Rechtsprechung
   LAG Baden-Württemberg, 19.08.2002 - 15 Sa 35/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,16317
LAG Baden-Württemberg, 19.08.2002 - 15 Sa 35/02 (https://dejure.org/2002,16317)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19.08.2002 - 15 Sa 35/02 (https://dejure.org/2002,16317)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19. August 2002 - 15 Sa 35/02 (https://dejure.org/2002,16317)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,16317) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beendigung eines Arbeitsverhältnisses und dessen Fortbestand; Anspruch auf weiteres Arbeitsentgelt; Abgabe einer Kündigungserklärung; Widerruf der Ermächtigung zur Erbringung von Dienstleistungen; Angabe der ladungsfähigen Anschrift des Klägers; Leistung von Sicherheit ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (19)

  • BAG, 12.12.2001 - 5 AZR 253/00

    Arbeitnehmerbegriff

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 19.08.2002 - 15 Sa 35/02
    Der jeweilige Vertragstyp ergibt sich aus dem wirklichen Geschäftsinhalt (vgl. BAG, Urteil vom 12. Dezember 2001 - 5 AZR 253/00, AP Nr. 111 zu § 611 BGB Abhängigkeit).

    Die Beschäftigung von eigenem Personal ist ein wesentliches Merkmal selbstständigen Tätigwerdens (vgl. BAG, Urteil vom 16. Juli 1997 - 5 AZR 312/96, BAGE 86, 170 = AP Nr. 4 zu § 611 BGB Zeitungsausträger; Urteil vom 12. Dezember 2001, a.a.O.).

  • BAG, 08.08.1958 - 4 AZR 173/55

    Begründung eines Arbeitsverhältnisses - Arbeitsvertrag - Mittelbares

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 19.08.2002 - 15 Sa 35/02
    Auch die Annahme eines mittelbaren Arbeitsverhältnisses scheidet aus, weil ein solches nur dann vorliegt, wenn sich ein Arbeitnehmer gegenüber einem anderen - dem Mittelsmann -, der selbst Arbeitnehmer eines Dritten ist, zur Leistung von Arbeit verpflichtet, wobei die Arbeit tatsächlich mit Wissen des Dritten unmittelbar für diesen geleistet wird (vgl. BAG, Urteil vom 8. August 1958 - 4 AZR 173/55, BAGE 6, 232 = AP Nr. 3 zu § 611 BGB Mittelbares Arbeitsverhältnis; Urteil vom 20. Juli 1982 - 3 AZR 446/80, BAGE 39, 201 = AP Nr. 5 zu § 611 BGB Mittelbares Arbeitsverhältnis).
  • BAG, 20.07.1982 - 3 AZR 446/80

    Mittelbares Arbeitsverhältnis

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 19.08.2002 - 15 Sa 35/02
    Auch die Annahme eines mittelbaren Arbeitsverhältnisses scheidet aus, weil ein solches nur dann vorliegt, wenn sich ein Arbeitnehmer gegenüber einem anderen - dem Mittelsmann -, der selbst Arbeitnehmer eines Dritten ist, zur Leistung von Arbeit verpflichtet, wobei die Arbeit tatsächlich mit Wissen des Dritten unmittelbar für diesen geleistet wird (vgl. BAG, Urteil vom 8. August 1958 - 4 AZR 173/55, BAGE 6, 232 = AP Nr. 3 zu § 611 BGB Mittelbares Arbeitsverhältnis; Urteil vom 20. Juli 1982 - 3 AZR 446/80, BAGE 39, 201 = AP Nr. 5 zu § 611 BGB Mittelbares Arbeitsverhältnis).
  • BAG, 21.01.1966 - 3 AZR 183/65

    Abgrezung Angestellter/selbständiger Versicherungsvertreter

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 19.08.2002 - 15 Sa 35/02
    Im Arbeitsverhältnis ist es zwar nicht ganz ausgeschlossen, aber durchaus unüblich, dass der Arbeitnehmer dritte Personen zur Erfüllung seiner Arbeitspflicht heranzieht (vgl. § 613 Satz 1 BGB) (vgl. BAG, Urteil vom 21. Januar 1966 - 3 AZR 183/65, BAGE 18, 87 = AP Nr. 2 zu § 92 HGB).
  • BAG, 16.03.1994 - 5 AZR 447/92

    Arbeitsrechtlicher Status eines Co-Piloten

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 19.08.2002 - 15 Sa 35/02
    Eine wirtschaftliche Abhängigkeit ist zur Begründung der Arbeitnehmereigenschaft weder erforderlich noch ausreichend (vgl. BAG, Urteil vom 16. März 1994 - 5 AZR 447/92, AP Nr. 68 zu § 611 BGB Abhängigkeit).
  • BAG, 16.07.1997 - 5 AZR 312/96

