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   LAG Baden-Württemberg, 24.02.2006 - 9 Ta 13/05   

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https://dejure.org/2006,11122
LAG Baden-Württemberg, 24.02.2006 - 9 Ta 13/05 (https://dejure.org/2006,11122)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 24.02.2006 - 9 Ta 13/05 (https://dejure.org/2006,11122)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 24. Februar 2006 - 9 Ta 13/05 (https://dejure.org/2006,11122)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Rechtsfolge eines Verstoßes gegen die Alleinentscheidungsbefugnis des Vorsitzenden nach § 55 Abs 1 ArbGG - arbeitsrechtlicher Beschleunigungsgrundsatz

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Alleinentscheidungsbefugnis des Vorsitzenden eines Arbeitsgerichts über die Aussetzung des Verfahrens; Mitentscheidungsbefugnis der ehrenamtlichen Richter; Vereinbarung der Aussetzung der Leistungsklage auf Arbeitsentgelt wegen Annahmeverzuges nach gewonnener ...

  • Judicialis

    ArbGG § 55 Abs. 1; ; ArbGG § 55 Abs. 1 Nr. 8

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 148; ArbGG § 55 Abs. 1 Nr. 8
    Ermessensfehlerhafte Aussetzung des Vergütungsverfahrens bei erstinstanzlichem Obsiegen im Kündigungsschutzverfahren - zwingende Allenentscheidungsbefugnis des Vorsitzenden - Aussetzungsentscheidung des Beschwerdegerichts

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • LAG Hessen, 03.07.2002 - 12 Ta 213/02

    Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung; Fehlerhafte Beteiligung des

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 24.02.2006 - 9 Ta 13/05
    Eine Aussetzung der Leistungsklage auf Arbeitsentgelt wegen Annahmeverzuges nach gewonnener Kündigungsschutzklage ist in der Regel mit dem arbeitsrechtlichen Beschleunigungsgrundsatz des § 9 Abs. 1 Satz 1 ArbGG nicht zu vereinbaren so auch LAG Hessen, Beschl. v. 03.07.2002, 12 Ta 213/02, BB 2002, S. 2075).

    Eine Aussetzung der Leistungsklage auf Arbeitsentgelt wegen Annahmeverzuges nach gewonnener Kündigungsschutzklage ist in der Regel mit dem arbeitsrechtlichen Beschleunigungsgrundsatz des § 9 Abs. 1 Satz 1 ArbGG nicht zu vereinbaren (Berscheid, a.a.O., Rn. 37 c; LAG Hessen, Beschl. v. 03.07.2002, 12 Ta 213/02 , BB 2002, S. 2075).

  • LAG Baden-Württemberg, 07.08.2002 - 15 Ta 12/02

    Nachträgliche Zulassung - Heranziehung ehrenamtlicher Richter zu einer (Nicht-)

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 24.02.2006 - 9 Ta 13/05
    Ob bei Vorliegen eines schweren Verfahrensfehlers die Zurückverweisung zwingend zu erfolgen hat, ist streitig (so aber LAG Baden - Württemberg 15 Ta 12/02 zu § 5 KSchG; Schwab/Weth, § 78 ArbGG Rz. 45; Düwell/Lipke/Treber, ArbGG, 2. Auflage, § 78 Rz. 40; andere Auffassung ErfK/Koch, a.a.O., § 78 Rz. 9).

    Die Rechtsbeschwerde war nach § 78 ArbGG i. V. m. § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG wegen grundsätzlicher Bedeutung der Sache zuzulassen (Klärung der Alleinentscheidungsbefugnis des Vorsitzenden nach Kammerverhandlung; Folgen einer Entscheidung der Kammer an Stelle der zwingend vorgeschriebenen Alleinentscheidung durch den Vorsitzenden, die nicht nur im vorliegendem Fall von Bedeutung ist, sondern insbesondere auch im Rahmen der Entscheidung über die nachträgliche Zulassung einer Kündigungsschutzklage nach § 5 Abs. 4 KSchG eine umstrittene Frage ist - sh. dazu auch Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg, 15 Ta 12/02 sowie 10 Ta 15/05 vom 28.10.2005).

  • BGH, 25.11.2003 - VI ZR 8/03

    Zulässigkeit eines Teilurteils; Anforderungen an die Sachaufklärung im

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 24.02.2006 - 9 Ta 13/05
    Ein Grundurteil kann hier folglich nicht ergehen, so dass auch der Ausweg des § 301 Abs. 1 Satz 2 ZPO versperrt ist, so dass ein Teilurteil über die 10/12 der Tantieme nicht in Betracht kommt (BGH, NJW 2001, S. 760; NJW 2004, S. 1452, NJW 1997, S. 2184).
  • LAG Baden-Württemberg, 01.09.2005 - 11 Sa 7/05

    Formunwirksamkeit einer nur von einem lediglich gemeinsam vertretungsberechtigten

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 24.02.2006 - 9 Ta 13/05
    Die Klage war vor dem Landesarbeitsgericht (Az.: 11 Sa 7/05) erfolgreich; das Gericht stellte die Unwirksamkeit der Kündigung fest und verurteilte die Beklagte zur Weiterbeschäftigung des Klägers.
  • BGH, 05.02.1997 - VIII ZR 14/96

    Zulässigkeit eines Teilurteils

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 24.02.2006 - 9 Ta 13/05
    Ein Grundurteil kann hier folglich nicht ergehen, so dass auch der Ausweg des § 301 Abs. 1 Satz 2 ZPO versperrt ist, so dass ein Teilurteil über die 10/12 der Tantieme nicht in Betracht kommt (BGH, NJW 2001, S. 760; NJW 2004, S. 1452, NJW 1997, S. 2184).
  • BGH, 05.12.2000 - VI ZR 275/99

    Zulässigkeit eines Teilurteils

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 24.02.2006 - 9 Ta 13/05
    Ein Grundurteil kann hier folglich nicht ergehen, so dass auch der Ausweg des § 301 Abs. 1 Satz 2 ZPO versperrt ist, so dass ein Teilurteil über die 10/12 der Tantieme nicht in Betracht kommt (BGH, NJW 2001, S. 760; NJW 2004, S. 1452, NJW 1997, S. 2184).
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