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   LAG Baden-Württemberg, 22.03.2011 - 15 Sa 64/10   

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LAG Baden-Württemberg, 22.03.2011 - 15 Sa 64/10 (https://dejure.org/2011,19652)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22.03.2011 - 15 Sa 64/10 (https://dejure.org/2011,19652)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22. März 2011 - 15 Sa 64/10 (https://dejure.org/2011,19652)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Anfechtung eines Arbeitsvertrags über eine Tätigkeit als "Fahrer Geschäftsleitung" wegen arglistiger Täuschung und wegen Irrtums über eine verkehrswesentliche Eigenschaft des Arbeitnehmers - Fragerecht des Arbeitgebers und Offenbarungspflicht des Arbeitnehmers im ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anfechtung eines Arbeitsvertrags wegen arglistiger Täuschung; Fragerecht des Arbeitgebers nach Vorstrafen im Bewerbungsgespräch und während des Arbeitsverhältnisses

  • rabüro.de

    Zur Frage der Auskunftspflicht eines Stellenbewerbers zu Vorstrafen

  • Techniker Krankenkasse
  • arbeitsrechtsiegen.de

    Arbeitsvertragsanfechtung wegen arglistiger Täuschung - Fragerecht nach Vorstrafen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anfechtung eines Arbeitsvertrags wegen arglistiger Täuschung; Fragerecht des Arbeitgebers nach Vorstrafen im Bewerbungsgespräch und während des Arbeitsverhältnisses

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Ist eine Kündigung wegen einer Lüge im Bewerbungsgespräch noch nach Jahren möglich?

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Kündigung durch Lügen im Lebenslauf // Kann der Arbeitgeber wegen einer Lüge im Bewerbungsgespräch noch nach Jahren die Kündigung aussprechen?

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 21.02.1991 - 2 AZR 449/90

    Anfechtung des Arbeitsvertrages - arglistige Täuschung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 22.03.2011 - 15 Sa 64/10
    Einerseits hat der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts in einem Urteil vom 21.02.1991 (2 AZR 449/90 - AP § 123 BGB Nr. 35 = Juris Rn. 21) angenommen, Vorstrafen müssten nach § 51 BZRG nicht offenbart werden, wenn sie gemäß § 30 BZRG nicht in ein polizeiliches Führungszeugnis aufzunehmen seien.

    Insoweit hat er von sich aus eine Offenbarungspflicht (vgl. - ähnlich - BAG 21.02.1991 - 2 AZR 449/90 - AP § 123 BGB Nr. 35 = Juris Rn. 20, 21; vgl. auch Preis, in: Ascheid/Preis/Schmidt Kündigungsrecht 3. Aufl. 2007 Grundlagen K. Rn. 55).

    Bei der Auslegung ist unter anderem mit zu berücksichtigen, ob der Anfechtende sich auch im Rechtsstreit auf Irrtumsanfechtung berufen hat (vgl. BAG 21.02.1991 - 2 AZR 449/90 - AP § 123 BGB Nr. 35 = Juris Rn. 39).

    Wenn nach dem Ergebnis der Auslegung eine Anfechtung jedenfalls auch wegen Irrtums über verkehrswesentliche Eigenschaften erfolgt ist, muss es sich um eine Eigenschaft der betroffenen Person handeln, die im Verkehr als wesentlich angesehen wird (vgl. BAG 21.02.1991 - 2 AZR 449/90 - AP § 123 BGB Nr. 35 = Juris Rn. 40).

    Dies sind allgemein Umstände, die entweder die Person selbst kennzeichnen, wie zum Beispiel Vorstrafen, oder ihre wirtschaftliche Lage kennzeichnen, wie zum Beispiel ihre Zahlungsfähigkeit (vgl. BAG 21.02.1991 - 2 AZR 449/90 - AP § 123 BGB Nr. 35 = Juris Rn. 40).

    Sie muss sich auf die Eignung der Person für die Arbeit auswirken (vgl. BAG 21.02.1991 - 2 AZR 449/90 - AP § 123 BGB Nr. 35 = Juris Rn. 43; Preis, in: Ascheid/Preis/Schmidt Kündigungsrecht 3. Aufl. 2007 Grundlagen K. Rn. 31).

