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   LAG Baden-Württemberg, 24.06.2015 - 22 Sa 59/14   

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LAG Baden-Württemberg, 24.06.2015 - 22 Sa 59/14 (https://dejure.org/2015,32887)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 24.06.2015 - 22 Sa 59/14 (https://dejure.org/2015,32887)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 24. Juni 2015 - 22 Sa 59/14 (https://dejure.org/2015,32887)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW

    § 113 Abs. 3 BetrVG, § ... 122 InsO, § 112 Abs. 2 BetrVG, § 109 Abs. 1 InsO, §§ 61, 60 InsO, § 280 BGB, § 823 Abs. 2 BGB, § 119 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG, § 80 Abs. 2 BetrVG, §§ 60, 61 InsO, § 58 Abs. 1 BetrVG, § 80 Abs. 1 InsO, § 270a InsO, § 276a InsO, § 43 Abs. 2 GmbHG, § 209 Abs. 1 Nr. 2 InsO, § 287 Abs. 2 ZPO, § 55 InsO, § 287 ZPO, § 10 KSchG, § 264 Nr. 2 ZPO, § 111 BetrVG, § 111 Satz 1 BetrVG, § 111 Satz 3 Nr. 1 BetrVG, §§ 111 ff. BetrVG, § 113 BetrVG, § 54 Abs. 1 S. 1, 54 Abs. 2 BetrVG, §§ 15 ff AktG, § 54 BetrVG, §§ 111 BetrVG, § 276a ZPO, §§ 21a, b BetrVG, § 91 ZPO, § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nachteilsausgleich bei Betriebsstilllegung eines insolventen Konzernunternehmens in Eigenverwaltung; Beendigung der Zuständigkeit des Konzernbetriebsrats mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines beherrschten Unternehmens; Unbegründete Leistungsklagen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Nachteilsausgleich bei Betriebsstilllegung eines insolventen Konzernunternehmens in Eigenverwaltung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 30.05.2006 - 1 AZR 25/05

    Nachteilsausgleich bei Betriebsstilllegung - Durchführung einer

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 24.06.2015 - 22 Sa 59/14
    Wird der Anspruch auf Nachteilsausgleich auf Maßnahmen nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit gestützt, handelt es sich um Neumasseverbindlichkeiten i.S. von § 209 Abs. 1 Nr. 2 InsO (BAG 30.5.2006 - 1 AZR 25/05 - NZA 2006 1122).

    Ihre Umsetzung erfolgt, sobald der Unternehmer unumkehrbare Maßnahmen zur Auflösung der betrieblichen Organisation ergreift (BAG 30.05.2006 - 1 AZR 25/05 - Rn. 17, BAGE 118, 222 ).

    Dies gilt jedenfalls, wenn die Freistellung - wie hier - widerruflich ist (BAG 14.04.2015 aaO. Rn 27; 30.05.2006 - 1 AZR 25/05 - Rn. 21, BAGE 118, 222 ).

    Zwar kann dies anders sein, wenn ein Arbeitgeber durch die Veräußerung von Betriebsmitteln bereits mit der Auflösung der betrieblichen Organisation beginnt (vgl. BAG 30.05.2006 - 1 AZR 25/05 - Rn. 20, BAGE 118, 222 ).

  • BFH, 19.03.2014 - V B 14/14

    Organschaft in der Insolvenz

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 24.06.2015 - 22 Sa 59/14
    Auch die Vermögensmassen insolvenzfähiger Gesellschaften und Personen sind trotz konzernmäßigen Verbundes getrennt abzuwickeln, so dass es keine Konzerninsolvenz gibt (vgl. so ausdrücklich BFH 14.4.1014 - V B 14/14 - NZA 2014, 421 Rn. 25 mwN).
  • BAG, 16.05.2007 - 7 ABR 63/06

    Konzernbetriebsrat - Konzernspitze im Ausland

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 24.06.2015 - 22 Sa 59/14
    Voraussetzung ist eine so genannte Teilkonzernspitze (BAG 21.10.1980- 6 ABR 41/78 - BB 1981, 1461 ; 16.5.2007 - 7 ABR 63/06 - AP § 96a ArbGG 1979 Nr. 3).
  • EuGH, 13.03.2014 - C-38/13