    Arbeitnehmerstatus eines Zeitungszustellers

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 19.08.2002 - 15 Sa 35/02
    Die Beschäftigung von eigenem Personal ist ein wesentliches Merkmal selbstständigen Tätigwerdens (vgl. BAG, Urteil vom 16. Juli 1997 - 5 AZR 312/96, BAGE 86, 170 = AP Nr. 4 zu § 611 BGB Zeitungsausträger; Urteil vom 12. Dezember 2001, a.a.O.).
  • BAG, 25.03.1992 - 7 ABR 52/91

    Betriebsratswahl - Arbeitnehmer - Heimarbeit

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 19.08.2002 - 15 Sa 35/02
    Die weitgehende Bestimmung der zu erbringenden Leistung bereits im Vertrag selbst spricht erheblich gegen eine persönliche Abhängigkeit vom Dienstberechtigten mit der Folge, dass kein Arbeitsverhältnis vorliegt (vgl. BAG, Beschluss vom 25. März 1992 - 7 ABR 52/91, BAGE 70, 104 = AP Nr. 48 zu § 5 BetrVG 1972).
  • BAG, 27.01.1994 - 2 AZR 484/93

    Anforderungen an den Klageantrag auf Feststellung des Fortbestandes des

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 19.08.2002 - 15 Sa 35/02
    Der zunächst vom Kläger unter Hinweis auf eine Entscheidung des BAG (Urteil vom 27. Januar 1994 - 2 AZR 484/93, AP Nr. 28 zu § 4 KSchG 1969) zur Erfassung möglicher späterer Kündigungen angekündigte Feststellungsantrag, dass das Arbeitsverhältnis über die im Antrag Ziffer 1 genannten Zeitpunkte hinaus auf unbestimmte Zeit fortbestehe, ist vom Arbeitsgericht zutreffend als allgemeine Feststellungsklage nach § 256 ZPO aufgefasst worden.
  • BAG, 19.01.1956 - 2 AZR 80/54

    Wirksame Kündigung - Wortwahl - Maßgebliches Verhalten - Deklaratorische Äußerung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 19.08.2002 - 15 Sa 35/02
    Er muss aber eindeutig zum Ausdruck bringen, das Arbeitsverhältnis durch eine einseitige Gestaltungserklärung für die Zukunft lösen zu wollen (vgl. BAG, Urteil vom 19. Januar 1956 - 2 AZR 80/54, AP Nr. 1 zu § 620 BGB Kündigungserklärung; Urteil vom 11. Juni 1959 - 2 AZR 334/57, AP Nr. 1 zu § 130 BGB).
  • BGH, 09.12.1987 - IVb ZR 4/87

    Angabe der ladungsfähigen Anschrift des Klägers in der Klageschrift

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 19.08.2002 - 15 Sa 35/02
    Soweit sich die Beklagte für die von ihr vertretene Auffassung auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 9. Dezember 1987 - IVb ZR 4/87, BGHZ 102, 332 = AP Nr. 9 zu § 130 ZPO = NJW 1988, 2114) beruft, ist darin ausgeführt, zur ordnungsgemäßen Klagerhebung gehöre grundsätzlich auch die Angabe der ladungsfähigen Anschrift des Klägers.
  • BAG, 20.07.1994 - 5 AZR 627/93

    Arbeitsrechtlicher Status eines Rundfunkmitarbeiters

  • BAG, 11.06.1959 - 2 AZR 334/57

    Kündigungserklärung - Zurechnung als zugegangen - Inhalt

  • BAG, 21.07.1994 - 8 AZR 227/93

    Kündigung wegen Überführung nach Einigungsvertrag

  • BAG, 16.02.2000 - 5 AZB 71/99

    Rechtsweg: Klage einer ehemaligen Zwangsarbeiterin

  • BAG, 30.09.1998 - 5 AZR 563/97

    Abgrenzung Arbeitnehmer - Frachtführer

  • BAG, 03.12.1985 - 4 AZR 325/84

    Örtlicher Geltungsbereich von Tarifverträgen - Erfüllungsort

  • BAG, 26.05.1999 - 5 AZR 469/98

    Arbeitnehmereigenschaft eines Rundfunkgebührenbeauftragten

  • BAG, 24.04.1997 - 2 AZR 241/96

    Kündigung eines nach Rücknahme der Beamtenernennung wiederaufgelebten

  • BAG, 12.02.1986 - 7 AZR 482/84

    Befristung - Wissenschaftlicher Nachwuchs - Förderung - Wissenschaflicher

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht