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   LAG Baden-Württemberg, 21.11.2008 - 7 TaBV 3/08   

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LAG Baden-Württemberg, 21.11.2008 - 7 TaBV 3/08 (https://dejure.org/2008,7273)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21.11.2008 - 7 TaBV 3/08 (https://dejure.org/2008,7273)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21. November 2008 - 7 TaBV 3/08 (https://dejure.org/2008,7273)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Verfahren der Anfechtung einer Betriebsratswahl - ZuordnungsTV nach § 3 BetrVG und ErgänzungsTV mit "Schiedsstellenklausel" für Streitigkeiten über die Betriebsratsstruktur - Vorlage einer von Amts wegen zu berücksichtigenden Vollmacht innerhalb der Wahlanfechtungsfrist - ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unbegründete Anfechtung einer Betriebsratswahl durch Arbeitnehmer namens der Arbeitgeberin; Fristwahrung bei Nachreichen der Vollmacht durch Arbeitnehmer; Betriebszuordnung bei nicht justiziabler Tarifnorm

  • Judicialis

    BetrVG § 4; ; BetrVG § 19; ; BetrVG § 19 Abs. 2 S. 2; ; ZPO § 89 Abs. 1; ; TVG § 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unbegründete Anfechtung einer Betragsratswahl durch Arbeitnehmer namens der Arbeitgeberin - Fristwahrung bei Nachreichen der Vollmacht durch Arbeitnehmer - Betriebszuordnung bei nicht justiziabler Tarifnorm

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2009, 373
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (15)

  • BAG, 26.04.1966 - 1 AZR 242/65

    Methoden der Tarifvertragsauslegung - Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 21.11.2008 - 7 TaBV 3/08
    Ist eine Tarifnorm (hier: inkorporierte -unlesbare- Tarifkarte als Tarifnorm im Rahmen eines Zuordnungstarifvertrags nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 lit.b) nach Ausschöpfung aller Auslegungskriterien nicht justiziabel, so findet sie keine Anwendung (BAG, Urteil vom 26.04.1966-1 AZR 242/65-AP Nr. 117 zu § 1 TVG Auslegung, zu II 6 b der Gründe).

    Ist nach diesen Auslegungsgrundsätzen eine Tarifnorm nicht justiziabel, so findet sie keine Anwendung (BAG, Urteil vom 26.04.1966 - 1 AZR 242/65 - AP Nr. 117 zu § 1 TVG-Auslegung, zu II 6 b der Gründe).

  • BVerwG, 01.12.2003 - 6 P 11.03

    Feststellungs- und Auflösungsantrag des Arbeitgebers; Weiterbeschäftigung von

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 21.11.2008 - 7 TaBV 3/08
    Die Rückwirkung ist mit dem Normzweck der Anfechtungsfrist vereinbar (anderer Ansicht für die strukturell vergleichbare Vorschrift des § 9 Abs. 4 BPersVG, BVerwG, Beschluss vom 01.12.2003-6 P 11/03-NZA-RR 2004, 389ff, zu II 2 c der Gründe).

    Entgegen der Ansicht des Arbeitsgerichts (vgl. zur strukturell vergleichbaren Bestimmung des § 9 Abs. 4 Satz 1 BPersVG; BVerwG, Beschluss vom 01.12.2003 - 6 P 11/03 - NZA-RR 2004, 389 ff., zu II 2 c der Gründe = Rn. 20) wusste der Betriebsrat auch ohne Vorlage einer von der Arbeitgeberin ausgestellten Prozessvollmacht innerhalb der gesetzlichen Anfechtungsfrist, dass die Betriebsratswahl, unbeschadet der Frage, ob zu Recht oder zu Unrecht, der gerichtlichen Überprüfung unterworfen ist.

  • BAG, 23.02.2005 - 4 AZR 139/04

    Tarifliche Entlassungsentschädigung - Druckindustrie

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 21.11.2008 - 7 TaBV 3/08
    Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse gilt es zu berücksichtigen; im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (z. B. BAG, Urteil vom 23.02.2005 - 4 AZR 139/04 - AP Nr. 42 zu § 1 TV-Tarifverträge: Druckindustrie, zu II 1 c bb (1) der Gründe = Rn. 31).
  • BAG, 10.12.1992 - 2 ABR 32/92

    Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds -

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 21.11.2008 - 7 TaBV 3/08
    Zwar sind im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren wegen des nach § 83 Abs. 1 ArbGG geltenden Untersuchungsgrundsatzes die Vorschriften über Geständnis und Nichtbestreiten einer Behauptung (§§ 138 Abs. 3, 288 ZPO) nicht unmittelbar anzuwenden; es bedarf aber in der Regel keiner Beweisaufnahme, wenn die Beteiligten einen Sachverhalt übereinstimmend vortragen oder das substantiierte Vorbringen eines Beteiligten von den Anderen nicht bestritten wird oder sich an dessen Richtigkeit keine Zweifel aufdrängen (BAG, Beschluss vom 10.12.1992 - 2 ABR 32/92 - AP Nr. 4 zu § 87 ArbGG 1979, zu B II 5 c aa der Gründe = Rn. 91).
  • BAG, 15.11.2000 - 7 ABR 53/99

