Rechtsprechung
   LAG Baden-Württemberg, 27.07.2011 - 13 Sa 15/11   

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https://dejure.org/2011,5312
LAG Baden-Württemberg, 27.07.2011 - 13 Sa 15/11 (https://dejure.org/2011,5312)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27.07.2011 - 13 Sa 15/11 (https://dejure.org/2011,5312)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27. Juli 2011 - 13 Sa 15/11 (https://dejure.org/2011,5312)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Zum Umfang der auf den Arbeitgeber übergehenden Schadensersatzansprüche des geschädigten Arbeitnehmers

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Für das Eingreifen des Haftungsprivilegs nach § 105 Abs. 1 S. 1 SGB VII ist die Verursachung des Schadens durch eine betriebliche Tätigkeit notwendig; Notwendigkeit der Verursachung des Schadens durch eine betriebliche Tätigkeit für das Haftungsprivileg nach § 105 Abs. 1 S. 1 ...

  • rabüro.de

    Hinsichtlich Urlaubsgeld- oder entgeltansprüche können keine Schadenersatzansprüche auf Arbeitgeber übergehen

  • hensche.de

    Arbeitsunfähigkeit, Krankheit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umfang der auf den Arbeitgeber übergehenden Schadensersatzansprüche des geschädigten Arbeitnehmers [Urlaubsentgelt, Zusätzliches Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld]

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld bei Lohnfortzahlung wegen Arbeitsunfähigkeit

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Keine Schadensersatzanspruch wegen Urlaubsentgelt und zusätzliches Urlaubsgeld gegen den Schädiger

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (22)

  • BAG, 12.12.1989 - 8 AZR 195/88

    Berücksichtigung des anteiligen Urlaubsentgelts bei Arbeitsunfähigkeit durch

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 27.07.2011 - 13 Sa 15/11
    bb) Allerdings wird in Rechtsprechung (vgl. BAG 12. Dezember 1989 - 8 AZR 195/88 - n.v., in juris; BGH 4. Juli 1972 - VI ZR 114/71 - BGHZ 59, 109 ff. = AP BGB § 249 Nr. 16; BGH 13. Mai 1986 - VI ZR 80/85 - VersR 1986, 968 f.; OLG Köln 6. März 2007 - 3 U 188/06 - Schaden-Praxis 2007, 427) und Literatur (Münchener Kommentar zum BGB, Müller-Glöge, 5. Auflage 2009, § 6 EntgeltfortzahlungsG Rn. 7; Feichtinger/Malkmus, Entgeltfortzahlungsrecht, § 6 Rn. 37; jeweils allerdings ohne nähere Begründung) angenommen, auch Ansprüche auf Urlaubsentgelt und Urlaubsgeld unterlägen dem Forderungsübergang nach § 6 Abs. 1 Entgeltfortzahlungsgesetz.

    Dabei wird in der Rechtsprechung im Wesentlichen auf den schadensrechtlichen Aspekt abgestellt, dass es den Schädiger nicht entlasten dürfe, dass an die Stelle der ursprünglichen Grundvorstellung vom verdienten Urlaubsentgelt eine sozialstaatliche Grundlage getreten sei (vgl. BAG 12. Dezember 1989 - 8 AZR 195/88 - n.v., in juris, dort Rn. 14).

    Auch die Annahme des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG 12. Dezember 1989 - 8 AZR 195/88 - n.v., in juris, dort Rn. 15) , wonach "schadensrechtlich" das Urlaubsentgelt ein zusätzlicher Personalkostenbestandteil sei, den der Arbeitgeber letztlich nur durch erbrachte oder zu erbringende Arbeitsleistung seiner Arbeitnehmer zu leisten in der Lage sei, überzeugt in diesem Zusammenhang nicht.

    Entgegen der Annahme des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG 12. Dezember 1989 - 8 AZR 195/88 - n.v., in juris, dort Rn. 17 unter Berufung auf BGH 29. Februar 1972 - VI ZR 192/70 - VersR 1972, 566 = NJW 1972, 766), fehlt es bereits an einem Schaden des Arbeitnehmers durch die vom Schädiger verursachte Arbeitsunfähigkeit, so dass auch kein diesbezüglicher Anspruch auf den Arbeitgeber übergehen kann.

