Rechtsprechung
LAG Baden-Württemberg, 28.01.2010 - 21 TaBV 7/09 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anpassung einer Versorgungsordnung; Beurteilung der wirtschaftliche Lage des Arbeitgebers auf der Grundlage handelsrechtlicher Jahresabschlüsse; Berücksichtigung des Goodwills als Abschreibungsposten in der handelsrechtlichen Bilanz; "Heuschrecken"-Argument
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BetrVG § 16 Abs. 1; HGB § 242
Anpassung einer Versorgungsordnung; Beurteilung der wirtschaftliche Lage des Arbeitgebers auf der Grundlage handelsrechtlicher Jahresabschlüsse; Berücksichtigung des Goodwills als Abschreibungsposten in der handelsrechtlichen Bilanz; "Heuschrecken"-Argument - rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Stuttgart, 13.05.2009 - 29 BV 323/08
- LAG Baden-Württemberg, 28.01.2010 - 21 TaBV 7/09
- BAG, 21.08.2012 - 3 ABR 20/10
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BAG, 23.05.2000 - 3 AZR 146/99
Betriebsrentenanpassung - Eigenkapitalverzinsung
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 28.01.2010 - 21 TaBV 7/09
Dem Unternehmen ist demgemäß eine angemessene Eigenkapitalverzinsung zuzubilligen (BAG vom 23.05.2000 3 AZR 146/99 in AP Nr. 45 zu § 16 BetrAVG ).Die in den handelsrechtlichen Jahresabschlüssen ausgewiesenen Überschüsse oder Fehlbeträge bilden einen geeigneten Einstieg zur Feststellung des erzielten Betriebsergebnisses (BAG vom 23.05.2000 aaO.).
Dies gilt nicht nur für in Bilanzen enthaltene Scheingewinne, sondern gerade auch für betriebswirtschaftlich überhöhte Abschreibungen (BAG vom 23.05.2000 aaO. II 2 b bb der Gründe).
- BAG, 21.08.2001 - 3 ABR 44/00
Kündigung einer Betriebsvereinbarung über Betriebsrenten
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 28.01.2010 - 21 TaBV 7/09
Zunächst ist mit dem Arbeitsgericht davon auszugehen, dass die Berücksichtigung der wirtschaftlichen Lage der Arbeitgeberin im Sinne der §§ 18 S. 3 VersO 80, 22 S. 3 RL 80 bei den streitgegenständlichen jährlichen Anpassungsentscheidungen der Kalenderjahre 2004-2007 so zu erfolgen hat, wie vom Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 21.08.2001 (Az: 3 ABR 44/00 - in AP Nr. 8 zu § 1 BetrAVG Betriebsvereinbarung) zu Grunde gelegt.Insoweit nimmt die Kammer auf die überzeugende Begründung des Bundesarbeitsgerichts in seiner Entscheidung vom 21.08.2001 (aaO.) Bezug.
- BAG, 17.04.1996 - 3 AZR 56/95
Nachträgliche Anpassung der Betriebsrenten
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 28.01.2010 - 21 TaBV 7/09
Gerade weil bei Anpassungsentscheidungen nicht nur kurzfristige und aktuelle Tendenzen zu berücksichtigen sind, sondern eine Gesamtschau gefordert wird (vgl. hierzu BAG vom 17.04.1996 3 AZR 56/95 in AP Nr. 35 zu § 16 BetrAVG II 2 a der Gründe;… BAG vom 31.07.2007 aaO.), bieten gerade die in den handelsrechtlichen Jahresabschlüssen ausgewiesenen Überschüsse oder Fehlbeträge einen geeigneten Einstieg zur Feststellung des erzielten Betriebsergebnisses (BAG vom 17.04.1996 aaO.). - BAG, 31.07.2007 - 3 AZR 810/05
Betriebsrentenanpassung - wirtschaftliche Lage - Verschmelzung
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 28.01.2010 - 21 TaBV 7/09
Die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens, von der auch die Sicherung der Arbeitsplätze abhängt, darf nicht gefährdet werden (BAG vom 31.07.2007 3 AZR 810/05 in AP Nr. 65 zu § 16 BetrAVG Rdnr. 20). - BAG, 20.10.1987 - 3 AZR 200/86
Konkurs - Versorgungsanspruch - Versorgungszusage - GemeinschuldnerBetriebsrente …
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 28.01.2010 - 21 TaBV 7/09
Zunächst ist mit dem Arbeitsgericht davon auszugehen, dass die Berücksichtigung der wirtschaftlichen Lage der Arbeitgeberin im Sinne der §§ 18 S. 3 VersO 80, 22 S. 3 RL 80 bei den streitgegenständlichen jährlichen Anpassungsentscheidungen der Kalenderjahre 2004-2007 so zu erfolgen hat, wie vom Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 21.08.2001 (Az: 3 ABR 44/00 - in AP Nr. 8 zu § 1 BetrAVG Betriebsvereinbarung) zu Grunde gelegt.
- BAG, 21.08.2012 - 3 ABR 20/10
Betriebliche Altersversorgung - Betriebsvereinbarung - Anpassung von …
Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 28. Januar 2010 - 21 TaBV 7/09 - wird insoweit als unzulässig verworfen, als der Betriebsrat mit der Rechtsbeschwerde seinen Antrag zu 5. im Umfang seines Unterliegens vor dem Arbeitsgericht weiterverfolgt.