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   LAG Baden-Württemberg, 20.02.2013 - 4 Sa 93/12   

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LAG Baden-Württemberg, 20.02.2013 - 4 Sa 93/12 (https://dejure.org/2013,4568)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20.02.2013 - 4 Sa 93/12 (https://dejure.org/2013,4568)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20. Februar 2013 - 4 Sa 93/12 (https://dejure.org/2013,4568)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de

    Unterschrift unter Klageschrift mittels Paraphe - Heilung - Beglaubigung mittels Paraphe - keine Heilung - keine Rechtshängigkeit der Klage bei fehlerhafter Beglaubigung der zuzustellenden Abschrift der Klageschrift

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fehlende Rechtshängigkeit der Kündigungsschutzklage bei Zustellungsmangel aufgrund paraphiert beglaubigter Abschrift; Aufhebung eines wirkungslosen Urteils und Zurückverweisung des anhängigen Rechtsstreits an das Arbeitsgericht

  • hensche.de

    Kündigungsschutzklage

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 4 KSchG, § 295 Abs 1 ZPO, § 189 ZPO, § 261 Abs 1 ZPO
    Unterschrift unter Klageschrift mittels Paraphe - Beglaubigung mittels Paraphe - keine Heilung - keine Rechtshängigkeit der Klage bei fehlerhafter Beglaubigung der zuzustellenden Abschrift der Klageschrift

  • hensche.de

    Kündigungsschutzklage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fehlende Rechtshängigkeit der Kündigungsschutzklage bei Zustellungsmangel aufgrund paraphiert beglaubigter Abschrift; Aufhebung eines wirkungslosen Urteils und Zurückverweisung des anhängigen Rechtsstreits an das Arbeitsgericht

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Klage / beglaubigte Abschrift nur paraphiert: Heilung möglich?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Paraphe unter der Klageschrift

Besprechungen u.ä. (2)

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Eine Kündigungsschutzklage wird nicht rechtshängig, wenn die für den Arbeitgeber bestimmte Abschrift der Klageschrift nicht korrekt beglaubigt ist

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Klagefrist: Wahrung durch paraphierten Schriftsatz? (IMR 2013, 1171)

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 15.04.1957 - II ZR 23/56

    Mangelhafte Urteilszustellung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 20.02.2013 - 4 Sa 93/12
    Wesentliches Erfordernis der Zustellung ist die Beglaubigung der Abschrift der Klageschrift (BGH 04. Februar 1971 aaO; BGH 15. April 1957 - II ZR 23/56 - NJW 1957, 951; RG 04. Juni 1920 - VII 523/19 - RGZ 99, 140), die gemäß § 169 Abs. 2 ZPO von der Geschäftsstelle des angerufenen Gerichts vorzunehmen ist, wenn sie nicht bereits vom klägerischen Rechtsanwalt erfolgt ist.

    Dies würde im Ergebnis dazu führen, dass entgegen den gesetzlichen Bestimmungen auch die Übergabe einer gewöhnlichen, unbeglaubigten Abschrift genügen würde, wenn dem Empfänger bei der Zustellung Gelegenheit gegeben würde, ihre Übereinstimmung mit der Urschrift zu vergleichen (BGH 15. April 1957 aaO).

  • BGH, 04.02.1971 - VII ZR 111/70

    Beglaubigung einer Urteilsabschrift durch den zustellenden Rechtsanwalt

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 20.02.2013 - 4 Sa 93/12
    Jedoch kann aus Unzulänglichkeiten der Beglaubigung, mit der lediglich die inhaltliche Übereinstimmung des Inhalts der Abschrift mit dem Inhalt der Urschrift der Klageschrift bekundet werden soll (BGH 04. Februar 1971 - VII ZR 111/70 - BGHZ 55, 251), nicht zwangsläufig auch auf eine Unzulänglichkeit der Klageschrift selbst rückgeschlossen werden, in welcher die Unterschrift dazu dient, die Verantwortung für den Klageinhalt zu übernehmen.

