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   LAG Baden-Württemberg, 20.07.2016 - 4 Sa 61/15   

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LAG Baden-Württemberg, 20.07.2016 - 4 Sa 61/15 (https://dejure.org/2016,29628)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20.07.2016 - 4 Sa 61/15 (https://dejure.org/2016,29628)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20. Juli 2016 - 4 Sa 61/15 (https://dejure.org/2016,29628)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • openjur.de

    Beweisverwertungsverbot - Detektiveinsatz bei Verdacht von Wettbewerbsverstößen

  • IWW

    § 61 HGB, § ... 7 KSchG, § 32 BDSG, § 626 Abs. 2 BGB, § 64 Abs. 7 ArbGG, § 313 Abs. 2 Satz 2 ZPO, § 626 Abs. 1 BGB, § 241 Abs. 2 BGB, § 60 Abs. 1 HGB, § 626 BGB, § 286 ZPO, Art. 103 Abs. 1 GG, Art. 1 Abs. 3 GG, Art. 2 Abs. 1 GG, § 1 BDSG, § 4 Abs. 1 BDSG, § 32 Abs. 1 Satz 1 BDSG, § 3 Abs. 1 BDSG, § 3 Abs. 3 BDSG, § 32 Abs. 1 BDSG, § 32 Abs. 2 BDSG, § 32 Abs. 1 Satz 2 BDSG, § 60 HGB, § 263 Abs. 1 BGB, § 17 UWG, § 1 Abs. 2 KSchG, § 812 Abs. 1 BGB, § 280 Abs. 1 BGB, § 249 BGB, § 242 BGB, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG

  • aufrecht.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unwirksame außerordentliche Kündigung wegen Konkurrenztätigkeit; Beweisverwertungsverbot für rechtwidrig erlangte Erkenntnisse aus Detektiveinsatz zur Aufklärung vertragswidriger Konkurrenztätigkeit

  • datenschutz.eu

    Wettbewerbsverletzung durch Mitarbeiter rechtfertigt nicht Einsatz eines Detektivs

  • kanzlei.biz

    Detektiveinsatz bei Verdacht von Wettbewerbsverstößen stellt unzulässige Datenerhebung dar

  • hensche.de

    Datenschutz, Überwachung, Persönlichkeitsrecht, Arbeitnehmerdatenschutz

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    § 32 Abs. 1 BDSG

  • arbeitsrechtsiegen.de

    Verdacht Wettbewerbsverstöße - Detektiveinsatz - Beweisverwertung

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 32 Abs 1 S 1 BDSG 1990, § 32 Abs 1 S 2 BDSG 1990, § 1 Abs 2 S 1 Alt 2 KSchG
    Beweisverwertungsverbot - Detektiveinsatz bei Verdacht von Wettbewerbsverstößen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Detektiveinsatz bei Verdacht von Wettbewerbsverstößen; Beweisverwertungsverbot; Entscheidungen in Urteilsverfahren

  • rechtsportal.de

    Unwirksame außerordentliche Kündigung wegen Konkurrenztätigkeit

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Einsatz von Detektiv zur Aufdeckung von Wettbewerbsverstößen durch Mitarbeiter ist regelmäßig unzulässige Datenerhebung nach § 32 BDSG

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Beauftragung des Privatdetektivs durch Arbeitgeber

  • faz.net (Kurzinformation)

    Wird Datenschutz im Büro zum Täterschutz?

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Unwirksamkeit der fristlosen Kündigung eines Arbeitsverhältnisses wegen Beweisverwertungsverbot durch Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Arbeitnehmerüberwachung durch Detektiv keine Hilfe bei fristloser, verhaltensbedingter Kündigung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Arbeitsrecht: Datenschutz gleich Täterschutz?

  • hoganlovells-blog.de (Kurzinformation)

    Beweisverwertungsverbot - Detektiveinsatz bei Verdacht von Wettbewerbsverstößen

  • arbeitsrecht-weltweit.de (Kurzinformation)

    Detektiveinsatz im Arbeitsrecht

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Wettbewerbsverletzung durch Angestellten erlaubt nicht Detektiv-Einsatz des Arbeitgebers

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Wettbewerbsverletzung durch Angestellten erlaubt nicht Detektiv-Einsatz des Arbeitgebers

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Unzulässigkeit einer Detektiv-Überwachung zur Aufdeckung einer Wettbewerbsverletzung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 20.06.2013 - 2 AZR 546/12

    Kündigungsschutzprozess - Verwertungsverbot

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 20.07.2016 - 4 Sa 61/15
    Bloße, auf mehr oder wenige haltbare Vermutungen gestützte Verdächtigungen reichen dementsprechend zur Rechtfertigung eines dringenden Tatverdachts nicht aus (BAG 20. Juni 2013 - 2 AZR 546/12).

