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LAG Baden-Württemberg, 27.08.2013 - 8 Sa 62/08 |
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LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27. August 2013 - 8 Sa 62/08 (https://dejure.org/2013,49645)
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Volltextveröffentlichungen (2)
Verfahrensgang
- ArbG Heilbronn, 02.12.2008 - 4 Ca 162/08
- LAG Baden-Württemberg, 27.08.2013 - 8 Sa 62/08
- BAG, 10.03.2014 - 6 AZA 16/13
- BAG, 05.06.2014 - 6 AZN 267/14
- LAG Baden-Württemberg, 04.08.2015 - 3 Sa 46/14
- BAG, 04.08.2016 - 6 AZN 97/16
- BAG - 10 AZR 305/17 (anhängig)
- BAG - 6 AZA 25/15 (anhängig)
- BAG - 6 AZA 42/16 (anhängig)
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 29.05.1951 - IV ZR 83/50
Unterbrechung des Verfahrens. Armenanwalt
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 27.08.2013 - 8 Sa 62/08
Diese Beiordnung ersetzt indessen nicht die Prozessvollmacht (BGHZ 2, 227). - BGH, 04.11.1999 - III ZR 306/98
Rechtsfolgen der Prozeßunfähigkeit des (Berufungs-)Klägers
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 27.08.2013 - 8 Sa 62/08
Dabei ist allgemein anerkannt, dass die Geschäftsfähigkeit und damit die Prozessfähigkeit wegen einer geistigen Störung nur für einen beschränkten Kreis von Angelegenheiten - etwa die mit einem bestimmten Streitkomplex zusammenhängenden Verfahren - ausgeschlossen sein kann, es sich also um eine partielle Geschäfts- bzw. Prozessunfähigkeit handelt (BGH 4. November 1999 - III ZR 306/98 - NJW 2289). - BGH, 04.05.2004 - XI ZR 40/03
Überprüfung der Parteifähigkeit im Berufungsverfahren
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 27.08.2013 - 8 Sa 62/08
Ihre Überprüfung ist angezeigt, wenn hinreichende Anhaltspunkte dafür gegeben sind, dass Prozessunfähigkeit vorliegen könnte (BGH 4. Mai 2004 - XI ZR 40/03 - NJW 2004, 2523). - BAG, 21.02.1991 - 2 AZR 449/90
Anfechtung des Arbeitsvertrages - arglistige Täuschung
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 27.08.2013 - 8 Sa 62/08
In Betracht kommen insoweit auch ungeschriebene Aufklärungspflichten, wenn der Erklärende nach Treu und Glauben und den im Verkehr herrschenden Anschauungen im Einzelfall wegen der Bedeutung des verschwiegenen Umstandes für seine Entschließung mit einer Aufklärung rechnen durfte (BAG NZA 1991, 719). - BAG, 28.05.2009 - 6 AZN 17/09
Prozessfähigkeit
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 27.08.2013 - 8 Sa 62/08
Abzustellen ist allein darauf, ob eine freie Entscheidung nach Abwägung des Für und Wider bei sachlicher Prüfung der in Betracht kommenden Gesichtspunkte möglich ist oder ob umgekehrt von einer freien Willensbildung nicht mehr gesprochen werden kann, etwa weil infolge der Geistesstörung Einflüsse dritter Personen den Willen übermäßig beherrschen (BAG 28. Mai 2009 - 6 AZN 17/09 - NJW 2009, 3051 f.).
- BAG, 05.06.2014 - 6 AZN 267/14
Absoluter Revisionsgrund des § 547 Nr. 1 ZPO - analoge Anwendung von § 72a Abs. 7 …
Auf die Beschwerde des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 27. August 2013 - 8 Sa 62/08 - aufgehoben. - LAG Hamburg, 18.04.2018 - 6 Sa 13/15
Entscheidung nach Lage der Akten - konkrete Anhaltspunkte für Prozessunfähigkeit …
Hierfür wird auf § 53, § 64 Abs. 7 ArbGG verwiesen (LAG Baden-Württemberg, Urteil v. 27.08.2013, 8 Sa 62/08, juris Rn 20; Baumbach/Lauterbach/Albers/ Hartmann, § 331a Rn 3; siehe auch BAG, Beschluss v. 05.06.2014, 6 AZN 267/14, juris Rn 22 ff.). - VG Stuttgart, 20.04.2010 - 11 K 4719/08
Zustimmung zur Kündigung nach SGB IX - Rechtsmissbrauch
Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die in der Sache angefallenen Gerichtsakten, die vorgelegten Behördenakten, die Teilakten der Deutschen Rentenversicherung, die Akten des Landesarbeitsgerichts Stuttgart - 8 Sa 62/08 - , in die das Gericht Einsicht genommen hat, sowie den Beschluss des Landgerichts Meiningen vom 31.08.2009 - 3 T 206/05 (119); 3 T 207/05 (120) Bezug genommen.