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   LAG Baden-Württemberg, 21.05.2012 - 1 Sa 3/12   

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LAG Baden-Württemberg, 21.05.2012 - 1 Sa 3/12 (https://dejure.org/2012,11585)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21.05.2012 - 1 Sa 3/12 (https://dejure.org/2012,11585)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21. Mai 2012 - 1 Sa 3/12 (https://dejure.org/2012,11585)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Schließung einer Betriebskrankenkasse - Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum Schließungszeitpunkt kraft Gesetzes - Unterbringungsverpflichtung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gesetzliche Beendigung von Arbeitsverhältnissen bei Schließung einer Betriebskrankenkasse; Außerordentliche Kündigung einer ordentlich kündbaren Arbeitnehmerin bei verbleibenden Beschäftigungsmöglichkeiten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gesetzliche Beendigung von Arbeitsverhältnissen bei Schließung einer Betriebskrankenkasse; unwirksame außerordentliche Kündigung einer ordentlich kündbaren Arbeitnehmerin bei verbleibenden Beschäftigungsmöglichkeiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerfG, 25.01.2011 - 1 BvR 1741/09

    Zum Erfordernis der Wahrung von Arbeitnehmerrechten beim gesetzlich vollzogenen

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 21.05.2012 - 1 Sa 3/12
    Geschützt ist die Entscheidung für oder gegen ein bestimmtes Arbeitsverhältnis und damit zugleich die Entscheidung für oder gegen einen bestimmten Arbeitgeber als Vertragspartner (BVerfG 25. Januar 2011 - 1 BvR 1741/09 - NZA 2011, 400 bis 406 Rn. 69).

    Insofern obliegt dem Staat hinsichtlich des durch Artikel 12 Abs. 1 GG geschützten Interesses des Arbeitnehmers auf Achtung der ausgeübten Arbeitsplatzwahl allerdings eine Schutzpflicht, der er insbesondere im Kündigungsrecht nachgekommen ist (BVerfG 25. Januar 2011 - 1 BvR 1741/09 - aaO Rn. 72).

    Das gilt in personeller Hinsicht auch für öffentlich-rechtliche Arbeitgeber (BVerfG 25. Januar 2011 - 1 BvR 1741/09 - aaO Rn. 69).

    Nach dem mittlerweile auch für den Anwendungsbereich der Prüfung eines Eingriffes in das Grundrecht aus Artikel 12 Abs. 1 GG zugrunde zu legenden Verhältnismäßigkeitsprinzip ist ein gesetzlicher Eingriff in den Schutzbereich eines Grundrechts dann gerechtfertigt, wenn der Eingriff, gemessen am Zweck des Gesetzes, geeignet, erforderlich und angemessen (zumutbar = verhältnismäßig im engeren Sinn) ist (zB BVerfG 25. Januar 2011 - 1 BvR 1741/09 - aaO Rn. 79 ff.).

  • BVerfG, 27.01.1998 - 1 BvL 15/87

    Kleinbetriebsklausel I

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 21.05.2012 - 1 Sa 3/12
    Es besteht hinsichtlich der inhaltlichen Ausgestaltung des Arbeitnehmerschutzes ein weiter Spielraum (BVerfG 27. Januar 1998 - 1 BvL 15/87 - AP Nr. 17 zu § 23 KSchG 1969 Rn. 29).

    Gelingt es dem Arbeitnehmer nicht, alsbald einen neuen Arbeitsplatz zu finden, gerät er häufig in eine wirtschaftliche Krise, in der ihm durch die Leistungen der Arbeitslosenversicherung nur teilweise und auch nur für einen begrenzten Zeitraum geholfen wird (BVerfG 27. Januar 1998 - 1 BvL 15/87 - aaO Rn. 31).

    Eine Verletzung grundrechtlicher Schutzpflichten kann daher nur dann festgestellt werden, wenn eine Grundrechtsposition den Interessen des anderen Vertragspartners in einer Weise untergeordnet wird, dass in Anbetracht der Bedeutung und Tragweite des betroffenen Grundrechts von einem angemessenen Ausgleich nicht mehr gesprochen werden kann (BVerfG 27. Januar 1998 - 1 BvL 15/87 - aaO Rn. 29).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 02.12.2011 - L 9 KR 264/11

    Schließung einer Betriebskrankenkasse - Anfechtung der Schließungsverfügung -

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 21.05.2012 - 1 Sa 3/12
    Hierzu entschied das LSG Berlin mit Beschluss vom 2. Dezember 2012 (L 9 KR 264/11 B ER), dass den Arbeitnehmern der Beklagten keine Antragsbefugnis zur Anfechtung der Schließungsverfügung zustehe.

