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   LAG Baden-Württemberg, 27.07.2018 - 9 Sa 22/18   

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https://dejure.org/2018,42234
LAG Baden-Württemberg, 27.07.2018 - 9 Sa 22/18 (https://dejure.org/2018,42234)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27.07.2018 - 9 Sa 22/18 (https://dejure.org/2018,42234)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27. Juli 2018 - 9 Sa 22/18 (https://dejure.org/2018,42234)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 38 Abs 1 Nr 1 MAVO Freiburg, § 38 Abs 3 MAVO Freiburg, Anl 14 § 1 Abs 1 DCVArbVtrRL, Anl 14 § 1 Abs 6 S 1 DCVArbVtrRL, Anl 14 § 3 Abs 1 DCVArbVtrRL
    Urlaubsansprüche während Freistellungsphase - Wertguthabenkonto - Dienstvereinbarung - Deutscher Caritasverband

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • EuGH, 08.11.2012 - C-229/11

    Der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub kann bei in einem Sozialplan vereinbarter

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 27.07.2018 - 9 Sa 22/18
    Der Europäische Gerichtshof habe dieser in seinen Entscheidungen vom 8. November 2012 (EuGH C-229/11 - C-230/11 -) darauf hingewiesen, dass die Situation einer Freistellung bzw. eines Arbeitnehmers in Kurzarbeit nicht mit der eines Langzeiterkrankten vergleichbar sei.

    Davon abgesehen sind die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs vom 8. November 2012 (- C-229/11 - - C-230/11 -) mit dem vorliegenden Fall auch nicht zu vergleichen: Dort ging es um die Zulässigkeit einer entsprechenden kollektivrechtlichen Vereinbarung (Sozialplan) , während vorliegend mangels Wirksamkeit der Dienstvereinbarung eine kollektivrechtliche Vereinbarung überhaupt nicht besteht.

  • EuGH, 20.07.2016 - C-341/15

    Beendet ein Arbeitnehmer von sich aus sein Arbeitsverhältnis, hat er Anspruch auf

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 27.07.2018 - 9 Sa 22/18
    In seiner Entscheidung vom 20. Juli 2016 habe der Europäische Gerichtshof (EuGH - C-341/15 - Maschek) entschieden, Urlaubsansprüche entstünden nicht, wenn der Zweck des Urlaubs, nämlich die Erholung, nicht erfüllt werden könne, weil der Mitarbeiter ohnehin bereits freigestellt sei.

    Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 20. Juli 2016 (- C-341/15 -) legt zwar Art. 7 der Richtlinie 2003/88 dahingehend aus, dass ein Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses keinen Anspruch auf Urlaubabgeltung für während einer bezahlten Freistellungsphase nicht genommenen Urlaub hat, allerdings wird in dieser Entscheidung auch ausgeführt, dass die Mitgliedstaaten gemäß Art. 15 der Richtlinie das Recht haben, für die Arbeitnehmer günstigere Rechts- und Verwaltungsvorschriften zu erlassen (EuGH a.a.O. Rn. 38, juris).

  • BAG, 06.05.2014 - 9 AZR 678/12

    Erholungsurlaub bei unbezahltem Sonderurlaub

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 27.07.2018 - 9 Sa 22/18
    Zwar entstünden nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 7. August 2012 (BAG 7, 8.2012 - 9 AZR 353/10 - Rn. 13 ff; BAG 6. Mai 2014 - 9 AZR 678/12) Urlaubsansprüche auch bei Ruhen des Arbeitsverhältnisses, wenn der Arbeitnehmer aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeiten könne.

    Richtigerweise habe das Bundesarbeitsgericht (BAG 6. Mai 2014 - 9 AZR 678/12) unter Beachtung des Unionsrechts das Entstehen von Urlaubsansprüchen im Falle eines unbezahlten Sonderurlaubs bejaht.