    Dieser das deutsche Datenschutzrecht prägende Grundsatz ist in § 4 Abs. 1 BDSG kodifiziert (BAG 20. Juni 2013 - 2 AZR 546/12; BAG 21. November 2013 - 2 AZR 797/11).

    Nach Abs. 1 Satz 2 der Regelung dürfen zur Aufdeckung von Straftaten personenbezogene Daten eines Beschäftigten nur dann erhoben, verarbeitet oder genutzt werden, wenn zu dokumentierende tatsächliche Anhaltspunkte den Verdacht begründen, dass der Betroffene im Beschäftigungsverhältnis eine Straftat begangen hat, die Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung zur Aufdeckung erforderlich ist und das schutzwürdige Interesse des Beschäftigten am Ausschluss der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung nicht überwiegt, insbesondere Art und Ausmaß im Hinblick auf den Anlass nicht unverhältnismäßig sind (BAG 20. Juni 2013 - 2 AZR 546/12).

    c) Dies zugrundegelegt ist festzustellen, dass die Überwachung des Klägers durch einen Detektiv eine Datenerhebung im Sinne von § 32 Abs. 1 BDSG darstellte, zumal der Anwendungsbereich gem. § 32 Abs. 2 BDSG auch für nicht automatisierte Datenerhebungen eröffnet ist (BAG 19. Februar 2015 - 8 AZR 1007/13 - BAG 20. Juni 2013 - 2 AZR 546/12).

  • BAG, 28.10.2010 - 8 AZR 547/09

    Schadensersatz - Erstattung von Detektivkosten

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 20.07.2016 - 4 Sa 61/15
    Soweit das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 28. Oktober 2010 (BAG 28. Oktober 2010 - 8 AZR 547/09) die Erstattungspflicht von Detektivkosten zur Aufdeckung von Konkurrenztätigkeit grundsätzlich bejaht hat ohne die Frage der Verwertbarkeit der so gewonnen Erkenntnis überhaupt zu problematisieren, so lag dies ersichtlich daran, dass der Fall einen Sachverhalt betraf, der vor Inkrafttreten des § 32 BDSG in der heutigen Fassung spielte.

    Ein Arbeitnehmer hat wegen Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten dem Arbeitgeber die durch das Tätigwerden eines Detektivs entstandenen notwendigen Kosten zu ersetzen, wenn der Arbeitgeber aufgrund eines konkreten Tatverdachts gegen den Arbeitnehmer einem Detektiv die Überwachung eines Arbeitnehmers überträgt und der Arbeitnehmer einer vorsätzlichen Vertragsverletzung überführt wird (BAG 26. September 2013 - 8 AZR 1026/12; BAG 28. Oktober 2010 - 8 AZR 547/09).

  • BAG, 26.09.2013 - 8 AZR 1026/12

    Schadensersatz - Detektivkosten

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 20.07.2016 - 4 Sa 61/15
    Ein Arbeitnehmer hat wegen Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten dem Arbeitgeber die durch das Tätigwerden eines Detektivs entstandenen notwendigen Kosten zu ersetzen, wenn der Arbeitgeber aufgrund eines konkreten Tatverdachts gegen den Arbeitnehmer einem Detektiv die Überwachung eines Arbeitnehmers überträgt und der Arbeitnehmer einer vorsätzlichen Vertragsverletzung überführt wird (BAG 26. September 2013 - 8 AZR 1026/12; BAG 28. Oktober 2010 - 8 AZR 547/09).

    Zu ersetzen sind die Aufwendungen des Geschädigten nach § 249 BGB aber nur, soweit diese nach den Umständen des Falls als notwendig anzusehen sind (BAG 26. September 2013 - 8 AZR 1026/12).

  • BAG, 19.02.2015 - 8 AZR 1007/13

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts - Observation durch einen

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 20.07.2016 - 4 Sa 61/15
    Erheben ist das Beschaffen von Daten über den Betroffenen, § 3 Abs. 3 BDSG (BAG 19. Februar 2015 - 8 AZR 1007/13).

    c) Dies zugrundegelegt ist festzustellen, dass die Überwachung des Klägers durch einen Detektiv eine Datenerhebung im Sinne von § 32 Abs. 1 BDSG darstellte, zumal der Anwendungsbereich gem. § 32 Abs. 2 BDSG auch für nicht automatisierte Datenerhebungen eröffnet ist (BAG 19. Februar 2015 - 8 AZR 1007/13 - BAG 20. Juni 2013 - 2 AZR 546/12).

