Rechtsprechung
LAG Baden-Württemberg, 27.02.2015 - 9 TaBV 8/14 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Berücksichtigung von Leiharbeitnehmern bei der Belegschaftsstärke i.S.d. § 38 Abs 1 BetrVG
- IWW
§ 38 BetrVG, § ... 38 Abs. 1 S. 1 BetrVG, § 38 Abs. 1 BetrVG, § 9 BetrVG, § 7 S. 1 BetrVG, § 9 S. 1 BetrVG, § 38, § 37 Abs. 2 BetrVG, § 9, § 38 Abs. 1 S. 5 BetrVG, §§ 7, 9 BetrVG, Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 2008/04/EG, § 87 Abs. 1 ArbGG, § 66 Abs. 1 ArbGG, § 89 Abs. 2 ArbGG, § 1 Abs. 1 S. 2 AÜG, § 13, §§ 3, 4 BetrVG, Richtlinie 2008/04/EWG
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Freistellung von Betriebsratsmitgliedern unter Berücksichtigung der Anzahl regelmäßig beschäftigter Leiharbeitnehmer
- Justiz Baden-Württemberg
§ 9 S 1 BetrVG, § 38 Abs 1 BetrVG, § 1 AÜG
Berücksichtigung von Leiharbeitnehmern bei der Belegschaftsstärke i.S.d. § 38 Abs 1 BetrVG - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BetrVG § 9 S. 1; BetrVG § 38 Abs. 1
Freistellung von Betriebsratsmitgliedern unter Berücksichtigung der Anzahl regelmäßig beschäftigter Leiharbeitnehmer - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Leiharbeitnehmer - und die Schwellenwerte des Betriebsverfassungsgesetzes
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Freistellung von Betriebsratsmitgliedern unter Berücksichtigung von Leiharbeitnehmern
- arbrb.de (Kurzinformation)
Leiharbeitnehmer sind bei der Zahl der freigestellten Betriebsräte zu berücksichtigen
Besprechungen u.ä.
- cmshs-bloggt.de (Entscheidungsbesprechung)
Zeitarbeitnehmer sollen jetzt mitzählen - auch bei Freistellungen!
Verfahrensgang
- ArbG Freiburg, 10.09.2014 - 14 BV 11/14
- LAG Baden-Württemberg, 27.02.2015 - 9 TaBV 8/14
- BAG, 06.10.2016 - 7 ABR 16/15
Papierfundstellen
- NZA-RR 2015, 353
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BAG, 22.10.2003 - 7 ABR 3/03
Freistellung von Betriebsratsmitgliedern
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 27.02.2015 - 9 TaBV 8/14
Zur Begründung der Beschwerde verweist die Arbeitgeberin zunächst auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 22. Oktober 2003, Az. 7 ABR 3/03.a) Zunächst weist die Arbeitgeberin zu Recht darauf hin, dass das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 22.10.2003 (7 ABR 3/03) es noch abgelehnt hat, bei der Berücksichtigung der für die Zahl der freizustellenden Betriebsratsmitglieder maßgeblichen Belegschaftsstärke im Zusammenhang mit § 38 Abs. 1 BetrVG die im Betrieb beschäftigten Leiharbeitnehmer überhaupt mitzuzählen.
Auch wenn die hier getroffene Entscheidung im Einklang mit der überwiegenden Auffassung in der Fachliteratur zur Auslegung des § 38 Abs. 1 BetrVG steht (…vergleiche nur Richardi/Thüsing, BetrVG § 38 Rn. 9; DFL/Maschmann § 38 Rn 2;… Fitting, § 38 BetrVG, Rn 9, DKK/Wedde, BetrVG § 38 Rn. 9; ErfK/Koch § 38 BetrVG, Rn 1), war für die Arbeitgeberin gleichwohl die Rechtsbeschwerde zuzulassen, weil die vorliegende Entscheidung von der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 22.10.2003, 7 ABR 3/03 abweicht.
- BAG, 13.03.2013 - 7 ABR 69/11
Leiharbeitnehmer - Betriebsratsgröße
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 27.02.2015 - 9 TaBV 8/14
Bei der Ermittlung der Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer nach § 38 Abs. 1 BetrVG sind Leiharbeitnehmer nach den Grundsätzen der Entscheidung des BAG vom 13.03.2013 (7 ABR 69/11) mit zu berücksichtigen.Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 13. März 2013, Az. 7 ABR 69/11 sei auf die Berechnung der Schwellenwerte des § 38 Abs. 1 BetrVG nicht zu übertragen.
Diese Entscheidung lässt sich jedoch im Hinblick auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 13.3.2013 (Az. 7 ABR 69/11) in dieser Weise nicht aufrechterhalten und das Beschwerdegericht weicht von ihr daher auch ab.
- LAG Hessen, 02.11.2015 - 16 TaBV 48/15
Bei der Feststellung der Zahl der Arbeitnehmer im Rahmen des § 38 BetrVG sind …
Die Kammer schließt sich der Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 27. Februar 2015-9 TaBV 8/14- an.