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   LAG Baden-Württemberg, 23.09.2005 - 7 TaBV 3/05   

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LAG Baden-Württemberg, 23.09.2005 - 7 TaBV 3/05 (https://dejure.org/2005,20009)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23.09.2005 - 7 TaBV 3/05 (https://dejure.org/2005,20009)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23. September 2005 - 7 TaBV 3/05 (https://dejure.org/2005,20009)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Tarifpluralität - Verbandstarifvertrag und Firmentarifvertrag - Tarifbezugnahmeklausel - Verschmelzung durch Aufnahme

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zustimmung zur Umgruppierung eines Arbeitnehmers in die Vergütungsordnung ERTV T; Spezialität der mit der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft geschlossenen "Haustarifverträge" gegenüber dem Tarifwerk der Metallindustrie; Zwangsweise Unterwerfung eines Arbeitnemers ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (18)

  • LAG Baden-Württemberg, 31.05.2005 - 20 TaBV 3/04

    Verschmelzung durch Aufnahme - Tarifpluralität - Prinzip der Tarifeinheit

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 23.09.2005 - 7 TaBV 3/05
    Im vorliegenden Fall folgt die Kammer in Übereinstimmung mit dem Arbeitsgericht und im Anschluss an die Entscheidungen der 4., 8., 17. und 20. Kammer des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg (Beschlüsse vom 23.02.2005 - 4 TaBV 2/04; vom 01.03.2005 - 8 TaBV 3/04; vom 23.03.2005 - 17 TaBV 5/04; vom 31.05.2005 - 20 TaBV 3/04) der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, wonach die bestehende Tarifpluralität nach dem Prinzip der Tarifeinheit dahingehend aufzulösen ist, dass nur die spezielleren TV-ver.di - vorliegend im Besonderen der ERTV T. - Anwendung finden, an die die Arbeitgeberin aufgrund der Verschmelzung gebunden ist.

    Dies gilt jedenfalls dann, wenn auf einen einschlägigen Tarifvertrag umfassend verwiesen wird (LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.02.2005 - 4 Ta 2/04; LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 31.05.2005 - 20 TaBV 3/04; Witt, NZA 2004, 135; Däubler-Dorndorf, AGB-Kontrolle im Arbeitsrecht, § 310 Randnummern 44 ff).

  • LAG Baden-Württemberg, 23.02.2005 - 4 TaBV 2/04

    Verschmelzung im Wege der Aufnahme - Tarifpluralität - Prinzip der Tarifeinheit

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 23.09.2005 - 7 TaBV 3/05
    Im vorliegenden Fall folgt die Kammer in Übereinstimmung mit dem Arbeitsgericht und im Anschluss an die Entscheidungen der 4., 8., 17. und 20. Kammer des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg (Beschlüsse vom 23.02.2005 - 4 TaBV 2/04; vom 01.03.2005 - 8 TaBV 3/04; vom 23.03.2005 - 17 TaBV 5/04; vom 31.05.2005 - 20 TaBV 3/04) der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, wonach die bestehende Tarifpluralität nach dem Prinzip der Tarifeinheit dahingehend aufzulösen ist, dass nur die spezielleren TV-ver.di - vorliegend im Besonderen der ERTV T. - Anwendung finden, an die die Arbeitgeberin aufgrund der Verschmelzung gebunden ist.

    Wie sich auch aus dem beigefügten Organisationskatalog ergibt, handelt es sich hierbei um Betriebe, deren Zweck überwiegend darauf gerichtet ist, die unter den Organisationskatalog fallenden Betriebe bei der Verwirklichung ihrer Zielsetzung zu unterstützen (vgl. LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.02.2005 - 4 TaBV 2/04 - zu B II 2 b ee der Gründe).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 26.01.2004 - 4 Ta 2/04

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Anforderung an den Inhalt der

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 23.09.2005 - 7 TaBV 3/05
    (4) Von einer Tarifflucht kann schließlich auch deshalb keine Rede sein, weil die Haustarifverträge keine durchweg ungünstigeren Arbeitsbedingungen vorsehen als das Tarifwerk der Industriegewerkschaft Metall (vergleiche LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.02.2005 - 4 Ta 2/04 - zu B II 2 b gg der Gründe).

    Dies gilt jedenfalls dann, wenn auf einen einschlägigen Tarifvertrag umfassend verwiesen wird (LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.02.2005 - 4 Ta 2/04; LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 31.05.2005 - 20 TaBV 3/04; Witt, NZA 2004, 135; Däubler-Dorndorf, AGB-Kontrolle im Arbeitsrecht, § 310 Randnummern 44 ff).