    Denn nach der Rechtsprechung der Sozialgerichte besitzen sie keine Antragsbefugnis, um die Schließungsverfügung der Aufsichtsbehörde anzufechten (LSG Berlin-Brandenburg Beschluss vom 2. Dezember 2011 - L 9 KR 264/11 B ER - juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 27.09.2011 - PB 15 S 1026/11

    Schließung einer Betriebskrankenkasse ist keine zur Aufstellung eines Sozialplans

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 21.05.2012 - 1 Sa 3/12
    Auch wenn man davon ausgeht, dass eine Betriebskrankenkasse mit ihrer Schließung die Eigenschaft als "werbende" Körperschaft des öffentlichen Rechts verliert (VGH Baden-Württemberg 27. September 2011 - PB 15 S 1026/11 - Juris; das sozialrechtliche Schrifttum ist begrifflich unpräzise, vgl. Kasseler Kommentar-Peters § 155 SGB V Rn. 2 und 3; Becker/Kingreen SGB V 2. Aufl. § 155 Rn. 14; Hänlein in: LPK-SGB 3. Aufl. § 155 Rn. 2), ergibt sich aus den Gesetzgebungsmaterialien (BT-Drucksache 16/9559 S. 20), dass der Gesetzgeber davon ausgeht, die Betriebskrankenkasse bestehe als Abwicklungskörperschaft fort.

    Eventuelle Nachteile können im vorliegenden Fall nicht durch Leistungen eines Sozialplans ausgeglichen werden, weil die Schließung einer Betriebskrankenkasse keine Sozialplanpflicht nach § 75 Abs. 3 Nr. 13 BPersVG auslöst (VGH Baden-Württemberg 27. September 2011 - PB 15 S 1026/11 - Juris).

  • Drs-Bund, 03.05.1988 - BT-Drs 11/2237
    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 21.05.2012 - 1 Sa 3/12
    Die Vorschrift des § 164 Abs. 4 Satz 1 SGB V wurde durch das Gesundheits-Reformgesetz vom 20. Dezember 1988 (BGBl I S. 2477; im Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP noch § 173 Abs. 1 Satz 1, BT-Drucksache 11/2237 S. 54) eingeführt.

    In der Entwurfsbegründung heißt es zu § 173 Abs. 3 bis 5 auf S. 212 (BT-Drucksache 11/2237):.

  • BVerfG, 24.04.1991 - 1 BvR 1341/90

    Abwicklung von DDR-Einrichtungen

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 21.05.2012 - 1 Sa 3/12
    Dagegen ist mit dem Recht auf freie Wahl des Arbeitsplatzes weder ein Anspruch auf Bereitstellung eines Arbeitsplatzes eigener Wahl noch eine Bestandsgarantie für den einmal gewählten Arbeitsplatz verbunden (BVerfG 24. April 1991 1 BvR 1341/90 - AP Nr. 70 zu Artikel 12 GG Rn. 60).
  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 21.05.2012 - 1 Sa 3/12
    Der Weiterbeschäftigungsanspruch ergibt sich aus den Grundsätzen des Beschlusses des Großen Senats vom 27. Februar 1985 (GS 1/84 - AP BGB § 611 Beschäftigungspflicht Nr. 14).
  • BAG, 16.06.1999 - 4 AZR 69/98

    Ermittlung der maßgeblichen Kündigungsfrist im Konkurs - Ermittlung der

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 21.05.2012 - 1 Sa 3/12
    Die dortige Regelung hat der Gesetzgeber geschaffen, um einen Ausgleich zwischen den sozialen Belangen der Arbeitnehmer und dem Interesse der Insolvenzgläubiger an der Erhaltung der Insolvenzmasse herbeizuführen (BAG 16. Juni 1999 - 4 AZR 69/98 - AP InsO § 113 Nr. 3).
  • BAG, 17.03.1988 - 6 AZR 634/86