    Öffentlichkeit der Stimmauszählung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 21.11.2008 - 7 TaBV 3/08
    Das kann insbesondere im Wahlausschreiben geschehen (BAG, Beschluss vom 15.11.2000 - 7 ABR 53/99 - AP Nr. 10 zu § 18 BetrVG 1972, zu B II 1 der Gründe).
  • Drs-Bund, 14.10.1971 - BT-Drs VI/2729
    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 21.11.2008 - 7 TaBV 3/08
    Die kurze Anfechtungsfrist und auch die Tatsache, dass nicht ein einzelner Arbeitnehmer allein zur Anfechtung berechtigt ist, liegen im Interesse der Rechtssicherheit (vgl. dazu BT-Drucksache VI/2729, Seite 21).
  • BAG, 13.11.1991 - 7 ABR 18/91

    Betriebsausschuß-Wahlanfechtung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 21.11.2008 - 7 TaBV 3/08
    Die Rechtsfigur der Wahlanfechtung dient in erster Linie der Rechtssicherheit (BAG, Beschluss vom 13.11.1991 - 7 ABR 18/91 - AP Nr. 3 zu § 27 BetrVG 1972, zu B II 1 a der Gründe = Rn. 22).
  • BGH, 07.03.2002 - VII ZR 193/01

    Verspätung von Vorbringen zur Vollmacht des Prozeßbevollmächtigten

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 21.11.2008 - 7 TaBV 3/08
    Die in § 80 Abs. 1 ZPO verlangte Schriftform dient nur dem Nachweis (BGH, Urteil vom 07.03.2002 - VII ZR 193/01 - NJW 2002, 1957, zu II 2 der Gründe = Rn. 12).
  • BGH, 19.07.1984 - X ZB 20/83

    Schweißpistolendüse II

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 21.11.2008 - 7 TaBV 3/08
    Da § 89 ZPO, der als Sonderregelung den §§ 172 ff. BGB vorgeht (BGH, Urteil vom 18.12.2002 - VIII ZR 72/02 - NJW 2003, 963 ff., zu II 3 der Gründe = Rn. 18), auch gilt, wenn der Vertreter Vollmacht hat, sie aber nicht nachweisen kann, obwohl er nach Maßgabe des § 88 ZPO muss, kann die vertretene Partei durch Vorlage der Vollmacht die Prozesshandlung rückwirkend genehmigen (BGH, Beschluss vom 19.07.1984 - X ZB 20/83 - NJW 1987, 130, zu II 3 b der Gründe = Rn. 11).
  • BAG, 13.03.1984 - 1 ABR 49/82

    Mitbestimmung Gesamtbetriebsrat

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 21.11.2008 - 7 TaBV 3/08
    Ihrer Korrektur mit Schriftsatz vom 07.03.2008 hätte es nicht einmal bedurft, denn das Arbeitsgericht hätte von Amts wegen gem. § 83 Abs. 3 ArbGG den in seiner betriebsverfassungsrechtlichen Stellung durch die begehrte Entscheidung unmittelbar betroffenen Betriebsrat beteiligen müssen (BAG, Beschluss vom 24.05.1965 - 1 ABR 1/65 - AP Nr. 14 zu § 18 BetrVG; BAG, Beschluss vom 13.03.1984 - 1 ABR 49/82 - AP Nr. 9 zu § 83 ArbGG 1979, zu B der Gründe = Rn. 18; BAG, Beschluss vom 19.09.1985 - 6 ABR 4/85 - AP Nr. 12 zu § 19 BetrVG 1972, zu II der Gründe = Rn. 24).
  • BAG, 13.11.1991 - 7 ABR 8/91

    Betriebsratsvorsitz - Wahlanfechtung

  • BAG, 24.05.1965 - 1 ABR 1/65

    Angabe des Anfechrungsgegenrs bei Wahlanfechtung - Inhalt des Anfechtungsantrags

  • BGH, 18.12.2002 - VIII ZR 72/02

    Zur Wirksamkeit eines mit Vergleichswohnungen begründeten Mieterhöhungsverlangens