  • BAG, 20.05.1999 - 2 AZR 320/98

    Anfechtung des Arbeitsvertrages wegen arglistiger Täuschung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 22.03.2011 - 15 Sa 64/10
    (vgl. BAG 20.05.1999 - 2 AZR 320/98 - AP BGB § 123 Nr. 50 = Juris Rn. 13, 17, 18).

    Das ist der Fall, wenn ohne den erzeugten Irrtum die Willenserklärung nicht abgegeben worden wäre, wobei Mitursächlichkeit der Täuschung genügt und es ausreicht, wenn der Getäuschte Umstände dargetan hat, die für seinen Entschluss von Bedeutung sein können und die Täuschung nach der Lebenserfahrung Einfluss auf die Entscheidung haben kann (vgl. BAG 20.05.1999 - 2 AZR 320/98 - AP BGB § 123 Nr. 50 = Juris Rn. 22).

    Geht es um eine Verpflichtung zur Offenbarung eines laufenden Ermittlungsverfahrens, steht die Hoffnung, es werde trotz unstreitigen Fehlverhaltens nicht zu einer Verurteilung kommen, der Annahme einer Täuschungsabsicht nicht entgegen (vgl. BAG 20.05.1999 - 2 AZR 320/98 - AP BGB § 123 Nr. 50 = Juris Rn. 23).

  • BAG, 27.07.2005 - 7 AZR 508/04

    Einstellungsanspruch - Strafverfahren

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 22.03.2011 - 15 Sa 64/10
    Andererseits hatte der Siebte Senat in einem Urteil vom 27.07.2005 (7 AZR 508/04 - AP GG Art. 33 Abs. 2 Nr. 63) einen Fall zu beurteilen, in dem der - potenzielle künftige - Arbeitgeber nach anhängigen Verfahren/Verurteilungen mit der Maßgabe gefragt hatte, dass alle mit der im öffentlichen Dienst angestrebten Tätigkeit im Zusammenhang stehenden Verfahren gemeldet werden müssten.

    Der Siebte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat hierzu ausgeführt (27.07.2005 - 7 AZR 508/04 - AP GG Art. 33 Abs. 2 Nr. 63 = Juris Rn. 27, 28):.

    Zutreffend weist die Beklagte darauf hin, dass es nach den oben unter "I." zitierten Ausführungen des Siebten Senats des Bundesarbeitsgerichts in dessen Urteil vom 27.07.2005 (7 AZR 508/04 - AP GG Art. 33 Abs. 2 Nr. 63 = Juris Rn. 27, 28) im Falle eines laufenden Strafverfahrens auf den Strafrahmen der Straftatbestände ankommt.

  • BAG, 05.12.1957 - 1 AZR 594/56

    Unzulässige Frage nach Vorstrafen bei Einstellung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 22.03.2011 - 15 Sa 64/10
    Der Erste Senat des Bundesarbeitsgerichts hat im Jahr 1957 Obersätze aufgestellt, die dahin verstanden werden könnten, es sei generell nicht Sache des Arbeitnehmers, die zu weit formulierte Frage entsprechend zu reduzieren (vgl. BAG 05.12.1957 - 1 AZR 594/56 - NJW 1958, 516, zu III der Gründe, insbesondere die nachstehend zitierte Passage):.

    (1) Für den Kläger war es - bezogen auf die später tatsächlich arbeitsvertraglich festgelegte Tätigkeit als Fahrer - klar erkennbar, dass er Straßenverkehrsdelikte grundsätzlich - eventuell vorbehaltlich etwaiger Schranken aus §§ 51, 53 BZRG (dazu unten) - offenbaren musste (zum entsprechenden Fragerecht beim Kraftfahrer vgl. die schon zitierte Entscheidung BAG 05.12.1957 - 1 AZR 594/56 - NJW 1958, 516, zu III der Gründe, ferner BAG 15.01.1970 - 2 AZR 64/69 - Juris Rn. 13).

  • BAG, 23.10.2008 - 2 AZR 483/07

    Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung einer Redakteurin wegen

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 22.03.2011 - 15 Sa 64/10
    Diesen Ansatz aufzugreifen erscheint bedenklich, weil sich zu seiner Untermauerung die vom Arbeitsgericht hierzu zitierte Entscheidung des Zweiten Senats des Bundesarbeitsgerichts (BAG 23.10.2008 - 2 AZR 483/07 - AP BGB § 626 Nr. 218) nicht mit Sicherheit heranziehen lässt.