    Rationalisierungsschutz

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 21.05.2012 - 1 Sa 3/12
    Denn die vollständige Schließung einer Krankenkasse dürfte keine Rationalisierungsmaßnahme darstellen (BAG 17. März 1988 - 6 AZR 634/86 - AP TV RatAng § 2 Nr. 1).
  • BAG, 08.04.2003 - 2 AZR 355/02

    Außerordentliche Kündigung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 21.05.2012 - 1 Sa 3/12
    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG 18. März 2010 - 2 AZR 337/08 - AP BGB § 1626 Nr. 228; BAG 10. Mai 2007 - 2 AZR 626/05 - AP BGB § 626 Unkündbarkeit Nr. 1; BAG 8. April 2003 - 2 AZR 355/02 - AP BGB § 626 Nr. 181) kommt eine auf betriebliche Gründe gestützte außerordentliche Kündigung mit einer - notwendig einzuhaltenden - Auslauffrist nach § 626 Abs. 1 BGB in Betracht, wenn andernfalls der Ausschluss der ordentlichen Kündigung dazu führt, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer trotz Wegfalls der Beschäftigungsmöglichkeit ggf. noch über Jahre weiterbeschäftigen müsste und ihm dies unzumutbar ist.
  • BAG, 10.05.2007 - 2 AZR 626/05

    Außerordentliche Kündigung - Tarifliche Unkündbarkeit

  • BAG, 18.03.2010 - 2 AZR 337/08

    Außerordentliche Kündigung mit - notwendiger - Auslauffrist

  • BVerfG, 12.02.1992 - 1 BvL 21/88

    Zulässigkeitsanforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 GG

  • BVerfG, 10.06.2009 - 1 BvR 706/08

    Verfassungsmäßigkeit der Einführung des Basistarifs durch die Gesundheitsreform

  • BVerfG, 22.09.2009 - 2 BvL 3/02

    Vorlage des Bundesfinanzhofs zur Frage der Besteuerung von Leibrenten unzulässig

  • BVerfG, 24.11.2010 - 1 BvF 2/05

    Gentechnikgesetz

  • Drs-Bund, 06.05.2011 - BT-Drs 17/5733
  • Drs-Bund, 06.07.2011 - BT-Drs 17/6485
  • BAG, 15.11.2011 - 9 AZR 348/10

    Pflegezeit - einmalige oder mehrmalige Inanspruchnahme

  • BVerfG, 25.01.2011 - 1 BvR 918/10

    Dreiteilungsmethode

  • LAG Berlin-Brandenburg, 31.10.2012 - 4 Sa 767/12

    Schließung einer Betriebskrankenkasse - keine Anwendbarkeit des § 164 Abs 4 S 1

    Zur "Abwicklung" in diesem Sinne gehören auch die Beendigungen von Arbeitsverhältnissen sowie die sich hieraus ergebenden Rechtstreitigkeiten (LAG Baden-Württemberg 21. Mai 2012 - 1 Sa 3/12 - juris; LAG Berlin-Brandenburg 12. April 2012 - 2 Sa 14/12 - juris).

    Eine Auslegung der Normen ergibt, dass die gesetzliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach § 164 Abs. 4 Satz 1 SGB V nicht für ordentlich kündbare Arbeitnehmer gilt (LAG Berlin-Brandenburg 24. Mai 2012 - 18 Sa 2605/11 und 18 Sa 116/12 - juris; LAG Baden-Württemberg 21. Mai 2012 - 1 Sa 3/12 und 1 Sa 2/12 - juris; LAG Berlin-Brandenburg 08. Mai 2012 - 7 Sa 2559/11 - juris; LAG Berlin-Brandenburg 12. April 2012 - 5 Sa 2554/11 ua. - juris; a. .A. LAG Baden-Württemberg 18. Mai 2012 - 7 Sa 13/12 ua. - juris; wieder anders LAG Hamburg 23. August 2012 - 7 Sa 108/11 und - 7 Sa 15/12 - juris: Beendigung auch bei ordentlich kündbaren Beschäftigten nur, wenn zuvor das Verfahren nach § 163 Abs. 3 SGB V durchgeführt wurde).

