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   LAG Baden-Württemberg, 21.01.2019 - 1 Sa 9/18   

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https://dejure.org/2019,656
LAG Baden-Württemberg, 21.01.2019 - 1 Sa 9/18 (https://dejure.org/2019,656)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21.01.2019 - 1 Sa 9/18 (https://dejure.org/2019,656)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21. Januar 2019 - 1 Sa 9/18 (https://dejure.org/2019,656)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Betriebs-Berater

    Abgrenzung Bereitschaftsdienst und Bereitschaftszeit nach AVR Caritas

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 4 Abs 3 DCVArbVtrRL, § 8 Abs 1 Anl 33 DCVArbVtrRL, § 7 Abs 3 TVöD, § 9 Abs 1 TVöD
    Nachtbereitschaft - Kinder- und Jugendpflege - Caritasverband - Abgrenzung Bereitschaftszeit und Bereitschaftsdienst

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nachtbereitschaft; Kinder- und Jugendpflege; Caritasverband; Abgrenzung Bereitschaftszeit und Bereitschaftsdienst

  • rechtsportal.de

    Abgrenzung Bereitschaftszeit und Bereitschaftsdienst in der AVR Caritas

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • lag-baden-wuerttemberg.de (Pressemitteilung)

    Nachtbereitschaft eines Erziehers in einer Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vergütung der Nachtbereitschaft eines Erziehers

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Abgrenzung Bereitschaftszeit und Bereitschaftsdienst in der AVR Caritas; Keine Bereitschaftszeit bei Möglichkeit zum Ruhen und Schlafen; Bereitschaftsdienst bei Arbeitsaufnahme im Bedarfsfall; Kein ergänzender Vergütungsanspruch bei Bereitschaftsdienst; Zulässigkeit der ...

  • Jurion (Kurzinformation)

    Nachtbereitschaft eines Erziehers in einer Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (15)

  • BAG, 24.09.2008 - 10 AZR 770/07

    Wechselschichtzulage nach § 8 Abs 5 TVöD - Unterbrechung der Arbeitszeit durch

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 21.01.2019 - 1 Sa 9/18
    Die Bereitschaftszeit liegt innerhalb der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit und führt zu einer Verlängerung der Anwesenheitszeit des Beschäftigten im Betrieb, ohne dass hierfür ein zusätzliches Entgelt bezahlt wird (grundlegend BAG 24. September 2008 - 10 AZR 669/07, 10 AZR 770/07 und 10 AZR 939/07 zur vergleichbaren Regelung in § 8 Abs. 4 und 9 TVöD; ferner BAG 28. Juli 2010 - 5 AZR 342/09 - Rn 12; BAG 17. Dezember 2009 - 729/08 - Rn 21).

    Bereitschaftszeiten werden hingegen in bestimmter Weise auf die Arbeitszeit angerechnet (BAG 24.09.2008 - 10 AZR 770/07 - Rn 30).

    In der Bereitschaftszeit muss der Arbeitnehmer - auch aus eigener Initiative - die Arbeit jederzeit aufnehmen können, während Arbeitnehmer im Bereitschaftsdienst durchaus fernsehen, ruhen oder schlafen können und erst auf die Aufforderung des Arbeitgebers, die Arbeit aufzunehmen, tätig werden (BAG 24.09.2008 - 10 AZR 770/07 - Rn 30; BAG 5. Juni 2003 - 6 AZR 114/02 - Rn 20; Groeger, Arbeitsrecht im öffentlichen Dienst, 2. Aufl. Teil 3 L Rn. 194; Clemens/Scheuring, TV-L, § 9 Rn 6; Bepler/Böhle, § 9 TVöD-AT, Rn 4 f).).

  • BAG, 18.05.2011 - 10 AZR 255/10

    Zulage für ständige Wechselschichtarbeit - Fachpfleger für Anästhesie -

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 21.01.2019 - 1 Sa 9/18
    Vollarbeit verlangt von dem Arbeitnehmer eine ständige Aufmerksamkeit und Arbeitsleistung (BAG 18. Mai 2011 - 10 AZR 255/10 - Rn 14; BAG 17. Juli 2007 - 6 AZR 505/07 - Rn 20; BAG 28. Januar 2004 - 5 AZR 530/02 - Rn 40).

