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   LAG Baden-Württemberg, 20.01.2016 - 19 Sa 63/15   

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https://dejure.org/2016,1057
LAG Baden-Württemberg, 20.01.2016 - 19 Sa 63/15 (https://dejure.org/2016,1057)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20.01.2016 - 19 Sa 63/15 (https://dejure.org/2016,1057)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20. Januar 2016 - 19 Sa 63/15 (https://dejure.org/2016,1057)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung - Folgekündigung - nicht zu ersetzender Nachteil - analoge Anwendung von § 769 ZPO

  • IWW

    § 62 Abs. 1 Satz 3 ArbGG, §§ 719 Abs. 1, 707 Abs. 1 ZPO, § 769 ZPO, § 767 ZPO, § 62 Abs. 1 Satz 2 ArbGG, § 719 Abs. 1 ZPO, § 15 Abs. 1 Satz 2 KSchG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus erstinstanzlichem Weiterbeschäftigungstitel; Unbegründeter Antrag der Arbeitgeberin auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung bei erneuter Kündigung innerhalb der Berufungsfrist

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 769 ZPO, § 719 Abs 1 ZPO, § 707 Abs 1 ZPO, § 62 Abs 1 S 3 ArbGG
    Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung - Folgekündigung - nicht zu ersetzender Nachteil - analoge Anwendung von § 769 ZPO

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus erstinstanzlichem Weiterbeschäftigungstitel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Weiterbeschäftigungsanspruch und Folgekündigung - und die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Einwendung gegen ausgeurteilten Weiterbeschäftigungsanspruch im Zwangsvollstreckungsverfahren

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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (7)

  • LAG Baden-Württemberg, 18.08.2015 - 4 Sa 19/15

    Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung eines Weiterbeschäftigungstitels

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 20.01.2016 - 19 Sa 63/15
    Der Zulässigkeit des Antrags steht nicht entgegen, dass die Beklagte nicht bereits im ersten Rechtszug einen Antrag nach § 62 Abs. 1 Satz 2 ArbGG gestellt hat, denn die Anträge nach § 62 Abs. 1 Satz 2 ArbGG und § 62 Abs. 1 Satz 3 ArbGG sind voneinander unabhängig (vgl. LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 18. August 2015 - 4 Sa 19/15 -, juris Rn. 11; Vossen, in: GK-ArbGG, Bd. 2, EL April 2012, § 62 Rn. 30 m.w.N.).

    Erforderlich ist, dass ein unersetzbarer Nachteil wirtschaftlicher oder immaterieller Art durch die Beschäftigung selbst entsteht und dass für ihn aller Wahrscheinlichkeit nach ein Ersatz von dem Arbeitnehmer nicht erlangt werden könnte (vgl. LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 18. August 2015 a.a.O., Rn. 24; Germelmann a.a.O., Rn. 22).

    (1) Der Einwand der Beklagten, das Urteil des Arbeitsgerichts sei rechtsfehlerhaft, führt nicht zur Annahme eines unersetzbaren Nachteils, denn der Begriff bezieht sich ausschließlich auf die wirtschaftlichen, persönlichen oder sozialen Belange des Schuldners (vgl. LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 18. August 2015 a.a.O., Rn. 25).

    Anderes kann allenfalls dann gelten, wenn die Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels ganz offenkundig sind (vgl. LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 18. August 2015 a.a.O., Rn. 25).

    Sie ist vorliegend mit einer Vollstreckungsgegenklage gemäß § 767 ZPO geltend zu machen, welche gegebenenfalls mit einem Antrag nach § 769 ZPO verbunden werden kann (vgl. LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 18. August 2015 a.a.O., Rn. 14).

    Denn jedenfalls dann, wenn die Einwendungen zwar nach Verkündung des erstinstanzlichen Urteils aber noch innerhalb der Berufungsfrist entstanden und bei Einlegen der Berufung bekannt sind, ist die entsprechende Anwendung von § 769 ZPO ausgeschlossen (ebenso LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 18. August 2015 a.a.O.).

