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   LAG Baden-Württemberg, 27.07.2009 - 15 Sa 25/09   

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LAG Baden-Württemberg, 27.07.2009 - 15 Sa 25/09 (https://dejure.org/2009,3620)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27.07.2009 - 15 Sa 25/09 (https://dejure.org/2009,3620)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27. Juli 2009 - 15 Sa 25/09 (https://dejure.org/2009,3620)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • openjur.de

    Entzug des auch zur Privatnutzung überlassenen Dienstwagens nach Ablauf des Entgeltfortzahlungszeitraums

  • IWW
  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Was passiert mit dem Dienstwagen bei längerer Arbeitsunfähigkeit?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Privatnutzung des Dienstwagens nach Ablauf der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Dienstwagennutzung im Krankheitsfall

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Dienstwagen - Entziehung der Privatnutzung - Entgeltfortzahlungszeit

  • hensche.de

    Dienstwagen, Krankheit, Entgeltfortzahlungszeit

  • Judicialis

    MuSchG § 3 Abs. 2; ; MuSchG § 6 Abs. 1; ; MuSchG § 11; ; MuSchG § 14; ; MuSchG § 14 Abs. 1 Satz 1; ; SGB V § 47 Abs. 1; ; SGB IV § 14; ; ArbGG § 64 Abs. 2 lit. a; ; BGB § 611

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Privatnutzung des Dienstwagens nach Ablauf der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Privatnutzung von Dienstwagen: Bei langandauernder Erkrankung Ende des Nutzungsrechts mit Ende der Entgeltfortzahlung ? Kein Widerrufsvorbehalt erforderlich ? Rechtslage bei Sachbezügen im Mutterschutz oder Werkswohnungen nicht übertragbar

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2009, 2050
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 11.10.2000 - 5 AZR 240/99

    Zum privaten Gebrauch überlassenes Firmenfahrzeug und gesetzliche

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 27.07.2009 - 15 Sa 25/09
    Sachbezüge seien nicht ausschließlich unter finanziellen Gesichtspunkten, sondern auch im Hinblick auf die private Lebensführung zu betrachten, wie der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts im Urteil vom 11.10.2000 (Aktenzeichen 5 AZR 240/99) zu entnehmen sei, das einen Anspruch auf Weitergewährung eines Dienstwagens während der Mutterschutzfristen bejaht habe.

    Da sich der Kläger nicht im Mutterschutz befinde, gehe der Hinweis auf das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 11.10.2000 - 5 AZR 240/99 - fehl.

    Als Teil der Arbeitsvergütung ist die Gebrauchsüberlassung allerdings nur so lange geschuldet, wie der Arbeitgeber überhaupt Arbeitsentgelt schuldet (BAG 11.10.2000 - 5 AZR 240/99 - BAGE 96, 34).

    Zwar folgt daraus, dass der Arbeitgeber nicht weiter zur Leistung von Arbeitsentgelt verpflichtet ist, nicht notwendig, dass er zur Leistung von Sachbezügen auch aus anderen Gründen nicht mehr verpflichtet sein kann und deshalb einen Dienstwagen nicht weiter zum privaten Gebrauch überlassen muss (BAG 11.10.2000 - 5 AZR 240/99 - BAGE 96, 34).

    bb) Das Bundesarbeitsgericht hat in seinem Urteil vom 11.10.2000 (- 5 AZR 240/99 - BAGE 96, 34), in dem es den Anspruch einer Arbeitnehmerin auf Weitergewährung des bisherigen Sachbezugs in Form der Privatnutzungsbefugnis eines Dienstwagens auch während der Schutzfristen der §§ 3 Abs. 2, 6 Abs. 1 MuSchG bejaht hat, dies mit Sinn und Zweck der Vorschriften der §§ 11 und 14 MuSchG begründet.