    Wesentliches Erfordernis der Zustellung ist die Beglaubigung der Abschrift der Klageschrift (BGH 04. Februar 1971 aaO; BGH 15. April 1957 - II ZR 23/56 - NJW 1957, 951; RG 04. Juni 1920 - VII 523/19 - RGZ 99, 140), die gemäß § 169 Abs. 2 ZPO von der Geschäftsstelle des angerufenen Gerichts vorzunehmen ist, wenn sie nicht bereits vom klägerischen Rechtsanwalt erfolgt ist.

  • RG, 04.06.1920 - VII 523/19

    Heilung einer mangelhaften Urteilszustellung durch Unterlassung einer

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 20.02.2013 - 4 Sa 93/12
    Wesentliches Erfordernis der Zustellung ist die Beglaubigung der Abschrift der Klageschrift (BGH 04. Februar 1971 aaO; BGH 15. April 1957 - II ZR 23/56 - NJW 1957, 951; RG 04. Juni 1920 - VII 523/19 - RGZ 99, 140), die gemäß § 169 Abs. 2 ZPO von der Geschäftsstelle des angerufenen Gerichts vorzunehmen ist, wenn sie nicht bereits vom klägerischen Rechtsanwalt erfolgt ist.

    Dies wurde ausdrücklich bereits entschieden für Fälle, in denen sich ausgehend vom Zustelldatum Notfristen berechnen (BGH 18. April 1952 - I ZB 5/52 - NJW 1952, 934; RG 04. Juni 1920 aaO).

  • BGH, 27.04.1999 - VI ZR 174/97

    Leistung der Unterschrift des Prozeßbevollmächtigten mittels Faksimile-Stempel;

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 20.02.2013 - 4 Sa 93/12
    Der Mangel kann somit gemäß § 295 Abs. 1 ZPO durch rügelose Einlassung geheilt werden, wenn der Mangel dem Gegner bekannt war oder hätte bekannt sein müssen, der Gegner jedoch in der nächsten mündlichen Verhandlung, die aufgrund des betreffenden Verfahrens stattgefunden hat, erschienen ist und den Mangel nicht gerügt hat (BAG 06. August 1987 - 2 AZR 553/86 - juris; BAG 26. Juni 1986 - 2 AZR 358/85 - BAGE 52, 263; BGH 27. April 1999 - VI ZR 174/97 - NJW-RR 1999, 1251; BGH 25. Juni 1975 - VIII ZR 254/74 - BGHZ 65, 46).

    Zur Erhaltung des Rügerechts muss der Beklagte somit dartun, dass er den angeblichen Mangel der Klageschrift nicht gekannt hat und dessen Unkenntnis nicht verschuldet hat, den Mangel also nicht früher hätte erkennen können, § 276 BGB (BGH 27. April 1999 aaO).

  • BAG, 26.06.1986 - 2 AZR 358/85

    Vorliegen einer ordnungsgemäßen Klageerhebung bei fehlender Unterschrift des

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 20.02.2013 - 4 Sa 93/12
    Der Mangel kann somit gemäß § 295 Abs. 1 ZPO durch rügelose Einlassung geheilt werden, wenn der Mangel dem Gegner bekannt war oder hätte bekannt sein müssen, der Gegner jedoch in der nächsten mündlichen Verhandlung, die aufgrund des betreffenden Verfahrens stattgefunden hat, erschienen ist und den Mangel nicht gerügt hat (BAG 06. August 1987 - 2 AZR 553/86 - juris; BAG 26. Juni 1986 - 2 AZR 358/85 - BAGE 52, 263; BGH 27. April 1999 - VI ZR 174/97 - NJW-RR 1999, 1251; BGH 25. Juni 1975 - VIII ZR 254/74 - BGHZ 65, 46).

    Im Hinblick auf eine verstrichene dreiwöchige Klageerhebungsfrist des § 4 KSchG würde eine solche Heilung nicht nur ex nunc wirken, sondern vielmehr rückwirken (ex tunc) (BAG 26. Juni 1986 aaO).