  • LAG Sachsen-Anhalt, 25.09.2002 - 8 Sa 344/02

    Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung im Berufungsverfahren wegen

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 20.01.2016 - 19 Sa 63/15
    Vielmehr sei in diesem Fall § 769 ZPO anlog anzuwenden (vgl. LAG Hamburg, Beschluss vom 20. März 2014 - 3 Sa 2/14 -, juris; LAG Hamm, Beschluss vom 21. Dezember 2010 - 18 Sa 1827/10 -, juris; LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 30. Juni 2010 - 19 Sa 22/10 -, http://lrbw.juris.de; LAG Sachsen-Anhalt 25. September 2002 - 8 Sa 344/02 -, juris).
  • LAG Hamm, 10.11.2008 - 14 Sa 1507/08

    Zwangsvollstreckung; Einstellung; Kündigung; Weiterbeschäftigung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 20.01.2016 - 19 Sa 63/15
    Der Gesetzgeber habe in § 62 Abs. 1 Satz 3 ArbGG die Voraussetzungen der einstweiligen Einstellung der Zwangsvollstreckung nach § 719 Abs. 1 ZPO aus einem vorläufig vollstreckbaren arbeitsgerichtlichen Urteil für das Berufungsverfahren eindeutig geregelt und sie an das Vorliegen eines nicht zu ersetzenden Nachteils gebunden (LAG Hamm, Beschluss vom 10. November 2008 - 14 Sa 1507/08 - juris).
  • BAG, 28.03.1985 - 2 AZR 548/83

    Anspruch auf Weiterbeschäftigung zu abgeänderten Bedingungen in einem Unternehmen

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 20.01.2016 - 19 Sa 63/15
    aa) Zwar fehlt einer solchen Vollstreckungsgegenklage das Rechtsschutzinteresse, wenn der Schuldner - wie hier - gegen das Urteil bereits eine zulässige Berufung eingelegt hat und den Einwand gegen den im angefochtenen Urteil festgestellten Anspruch im Berufungsverfahren geltend machen kann (vgl. BAG, Urteil vom 28. März 1985 - 2 AZR 548/83 -, juris, Rn. 26 ff.).
  • LAG Baden-Württemberg, 30.06.2010 - 19 Sa 22/10

    Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung nach § 62 Abs 1 S 3 ArbGG

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 20.01.2016 - 19 Sa 63/15
    Vielmehr sei in diesem Fall § 769 ZPO anlog anzuwenden (vgl. LAG Hamburg, Beschluss vom 20. März 2014 - 3 Sa 2/14 -, juris; LAG Hamm, Beschluss vom 21. Dezember 2010 - 18 Sa 1827/10 -, juris; LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 30. Juni 2010 - 19 Sa 22/10 -, http://lrbw.juris.de; LAG Sachsen-Anhalt 25. September 2002 - 8 Sa 344/02 -, juris).
  • LAG Hamm, 21.12.2010 - 18 Sa 1827/10

    Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung, nicht zu ersetzender Nachteil

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 20.01.2016 - 19 Sa 63/15
    Vielmehr sei in diesem Fall § 769 ZPO anlog anzuwenden (vgl. LAG Hamburg, Beschluss vom 20. März 2014 - 3 Sa 2/14 -, juris; LAG Hamm, Beschluss vom 21. Dezember 2010 - 18 Sa 1827/10 -, juris; LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 30. Juni 2010 - 19 Sa 22/10 -, http://lrbw.juris.de; LAG Sachsen-Anhalt 25. September 2002 - 8 Sa 344/02 -, juris).
  • LAG Hamburg, 20.03.2014 - 3 Sa 2/14

    Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung - Weiterbeschäftigungsanspruch

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 20.01.2016 - 19 Sa 63/15
    Vielmehr sei in diesem Fall § 769 ZPO anlog anzuwenden (vgl. LAG Hamburg, Beschluss vom 20. März 2014 - 3 Sa 2/14 -, juris; LAG Hamm, Beschluss vom 21. Dezember 2010 - 18 Sa 1827/10 -, juris; LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 30. Juni 2010 - 19 Sa 22/10 -, http://lrbw.juris.de; LAG Sachsen-Anhalt 25. September 2002 - 8 Sa 344/02 -, juris).
  • LAG Baden-Württemberg, 14.12.2017 - 17 Sa 84/17

    Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung - Weiterbeschäftigungsanspruch