  • LAG Köln, 29.11.1995 - 2 Sa 843/95

    Dienstfahrzeug: Umfang des Rechts zur privaten Nutzung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 27.07.2009 - 15 Sa 25/09
    Im Fall der Erkrankung des Arbeitnehmers endet das Recht zur Privatnutzung - vorbehaltlich einer abweichenden Parteivereinbarung - mit dem Ende des Entgeltfortzahlungszeitraums (entgegen LAG Berlin-Brandenburg 19.02.2007 - 10 Sa 2171/06 - juris und im Anschluss an LAG Köln 29.11.1995 - 2 Sa 843/95 - LAGE Nr. 8 zu § 616 BGB).

    Für eine ausdrücklich oder konkludent vereinbarte Verpflichtung des Arbeitgebers, den Sachbezug auch dann weiterhin zu gewähren, wenn der Arbeitnehmer wegen Ablaufs des Entgeltfortzahlungszeitraums nach längerer Arbeitsunfähigkeit kein Gehalt mehr beanspruchen kann, ist allerdings der Arbeitnehmer darlegungspflichtig (LAG Köln 29.11.1995 - 2 Sa 843/95 - LAGE Nr. 8 zu § 616 BGB).

    aa) Der vom Kläger angeführte Gesichtspunkt, dass sich der Arbeitnehmer darauf verlässt, bei Bedarf einen PKW zur Verfügung zu haben, und diesen bei länger dauernder Arbeitsunfähigkeit möglicherweise wegen medizinischer Erfordernisse, zum Beispiel häufigeren Arztbesuchen, benötigt, führt nicht dazu, eine konkludente Vereinbarung dahingehend annehmen zu können, dass der Arbeitgeber nach Ablauf des Entgeltfortzahlungszeitraums zur Gewährung der Privatnutzung des Dienstwagens verpflichtet bleibt (so auch LAG Köln 29.11.1995 - 2 Sa 843/95 - LAGE Nr. 8 zu § 616 BGB).

    Ist der Anspruch auf Überlassung einer Werkwohnung Teil der Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, wird schon die Auslegung der Parteivereinbarungen regelmäßig ergeben, dass der Arbeitnehmer nicht nach Ablauf des Entgeltfortzahlungszeitraums zum Auszug verpflichtet ist (LAG Köln 24.05.1995 - 2 Sa 843/95 - LAGE Nr. 8 zu § 616 BGB).

  • LAG Köln, 22.06.2001 - 11 (6) Sa 391/01

    Arbeitsvertraglich vereinbarte Überlassung eines Dienstwagens zur privaten

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 27.07.2009 - 15 Sa 25/09
    Deshalb hat der Arbeitgeber das Recht, dem Arbeitnehmer im Fall der Krankheit mit dem Ende des Entgeltfortzahlungszeitraums den Dienstwagen entschädigungslos zu entziehen (LAG Köln 22.06.2001 - 11 (6) Sa 391/01 - NZA-RR 2001, 523; DFL/Kamanabrou 2. Aufl. § 611 BGB Rdnr. 118; DLW/Dörner 7. Aufl. C Rdnr. 958; ErfK/Preis 9. Aufl. § 611 BGB Rdnr. 523; Meier NZA 1997, 298, 299; MünchArbR/Hanau 2. Aufl. § 70 Rdnr. 12; Nägele NZA 1997, 1196, 1200; Preis/Lindemann, Der Arbeitsvertrag, 3. Aufl. II D 20 Rdnr. 10; Schaub/Linck Arbeitsrechtshandbuch 13. Aufl. § 68 Rdnr. 6c; Schmalenberg in Tschöpe, Arbeitsrecht, 3. Aufl. Teil 2 A Rdnr. 313 Fn. 4; Vogelsang Entgeltfortzahlung Rdnr. 510).