  • LAG Sachsen, 21.08.2002 - 2 Sa 936/00

    Unwirksames Urteil mangels Erkennbarkeit des verbeschiedenen

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 20.02.2013 - 4 Sa 93/12
    Hierbei handelt es sich nicht um eine gemäß § 68 ArbGG unzulässige Zurückverweisung wegen eines Verfahrensmangels, sondern nur um eine Zurückverweisungsentscheidung mit rein deklaratorischem Charakter (Sächsisches LAG 21. August 2002 - 2 Sa 936/00 - juris; Pfeiffer in Natter/Groß ArbGG § 68 Rn. 3).
  • OLG Köln, 18.11.1996 - 16 U 17/96

    Fehlende Unterzeichnung der Klageschrift

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 20.02.2013 - 4 Sa 93/12
    Die Sorgfalt des Beklagten braucht nicht über die des Gerichts hinausgehen (OLG Köln 18. November 1996 - 16 U 17/96 - NJW-RR 1997, 1291).
  • BGH, 18.04.1952 - I ZB 5/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 20.02.2013 - 4 Sa 93/12
    Dies wurde ausdrücklich bereits entschieden für Fälle, in denen sich ausgehend vom Zustelldatum Notfristen berechnen (BGH 18. April 1952 - I ZB 5/52 - NJW 1952, 934; RG 04. Juni 1920 aaO).
  • BAG, 27.03.1996 - 5 AZR 576/94

    Eigenhändige Unterschrift unter Revisionsbegründung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 20.02.2013 - 4 Sa 93/12
    Die bewusst und gewollt nur abgekürzte Unterzeichnung mittels bloßer Paraphe ist ungenügend (BAG 27. März 1996 - 5 AZR 576/94 - AP ZPO § 518 Nr. 67; BGH 10. Juli 1997 - IX ZR 24/97 - NJW 1997, 3380).
  • BGH, 05.12.2005 - II ZB 2/05

    Zulässigkeit der Berufung gegen ein Zwischenurteil; Anfechtung eines trotz

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 20.02.2013 - 4 Sa 93/12
    Um deren Eintritt zu verhindern, kann ein wirkungsloses Urteil mit dem Rechtsmittel angefochten werden, das gegen ein fehlerhaftes Urteil gleichen Inhalts gegeben wäre (BGH 5. Dezember 2005 - II ZB 2/05 - NJW-RR 2006, 565).
  • BGH, 10.07.1997 - IX ZR 24/97

    Unterzeichnung einer Berufungsschrift

  • BAG, 06.08.1987 - 2 AZR 553/86

    Unzulässigkeit einer Kündigungsschutzklage infolge Fristversäumung wegen

  • BGH, 25.06.1975 - VIII ZR 254/74

    Heilung der Nichtunterzeichnung der Klageschrift

  • LAG Baden-Württemberg, 21.06.2016 - 15 Sa 82/15

    Zustellungsmangel einer unbeglaubigten Abschrift der Klageschrift - rügelose

    Der durch die unzureichende Beglaubigung der Abschriften einer Klageschrift begründete Zustellungsmangel ist über eine rügelose Einlassung der beklagten Partei gemäß § 295 Abs. 1 ZPO heilbar (Abweichung von LAG Baden-Württemberg 20.02.2013 - 4 Sa 93/12).

    Wäre der Vortrag der Beklagten richtig, so wäre das arbeitsgerichtliche Urteil aufzuheben und der Rechtsstreit an das Arbeitsgericht Reutlingen zurückzuverweisen, wie es sich aus dem Urteil des Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg vom 20.02.2013 (4 Sa 93/12) ergebe.

    Werde eine solche mangelbehaftete Abschrift zugestellt, liege ein Zustellungsmangel vor, der weder über § 189 ZPO noch über § 295 Abs. 1 ZPO geheilt werden könne (Bezugnahme auf LAG Baden-Württemberg 20.02.2013 - 4 Sa 93/12).

    Wesentliches Erfordernis der Zustellung ist die Beglaubigung der Abschrift der Klageschrift gemäß § 169 Abs. 2 ZPO (vgl. LAG Baden-Württemberg 20.02.2013 - 4 Sa 93/12 - juris Rn. 46 mwN).

    Eine Unterschrift mittels bloßer Paraphe beispielsweise ist unzureichend (vgl. LAG Baden-Württemberg 20.02.2013 - 4 Sa 93/12 - juris Rn. 48 mwN).