    Die Anträge nach § 62 Abs. 1 Satz 2 ArbGG und § 62 Abs. 1 Satz 3 ArbGG sind voneinander unabhängig (vgl. LAG Baden-Württemberg 20. Januar 2016 - 19 Sa 63/15 - Rn. 8; LAG Baden-Württemberg 18. August 2015 - 4 Sa 19/15 - Rn. 11; GK-ArbGG/Vossen Bd. 2 Ergänzungslieferung Dezember 2015 § 62 Rn. 30 m.w.N.).
  • LAG Düsseldorf, 25.02.2022 - 4 Sa 37/22

    Analoge Anwendung des § 769 ZPO bei Vollstreckungsgegenklage wegen nachträglicher

    Die Anträge nach § 62 Abs. 1 Satz 2 ArbGG und § 62 Abs. 1 Satz 3 ArbGG sind voneinander unabhängig (hM, vgl. etwa LAG Baden-Württemberg 20.01.2016 - 19 Sa 63/15, juris).

    Die hiergegen von der Gegenmeinung (LAG Hamm 10.11.2008- 14 Sa 1507/08; LAG Baden-Württemberg 18.08.2015-4 Sa 19/15; 20.01.2016- 19 Sa 63/15; 14.12.2017 -17 Sa 84/17; LAG München 05.03.2018 - 4 Sa 823/17, alle juris; LAG Düsseldorf 04.07.2018 - 11 Sa 801/18, nv.) vorgebrachten Argumente überzeugen aus den nachfolgenden Gründen nicht.

  • LAG Düsseldorf, 31.08.2020 - 4 Sa 480/20

    Vorläufiger Weiterbeschäftigungsanspruch; Folgekündigung mit Freistellung

    Die Anträge nach § 62 Abs. 1 Satz 2 ArbGG und § 62 Abs. 1 Satz 3 ArbGG sind voneinander unabhängig (hM, vgl. etwa LAG Baden-Württemberg 20.01.2016 - 19 Sa 63/15, juris).

    Die hiergegen von der Gegenmeinung (LAG Hamm 10.11.2008 - 14 Sa 1507/08; LAG Baden-Württemberg 18.08.2015 - 4 Sa 19/15; 20.01.2016 - 19 Sa 63/15; 14.12.2017 - 17 Sa 84/17; LAG N. 05.03.2018 - 4 Sa 823/17, alle juris) vorgebrachten Argumente überzeugen aus den nachfolgenden Gründen nicht.

  • LAG München, 05.03.2018 - 4 Sa 823/17

    Einstweilige Einstellung Zwangsvollstreckung, Weiterbeschäftigung,

    Weder trage in dieser Situation das Argument der unzumutbaren kostenbelastenden Berufungsrücknahme noch sei ersichtlich, welches prozedurale Hindernis die schuldende Partei habe solle (vgl. LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 20. Januar 2016 - 19 Sa 63/15 -, juris, Rn. 20; LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 18. August 2015 - 4 Sa 19/15 -, juris, Rn. 20 f.).

    Übertragen auf die Voraussetzung des nicht zu ersetzenden Nachteils bedeutet die fehlende ausdrückliche Ausnahme für bestimmte Konstellationen, dass der Gesetzgeber bei Kenntnis bestehender Streitfragen gerade keine Ausnahme von dieser generellen Voraussetzung machen wollte (eine Planwidrigkeit ebenfalls ablehnend LAG München, Beschluss vom 11. Juni 2014 - 8 Sa 291/14 -, n.v., unter II. 1. der Gründe; vgl. auch LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 20. Januar 2016 - 19 Sa 63/15 -, juris, Rn. 20; LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 18. August 2015 - 4 Sa 19/15 -, juris, Rn. 20).