  • BAG, 21.10.1970 - 3 AZR 479/69

    Verpflichtung zur Auskunftserteilung und Rechnungslegung bei unerlaubter

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 20.07.2016 - 4 Sa 61/15
    Kann der Arbeitgeber mit hoher Wahrscheinlichkeit dartun, dass sein Arbeitnehmer ihm während des bestehenden Arbeitsverhältnisses unerlaubte Konkurrenz gemacht hat, dann ist der Arbeitnehmer verpflichtet, über die von ihm getätigten Geschäfte Auskunft zu erteilen und Rechnung zu legen (BAG 21. Oktober 1970 - 3 AZR 479/69).
  • BGH, 26.09.2013 - VII ZR 227/12

    Handelsvertretervertrag: Umfang und Inhalt des Auskunftsanspruchs des

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 20.07.2016 - 4 Sa 61/15
    Diese Frage wurde von der Rechtsprechung zwar noch offen gelassen (BGH 26. September 2013 - VII ZR 227/12), ist jedoch angesichts des eindeutigen Wortlauts des § 32 Abs. 1 Satz 2 BDSG zu verneinen (Wedde in Däubler/Klebe/Wedde/Weichert BDSG 4. Aufl. § 32 Rn. 125; Gola/Schomerus BDSG 12. Aufl. § 32 Rn. 41).
  • BAG, 21.11.2013 - 2 AZR 797/11

    Tat- und Verdachtskündigung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 20.07.2016 - 4 Sa 61/15
    Dieser das deutsche Datenschutzrecht prägende Grundsatz ist in § 4 Abs. 1 BDSG kodifiziert (BAG 20. Juni 2013 - 2 AZR 546/12; BAG 21. November 2013 - 2 AZR 797/11).
  • BAG, 23.10.2014 - 2 AZR 644/13

    Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung - Konkurrenztätigkeit

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 20.07.2016 - 4 Sa 61/15
    Ihm ist ebenso wenig gestattet, einen Wettbewerber des Arbeitgebers zu unterstützen (BAG 23. Oktober 2014 - 2 AZR 644/13).
  • BAG, 26.08.1993 - 2 AZR 154/93

    Fristlose Kündigung wegen Nebentätigkeiten während des Lohnfortzahlungszeitraums

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 20.07.2016 - 4 Sa 61/15
    Denn durch Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung hat er den Arbeitgeber unter Vortäuschung falscher Tatsachen dazu veranlasst, ihm unberechtigterweise Entgeltfortzahlung zu gewähren (BAG 26. August 1993 - 2 AZR 154/93).
  • BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 541/09

    "Fall Emmely" - Fristlose Kündigung - unrechtmäßiges Einlösen aufgefundener

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 20.07.2016 - 4 Sa 61/15
    Ein wichtiger Grund im Sinne von § 626 Abs. 1 BGB ist also nur gegeben, wenn das Ergebnis dieser Gesamtwürdigung die Feststellung der Unzumutbarkeit einer Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers auch nur bis zum Ablauf der Kündigungsfrist ist (BAG 9. Juni 2011 - 2 AZR 381/10; BAG 10. Juni 2010 - 2 AZR 541/09).
  • BAG, 09.06.2011 - 2 AZR 381/10

    Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung - Abmahnung

  • BAG, 29.06.2017 - 2 AZR 597/16

    Außerordentliche Kündigung - Überwachung durch Detektiv

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 20. Juli 2016 - 4 Sa 61/15 - im Kostenausspruch und insoweit aufgehoben, wie es auf die Berufung des Klägers das Teilurteil des Arbeitsgerichts Heilbronn vom 22. Oktober 2015 - 8 Ca 28/15 - abgeändert und festgestellt hat, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien weder durch die außerordentliche noch durch die ordentliche Kündigung der Beklagten vom 11. Juni 2015 aufgelöst worden ist, und wie es die Widerklage auf Ersatz von Detektivkosten in Höhe von 746, 55 Euro und auf Auskunft abgewiesen hat.
  • ArbG Gelsenkirchen, 21.02.2017 - 5 Ca 1708/16

    Heimliche Arbeitnehmerüberwachung - Schadensersatzanspruch

    Soll einem konkreten Verdacht zielgerichtet nachgegangen werden, muss diese Maßnahme den Anforderungen des § 32 Abs. 1 S. 2 BDSG genügen (Urteil des LAG Baden-Württemberg vom 20.07.2016, 4 Sa 61/15, juris Rn. 85).
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