    Nierodzik - Vorabentscheidungsersuchen - Sozialpolitik - Richtlinie 1999/70/EG -

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 24.06.2015 - 22 Sa 59/14
    Auch die Vermögensmassen insolvenzfähiger Gesellschaften und Personen sind trotz konzernmäßigen Verbundes getrennt abzuwickeln, so dass es keine Konzerninsolvenz gibt (vgl. so ausdrücklich BFH 14.4.1014 - V B 14/14 - NZA 2014, 421 Rn. 25 mwN).
  • BAG, 13.10.2004 - 7 ABR 56/03

    Konzernbetriebsrat - Gemeinschaftsunternehmen

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 24.06.2015 - 22 Sa 59/14
    Die Definitionsnormen der §§ 15ff AktG , auf die § 54 BetrVG verweist, sind rechtsformneutral, so dass es nicht darauf ankommt, wie das herrschende und die abhängigen Unternehmen geführt werden (BAG 13.10.2004 - 7 ABR 56/03 -AP BetrVG 1972 § 54 BetrVG 1972 Nr. 9).
  • BAG, 23.09.2003 - 1 AZR 576/02

    Wirksamkeit eines Verzichts auf Nachteilsausgleich

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 24.06.2015 - 22 Sa 59/14
    Dies ist jedenfalls dann der Fall, wenn er die bestehenden Arbeitsverhältnisse zum Zwecke der Betriebsstillegung kündigt (BAG 23.9.2013 - 1 AZR 576/02 - zu II 1c der Gründe mwN, BAGE 107, 347 ).
  • BAG, 23.08.2006 - 7 ABR 51/05

    Konzernbetriebsrat - Wegfall der Errichtungsvoraussetzungen -

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 24.06.2015 - 22 Sa 59/14
    Besteht der Unterordnungskonzern nicht mehr, entfallen auch die Voraussetzungen für die Errichtung eines Konzernbetriebsrats für diesen Konzern (BAG 23.08.2006 - 7 ABR 51/05 - AP BetrVG 1972 § 54 Nr. 12).
  • BAG, 14.04.2015 - 1 AZR 794/13

    Betriebsänderung - Nachteilsausgleich

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 24.06.2015 - 22 Sa 59/14
    Entsprechend bleibt eine generelle (gegenseitige) "Zurechnung" von Maßnahmen konzernzugehöriger Unternehmen außen vor (BAG 14.04.2015 - 1 AZR 794/13 - Rn. 16).
  • BAG, 15.01.1991 - 1 AZR 94/90

    Haftung des Alleingesellschafters einer GmbH & Co. KG

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 24.06.2015 - 22 Sa 59/14
    Bei einer das Unternehmen betreffenden Betriebsänderung ist dieses - und nicht das herrschende oder ein anderes konzernangehöriges Unternehmen - zur Beteiligung des Betriebsrats nach § 111 BetrVG verpflichtet und damit ggf. Schuldner des Nachteilsausgleichs iSd. § 113 BetrVG (vgl. BAG 15.01.1991 - 1 AZR 94/90 - zu I 2 der Gründe; vgl. auch Oetker GK- BetrVG 10. Aufl. § 113 Rn. 10 und 81 mwN).
  • BAG, 16.08.2011 - 1 AZR 44/10

    Nachteilsausgleich - Einigungsstellenspruch - Versuch eines Interessenausgleichs

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 24.06.2015 - 22 Sa 59/14
    Er entsteht, sobald der Unternehmer mit der Durchführung der Betriebsänderung begonnen hat, ohne bis dahin einen Interessenausgleich mit dem Betriebsrat versucht zu haben (BAG 16.08.2011 - 1 AZR 44/10 - Rn. 9 mwN).
  • BAG, 21.10.1980 - 6 ABR 41/78

    Bildung eines Konzernbetriebsrats

  • BGH, 03.04.2003 - IX ZR 101/02

    Gerichtliche Geltendmachung von Masseverbindlichkeiten nach Anzeige der

  • BAG, 31.03.2004 - 10 AZR 253/03

    Insolvenz - Neumasseverbindlichkeiten

  • BAG, 20.02.2018 - 1 AZR 531/15

    Nachteilsausgleich - Betriebsstilllegung

    Die Revisionen der Kläger und Klägerinnen gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 24. Juni 2015 - 22 Sa 59/14 - werden zurückgewiesen.
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