    Denn in jener Entscheidung ging es um das Recht des Arbeitnehmers, dem Arbeitgeber eine Information oder Hilfeleistung gar nicht zu geben, sie also zu verweigern und zu schweigen, nicht um das Recht, eine nicht den Tatsachen entsprechende Antwort zu geben (vgl. BAG 23.10.2008 - 2 AZR 483/07 - AP BGB § 626 Nr. 218 = Juris Rn. 31, 32).

  • BAG, 07.11.2007 - 5 AZR 1007/06

    Vertragsänderung nach Betriebsübergang - Anfechtungsfrist

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 22.03.2011 - 15 Sa 64/10
    Ein nachgeschobener Anfechtungsgrund ist ein Anfechtungsgrund, der bei der Anfechtung weder angegeben noch erkennbar war (vgl. BAG 07.11.2007 - 5 AZR 1007/06 - AP BGB § 613 a Nr. 329 = Juris Rn. 21).
  • BAG, 15.01.1970 - 2 AZR 64/69

    Einstellungsgespräch: Frage nach Vorstrafen

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 22.03.2011 - 15 Sa 64/10
    (1) Für den Kläger war es - bezogen auf die später tatsächlich arbeitsvertraglich festgelegte Tätigkeit als Fahrer - klar erkennbar, dass er Straßenverkehrsdelikte grundsätzlich - eventuell vorbehaltlich etwaiger Schranken aus §§ 51, 53 BZRG (dazu unten) - offenbaren musste (zum entsprechenden Fragerecht beim Kraftfahrer vgl. die schon zitierte Entscheidung BAG 05.12.1957 - 1 AZR 594/56 - NJW 1958, 516, zu III der Gründe, ferner BAG 15.01.1970 - 2 AZR 64/69 - Juris Rn. 13).
  • BAG, 06.09.2012 - 2 AZR 270/11

    Anfechtung - Frage nach Vorstrafen und Ermittlungsverfahren - Offenbarungspflicht

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 22. März 2011 - 15 Sa 64/10 - im Kostenausspruch und insoweit aufgehoben, wie dieses die Berufung der Beklagten gegen die Feststellung des Arbeitsgerichts Stuttgart im Urteil vom 29. April 2010 - 4 Ca 4246/09 - zurückgewiesen hat, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien auch durch die ordentliche Kündigung der Beklagten vom 2. April 2009 nicht aufgelöst worden ist.
  • LAG Köln, 10.10.2012 - 5 Sa 389/12

    Umfang des Fragerechts des Arbeitgebers für eine Tätigkeit als

    Nicht vollständig geklärt ist, ob sich aus den §§ 51 ff. BZRG eine Schranke für das Fragerecht des Arbeitgebers nach Vorstrafen und/oder anhängigen Strafverfahren sowie Ermittlungsverfahren ergibt (vgl. LAG Baden-Württemberg 22. März 2011 - 15 Sa 64/10 - juris; die Entscheidungsgründe des hierzu ergangenen Revisionsurteils des BAG vom 6. September 2012 - 2 AZR 270/11 - waren bei der Entscheidungsfindung der Kammer nicht veröffentlicht) .
  • LAG Schleswig-Holstein, 12.01.2012 - 5 Sa 339/11

    Kündigung, ordentlich, Öffentlicher Dienst, Probezeit, Wartezeit,

    Dagegen lässt sich aus der Unschuldsvermutung nicht der Schluss ziehen, dass dem Betroffenen aus der Tatsache, dass ein Ermittlungsverfahren gegen ihn anhängig ist, überhaupt keine Nachteile entstehen dürfen (BAG 20.05.1999 - 2 AZR 320/98 - AP Nr. 50 zu § 123 BGB; LAG Baden-Württemberg, Urt. v. 22.03.2011 - 15 Sa 64/10 -, zit. n. Juris; LAG Hamm, Urt. v. 10.03.2011 - 11 Sa 2266/10 -, zit. n. Juris).
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