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   LAG Baden-Württemberg, 25.10.2016 - 19 Sa 26/16   

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https://dejure.org/2016,48611
LAG Baden-Württemberg, 25.10.2016 - 19 Sa 26/16 (https://dejure.org/2016,48611)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25.10.2016 - 19 Sa 26/16 (https://dejure.org/2016,48611)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25. Oktober 2016 - 19 Sa 26/16 (https://dejure.org/2016,48611)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • IWW

    § 37 Abs. 3 Satz 1 BetrVG, § ... 37 Abs. 3 BetrVG, § 37 BetrVG, § 64 Abs. 6 ArbGG, § 313 Abs. 2 Satz 2 ZPO, § 64 Abs. 4 ArbGG, § 519 ZPO, § 66 Abs. 1 Sätze 1 und 2 ArbGG, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § 37 Abs. 2, Abs. 3 BetrVG, § 37 Abs. 2 BetrVG, § 37 Abs. 3 Satz 3 BetrVG, § 78 Satz 2 BetrVG, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zeitgutschriften für geleistete Betriebsratstätigkeit eines freigestellten Betriebsratsmitglieds nach Maßgabe der aufgewendeten Freizeit

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 37 Abs 3 BetrVG, § 78 S 2 BetrVG
    Zeitgutschrift für geleistete Betriebsratstätigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zeitgutschriften für geleistete Betriebsratstätigkeit eines freigestellten Betriebsratsmitglieds nach Maßgabe der aufgewendeten Freizeit

  • rechtsportal.de

    BetrVG § 37 Abs. 3 S. 1
    Zeitgutschriften für geleistete Betriebsratstätigkeit eines freigestellten Betriebsratsmitglieds nach Maßgabe der aufgewendeten Freizeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zeitgutschrift für geleistete Betriebsratstätigkeit

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 12.08.2009 - 7 AZR 218/08

    Betriebsratsmitglied - Reisezeiten - Freizeitausgleich

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 25.10.2016 - 19 Sa 26/16
    Dies sei auch Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG 12. August 2009 - 7 AZR 218/08).

    Auch aus der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 12. August 2009 - 7 AZR 218/08 - sei zu folgern, dass Zeiten, die ein Betriebsratsmitglied außerhalb seiner Arbeitszeit im Zusammenhang mit betriebsverfassungsrechtlichen Aufgaben aufwende, einen Anspruch auf Freizeitausgleich auslösten, wenn eine im Betrieb geltende tarifliche und betriebliche Regelung die Bewertung diese Zeiten als Arbeitszeiten vorsehe.

    Insbesondere ergibt sich entgegen der Ansicht des Klägers auch aus der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 12. August 2009 (7 AZR 218/08) nichts Gegenteiliges.

    In dieser Entscheidung hat das Bundesarbeitsgericht ausgeführt, dass es für das Bestehen eines Anspruchs auf Freizeitausgleich für Reisezeiten, die ein Betriebsratsmitglied zur Erfüllung erforderlicher betriebsverfassungsrechtlicher Aufgaben außerhalb seiner Arbeitszeit aufwendet, auf die maßgeblichen tarifvertraglichen oder betrieblichen Regelungen über die Durchführung von Dienstreisen im Betrieb des Arbeitgebers ankomme (BAG 12. August 2009 - 7 AZR 218/08 - Rn. 12).

  • BAG, 19.07.1977 - 1 AZR 376/74

    Arbeitsbefreiung für Bertriebsratsarbeit

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 25.10.2016 - 19 Sa 26/16
    Das BAG hat bereits mit Urteil vom 19. Juli 1977 entschieden, dass ein Betriebsratsmitglied, das aus betriebsbedingten Gründen außerhalb der Betriebszeit Betriebsratsarbeit durchführen muss, nach § 37 Abs. 3 BetrVG nur Anspruch auf Arbeitsbefreiung hat, die der tatsächlich für die Betriebsratstätigkeit aufgewandten Zeit entspricht (BAG 19. Juli 1977 - 1 AZR 376/74 - Leitsatz).