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 20.06.2018 - 5 Sa 72/18

    Glaubhaftmachung - nicht zu ersetzender Nachteil - Erfolgsaussicht eines

    Unersetzbar ist nur, was nicht mehr rückgängig gemacht werden oder ausgeglichen werden kann (Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 20. Januar 2016 - 19 Sa 63/15 -, Rn. 11, juris) Dies kann der Fall sein, wenn der Schadenersatz- bzw. der Rückgewähranspruch nicht realisierbar ist, z.B. bei Vermögenlosigkeit des Schuldners (Schleuser, in: Germelmann/Matthes/Prütting, ArbGG, 9. Aufl., § 62 Rn.23.) Bei der Vollstreckung von Geldforderungen genügen bloße Arbeitslosigkeit, ausländische Staatsangehörigkeit, Bewilligung von Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung ebenso wenig wie eine bevorstehende Wohnsitzverlagerung ins EU-Ausland (Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 26. August 2008 - 5 Sa 52/08 -, Rn. 27, juris).
  • LAG Hessen, 03.08.2021 - 10 Ta 56/21

    Beachtlichkeit der Unmöglichkeit im Verfahren nach § 888 ZPO Unterschied zwischen

    b) Der Ansicht, dass dem Schuldner prozessuale Nachteile daraus entstehen sollen, dass er anstelle einer Vollstreckungsgegenklage nach § 767 ZPO Berufung eingelegt hat (vgl. LAG Baden-Württemberg 20. Januar 2016 - 19 Sa 63/15 - Juris) , ist abzulehnen (zutreffend LAG Düsseldorf 31. August 2020 - 4 Sa 480/20 - Rn. 28, Juris) .
  • ArbG Braunschweig, 15.09.2022 - 7 Ca 87/22

    Kündigungsschutzklage eines Kirchenmusikers der evangelisch-lutherischen

    Eine erneute Heranziehung der Argumentation im Rahmen des Ausschlusses der vorläufigen Vollstreckbar- "keit ist nicht ausreichend (vgl. Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 20. Januar 2016 - 19 Sa 63/15 -, Rn. 14, juris).
  • LAG Düsseldorf, 05.12.2019 - 13 Sa 622/18

    Kein Rechtsschutzbedürfnis für Kündigungsschutzklage nach zwischenzeitlichem

    Ein nicht zu ersetzender Nachteil kann daher dann vorliegen, wenn die Wirkungen der Vollstreckung nicht mehr rückgängig gemacht werden können (LAG Baden-Württemberg 20.01.2016 - 19 Sa 63/15 - RN 11; LAG Düsseldorf 04.10.1979 - 14 (5) Sa 976/79 - EzA Nr. 1 zu § 62 ArbGG 1979).
  • LAG Baden-Württemberg, 29.03.2023 - 12 Sa 3/23

    Einstellung der Zwangsvollstreckung - Weiterbeschäftigungstitel - nicht zu

    Es ist indes nicht Sinn und Zweck von § 62 Abs. 1 Sätze 2 und 3 ArbGG i.V.m. §§ 719 Abs. 1, 707 Abs. 1 ZPO, unter Heranziehung desselben Sachverhalts aus dem Erkenntnisverfahren erster Instanz einen dort bejahten Anspruch nunmehr in Abrede zu stellen (vgl. LAG Baden-Württemberg 20. Januar 2016 - 19 Sa 63/15 - Rn. 14; siehe auch BAG 15. April 2009 - 3 AZB 93/08 -, BAGE 130, 195 ff, Rn. 25).
  • LAG Düsseldorf, 05.12.2019 - 13 Sa 819/18

    Kein Rechtsschutzbedürfnis für Kündigungsschutzklage nach zwischenzeitlichem

    Ein nicht zu ersetzender Nachteil kann daher dann vorliegen, wenn die Wirkungen der Vollstreckung nicht mehr rückgängig gemacht werden können (LAG Baden-Württemberg 20.01.2016 - 19 Sa 63/15 - RN 11; LAG Düsseldorf 04.10.1979 - 14 (5) Sa 976/79 - EzA Nr. 1 zu § 62 ArbGG 1979).
  • LAG Düsseldorf, 05.12.2019 - 13 Sa 625/18

    Kein Rechtsschutzbedürfnis für Kündigungsschutzklage nach zwischenzeitlichem

  • LAG Düsseldorf, 05.12.2019 - 13 Sa 627/18

    Kündigungsschutzklage - Abgrenzung Betriebsübergang von -stilllegung

  • LAG Düsseldorf, 05.12.2019 - 13 Sa 823/18

    Kein Rechtsschutzbedürfnis für Kündigungsschutzklage nach zwischenzeitlichem

  • LAG Düsseldorf, 05.12.2019 - 13 Sa 626/18

    Kein Rechtsschutzbedürfnis für Kündigungsschutzklage nach zwischenzeitlichem

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