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   LAG Baden-Württemberg, 21.04.2010 - 2 TaBV 3/09   

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https://dejure.org/2010,11436
LAG Baden-Württemberg, 21.04.2010 - 2 TaBV 3/09 (https://dejure.org/2010,11436)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21.04.2010 - 2 TaBV 3/09 (https://dejure.org/2010,11436)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21. April 2010 - 2 TaBV 3/09 (https://dejure.org/2010,11436)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Prüfungskompetenzen der Paritätischen Kommission im Reklamationsverfahrens des Entgeltrahmentarifvertrages

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ERA-TV § 10
    Prüfungskompetenzen der Paritätischen Kommission im Reklamationsverfahrens des Entgeltrahmentarifvertrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 22.10.1981 - 6 ABR 69/79

    Aussetzung des arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahrens bis zur Entscheidung der

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 21.04.2010 - 2 TaBV 3/09
    Die Einigungsstelle des § 76 BetrVG hat nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts über die Frage ihrer Zuständigkeit selbst zu befinden (z. B. BAG Beschluss 22.10.1981 - 6 ABR 69/79 - AP Nr. 10 zu § 76 BetrVG 1972, Beschluss 28.05.2002 - 1 ABR 37/01 - AP Nr. 10 zu § 87 BetrVG 1972 Urlaub).

    Selbst diese Vorfragenkompetenz der Einigungsstelle führt aber nicht dazu, dass bei einem Streit über die Zuständigkeit der Einigungsstelle das Rechtsschutzinteresse für die Klärung dieser Frage im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren vor dem Spruch der Einigungsstelle zu verneinen wäre (BAG Beschluss 22.10.1981, a.a.O., Gründe II. 2.).

  • LAG Baden-Württemberg, 02.02.2009 - 4 TaBV 1/09

    Mitbestimmung des Betriebsrats - Zuordnung der Arbeitnehmer in die Entgeltgruppen

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 21.04.2010 - 2 TaBV 3/09
    Anders als die staatlichen Gerichte verfügen die Vertreter von Arbeitgeber und Beschäftigten in der Paritätischen Kommission, in der erweiterten Paritätischen Kommission und im Schiedsgericht in der Regel aus eigener Anschauung über die notwendige Sachkenntnis für die im Betrieb bestehenden Arbeitsaufgaben (LAG Baden-Württemberg Beschluss 02.02.2009 - 4 TaBV 1/09 -, Juris Rn. 96).

    Für das vorliegende Auslegungsergebnis spricht auch, dass die Tarifvertragsparteien das Einstufungsverfahren der §§ 7 und 8 ERA-TV so ausgestaltet haben, dass eine Beteiligung des Betriebsrats nach § 99 Abs. 1 BetrVG wegen einer Ein- oder Umgruppierung nicht stattfindet (Protokollnotiz zu § 9.1 ERA-TV; vgl. Beschlüsse LAG Baden-Württemberg 16.01.2009 - 5 TaBV 2/08 - und 02.02.2009 - 4 TaBV 1/09 -).

  • BAG, 31.05.2005 - 1 ABR 22/04

    Mitbestimmung bei Zuweisung eines eigenen Büros

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 21.04.2010 - 2 TaBV 3/09
    Nach § 83 Abs. 3 ArbGG kann Beteiligter im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren jedoch nur sein, wer von der zu erwartenden Entscheidung in seiner betriebsverfassungsrechtlichen Stellung unmittelbar betroffen oder berührt wird (BAG Beschluss 31.05.2005 - 1 ABR 22/04 - AP Nr. 125 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung).
  • BAG, 16.07.1985 - 1 ABR 9/83

    Entnahme von Beträgen aus dem Tronc durch Spielbank - Verletzung des

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 21.04.2010 - 2 TaBV 3/09
    Es ist allgemein anerkannt, dass Angelegenheiten aus dem Betriebsverfassungsgesetz auch Streitigkeiten aus einer durch Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung geregelten Betriebsverfassung sein können (BAG, Beschluss 16.07.1985 - 1 ABR 9/83 - AP Nr. 17 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung, Rn. 25).
  • LAG Baden-Württemberg, 16.01.2009 - 5 TaBV 2/08

    Mitbestimmung des Betriebsrats - Zuordnung der Arbeitnehmer in die Entgeltgruppen

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 21.04.2010 - 2 TaBV 3/09
    Für das vorliegende Auslegungsergebnis spricht auch, dass die Tarifvertragsparteien das Einstufungsverfahren der §§ 7 und 8 ERA-TV so ausgestaltet haben, dass eine Beteiligung des Betriebsrats nach § 99 Abs. 1 BetrVG wegen einer Ein- oder Umgruppierung nicht stattfindet (Protokollnotiz zu § 9.1 ERA-TV; vgl. Beschlüsse LAG Baden-Württemberg 16.01.2009 - 5 TaBV 2/08 - und 02.02.2009 - 4 TaBV 1/09 -).
  • BAG, 05.10.1999 - 4 AZR 578/98