    Diese Unterschiede in der Intensität der Belastung rechtfertigen eine unterschiedliche rechtliche Behandlung (BAG 18. Mai 2011 a.a.O. Rn 15).

  • BAG, 28.01.2004 - 5 AZR 530/02

    Vergütung von ärztlichem Bereitschaftsdienst

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 21.01.2019 - 1 Sa 9/18
    Der Arbeitnehmer ist allerdings berechtigt, die Ableistung von rechtswidrigem Bereitschaftsdienst zu verweigern (BAG 28. Januar 2004 - 5 AZR 530/02 - Rn 47; BAG 5. Juni 2003 - 6 AZR 14/02 - Rn 62; BAG 27. Februar 1985 - 7 AZR 552/82 - Rn 23).

    Vollarbeit verlangt von dem Arbeitnehmer eine ständige Aufmerksamkeit und Arbeitsleistung (BAG 18. Mai 2011 - 10 AZR 255/10 - Rn 14; BAG 17. Juli 2007 - 6 AZR 505/07 - Rn 20; BAG 28. Januar 2004 - 5 AZR 530/02 - Rn 40).

  • BAG, 24.09.2008 - 10 AZR 669/07

    Wechselschicht - Bereitschaftszeiten - Rettungssanitäter

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 21.01.2019 - 1 Sa 9/18
    Die Bereitschaftszeit liegt innerhalb der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit und führt zu einer Verlängerung der Anwesenheitszeit des Beschäftigten im Betrieb, ohne dass hierfür ein zusätzliches Entgelt bezahlt wird (grundlegend BAG 24. September 2008 - 10 AZR 669/07, 10 AZR 770/07 und 10 AZR 939/07 zur vergleichbaren Regelung in § 8 Abs. 4 und 9 TVöD; ferner BAG 28. Juli 2010 - 5 AZR 342/09 - Rn 12; BAG 17. Dezember 2009 - 729/08 - Rn 21).

    Es wurde daher eine Leistung gefordert, die unterhalb der vollen Arbeitsleistung liegt, andererseits aber auch ein Mindestmaß an körperlicher oder geistiger Anspannung zur Aufnahme von Arbeit abverlangt (BAG 24. September 2008 - 10 AZR 939/07 - Rn 33; BAG 24. September 2008 - 10 AZR 669/07 - Rn 32).

  • BAG, 24.09.2008 - 10 AZR 939/07

    Wechselschichtzulage - Bereitschaftszeiten - Rettungsassistent

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 21.01.2019 - 1 Sa 9/18
    Die Bereitschaftszeit liegt innerhalb der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit und führt zu einer Verlängerung der Anwesenheitszeit des Beschäftigten im Betrieb, ohne dass hierfür ein zusätzliches Entgelt bezahlt wird (grundlegend BAG 24. September 2008 - 10 AZR 669/07, 10 AZR 770/07 und 10 AZR 939/07 zur vergleichbaren Regelung in § 8 Abs. 4 und 9 TVöD; ferner BAG 28. Juli 2010 - 5 AZR 342/09 - Rn 12; BAG 17. Dezember 2009 - 729/08 - Rn 21).

    Es wurde daher eine Leistung gefordert, die unterhalb der vollen Arbeitsleistung liegt, andererseits aber auch ein Mindestmaß an körperlicher oder geistiger Anspannung zur Aufnahme von Arbeit abverlangt (BAG 24. September 2008 - 10 AZR 939/07 - Rn 33; BAG 24. September 2008 - 10 AZR 669/07 - Rn 32).

