1963 - 2 AZR 510/62 - AP ZPO § 448 Nr. 1, zu II 4 der Gründe) .

  • BAG, 24.04.1970 - 3 AZR 324/69

    Filialleiter - Auflösungsschaden - Vorteilsausgleichung

  • BAG, 16.03.1982 - 3 AZR 83/79

    Arbeitsvertrag - Betriebsgeheimnis - Arbeitsverhältnis - Weitergabe -

  • BAG, 17.10.1969 - 3 AZR 442/68

    Wettbewerbstätigkeit - Wettbewerbsverbot - Treuepflicht

  • BGH, 21.12.1962 - I ZR 47/61

    Industrieböden

  • BAG, 28.01.1986 - 3 AZR 449/84

    Revisionszulassung auf einen tatsächlich und rechtlich abtrennbaren Teil des

  • BAG, 27.11.2003 - 2 AZR 135/03

    Anfechtung und Widerruf einer Beendigungsvereinbarung

  • BGH, 25.04.1995 - VI ZR 178/94

    Zulässigkeit der Behauptung einer nur vermuteten Tatsache

  • BAG, 25.04.1991 - 2 AZR 624/90

    Außerordentliche Kündigung - Wettbewerbsverbot

  • BAG, 15.06.1993 - 9 AZR 558/91

    Wettbewerbsverbot - vorzeitige Pensionierung und Aufstockung von

  • BGH, 04.07.2000 - VI ZR 236/99

    Substantiierung des klagebegründenden Parteivorbringens

  • BAG, 26.03.1965 - 3 AZR 248/63

    Anfängliche objektive Unmöglichkeit - Konkurrierende Arbeitgeber - Abschluß

  • BAG, 03.08.2005 - 10 AZR 585/04

    Drittschuldnerklage - verschleiertes Arbeitseinkommen

  • BAG, 04.03.2004 - 8 AZR 196/03

    Zulässigkeit einer Vertragsstrafenabrede in einem Formulararbeitsvertrag

  • BAG, 22.08.1966 - 3 AZR 157/66

    Angestellter Betriebsberater - Verpflichtungen aus Arbeitsvertrag - Eigenes

  • BAG, 17.01.2002 - 2 AZR 494/00

    Außerordentliche Kündigung wegen verspäteter Vergütungszahlung -

  • BVerfG, 10.10.1989 - 1 BvR 663/88

    Nachvertragliche Verpflichtung des Arbeitnehmers zur Wahrung von Geschäfts- und

  • BAG, 18.05.1982 - 3 AZR 1024/79
  • BAG, 07.09.2004 - 9 AZR 545/03

    Schutz geschäftlicher Bezeichnungen

  • BAG, 11.04.2000 - 9 AZR 131/99

    Verjährung bei Wettbewerbsverstoß

  • BAG, 18.09.2001 - 9 AZR 307/00

    Überstundenvergütung - Ersetzungsbefugnis - Vergütungshöhe im Annahmeverzug

  • BGH, 24.02.1994 - I ZR 74/92

    Sistierung von Aufträgen - Verleiten zum Vertragsbruch

  • BAG, 28.10.1971 - 2 AZR 15/71

    Verstoß gegen die Arbeitszeitordnung als wichtiger Kündigungsgrund

  • BAG, 22.06.1989 - 8 AZR 164/88

    Arbeitsverhältnis: Schadensersatzanspruch wegen Auflösungsverschulden - Frist

  • BAG, 16.09.2004 - 2 AZR 659/03

    Schriftform für Kündigung und Auflösungsvereinbarung; Treuwidrigkeit

  • LAG Hessen, 25.04.1990 - 10 Sa 1100/88

    Positive Vertragsverletzung ; Verletzung einer allgemeinen

  • BAG, 19.06.1967 - 2 AZR 287/66

    Gastarbeitnehmer - Unterbringung - Kündigung - Abmahnung

  • BAG, 12.05.1972 - 3 AZR 401/71

    Kaufmännische Angestellte - Wettbewerbshandlung - Wettbewerbsverbot

  • BAG, 16.08.1990 - 2 AZR 113/90

    Fristlose Kündigung; Wettbewerbstätigkeit

  • BAG, 16.06.1976 - 3 AZR 73/75

    Rechenschafts- und Auskehrungspflicht bei unerlaubter Konkurrenztätigkeit

  • BAG, 12.02.2003 - 10 AZR 299/02

    Betriebsübergang - Aktienoptionsplan

  • BAG, 28.11.1966 - 3 AZR 203/66

    Klageänderung - Wettbewerbsabrede - Unterlassung des verbotenen Wettbewerbs -

  • LAG Hessen, 17.05.2016 - 18 Sa 684/16

    §§ 60, 61 HGB

    Eine solche Handlung geht über zulässige Vorbereitungsmaßnahmen für die eigene Selbständigkeit hinaus, denn durch das Abwerben von Kunden dringt der Arbeitnehmer aktiv in den Kreis des Arbeitgebers ein (vgl. BAG Urteil vom 16. Januar 2013 - 10 AZR 560/11 - NZA 2013, 748, Rz. 17; LAG Baden-Württemberg Urteil vom 18. Oktober 2006 - 13 Sa 69/05 - veröff. in juris, Rz. 61 f. ).
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