    Während § 37 Abs. 2 BetrVG sicherstellen will, dass dem Betriebsratsmitglied, sofern es wegen seiner Tätigkeit Arbeitszeit versäumen muss, Arbeitsbefreiung zuteil wird und das ihm zustehende Arbeitsentgelt erhalten bleibt, soll § 37 Abs. 3 BetrVG einen Ausgleich für die Nachteile gewähren, die ein Betriebsratsmitglied erleidet, weil es aus betriebsbedingten Gründen zur Wahrnehmung der ihm obliegenden Betriebsratsaufgaben Freizeit opfern muss (BAG 19. Juli 1977 - 1 AZR 376/74 - Rn. 18).

  • BAG, 05.05.2010 - 7 AZR 728/08

    Vergütungsansprüche im restmandatierten Betriebsrat

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 25.10.2016 - 19 Sa 26/16
    Es handelt sich im Ergebnis um ein zeitlich verschobenes Arbeitsentgelt für eine sonst in der persönlichen Arbeitszeit anfallende Betriebsratstätigkeit, die nur infolge eines dem Arbeitgeber zuzurechnenden Umstands in die Freizeit verlegt worden ist (BAG 19. März 2014 - 7 AZR 480/12 - Rn. 16; 5. Mai 2010 - 7 AZR 728/08 - Rn. 29 mwN).

    Diese Bestimmung dient, ebenso wie das Ehrenamtsprinzip der inneren und äußeren Unabhängigkeit der Betriebsratsmitglieder, BAG 5. Mai 2010 - 7 AZR 728/08; 25. Februar 2009 - 7 AZR 954/07 Rn. 17 mwN).

  • BAG, 25.08.1999 - 7 AZR 713/97

    Vergütung für Betriebsratstätigkeit außerhalb der Arbeitszeit

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 25.10.2016 - 19 Sa 26/16
    Hinzu komme, dass der Freizeitausgleich im Rahmen des § 37 Abs. 3 BetrVG nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes nicht tageweise, sondern stundenbezogen zu ermitteln sei (vgl. BAG 25. August 1999 - 7 AZR 713/97).

    Im Urteil vom 25. August 1999 hat das Bundesarbeitsgericht ausgeführt, dass dem Betriebsratsmitglied ein Ausgleichsanspruch in dem Umfang der von ihm aufgewendeten Zeit zustehe, wenn es erforderliche Betriebsratstätigkeit ausnahmsweise aus betriebsbedingten Gründen nicht während seiner Arbeitszeit, sondern in seiner Freizeit leisten müsse (BAG 25. August 1999 - 7 AZR 713/97 - Rn. 13).

  • BAG, 14.06.2006 - 5 AZR 584/05

    Gleichbehandlung - Einigungsstellenspruch

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 25.10.2016 - 19 Sa 26/16
    Von einer solchen Regelung darf er Arbeitnehmer nur aus sachlichen Gründen ausschließen (st. Rspr., vgl. zB BAG. 14. Juni 2006 - 5 AZR 584/05 - Rn. 16 mit zahlreichen weiteren Nachweisen).
  • BAG, 25.02.2009 - 7 AZR 954/07

    Betriebsratsmitglied - Nutzung eines Firmenfahrzeugs zur Wahrnehmung von

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 25.10.2016 - 19 Sa 26/16
    Diese Bestimmung dient, ebenso wie das Ehrenamtsprinzip der inneren und äußeren Unabhängigkeit der Betriebsratsmitglieder, BAG 5. Mai 2010 - 7 AZR 728/08; 25. Februar 2009 - 7 AZR 954/07 Rn. 17 mwN).
  • BAG, 11.01.1995 - 7 AZR 543/94