  • BAG, 20.03.1991 - 4 AZR 455/90

    Tarifkonkurrenz - Tarifpluralität bei Haustarifvertrag

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 23.09.2005 - 7 TaBV 3/05
    d) Nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (zum Beispiel BAG, Urteil vom 05.09.1990 - 4 AZR 59/90 - AP Nr. 19 zu § 4 TVG Tarifkonkurrenz; BAG, Urteil vom 20.03.1991 - 4 AZR 455/90 - AP Nr. 20 zu § 4 TVG Tarifkonkurrenz, zu B II 2 der Gründe) sind die Fälle der Tarifpluralität ebenso wie diejenigen der Tarifkonkurrenz nach dem Prinzip der Tarifeinheit im Regelfall dahingehend aufzulösen, dass nur der speziellere Tarifvertrag zur Anwendung kommt.

    f) Die mit der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di geschlossenen Haustarifverträge stellen gegenüber dem Ergänzungstarifvertrag und dem Tarifwerk der Metallindustrie das speziellere Tarifwerk dar; denn ein Firmentarifvertrag kann den besonderen Bedürfnissen eines Betriebes weitergehend gerecht werden als ein Branchentarifvertrag (BAG, Beschluss vom 20.03.1991 - 4 AZR 455/90 - a. a. O., zu B II 3 der Gründe).

  • BAG, 24.06.1998 - 4 AZR 208/97

    Firmentarifvertrag bei Unternehmensverschmelzung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 23.09.2005 - 7 TaBV 3/05
    Für den Fall der Verschmelzung im Wege der Neugründung hat das Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 24.06.1998 - 4 AZR 208/97 - AP Nr. 1 zu § 20 UmwG, zu II a der Gründe) entschieden, dass ein Firmentarifvertrag aufgrund der gesetzlich angeordneten Gesamtrechtsnachfolge uneingeschränkt auf den neu gegründeten Rechtsträger übergeht.

    Das Bundesarbeitsgericht hat diese Rechtsauffassung bislang lediglich für den Fall der Verschmelzung im Wege der Neugründung vertreten (BAG, Urteil vom 24.06.1998 - 4 AZR 208/97 - a. a. O., zu II a der Gründe).

  • BAG, 16.10.2002 - 4 AZR 467/01

    Bezugnahmeklausel und Betriebsübergang

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 23.09.2005 - 7 TaBV 3/05
    Mit dieser als Gleichstellungsabrede in der Form einer so genannten Tarifwechselklausel zu bewertenden Bezugnahmeabrede wird vorliegend dem Prinzip der Tarifeinheit Geltung verschafft (BAG, Urteil vom 16.10.2002 - 4 AZR 467/01 - AP Nr. 22 zu § 1 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag, zu I 1 b der Gründe).
  • LAG Hessen, 11.03.2004 - 9 TaBV 174/03
    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 23.09.2005 - 7 TaBV 3/05
    cc) Diese Regelung traf auf die Firma d. zu; bei der Arbeitgeberin ist dies hingegen sehr fraglich (vergleiche LAG Hessen, Beschluss vom 11.03.2004 - 9 TaBV 174/03).
  • LAG Baden-Württemberg, 23.03.2005 - 17 TaBV 5/04

    Tarifeinheit

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 23.09.2005 - 7 TaBV 3/05
    Im vorliegenden Fall folgt die Kammer in Übereinstimmung mit dem Arbeitsgericht und im Anschluss an die Entscheidungen der 4., 8., 17. und 20. Kammer des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg (Beschlüsse vom 23.02.2005 - 4 TaBV 2/04; vom 01.03.2005 - 8 TaBV 3/04; vom 23.03.2005 - 17 TaBV 5/04; vom 31.05.2005 - 20 TaBV 3/04) der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, wonach die bestehende Tarifpluralität nach dem Prinzip der Tarifeinheit dahingehend aufzulösen ist, dass nur die spezielleren TV-ver.di - vorliegend im Besonderen der ERTV T. - Anwendung finden, an die die Arbeitgeberin aufgrund der Verschmelzung gebunden ist.
  • LAG Baden-Württemberg, 01.03.2005 - 8 TaBV 3/04

