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   LAG Baden-Württemberg, 22.11.1991 - 12 Ta BV 8/91   

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https://dejure.org/1991,3035
LAG Baden-Württemberg, 22.11.1991 - 12 Ta BV 8/91 (https://dejure.org/1991,3035)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22.11.1991 - 12 Ta BV 8/91 (https://dejure.org/1991,3035)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22. November 1991 - 12 Ta BV 8/91 (https://dejure.org/1991,3035)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang und Zeitpunkt der betriebsverfassungsrechtlichen Unterrichtungspflicht des Arbeitgebers gegenüber dem Betriebsrat; Auswirkungen des zu berücksichtigenden Bundesdatenschutzgesetzes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG §§ 75 80 Abs. 2
    Betriebsrat: Anspruch auf rechtzeitige und umfassende Information

  • rechtsportal.de

    BetrVG § 75 Abs. 1, § 80 Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • soliserv.de (Leitsatz, ZIP-Datei)

    § 80 Abs. 2 S. 1 BetrVG; § 75 Abs. 1 BetrVG; § 5 BDSG
    Nebentätigkeit - Arbeitgeberpflicht den Betriebsrat darüber zu informieren

    Teil einer Urteilssammlung, nach Entpacken: Dateiname entspricht Aktenzeichen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 26.01.1988 - 1 ABR 34/86

    Betriebsrat - Aufkunftsanspruch

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 22.11.1991 - 12 TaBV 8/91
    Zu den erwähnten Aufgaben gehören alle Mitwirkungsrechte nach dem Betriebsverfassungsgesetz , so auch die Überwachung der Einhaltung der in § 75 Abs. 1 BetrVG festgelegten Grundsätze für die Behandlung von Betriebsangehörigen (so ausdrücklich: BAG, Beschl. v. 26.1.1988 - 1 ABR 34/86 - AP Nr. 31 zu § 80 BetrVG 1972).

    Schon die Aufgabe, zu überwachen, ob die Grundsätze des § 75 Abs. 1 BetrVG eingehalten werden, macht es erforderlich, daß der Betriebsrat darüber informiert wird, welche Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen angemeldete Nebentätigkeiten verrichten, welcher Art diese sind und in welchem Umfang sie ausgeübt werden (vgl. hierzu näher z.B.: BAG, Beschl. v. 27.03.1987 - AP Nr. 29 zu § 80 BetrVG 1972; BAG, Beschl. v. 26.01.1988 - 1 ABR 34/86 -, AP Nr. 31 zu § 80 BetrVG 1972; BAG, Beschl. v. 31.01.1989 - 1 ABR 72/87 -, AP Nr. 33 zu § 80 BetrVG 1972).

  • LAG Bremen, 01.09.1978 - 1 TaBV 12/77
    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 22.11.1991 - 12 TaBV 8/91
    Eine Bekanntgabe aufgrund der umfassenden gesetzlichen Unterrichtungspflichten des Arbeitgebers gegenüber dem Betriebsrat nach dem Betriebsverfassungsgesetz ist jedoch nicht unbefugt (ebenso: LAG Bremen, Beschl. v. 01.09.1978 - 1 Ta BV 12/77 -, DB 1978, 2488; Fitting-Auffarth-Kaiser-Heither, Betriebsverfassungsgesetz , 16. Aufl., § 80 Rdn. 32; Dietz-Richardi, Kommentar zum Betriebsverfassungsgesetz , 6. Aufl., § 80 ,Rdn. 39 und 84 f.; Galperin-Löwisch, Kommentar zum Betriebsverfassungsgesetz , 6. Aufl., § 80 Rdn. 32; Däubler, Das Arbeitsrecht, Bd. I, 1986, S. 387).
  • BAG, 07.08.1986 - 6 ABR 77/83

    Betriebsrat - Lärmbelästigung - Lärmschutz - Messung von Lärm

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 22.11.1991 - 12 TaBV 8/91
    Die Einhaltung der Überwachungspflicht seitens des Betriebsrates führt in diesem Fall sogar zu einer unmittelbaren Besserstellung der einzelnen Arbeitnehmer (so ausdrücklich: BAG, Beschl. v. 07.08.1986 - 6 ABR 77/83 -, AP Nr. 25 zu § 80 BetrVG 1972; vgl. darüber hinaus Hess-Schlochauer-Glaubitz, Kommentar zum Betriebsverfassungsgesetz , 3. Aufl., § 80 Rdn. 14; Galperin-Löwisch, Kommentar zum Betriebsverfassungsgesetz , 6. Aufl., § 80 Rdn. 6; Gnade-Kehrmann-Schneider-Blanke, Betriebsverfassungsgesetz , 2. Aufl., § 80 Rdn. 3).
  • BAG, 31.01.1989 - 1 ABR 72/87

    Informationsrechte des Betriebsrats bei der Beschäftigung von Arbeitnehmern aus

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 22.11.1991 - 12 TaBV 8/91
    Schon die Aufgabe, zu überwachen, ob die Grundsätze des § 75 Abs. 1 BetrVG eingehalten werden, macht es erforderlich, daß der Betriebsrat darüber informiert wird, welche Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen angemeldete Nebentätigkeiten verrichten, welcher Art diese sind und in welchem Umfang sie ausgeübt werden (vgl. hierzu näher z.B.: BAG, Beschl. v. 27.03.1987 - AP Nr. 29 zu § 80 BetrVG 1972; BAG, Beschl. v. 26.01.1988 - 1 ABR 34/86 -, AP Nr. 31 zu § 80 BetrVG 1972; BAG, Beschl. v. 31.01.1989 - 1 ABR 72/87 -, AP Nr. 33 zu § 80 BetrVG 1972).
  • LAG Köln, 11.01.1995 - 8 TaBV 55/94

    Betriebsrat; Informationspflicht; Arbeitgeber; Nebentätigkeit

    Mit Schreiben vom 23.09.1993 bat der Antragsteller die Antragsgegnerin unter Hinweis auf eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 22.11.1991 (12 TaBV 8/91):.

    Zwar vertritt das LAG Baden-Württemberg offensichtlich diese Auffassung (LAG Baden-Württemberg, Beschluß vom 22.11.1991 - 12 TaBV 8/91 -).

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