    Anders als die 4. Kammer des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg (20.02.2013 - 4 Sa 93/12 - Juris) meint die erkennende Berufungskammer, dass der durch die unzureichende Beglaubigung der Abschriften einer Klageschrift begründete Zustellungsmangel über eine rügelose Einlassung gemäß § 295 Abs. 1 ZPO heilbar ist.

    Die Berufungskammer hat die Revision für die Beklagte wegen grundsätzlicher Bedeutung und wegen Divergenz zum Urteil des Landearbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 20.02.2013 (4 Sa 93/12 - juris) zugelassen, § 72 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 ArbGG.

  • OLG Karlsruhe, 11.12.2014 - 9 U 87/13

    Verjährungshemmung durch Zustellung einer nicht beglaubigten Klageabschrift

    Bei der von einem Rechtsanwalt angefertigten Klageschrift ist mithin eine beglaubigte Abschrift zwingend erforderlich (vgl. Zöller/Stöber, ZPO, 30. Auflage 2014, § 169 ZPO, RdNr. 12 sowie § 189 ZPO, RdNr. 9; Rohe in Wieczorek/Schütze, ZPO, 4. Auflage 2013, § 166 ZPO, RdNr. 40 sowie § 169 ZPO, RdNr. 20; Roth in Stein/Jonas, ZPO, 22. Auflage 2005, § 189 ZPO, RdNr. 16; LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 20.02.2013 - 4 Sa 93/12 -, zitiert nach Juris; anders Häublein in Münchener Kommentar, ZPO, 4. Auflage 2013, § 169 ZPO, RdNr. 3).

    Die Zustellung einer unbeglaubigten Kopie der Klageschrift - wie vorliegend - kann hingegen nicht nach § 189 ZPO geheilt werden (vgl. LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 20.02.2013 - 4 Sa 93/12 -, zitiert nach Juris; Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 20.10.2004 - 13 K 68/01 -, BeckRS 2004, 260; in der Tendenz ebenso BGHZ 100, 234, 238 = NJW 1987, 2868; vgl. in der Literatur Zöller/Stöber a. a. O., § 169 RdNr. 12 und § 189 ZPO, RdNr. 9; Rohe in Wieczorek/Schütze, ZPO, 4. Auflage 2013, § 169 ZPO, RdNr. 20; Roth in Stein/Jonas, ZPO, 22. Auflage 2005, § 189 ZPO, RdNr. 16; anders die wohl überholten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs, Urteil vom 11.03.1954 - III ZR 377/52 - Anlage KB 20 und NJW 1965, 104; vgl. auch OLG Frankfurt, Urteil v. 30.12.2013 - 21 U 23/11 -, zitiert nach Juris; Häublein in Münchener Kommentar, ZPO, 4. Auflage 2013, § 189 ZPO, RdNr. 7).

    Denn es handelt sich dabei nicht um eine unverzichtbare Verfahrensvorschrift im Sinne von § 295 Abs. 2 ZPO (vgl. Zöller/Greger, ZPO, 30. Auflage 2014, § 295 ZPO, RdNr. 3; BGH, NJW 1972, 1373; BGH, NJW 1984, 926; BGH, NJW 1996, 1351; anders LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 20.02.2013 - 4 Sa 93/12 -, zitiert nach Juris).

    Soweit das LAG Baden-Württemberg (Urteil vom 20.02.2013 - 4 Sa 93/12 -, zitiert nach Juris) in einem bestimmten Fall eine rückwirkende Heilung gemäß § 295 ZPO angenommen hat, betraf dies einen anderen Zustellungsmangel als vorliegend, nämlich eine unzulängliche Unterzeichnung der Klageschrift.

  • OLG Jena, 17.12.2015 - 1 U 616/14

    Zustellung einer beglaubigten Abschrift einer Klageschrift - Verjährungshemmung

    Die Beglaubigung des zu übergebenden Schriftstücks ist wesentliches Erfordernis der Zustellung; ohne sie ist die Zustellung unwirksam (vgl. LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 20. Februar 2013 - 4 Sa 93/12, juris; Zöller/Stöber, ZPO, 31. Auflage 2016, § 169 ZPO Rn. 12, sowie § 189 ZPO Rn. 9; kritisch MünchKommZPO/Häublein, 4. Aufl. 2013, § 169 Rn. 3f.).
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