  • BGH, 04.07.1972 - VI ZR 114/71

    Abtretung des Anspruchs eines Angestellten auf bezahlten Urlaub

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 27.07.2011 - 13 Sa 15/11
    bb) Allerdings wird in Rechtsprechung (vgl. BAG 12. Dezember 1989 - 8 AZR 195/88 - n.v., in juris; BGH 4. Juli 1972 - VI ZR 114/71 - BGHZ 59, 109 ff. = AP BGB § 249 Nr. 16; BGH 13. Mai 1986 - VI ZR 80/85 - VersR 1986, 968 f.; OLG Köln 6. März 2007 - 3 U 188/06 - Schaden-Praxis 2007, 427) und Literatur (Münchener Kommentar zum BGB, Müller-Glöge, 5. Auflage 2009, § 6 EntgeltfortzahlungsG Rn. 7; Feichtinger/Malkmus, Entgeltfortzahlungsrecht, § 6 Rn. 37; jeweils allerdings ohne nähere Begründung) angenommen, auch Ansprüche auf Urlaubsentgelt und Urlaubsgeld unterlägen dem Forderungsübergang nach § 6 Abs. 1 Entgeltfortzahlungsgesetz.

    Entgegen der Annahme des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH 4. Juli 1972 - VI ZR 114/71 - BGHZ 59, 109 ff. = AP BGB § 249 Nr. 16; in juris Rn. 14) fehlt es damit auch an der zeitlichen Kongruenz zwischen Urlaubsentgelt / Urlaubsgeld und unfallbedingter Ausfallzeit [genauer: dem Entgeltfortzahlungszeitraum], da es grundsätzlich - abgesehen von den in § 5 Abs. 1 BUrlG abschließend aufgezählten Ausnahmefällen - gerade kein "Zwölftelungsprinzip" im Urlaubsrecht gibt.

  • BAG, 14.12.2000 - 8 AZR 92/00

    Haftungsbeschränkung bei Arbeitsunfall - Wegeunfall

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 27.07.2011 - 13 Sa 15/11
    aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, der sich die erkennende Kammer anschließt, gilt in diesem Zusammenhang Folgendes (vgl. BAG 14. Dezember 2000 - 8 AZR 92/00 - AP SGB VII § 105 Nr. 1 = NZA 2001, 549): Das Verlassen des Arbeitsplatzes einschließlich des Weges auf dem Werksgelände (sog. Betriebsweg) stellt bis zum Werkstor wegen des engen Zusammenhangs mit der eigentlichen Arbeitsleistung noch betriebliche Tätigkeit dar.

    Dass hier das Haftungsprivileg des § 105 Abs. 1 Satz 1 SGB VII zur Anwendung kommt, entspricht der oben zitierten Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG 14. Dezember 2000 - AP SGB VII § 105 Nr. 1 = NZA 2001, 549), hat aber mit dem hier vorliegenden Fall eines Unfalls außerhalb des Werksgeländes auf einer privaten Heimfahrt mit einem privaten Pkw nichts zu tun.

  • BAG, 28.01.1982 - 6 AZR 571/79

    Urlaubsanspruch bei geringer Arbeitsleistung im Urlaubsjahr

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 27.07.2011 - 13 Sa 15/11
    Eine Mindestarbeitsleistung ist nicht Voraussetzung (vgl. BAG 28. Januar 1982 - 6 AZR 571/79 - BAGE 37, 382 ff. = AP BUrlG § 3 Rechtsmissbrauch Nr. 11; ErfK-Dörner/Gallner, 11. Auflage 2011, § 1 BUrlG Rn. 14).
  • BGH, 13.05.1986 - VI ZR 80/85