    Da die Absätze 3 und 4 der Vorschrift in einem untrennbaren Zusammenhang stehen, lässt sich dieser Zusammenhang nicht unter Berufung auf die Verweisungsnorm trennen (LAG Baden-Württemberg 21. Mai 2012 - 1 Sa 3/12 und 1 Sa 2/12 - juris).

    Auch wenn man davon ausgeht, dass eine Betriebskrankenkasse mit ihrer Schließung die Eigenschaft als "werbende" Körperschaft des öffentlichen Rechts verliert so besteht die Betriebskrankenkasse als Abwicklungskörperschaft fort (vgl. hierzu eingehend LAG Baden-Württemberg 21. Mai 2012 - 1 Sa 3/12 - juris Rn. 57 ff.).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 30.10.2012 - 4 Sa 767/12
    Zur "Abwicklung" in diesem Sinne gehören auch die Beendigungen von Arbeitsverhältnissen sowie die sich hieraus ergebenden Rechtstreitigkeiten ( LAG Baden-Württemberg 21. Mai 2012 - 1 Sa 3/12 - juris; LAG Berlin-Brandenburg 12. April 2012 - 2 Sa 14/12 - juris ).

    Eine Auslegung der Normen ergibt, dass die gesetzliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach § 164 Abs. 4 Satz 1 SGB V nicht für ordentlich kündbare Arbeitnehmer gilt ( LAG Berlin-Brandenburg 24. Mai 2012 - 18 Sa 2605/11 und 18 Sa 116/12 - juris; LAG Baden-Württemberg 21. Mai 2012 - 1 Sa 3/12 und 1 Sa 2/12 - juris; LAG Berlin-Brandenburg 08. Mai 2012 - 7 Sa 2559/11 - juris; LAG Berlin-Brandenburg 12. April 2012 - 5 Sa 2554/11 ua. - juris; a. .A. LAG Baden-Württemberg 18. Mai 2012 - 7 Sa 13/12 ua. - juris; wieder anders LAG Hamburg 23. August 2012 - 7 Sa 108/11 und - 7 Sa 15/12 - juris: Beendigung auch bei ordentlich kündbaren Beschäftigten nur, wenn zuvor das Verfahren nach § 163 Abs. 3 SGB V durchgeführt wurde ).

    Da die Absätze 3 und 4 der Vorschrift in einem untrennbaren Zusammenhang stehen, lässt sich dieser Zusammenhang nicht unter Berufung auf die Verweisungsnorm trennen ( LAG Baden-Württemberg 21. Mai 2012 - 1 Sa 3/12 und 1 Sa 2/12 - juris ).

    Auch wenn man davon ausgeht, dass eine Betriebskrankenkasse mit ihrer Schließung die Eigenschaft als "werbende" Körperschaft des öffentlichen Rechts verliert so besteht die Betriebskrankenkasse als Abwicklungskörperschaft fort (vgl. hierzu eingehend LAG Baden-Württemberg 21. Mai 2012 - 1 Sa 3/12 - juris Rn. 57 ff .).

  • LAG Hamburg, 04.07.2012 - H 6 Sa 10/12

    Schließung einer Betriebskrankenkasse - Beendigung des Arbeitsverhältnisses kraft

    Das Arbeitsverhältnis ist ferner nicht nach § 164 Abs. 4 SGB V zum 30. Juni beendet worden ( vgl. auch LAG Hamburg 1 Sa 20/12; ebenso LAG Baden-Württemberg 21. Mai 2012 - 1 Sa 3/12; LAG Berlin-Brandenburg 12. April 2012 - 5 Sa 2554/11 ).
  • LAG Hamburg, 04.07.2012 - H 6 Sa 135/11

    Schließung einer Betriebskrankenkasse - Beendigung des Arbeitsverhältnisses einer

    Das Arbeitsverhältnis ist ferner nicht nach § 164 Abs. 4 SGB V zum 30. Juni beendet worden ( vgl. auch LAG Hamburg 1 Sa 20/12; ebenso LAG Baden-Württemberg 21. Mai 2012 - 1 Sa 3/12; LAG Berlin-Brandenburg 12. April 2012 - 5 Sa 2554/11 ).
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