    Urlaubsentgeltberechnung bei Betriebsratsmitgliedern

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 25.10.2016 - 19 Sa 26/16
    Die Richtigkeit dieser Auffassung ergibt sich bereits daraus, dass § 37 Abs. 3 BetrVG einen Ausgleichsanspruch nur für Nachteile enthält, die ein Betriebsratsmitglied dadurch erleidet, dass es aus betriebsbedingten Gründen zur Wahrnehmung der Betriebsratsaufgaben Freizeit opfern muss (BAG 11. Januar 1995 - 7 AZR 543/94 Rn. 27; Erfurter Kommentar/Koch 16. Aufl. BetrVG § 37 Rn. 7).
  • LAG Niedersachsen, 20.04.2015 - 12 TaBV 76/14

    Beachtung des Arbeitszeitgesetzes bei Teilnahme an ordentlicher

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 25.10.2016 - 19 Sa 26/16
    Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen hat in seinem Beschluss vom 20. April 2015 auf das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 19. Juli 1977 Bezug genommen und dafür gehalten, dass ein Betriebsratsmitglied, das aus betriebsbedingten Gründen außerhalb der Betriebszeit Betriebsratsarbeit durchführen muss, nach § 37 Abs. 3 BetrVG nur Anspruch auf Arbeitsbefreiung habe, die der tatsächlich für die Betriebsratstätigkeit aufgewandten Zeit entspreche (LAG Niedersachsen 20. April 2015 - 12 TaBV 76/14 - Rn. 37; der Beschluss befasst sich allerdings im Schwerpunkt mit der arbeitsschutzrechtlichen Qualifizierung der Betriebsratsarbeit).
  • BAG, 12.12.2012 - 5 AZR 918/11

    Arbeitsbereitschaft - Bereitschaftsdienst - Zeitzuschläge - Arbeitszeitkonto

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 25.10.2016 - 19 Sa 26/16
    Das Arbeitsgericht hat zutreffend festgestellt, dass der Antrag, einem Arbeitszeitkonto Stunden gutzuschreiben, hinreichend bestimmt iSv. § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO ist, wenn der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer ein Zeitkonto führt, auf dem zu erfassende Arbeitszeiten nicht aufgenommen wurden und noch gutgeschrieben werden können, und das Leistungsbegehren konkretisiert, an welcher Stelle des Arbeitszeitkontos die Gutschrift erfolgen soll (st. Rspr., vgl. etwa BAG 12. Dezember 2012 - 5 AZR 918/11, Rn. 33; BAG 21. März 2012 - 5 AZR 676/11 Rn. 16 mwN).
  • BAG, 21.03.2012 - 5 AZR 676/11

    Arbeitszeitkonto - Kürzung von Zeitguthaben

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 25.10.2016 - 19 Sa 26/16
    Das Arbeitsgericht hat zutreffend festgestellt, dass der Antrag, einem Arbeitszeitkonto Stunden gutzuschreiben, hinreichend bestimmt iSv. § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO ist, wenn der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer ein Zeitkonto führt, auf dem zu erfassende Arbeitszeiten nicht aufgenommen wurden und noch gutgeschrieben werden können, und das Leistungsbegehren konkretisiert, an welcher Stelle des Arbeitszeitkontos die Gutschrift erfolgen soll (st. Rspr., vgl. etwa BAG 12. Dezember 2012 - 5 AZR 918/11, Rn. 33; BAG 21. März 2012 - 5 AZR 676/11 Rn. 16 mwN).
  • BAG, 19.03.2014 - 7 AZR 480/12

    Betriebsratstätigkeit - Freizeitausgleich

  • BAG, 26.09.2018 - 7 AZR 829/16

    Betriebsratstätigkeit außerhalb der Arbeitszeit - Freizeitausgleich -

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg - Kammern Mannheim - vom 25. Oktober 2016 - 19 Sa 26/16 - wird zurückgewiesen.
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