    Tarifliche Alterssicherung und zusätzliche Pausenvergütung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 21.04.2010 - 2 TaBV 3/09
    Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse ist zu berücksichtigen; im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (BAG Urteil 05.10.1999 - 4 AZR 578/98 - AP Nr. 15 zu § 4 TVG Verdienstsicherung, Gründe I. 2. a).
  • BAG, 03.06.2003 - 1 ABR 19/02

    Arbeitnehmerdatenschutz - Arbeitszeitschutz

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 21.04.2010 - 2 TaBV 3/09
    Gemäß § 256 Abs. 1 ZPO, der auch im Beschlussverfahren Anwendung findet, kann ein Antrag auf das Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses erhoben werden, wenn der Antragsteller ein rechtliches Interesse daran hat, dass das Rechtsverhältnis durch richterliche Entscheidung alsbald festgestellt werde (BAG Beschluss 03.06.2003 - 1 ABR 19/02 - AP Nr. 1 zu § 89 BetrVG 1972).
  • BAG, 28.05.2002 - 1 ABR 37/01

    Mitbestimmung bei Bildungsurlaub - Zuständigkeit der Einigungsstelle

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 21.04.2010 - 2 TaBV 3/09
    Die Einigungsstelle des § 76 BetrVG hat nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts über die Frage ihrer Zuständigkeit selbst zu befinden (z. B. BAG Beschluss 22.10.1981 - 6 ABR 69/79 - AP Nr. 10 zu § 76 BetrVG 1972, Beschluss 28.05.2002 - 1 ABR 37/01 - AP Nr. 10 zu § 87 BetrVG 1972 Urlaub).
  • ArbG Ulm, 10.03.2009 - 2 BV 8/08

    Beschlussverfahren - Beteiligtenfähigkeit des Betriebsrats - Eingruppierung nach

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 21.04.2010 - 2 TaBV 3/09
    Die Beschwerde der Arbeitgeberin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Ulm vom 10.03.2009 - 2 BV 8/08 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 20.05.2008 - 1 ABR 19/07

    Antragsbefugnis im Beschlussverfahren

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 21.04.2010 - 2 TaBV 3/09
    Eine Antragsbefugnis ist dann gegeben, wenn der Antragsteller durch die begehrte Entscheidung in seiner eigenen betriebsverfassungsrechtlichen Rechtsposition betroffen wird (BAG Beschluss 20.05.2008 - 1 ABR 19/07 - AP Nr. 4 zu § 81 BetrVG 1972).
  • BAG, 22.01.1997 - 10 AZR 468/96

    Tarifliche Leistungsbeurteilung - Leistungszulage

  • BAG, 16.08.2011 - 1 ABR 30/10

    Zuständigkeit der Paritätischen Kommission bei Reklamationen

    Auf die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 21. April 2010 - 2 TaBV 3/09 - aufgehoben, soweit es den Anträgen zu 2) und zu 3) entsprochen hat und insoweit zur Klarstellung wie folgt neu gefasst:.
  • LAG Baden-Württemberg, 27.09.2010 - 4 TaBV 2/10

    Geltung eines Firmentarifvertrages auf neu hinzugekommene Betriebe -

    Dennoch kann nicht zweifelhaft sein, dass hierdurch wechselseitige Rechte und Pflichten begründet werden sollen (ebenso LAG Baden-Württemberg 21.04.2010 - 2 TaBV 3/09 - Juris Rn. 165; LAG Baden-Württemberg 27.05.2010 - 3 TaBV 3/09 - Juris Rn. 142).
  • LAG Baden-Württemberg, 27.05.2010 - 3 TaBV 3/09

    Entgeltrahmentarifvertrag Metallindustrie Baden-Württemberg - Zuständigkeit der

    Dahingestellt bleiben kann, ob diese durch den ERA-TV mit eigenen Rechten und Pflichten ausgestattet sind (vgl. LAG Baden-Württemberg 21.04.2010 - 2 TaBV 3/09).
  • LAG Baden-Württemberg, 10.10.2012 - 2 TaBV 2/12

    Eingruppierungsverfahren des § 99 BetrVG - Bewertung der Arbeitsaufgabe - Vorrang

    Zu diesem tariflichen Konzept für die Bewertung von Arbeitsaufgaben hat die 2. Kammer des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg im Beschluss vom 21. April 2010 - 2 TaBV 3/09 -ausgeführt:.
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