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   LAG Baden-Württemberg, 21.10.2015 - 19 Sa 4/14   

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https://dejure.org/2015,48733
LAG Baden-Württemberg, 21.10.2015 - 19 Sa 4/14 (https://dejure.org/2015,48733)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21.10.2015 - 19 Sa 4/14 (https://dejure.org/2015,48733)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21. Oktober 2015 - 19 Sa 4/14 (https://dejure.org/2015,48733)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • BAG, 19.02.2014 - 5 AZR 680/12

    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay")

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 21.10.2015 - 19 Sa 4/14
    Es gibt keine Anhaltspunkte dafür, dass der Anspruch auf gleiches Entgelt entfallen soll, wenn der Entleiher für eine bestimmte Tätigkeit nur noch Leih-, aber keine Stammarbeitnehmer mehr beschäftigt (BAG, Urteil vom 24.09.2014, 5 AZR 259/13, juris, Rn. 16; Urteil vom 19.02.2014, 5 AZR 680/12, juris, Rn. 15).

    Zu dem Begriff des Arbeitsentgelts in § 10 Abs. 4 AÜG zählt nicht nur das laufende Arbeitsentgelt, sondern jede Vergütung, die aus Anlass des Arbeitsverhältnisses gewährt wird bzw. gewährt werden muss, also auch Leistungen wie Weihnachtszuwendungen und Sonderzuwendungen (BAG, Urteil vom 19.02.2014, 5 AZR 680/12, juris, Rn. 21).

  • BAG, 20.11.2013 - 5 AZR 776/12

    Arbeitnehmerüberlassung - Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt (equal pay) -

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 21.10.2015 - 19 Sa 4/14
    Mangels Eingreifens der besonderen Tatbestände der §§ 196, 197 BGB unterliegt er der regelmäßigen Verjährung nach § 195 BGB (BAG, Urteil vom 20.11.2013, 5 AZR 776/12, juris, Rn. 9).

    Hier hängt die Verjährung des Anspruchs davon ab, wann die Klägerin Kenntnis von der Tatsache erlangt hat, dass vergleichbare Stammarbeiter des Entleihers mehr verdienen als sie (BAG, Urteil vom 20.11.2003, 5 AZR 776/12, a.a.O., Rn. 12; Urteil vom 17.12.2014, 5 AZR 8/132, juris, Rn. 14).

  • BGH, 21.03.2002 - VII ZR 230/01

    Zustellung demnächst bei Angabe einer unzutreffenden Postanschrift

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 21.10.2015 - 19 Sa 4/14
    Diese Konsequenz widerspricht der Funktion des Mahnverfahrens, das dem Gläubiger einer Geldforderung einen einfacheren und billigeren Weg zu einem Vollstreckungsbescheid eröffnen will (BGH, Urteil vom 21.03.2002, VII ZR 230/01, NJW 2002, 2794, Rn. 17 zu § 693 Abs. 2 a.F.; Zöller/Vollkommer, ZPO, § 691 Rn. 4 ff.).

    Etwas anderes ergibt sich trotz des irreführenden Leitsatzes auch nicht aus der o.g. Entscheidung des BGH, der ausdrücklich eine Angleichung der Fristen des § 693 Abs. 2 ZPO a.F. an die dem Wortlaut nach eindeutige Vorschrift des § 691 Abs. 2 ZPO vornimmt (Urteil vom 21.03.2002, VII ZR 230/01, a.a.O, Rn. 16 ff.; Zöller/Vollkommer, a.a.O., § 691 Rn. 4).

  • BAG, 14.12.2010 - 1 ABR 19/10

    Tariffähigkeit einer Spitzenorganisation

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 21.10.2015 - 19 Sa 4/14
    Es ist davon ausgegangen, dass der Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister e.V. (AMP) ausschließlich Tarifverträge mit christlichen Gewerkschaften geschlossen habe, welche nach der von den Parteien zutreffend zitierten Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 14.12.2010 (1 ABR 19/10) jedenfalls bis zum 14.12.2010 nicht tariffähig gewesen seien.

    Die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften Zeitarbeit und PSA war nicht tariffähig (BAG, Beschluss vom 14.12.2010, 1 ABR 19/10, NZA 2011, 289, Rn. 93 ff).