    Auch eine konkludente Vereinbarung setzt voraus, dass dem Verhalten einer Partei ein entsprechender Erklärungswert zukommt: Wie bei verbalen Äußerungen ist erforderlich, dass der Erklärungsempfänger nach Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte das Verhalten als Ausdruck des Willens verstehen durfte, sich in bestimmter Weise zu verpflichten (LAG Köln 22.06.2001 - 11 (6) Sa 391/01 - NZA-RR 2001, 523).

    Noch weniger konnte der Kläger aus der Bereitschaft der Beklagten, den Ablauf des ohnehin geschlossenen Leasingvertrags abzuwarten und darauf zu verzichten, in bestehende Zustände einzugreifen, auf den Willen der Beklagten schließen, durch die Neuanschaffung eines Nachfolgefahrzeugs für die Verlängerung dieses Zustands zu sorgen (so zutreffend LAG Köln 22.06.2001 - 11 (6) Sa 391/01 - a.a.O.).

  • BAG, 19.12.2006 - 9 AZR 294/06

    AGB-Kontrolle - Privatnutzung eines Firmenwagens - Widerruf

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 27.07.2009 - 15 Sa 25/09
    Die Überlassung des Dienstwagens zu privaten Zwecken ist eine zusätzliche Gegenleistung für die geschuldete Arbeitsleistung (BAG 24.03.2009 - 9 AZR 733/07 - juris; BAG 19.12.2006 - 9 AZR 294/06 - AP Nr. 21 zu § 611 BGB Sachbezüge = EzA § 307 BGB 2002 Nr. 17).

    Der Kläger kann aber keine Nutzungsausfallentschädigung als Schadensersatz (vgl. BAG 19.12.2006 - 9 AZR 294/06 - AP Nr. 21 zu § 611 BGB Sachbezüge = EzA § 307 BGB 2002 Nr. 17; BAG 23.06.2004 - 7 AZR 514/03 - AP Nr. 139 zu § 37 BetrVG 1972 = EzA § 37 BetrVG 2001 Nr. 2; BAG 27.05.1999 - 8 AZR 415/98 - BAGE 91, 379) verlangen, weil die Beklagte in diesem Zeitraum nicht mehr arbeitsvertraglich verpflichtet war, dem Kläger den Dienstwagen zur Privatnutzung zu überlassen.

    Dem stehen die Ausführungen des Bundesarbeitsgerichts im Urteil vom 19.12.2006 (9 AZR 294/06 - AP Nr. 21 zu § 611 BGB Sachbezüge = EzA § 307 BGB 2002 Nr. 17) unter II. 2. c) der Entscheidungsgründe nicht entgegen.

  • LAG Berlin-Brandenburg, 19.02.2007 - 10 Sa 2171/06

    Herausgabe eines auch privat genutzten Dienstwagens - einstweilige Verfügung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 27.07.2009 - 15 Sa 25/09
    Im Fall der Erkrankung des Arbeitnehmers endet das Recht zur Privatnutzung - vorbehaltlich einer abweichenden Parteivereinbarung - mit dem Ende des Entgeltfortzahlungszeitraums (entgegen LAG Berlin-Brandenburg 19.02.2007 - 10 Sa 2171/06 - juris und im Anschluss an LAG Köln 29.11.1995 - 2 Sa 843/95 - LAGE Nr. 8 zu § 616 BGB).

    Die in der Literatur (Fischer FA 2003, 105) und im Anschluss an diesen in der Rechtsprechung (LAG Berlin-Brandenburg 19.02.2007 - 10 Sa 2171/06 - juris) gezogene Parallele zur Überlassung von Werkswohnungen trägt nicht.

  • ArbG Stuttgart, 25.02.2009 - 20 Ca 1933/08

    Anspruch auf Dienstwagennutzung nach Ablauf des Entgeltfortzahlungszeitraums

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 27.07.2009 - 15 Sa 25/09
    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart - Kammern Ludwigsburg - vom 25.02.2009 - 20 Ca 1933/08 - wird zurückgewiesen.