    Substantiierung von Schadenposten - Mehraufwendungen - Unfall - Baustelle

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 27.07.2011 - 13 Sa 15/11
    bb) Allerdings wird in Rechtsprechung (vgl. BAG 12. Dezember 1989 - 8 AZR 195/88 - n.v., in juris; BGH 4. Juli 1972 - VI ZR 114/71 - BGHZ 59, 109 ff. = AP BGB § 249 Nr. 16; BGH 13. Mai 1986 - VI ZR 80/85 - VersR 1986, 968 f.; OLG Köln 6. März 2007 - 3 U 188/06 - Schaden-Praxis 2007, 427) und Literatur (Münchener Kommentar zum BGB, Müller-Glöge, 5. Auflage 2009, § 6 EntgeltfortzahlungsG Rn. 7; Feichtinger/Malkmus, Entgeltfortzahlungsrecht, § 6 Rn. 37; jeweils allerdings ohne nähere Begründung) angenommen, auch Ansprüche auf Urlaubsentgelt und Urlaubsgeld unterlägen dem Forderungsübergang nach § 6 Abs. 1 Entgeltfortzahlungsgesetz.
  • BAG, 18.03.2003 - 9 AZR 190/02

    Urlaub - Rechtsmißbrauch

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 27.07.2011 - 13 Sa 15/11
    Nach erfüllter Wartezeit von sechs Monaten (§ 4 BUrlG), die der geschädigte Arbeitnehmer H. seit vielen Jahren bereits absolviert hat, entsteht der volle Jahresurlaubsanspruch jeweils am 1. Januar des neuen Urlaubsjahres und nicht abschnittweise in den einzelnen Monaten des Jahres (vgl. BAG 18. März 2003 - 9 AZR 190/02 - AP BUrlG § 3 Rechtsmissbrauch Nr. 17 = NZA 2003, 1111; BAG 24. Oktober 2006 - 9 AZR 669/05 - BAGE 120, 50 ff. = AP SGB IX § 125 Nr. 1), insbesondere nicht im Zeitraum der Entgeltfortzahlung.
  • BAG, 24.10.2006 - 9 AZR 669/05

    Zusatzurlaub - Schwerbehinderung - Grundurlaub

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 27.07.2011 - 13 Sa 15/11
    Nach erfüllter Wartezeit von sechs Monaten (§ 4 BUrlG), die der geschädigte Arbeitnehmer H. seit vielen Jahren bereits absolviert hat, entsteht der volle Jahresurlaubsanspruch jeweils am 1. Januar des neuen Urlaubsjahres und nicht abschnittweise in den einzelnen Monaten des Jahres (vgl. BAG 18. März 2003 - 9 AZR 190/02 - AP BUrlG § 3 Rechtsmissbrauch Nr. 17 = NZA 2003, 1111; BAG 24. Oktober 2006 - 9 AZR 669/05 - BAGE 120, 50 ff. = AP SGB IX § 125 Nr. 1), insbesondere nicht im Zeitraum der Entgeltfortzahlung.
  • BGH, 29.02.1972 - VI ZR 192/70

    Verpflichtung zur Gewährung von Dienstbezügen während der auf der

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 27.07.2011 - 13 Sa 15/11
    Entgegen der Annahme des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG 12. Dezember 1989 - 8 AZR 195/88 - n.v., in juris, dort Rn. 17 unter Berufung auf BGH 29. Februar 1972 - VI ZR 192/70 - VersR 1972, 566 = NJW 1972, 766), fehlt es bereits an einem Schaden des Arbeitnehmers durch die vom Schädiger verursachte Arbeitsunfähigkeit, so dass auch kein diesbezüglicher Anspruch auf den Arbeitgeber übergehen kann.
  • BGH, 25.10.2005 - VI ZR 334/04

    Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wegen vorsätzlicher Schädigung oder

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 27.07.2011 - 13 Sa 15/11
    Die Entscheidung vom 25. Oktober 2005 (BGH VI ZR 334/04, AP SGB VII § 8 Nr. 1) ist gerade darauf gestützt, dass sich der Unfall zwischen den Arbeitskollegen auf einem Parkplatz ereignete, der eindeutig zum Betriebsgelände gehörte und nur über einen von der öffentlichen Straße aufwärts führenden Weg zugänglich war, der im oberen Bereich für die Allgemeinheit durch eine Beschilderung mit dem Zeichen 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art) gesperrt war.
  • OLG Köln, 06.03.2007 - 3 U 188/06