  • LAG Düsseldorf, 15.11.2016 - 14 Sa 541/16

    Altersteilzeit; Freistellungsphase; Urlaubsansprüche; Abgeltung; Kürzung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 27.07.2018 - 9 Sa 22/18
    Hiervon weiche jedoch das Landesarbeitsgericht Düsseldorf (LAG Düsseldorf 15. November 2016 - 14 Sa 541/16) ab und stelle fest, dass bei Altersteilzeit im Blockmodell von einem Teilzeitarbeitsverhältnis auszugehen sei mit der Folge, dass Urlaubsansprüche während der Freistellungsphase nicht mehr entstehen könnten.

    cc) Es kann offenbleiben, ob überhaupt eine Zwölftelung von Urlaubsansprüchen in der Blockphase bei der Altersteilzeit zulässig ist (vgl. zum Meinungsstand: Mattl/Karst in: Schlewing/Hennsler/Schipp/Schnitker, Arbeitsrecht der betrieblichen Altersversorgung, 30. Lieferung 05.2018 Teil 21 B, Rn. 121 ff; Hamann, Urlaubsabgeltung im Altersteilzeitarbeitsverhältnis, Anmerkung zu ArbG Essen 8. März 2018 - 1 Ca 2868/17 - juris ; LAG Düsseldorf 15. November 2016 - 14 Sa 541/16 - LAG Saarbrücken 22. Juli 2015 - 1Sa 39/15; LAG Frankfurt 12. Juli 2016 - 8 Sa 463/16 - im Revisionsverfahren wurde dieses Urteil durch Anerkenntnisurteil des BAG vom 27. Februar 2018 - 9 AZR 247/17 - aufgehoben).

  • BAG, 17.11.2005 - 6 AZR 160/05

    Weiterbildungskosten - Rückzahlungsverpflichtung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 27.07.2018 - 9 Sa 22/18
    Denn im vorliegenden Fall kommt eine analoge Anwendung schon deshalb nicht in Betracht, weil die AVR nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts allgemeine Geschäftsbedingungen im Sinne der §§ 305 BGB sind (BAG 17. November 2005 - 6 AZR 160/05 -).
  • BAG, 15.09.2011 - 8 AZR 846/09

    Unwirksame außerordentliche Kündigung eines Chefarztes - Verzugslohn - Verjährung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 27.07.2018 - 9 Sa 22/18
    Ausreichend für die Inverzugsetzung des Arbeitgebers ist hierbei der konkrete Urlaubsantrag für das Urlaubsjahr (BAG 15. September 2011 - 8 AZR 846/09 - Arnold/Tillmanns, Arnold aaO, Rn. 164) , was hier zumindest aufgrund des im Urlaubsjahr anhängigen Rechtsstreits geschehen ist.
  • BAG, 24.06.2003 - 9 AZR 423/02

    Urlaubsanspruch - Seedienstuntauglichkeit eines Kapitäns

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 27.07.2018 - 9 Sa 22/18
    (BAG 24. Juni 2003 - 9 AZR 423/02) .
  • BAG, 10.10.2006 - 1 AZR 811/05

    Mitbestimmung des Personalrats bei Kurzarbeit

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 27.07.2018 - 9 Sa 22/18
    Die Formulierung in § 38 Abs. 1 Einleitungssatz "Dienstvereinbarungen sind in folgenden Angelegenheiten zulässig" und die daran anknüpfenden abschließenden Aufzählungen zeigen, dass die unmittelbare und zwingende Wirkung einer Dienstvereinbarung eine nach dem Gesetz bestehende Ermächtigungsgrundlage erfordert (BAG 10. Oktober 2006 - 1 AZR 811/05).
  • BAG, 07.08.2012 - 9 AZR 353/10

    Urlaub - krankheitsbedingtes Ruhen des Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 27.07.2018 - 9 Sa 22/18
    Zwar entstünden nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 7. August 2012 (BAG 7, 8.2012 - 9 AZR 353/10 - Rn. 13 ff; BAG 6. Mai 2014 - 9 AZR 678/12) Urlaubsansprüche auch bei Ruhen des Arbeitsverhältnisses, wenn der Arbeitnehmer aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeiten könne.
  • BAG, 14.03.2012 - 7 AZR 147/11

    Bestimmtheit der Urteilsformel - Wiedereinstellungsanspruch - Auslegung einer

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 27.07.2018 - 9 Sa 22/18
    Dienstgeber und Mitarbeitervertretung sind zum Abschluss von Dienstvereinbarungen nur über Angelegenheiten berechtigt, für die nach der MAVO eine Regelungskompetenz besteht (BAG 14. März 2012 - 7 AZR 147/11).
  • LAG Hessen, 12.07.2016 - 8 Sa 463/16

    Der Umrechnungsgrundsatz ist auch für ein im Blockmodell ge-führtes

  • BAG, 27.02.2018 - 9 AZR 247/17
  • ArbG Essen, 08.03.2018 - 1 Ca 2868/17

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Urlaubsabgeltung

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