  • BAG, 26.10.1979 - 7 AZR 752/77

    Berechtigung zur Stellung eines Auflösungsantrags nach § 9 KSchG

  • BAG, 19.09.1985 - 6 ABR 4/85

    Gewerkschaft - Wahlanfechtungsverfahren

  • LAG Düsseldorf, 22.03.2023 - 12 TaBV 29/22

    Einreichung eines Schriftsatzes durch Syndikusrechtsanwältin per beA zulässig;

    a)Das Bundesverwaltungsgericht hat zu § 9 Abs. 4 Satz 1 BPersVG a.F. (jetzt § 56 Abs. 4 Satz 1 BPersVG) entschieden, dass die dort normierte Ausschlussfrist von zwei Wochen nach Beendigung des Ausbildungsverhältnisses entgegen § 89 Abs. 2 ZPO nur dann gewahrt ist, wenn bis zu ihrem Ablauf eine Vollmacht bei Gericht eingereicht wird, die von der zur Vertretung des Arbeitgebers befugten Person ausgestellt ist (BVerwG 01.12.2003 - 6 P 11/03, juris Rn. 29 f.; a.A. LAG Baden-Württemberg 21.11.2008 - 7 TaBV 3/08, juris Rn. 35 ff. zu § 19 Abs. 2 Satz 2 BetrVG).

    Insoweit folgt die erkennende Kammer dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG 18.09.1996 - 6 P 16/94, juris Rn. 20; BVerwG 01.12.2003 - 6 P 11/03, juris Rn. 24 jeweils zu § 9 Abs. 4 Satz 1 BPersVG a.F., jetzt § 56 Abs. 4 Satz 1 BPersVG; ebenso zu § 19 Abs. 2 Satz 2 BetrVG bereits LAG Düsseldorf 13.12.2006 - 12 TaBV 95/06, juris Rn. 48; a.A. LAG Baden-Württemberg 21.11.2008 - 7 TaBV 3/08, juris Rn. 35 ff.; offen gelassen von LAG Baden-Württemberg 08.05.2015 - 17 TaBV 1/15, juris Rn. 62).

  • LAG Baden-Württemberg, 08.05.2015 - 17 TaBV 1/15

    Betriebsratswahl - Wahlanfechtung - Vollmacht - Rechtsanwalt - im Betrieb

    bb) Ob im Hinblick auf den besonderen Schutzzweck der kurzen Anfechtungsfrist des § 19 Abs. 2 Satz 2 BetrVG eine einschränkende Auslegung von § 89 Abs. 2 ZPO insoweit geboten ist, dass eine rückwirkende Genehmigung der Wahlanfechtung noch nach Ablauf der 2-Wochen-Frist ausgeschlossen ist (so wohl LAG Düsseldorf 13.12.2006 - 12 TaBV 95/06, juris Rn 48 und - für die strukturell vergleichbare Vorschrift des § 9 Abs. 4 BPersVG - BVerwG 01.12.2003 - 6 P11/03, juris Rn 20 ff.; dagegen LAG Baden-Württemberg 21.11.2008 - 7 TaBV 3/08, juris Rn 36) kann vorliegend offen bleiben, weil es jedenfalls an einer Genehmigung der Wahlanfechtungserklärung durch die I. B. fehlt.

    Ein solcher Fall ist vorliegend (anders als in der Entscheidung des LAG Baden-Württemberg vom 21.11.2008 - 7 TaBV 3/08) nicht gegeben.

  • BVerwG, 19.08.2009 - 6 PB 19.09

    Weiterbeschäftigung des Jugendvertreters; Antragstellung des öffentlichen

    c) Der Senat sieht keinen Widerspruch zu dem vom Antragsteller zitierten Beschluss des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 21. November 2008 - 7 TaBV 3/08 - (juris Rn. 33 ff.).
  • LAG Hamm, 30.01.2015 - 13 TaBV 46/14

    Unwirksamkeit der Betriebsratswahl wegen nicht öffentlicher Auszählung der

    Denn anders als im Fall des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg ( 21.11.2008 - 7 TaBV 3/08 - NZA-RR 2009, 373) war dadurch eine Beobachtung des gesamten (!) Auszählungsvorgangs nicht gewährleistet.
  • LAG Niedersachsen, 19.10.2012 - 6 TaBV 82/10

    Vertretung bei Abschluss eines Tarifvertrags; Anfechtung der BR-Wahl

    Von diesen Vorgaben kann in einem Haustarifvertrag nicht ohne weiteres abgewichen werden (vgl. LAG Baden-Württemberg, 21.11.2008 - 7 TaBV 3/08 - NZA-RR 2009, 373 - 377).
  • ArbG Hagen, 18.06.2014 - 4 BV 4/14

    Unwirksamkeit der Betriebsratswahl; Öffentlichkeitsgrundsatz; Stimmauszählung

    Soweit der Betriebsrat meint, eine Öffentlichkeit der Stimmauszählung erfordere nicht, dass alle Mitarbeiter die Möglichkeit hätten, an der Auszählung teilzunehmen und hierbei auf eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 21.11.2008 - 7 TaBV 3/08 verweist, trägt dieses Vorbringen gleichfalls nicht.
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