    Das Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart - Kammern Ludwigsburg - vom 25. Februar 2009, Aktenzeichen 20 Ca 1933/08, wird abgeändert.

  • BAG, 23.06.1994 - 8 AZR 537/92

    Schadensersatz - entgangene Nutzung eines PKW

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 27.07.2009 - 15 Sa 25/09
    Das Halten eines PKW's ist heute allgemein üblich und stellt einen nicht unbedeutenden Geldwert dar; dementsprechend fließt nach der Verkehrsanschauung die - auch steuerpflichtige - PKW-Nutzung in die Gehaltsbemessung ein (BAG 16.11.1995 - 8 AZR 240/95 - BAGE 81, 294; BAG 23.06.1994 - 8 AZR 537/92 - AP Nr. 34 zu § 249 BGB = EzA § 249 BGB Nr. 20; LAG Sachsen 13.01.1999 - 2 Sa 742/98 - LAGE Nr. 4 zu § 4 EFZG).
  • BAG, 27.05.1999 - 8 AZR 415/98

    Schadensersatz wegen unterbliebener Überlassung eines Dienstwagens auch zur

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 27.07.2009 - 15 Sa 25/09
    Der Kläger kann aber keine Nutzungsausfallentschädigung als Schadensersatz (vgl. BAG 19.12.2006 - 9 AZR 294/06 - AP Nr. 21 zu § 611 BGB Sachbezüge = EzA § 307 BGB 2002 Nr. 17; BAG 23.06.2004 - 7 AZR 514/03 - AP Nr. 139 zu § 37 BetrVG 1972 = EzA § 37 BetrVG 2001 Nr. 2; BAG 27.05.1999 - 8 AZR 415/98 - BAGE 91, 379) verlangen, weil die Beklagte in diesem Zeitraum nicht mehr arbeitsvertraglich verpflichtet war, dem Kläger den Dienstwagen zur Privatnutzung zu überlassen.
  • BAG, 24.03.2009 - 9 AZR 733/07

    Überlassung eines Dienstwagens zur privaten Nutzung - Unpfändbarkeit

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 27.07.2009 - 15 Sa 25/09
    Die Überlassung des Dienstwagens zu privaten Zwecken ist eine zusätzliche Gegenleistung für die geschuldete Arbeitsleistung (BAG 24.03.2009 - 9 AZR 733/07 - juris; BAG 19.12.2006 - 9 AZR 294/06 - AP Nr. 21 zu § 611 BGB Sachbezüge = EzA § 307 BGB 2002 Nr. 17).
  • BAG, 16.11.1995 - 8 AZR 240/95

    Nutzungsausfallschaden

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 27.07.2009 - 15 Sa 25/09
    Das Halten eines PKW's ist heute allgemein üblich und stellt einen nicht unbedeutenden Geldwert dar; dementsprechend fließt nach der Verkehrsanschauung die - auch steuerpflichtige - PKW-Nutzung in die Gehaltsbemessung ein (BAG 16.11.1995 - 8 AZR 240/95 - BAGE 81, 294; BAG 23.06.1994 - 8 AZR 537/92 - AP Nr. 34 zu § 249 BGB = EzA § 249 BGB Nr. 20; LAG Sachsen 13.01.1999 - 2 Sa 742/98 - LAGE Nr. 4 zu § 4 EFZG).
  • LAG Sachsen, 13.01.1999 - 2 Sa 742/98

    Arbeitsvertragliche Verpflichtung der Zuverfügungstellung für Privatfahrten eines

  • BAG, 23.06.2004 - 7 AZR 514/03

    Betriebsratsmitglied - Privatnutzung eines Dienstwagens

  • BAG, 09.09.2003 - 9 AZR 574/02

    Vertragskontrolle - Dienstwagen

  • BAG, 14.12.2010 - 9 AZR 631/09

    Dienstwagen - Privatnutzung - Arbeitsunfähigkeit

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 27. Juli 2009 - 15 Sa 25/09 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Düsseldorf, 28.10.2010 - 11 Sa 522/10