  • BAG, 14.12.2010 - 9 AZR 642/09

    Teilzeitarbeitsverhältnis im Blockmodell - Auswirkungen mehrfacher Verlängerungen

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 21.10.2015 - 19 Sa 4/14
    Insoweit liegt nur eine Beschränkung des Klageantrags vor, die nach § 264 Nr. 2 ZPO nicht als Klageänderung gilt und deshalb weder einer Einwilligung noch einer Feststellung der Sachdienlichkeit bedarf (BAG, Urteil vom 14.12.2010, 9 AZR 642/09, NZA 2011, 509, Rn. 21).
  • BAG, 19.02.2014 - 5 AZR 1046/12

    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay")

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 21.10.2015 - 19 Sa 4/14
    Gibt es beim Entleiher keine vergleichbaren Stammarbeitnehmer, muss der Entleiher dem Leiharbeitnehmer auf der Grundlage einer hypothetischen Betrachtung Auskunft darüber erteilen, welche Arbeitsbedingungen für ihn gölten, wenn er für die gleiche Tätigkeit beim Entleiher eingestellt worden wäre (BAG, Urteil vom 19.02.2014, 5 AZR 1046/12, juris, Rn. 33).
  • BAG, 19.02.2014 - 5 AZR 700/12

    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay") - gestaffelte Bezugnahme auf

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 21.10.2015 - 19 Sa 4/14
    (cc) Unter Bezug auf diese Auskunft hat die Klägerin im Berufungsverfahren ihre Ansprüche im Ergebnis trotz der Umrechnung in einen Stundenlohn im Wege des Gesamtvergleichs (BAG, Urteil vom 19.02.2014, 5 AZR 700/12, juris, Rn. 46 ff.) nachvollziehbar berechnet (Bkl. 17, Abl. 285 - in der mündlichen Verhandlung erörtert und von der Beklagten zuletzt der Höhe nach nicht bestritten).
  • BAG, 28.05.2014 - 5 AZR 794/12

    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt - Feststellungsklage

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 21.10.2015 - 19 Sa 4/14
    Daher kann hier zunächst dahinstehen, unter welchen Voraussetzungen eine Klage auf Feststellung des Bestehens eines Anspruchs auf gleiches Arbeitsentgelt nach § 10 Abs. 4 AÜG für eine bestimmte Überlassung "dem Grunde nach" zulässig wäre (ebenso offen gelassen: BAG, Urteil vom 28.05.2014, 5 AZR 794/12, juris, Rn. 20).
  • BAG, 27.05.2015 - 5 AZR 137/14

    Equal pay - Prozessvergleich - Ausgleichsklausel

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 21.10.2015 - 19 Sa 4/14
    Die Vorschriften stellen in Umsetzung von Art. 5 RL 2008/104/EG sicher, dass ihm im laufenden Arbeitsverhältnis zumindest die Arbeits-und Beschäftigungsbedingungen gewährt werden, die für ihn gelten würden, wenn er vom Entleiher für eine vergleichbare Tätigkeit eingestellt worden wäre (BAG, Urteil vom 27. Mai 2015, 5 AZR 137/14, juris, Rn. 268).
  • BAG, 13.03.2013 - 5 AZR 294/12

    Gesamtvergleich - Arbeitnehmerüberlassung - Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 21.10.2015 - 19 Sa 4/14
    Soweit die Beklagte einwendet, die Klägerin müsse sich auch den Verpflegungsmehraufwand in Höhe von insgesamt EUR 390, 00 anrechnen lassen, steht dem entgegen, dass eine echte Aufwandsentschädigung gemäß § 4 Abs. 5 Nr. 4 i.V.m. § 9 Abs. 4a) EStG kein Arbeitsentgelt darstellt (BAG, Urteil vom 13.03.2013, 5 AZR 294/12, NZA 2013, 1226, Rn. 34 f.).
  • BAG, 24.09.2014 - 5 AZR 259/13

    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay")

  • BAG, 28.05.2014 - 5 AZR 423/12

    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt (equal pay)

  • BAG, 23.03.2011 - 5 AZR 7/10

    Equal Pay" -Anspruch des Leiharbeitnehmers und Ausschlussfrist

  • BAG, 23.10.2013 - 5 AZR 135/12

    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay") - Ausgleichsquittung

  • LAG Berlin-Brandenburg, 05.06.2012 - 3 Sa 134/12

    Equal Pay - Auskunftsanspruch des Leiharbeitnehmers gegen den Entleiher -

  • BAG, 23.11.2016 - 5 AZR 53/16

    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay") - Vergleichsentgelt

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg - Kammern Mannheim - vom 21. Oktober 2015 - 19 Sa 4/14 - wird zurückgewiesen, soweit das Landesarbeitsgericht die Klage iHv. 736, 58 Euro brutto nebst Zinsen (Urlaubsabgeltung für die Jahre 2008 und 2009) abgewiesen hat.

    Im Übrigen wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg - Kammern Mannheim - vom 21. Oktober 2015 - 19 Sa 4/14 - aufgehoben und im Umfang der Aufhebung die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Revision - an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.

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