    Anspruch eines Arbeitgebers gegen den Schädiger eines Arbeitnehmers wegen dessen

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 27.07.2011 - 13 Sa 15/11
    bb) Allerdings wird in Rechtsprechung (vgl. BAG 12. Dezember 1989 - 8 AZR 195/88 - n.v., in juris; BGH 4. Juli 1972 - VI ZR 114/71 - BGHZ 59, 109 ff. = AP BGB § 249 Nr. 16; BGH 13. Mai 1986 - VI ZR 80/85 - VersR 1986, 968 f.; OLG Köln 6. März 2007 - 3 U 188/06 - Schaden-Praxis 2007, 427) und Literatur (Münchener Kommentar zum BGB, Müller-Glöge, 5. Auflage 2009, § 6 EntgeltfortzahlungsG Rn. 7; Feichtinger/Malkmus, Entgeltfortzahlungsrecht, § 6 Rn. 37; jeweils allerdings ohne nähere Begründung) angenommen, auch Ansprüche auf Urlaubsentgelt und Urlaubsgeld unterlägen dem Forderungsübergang nach § 6 Abs. 1 Entgeltfortzahlungsgesetz.
  • BSG, 22.09.1988 - 2 RU 11/88

    Wegeunfall - Arbeitsunfall - Beitragszuschlagsverfahren

  • BAG, 09.08.1966 - 1 AZR 426/65

    Arbeitsunfall - Begriff der betrieblichen Tätigkeit

  • BAG, 22.04.2004 - 8 AZR 159/03

    Haftungsausschluss bei Streit unter Arbeitskollegen

  • BGH, 19.01.1988 - VI ZR 199/87

    Begriff der Teilnahme am allgemeinen Verkehr bei Verkehrsunfall auf dem

  • BGH, 30.06.1998 - VI ZR 286/97

    Haftungsfreistellung bei gefahrenträchtiger Spielerei mit einem Betriebsmittel

  • BAG, 18.04.2002 - 8 AZR 348/01

    Verschulden bei Arbeitnehmerhaftung

  • BAG, 14.03.1974 - 2 AZR 155/73

    Arbeitsunfall - Betriebliche Tätigkeit - Innerbetrieblicher Werksverkehr -

  • BGH, 09.02.1995 - III ZR 164/94

    Haftungsbegrenzung bei Verletzung der Verkehrssicherungspflicht

  • BAG, 18.01.2007 - 8 AZR 250/06

    Schadensersatzanspruch einer Bank gegen einen Wertpapierhändler wegen

  • BAG, 19.08.2004 - 8 AZR 349/03

    Haftungsausschluss für Personenschäden nach § 104 SGB VII - Wegeunfall -

  • BGH, 02.03.1971 - VI ZR 146/69

    Dienstfahrt - Arbeitskollege - Mitnahme - Eigener PKW

  • BAG, 21.10.1983 - 7 AZR 488/80

    Arbeitnehmerhaftung

  • AG Tübingen, 17.07.2015 - 2 C 723/14

    Arbeitgeberansprüche bei Verletzung eines Arbeitnehmers durch Dritte

    Die Beklagten sind ferner der Ansicht, dass eine erweiternde Auslegung des § 6 EFZG nicht in Betracht komme, weil sich der Forderungsübergang auf den Ersatz eines fiktiven Verdienstausfalls des AN beschränke und nicht dazu diene, einen Arbeitskraftausfallschaden des AG auszugleichen (LAG Baden-Württemberg vom 27.07.2011, Az. 13 SA 15/11).

    Im Ergebnis ist deshalb der Anspruch auf anteiligen Ersatz der Sonderzahlungen zu bejahen (vgl. auch Urteil d. Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg 13. Kammer, 27.07.2011, 13 Sa 15/11).

    Zudem handelt es sich bei Urlaubsentgelt um Sonderzahlungen, weil diese ja nur für die Urlaubsdauer und nicht regelmäßig anfallen, weshalb § 6 EFZG generell nicht geeignet ist, im Wege der cessio legis auf den AG überzuleiten, da es sich nicht um einen regelmäßig zu zahlenden Vergütungsbestandteil handelt (siehe hierzu LAG Baden-Württemberg, 13. Kammer, Urteil vom 27.07.2011, AZ 13 Sa 15/11 und Anmerkung zum o.g. BGH-Urteil von Bernd Rudolphy und Hans-Josef Schwab unter juris.com oder abgedr. in VersR 2013, 1274, S.4; außerdem Erfurter Kommentar z. ArbeitsR, § 6 EFZG, Rn. 10).

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