    Entziehung des zur privaten Nutzung überlassenen Firmenfahrzeugs bei andauernder

    Deshalb hat der Arbeitgeber an sich das Recht, dem Arbeitnehmer im Fall der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit mit dem Ende des sechswöchigen Entgeltfortzahlungszeitraums (§ 3 Abs. 1 Satz 1 EFZG) den Firmen-Pkw entschädigungslos zu entziehen (so zuletzt auch LAG Baden-Württemberg 27.07.2009 - 15 Sa 25/09 - LAGE § 4 EFZG Nr. 7).

    b)Liegt aufgrund der privaten Nutzungsmöglichkeit eine Arbeitsvergütung in Form einer Sachleistung vor, folgt aus dem Vergütungscharakter eines derartigen Sachbezugs, dass dem Arbeitnehmer grundsätzlich der Firmenwagen auch dann zur Nutzung verbleiben muss, wenn er aus persönlichen Gründen (Arbeitsverhinderung, Krankheit) an der Dienstleistung verhindert ist (LAG Baden-Württemberg 27.07.2009 - 15 Sa 25/09 - Rz. 50 LAGE § 4 EFZG Nr. 7; ErfK/Preis, 10. Aufl. 2010, § 611 BGB Rz. 523).

    Als Teil der Arbeitsvergütung ist die Gebrauchsüberlassung eines Firmen-Pkw allerdings nur so lange geschuldete, wie der Arbeitgeber überhaupt Arbeitsentgelt gemäß § 611 Abs. 1 BGB schuldet (BAG 11.10.2000 - 5 AZR 240/99 - EzA § 14 MuSchG Nr. 15; LAG Baden-Württemberg 27.07.2009 - 15 Sa 25/09 - Rz. 51 m. w. N.).

    Deshalb hat der Arbeitgeber an sich das Recht, dem Arbeitnehmer im Fall der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit mit dem Ende des sechswöchigen Entgeltfortzahlungszeitraums (§ 3 Abs. 1 Satz 1 EFZG) den Firmen-Pkw entschädigungslos zu entziehen (LAG Baden-Württemberg 27.07.2009 - 15 Sa 25/09 - Rz. 51 a. a. O.; LAG L. 29.11.1995 - 2 Sa 843/95 - LAGE § 611 BGB Nr. 8; LAG L. 22.06.2001 - 11 (6) Sa 391/01 - NZA-RR 2001, 523; ErfK/Preis, 10. Aufl. 2010, § 611 BGB Rz. 523; zur a. A. neigend LAG Berlin-Brandenburg 19.02.2007 - 10 Sa 2171/06 - Rz. 36 - 38).

    Eine solche Vereinbarung kann auch konkludent getroffen werden (vgl. LAG Baden-Württemberg 27.07.2009 - 15 Sa 25/09 - Rz. 54 a. a. O.; LAG L. 29.11.1995 - 2 Sa 843/95 - a. a. O.).

  • ArbG Aachen, 31.08.2023 - 8 Ca 2199/22

    Beschäftigte müssen die Leasingraten eines Dienstrad-Leasings in Zeiträumen ohne

    Anders als etwa bei einem Dienstwagen, der unmittelbar als Gegenleistung für geleistete Dienste gewährt wird und daher ohne anderweitige Abrede selbstverständlich das Schicksal des Entgeltanspruchs teilt (vgl. LAG Baden-Württemberg, Urt. v. 27.07.2009 - 15 Sa 25/09 - juris; LAG Köln, Urt. v. 29.11.1995 - 2 Sa 843/95 - juris), finanziert bei dem hier vorliegenden Modell der Arbeitnehmer die Nutzung des Fahrrads faktisch selbst aus dem ohnehin geschuldeten Einkommen.
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