    Tarifpluralität im verschmolzenen Unternehmen -

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 23.09.2005 - 7 TaBV 3/05
    Im vorliegenden Fall folgt die Kammer in Übereinstimmung mit dem Arbeitsgericht und im Anschluss an die Entscheidungen der 4., 8., 17. und 20. Kammer des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg (Beschlüsse vom 23.02.2005 - 4 TaBV 2/04; vom 01.03.2005 - 8 TaBV 3/04; vom 23.03.2005 - 17 TaBV 5/04; vom 31.05.2005 - 20 TaBV 3/04) der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, wonach die bestehende Tarifpluralität nach dem Prinzip der Tarifeinheit dahingehend aufzulösen ist, dass nur die spezielleren TV-ver.di - vorliegend im Besonderen der ERTV T. - Anwendung finden, an die die Arbeitgeberin aufgrund der Verschmelzung gebunden ist.
  • BAG, 01.03.1995 - 1 ABR 43/94

    Betriebsrat: Zustimmungsverweigerung bei Eingruppierung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 23.09.2005 - 7 TaBV 3/05
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts bezieht sich der Tatbestand der Umgruppierung als Akt der Rechtsanwendung auch auf die vom Betriebsrat zu prüfende Frage, ob die Arbeitgeberin den richtigen Tarifvertrag angewandt hat (BAG, Beschluss vom 27.01.1987 - 1 ABR 66/85 - AP Nr. 42 zu § 99 BetrVG 1972, zu B II 2 a der Gründe; BAG, Beschluss vom 01.03.1995 - 1 ABR 43/94 - ZTR 1995, 427 ff., zu B I 1 der Gründe).
  • BAG, 17.05.1983 - 1 ABR 5/80

    Betriebsratszustimmung - Personalmaßnahme

  • LAG Hessen, 14.07.2003 - 16 Sa 530/02

    Tarifpluralität; Geltungsbereich der Bautarifverträge

  • BAG, 04.12.2002 - 10 AZR 113/02

    Tarifpluralität - Metallhandwerk/Baugewerbe

  • BAG, 27.01.1987 - 1 ABR 66/85

    Mitbestimmung bei Eingruppierung

  • BAG, 24.08.2004 - 1 ABR 28/03

    Mitbestimmung über Dauer betrieblicher Berufsausbildung

  • BAG, 05.09.1990 - 4 AZR 59/90

    Mischbetrieb; Tarifpluralität

  • BAG, 12.06.2003 - 8 ABR 14/02

    Eingruppierung von Redakteuren - Ersetzung der vom Betriebsrat verweigerten

  • BAG, 13.05.2004 - 10 AS 6/04

    Tarifpluralität - Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe

  • LAG Hessen, 28.09.2010 - 3 Sa 142/10

    Nachbindung gemäß § 3 Abs 3 TVG nach Verbandswechsel - Tarifpluralität

    Auf diese Situation hat die Rechtsprechung gleichfalls den Spezialitätsgrundsatz zur Anwendung gebracht ( BAG 26.10.1983 - 4 AZR 219/81 - EzA Nr. 4 zu § 3 TVG; Hess. LAG 02.12.2004 - 9 Sa 881/04 - ARBE 2005, 110; LAG Baden-Württemberg 23.09.2005 - 7 TaBV 3/05 - Juris; zustimmend Schaub, in Schaub, Arbeitsrechts-Handbuch, 13. Aufl., S. 2035; kritisch hingegen Wiedemann/Oetker, TVG, 7. Aufl., § 3 Rz. 109 ff.; ders., in Jacobs/Krause/Oetker, Tarifvertragsrecht, 2007, S. 330 f.; Kempen, in Kempen/Zachert, TVG, 4. Aufl., § 3 Rz. 68).
  • LAG Baden-Württemberg, 01.02.2006 - 2 TaBV 6/04

    Umgruppierung nach Verschmelzung durch Aufnahme - Zustimmungsersetzung

    2.5 Im vorliegenden Fall folgt die Kammer in Übereinstimmung mit dem Arbeitsgericht und im Anschluss an die Entscheidungen der 1., 4., 7., 8., 15., 17. und 20 Kammer des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg (Beschlüsse vom 25.02.2005 - 1 TaBV 1/04 - 23.02.2005 - 4 TaBV 2/04 - 23.09.2005 - 7 TaBV 3/05 - 01.03.2005 - 8 TaBV 3/04- ; 20.12.2004 - 15 TaBV 6/04 - 23.03.2005 - 17 TaBV 5/04 - 31.05.2005 - 20 TaBV 3/04 - ) der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, wonach die bestehende Tarifpluralität nach dem Prinzip der Tarifeinheit dahingehend aufzulösen ist, dass nur die spezielleren mit ver.di abgeschlossenen Tarifverträge Anwendung finden, an die die Arbeitgeberin aufgrund der Verschmelzung gebunden ist.
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