  • BAG, 05.06.2003 - 6 AZR 114/02

    Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit; Vergütungspflicht

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 21.01.2019 - 1 Sa 9/18
    In der Bereitschaftszeit muss der Arbeitnehmer - auch aus eigener Initiative - die Arbeit jederzeit aufnehmen können, während Arbeitnehmer im Bereitschaftsdienst durchaus fernsehen, ruhen oder schlafen können und erst auf die Aufforderung des Arbeitgebers, die Arbeit aufzunehmen, tätig werden (BAG 24.09.2008 - 10 AZR 770/07 - Rn 30; BAG 5. Juni 2003 - 6 AZR 114/02 - Rn 20; Groeger, Arbeitsrecht im öffentlichen Dienst, 2. Aufl. Teil 3 L Rn. 194; Clemens/Scheuring, TV-L, § 9 Rn 6; Bepler/Böhle, § 9 TVöD-AT, Rn 4 f).).
  • BAG, 22.11.2000 - 4 AZR 612/99

    Bereitschaftsdienst im mobilen Rettungsdienst

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 21.01.2019 - 1 Sa 9/18
    Zwar wird in Rechtsprechung und Literatur gelegentlich ausgeführt, beim Bereitschaftsdienst müsse der Arbeitnehmer nicht von sich aus tätig werden, sondern aus der Bereitschaft durch den Arbeitgeber (BAG 17. Dezember 2009 a.a.O. Rn 21) oder durch Dritte zur Arbeitsleistung aufgefordert werden (BAG 22. November 2000 - 4 AZR 612/99 - Rn 47; Breier/Dassau, TVöD, § 7 Rn 63).
  • BAG, 25.04.2007 - 6 AZR 799/06

    Abgrenzung Bereitschaftsdienst - Überstunden

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 21.01.2019 - 1 Sa 9/18
    Grundsätzlich darf der Arbeitgeber in Ausübung seines Weisungsrechts bestimmen, welche Art von Leistungen der Arbeitnehmer zu erbringen hat (BAG 25. April 2007 - 6 AZR 799/06 - Rn 16).
  • BAG, 17.07.2008 - 6 AZR 505/07

    Arbeitszeit - Pauschalvergütung von Kraftfahrern des Berliner Senats

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 21.01.2019 - 1 Sa 9/18
    Vollarbeit verlangt von dem Arbeitnehmer eine ständige Aufmerksamkeit und Arbeitsleistung (BAG 18. Mai 2011 - 10 AZR 255/10 - Rn 14; BAG 17. Juli 2007 - 6 AZR 505/07 - Rn 20; BAG 28. Januar 2004 - 5 AZR 530/02 - Rn 40).
  • BAG, 29.06.2016 - 5 AZR 716/15

    Mindestlohn - Vergütung von Bereitschaftszeiten

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 21.01.2019 - 1 Sa 9/18
    Somit sind auch für Bereitschaftszeiten der gesetzliche Mindestlohn zu zahlen (BAG 29. Juni 2016 - 5 AZR 716/15 - Rn 29; BAG 11. Oktober 2017 - 5 AZR 591/16 - Rn 14).
  • BAG, 11.10.2017 - 5 AZR 591/16

    Mindestlohn - Vergütung von Bereitschaftszeiten

  • BAG, 27.02.1985 - 7 AZR 552/82

    Arbeitsentgelt: Vergütung für Bereitschaftsdienst

  • BAG, 21.04.2010 - 4 AZR 755/08

    Zulässigkeit einer Elementenfeststellungsklage

  • BAG, 28.07.2010 - 5 AZR 342/09

    Zeitzuschläge für Nacht- und Sonntagsarbeit - Bereitschaftszeiten

  • BAG, 21.10.2015 - 4 AZR 663/14

    Bewährungsaufstieg - Umfang der Rechtskraft einer

  • LAG Berlin-Brandenburg, 04.02.2021 - 5 Sa 1320/20

    Mehrarbeit - Nachtarbeitszuschläge und Nachtbereitschaftsdienst in einer

    Diese Grundsätze gelten auch dann, wenn der Bedarf an Betreuungsleistungen in einer Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe durch die betreuten Kinder und Jugendlichen hervorgerufen wird (Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 21. Januar 2019 - 1 Sa 9/18 -, Randnummer 64, juris).
  • FG Niedersachsen, 15.12.2021 - 14 K 268/18

    Bemessungsgrundlage für die Ermittlung der Grenze der steuerfreien Zuschläge für

    Dass der Bereitschaftsdienst nicht in vollem Umfang als geleistete Arbeit gewertet werde, ergebe sich auch aus dem Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 21. Januar 2019 (1 Sa 9/18 -juris-, nachgehend BAG 19. Juni 2020, 6 AZR 122/19 n. v.).
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