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   LAG Baden-Württemberg, 28.02.2000 - 15 Sa 112/99   

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https://dejure.org/2000,6404
LAG Baden-Württemberg, 28.02.2000 - 15 Sa 112/99 (https://dejure.org/2000,6404)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 28.02.2000 - 15 Sa 112/99 (https://dejure.org/2000,6404)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 28. Februar 2000 - 15 Sa 112/99 (https://dejure.org/2000,6404)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entgeltfortzahlung: Belastung des Arbeitszeitkontos durch Krankheitstage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Belastung des Arbeitszeitkontos eines erkrankten Arbeitnehmers, an den der Arbeitgeber Entgeltfortzahlung zu leisten hat

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 18.10.1988 - 1 ABR 34/87

    Verkürzung zu gewährender Ausgleichstage nach längeren krankheitsbedingten

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 28.02.2000 - 15 Sa 112/99
    Die von der Beklagten selbst im ersten Rechtszug angeführten Entscheidungen sind nicht nur unzutreffend zitiert (richtig: BAG, Urteil v. 18. Juni 1980 - 6 AZR 328/78, AP Nr. 6 zu § 13 BUrlG Unabdingbarkeit; Urteil v. 08. März 1984 - 6 AZR 442/83, BAGE 45, 199 = AP Nr. 15 zu § 13 BUrlG; Urteil v. 10. Februar 1987 - 8 AZR 529/84, BAGE 54, 184 = AP Nr. 12 zu § 13 BUrlG Unabdingbarkeit; Urteil v. 18. Oktober 1988 - 1 AZR 34/87, AP Nr. 68 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie), sie sind auch nicht einschlägig.

    Das Urteil vom 18. Oktober 1988, welches auch an der angegebenen Fundstelle NZA 1989, 767 abgedruckt ist, befasst sich mit der Frage, ob sich die Anzahl der im Rahmen der Durchführung der tariflichen Arbeitszeit zu gewährenden freien Tage nach längeren krankheitsbedingten Fehlzeiten des Arbeitnehmers verkürzt.

  • BAG, 19.04.1995 - 10 AZR 136/94

    Kürzung einer Sonderzahlung wegen krankheitsbedingter Fehlzeiten

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 28.02.2000 - 15 Sa 112/99
    c) Soweit bereits vor der Einfügung des § 4 b EFZG durch Art. 3 Nr. 4 des Arbeitsrechtlichen Beschäftigungsförderungsgesetzes (nunmehr § 4 a EFZG) nach der Rechtsprechung des BAG (Urteil v. 26. Oktober 1994 - 10 AZR 482/93, BAGE 78, 174 = AP Nr. 18 zu § 611 BGB Anwesenheitsprämie; Urteil v. 19. April 1995 - 10 AZR 136/94, AP Nr. 172 zu § 611 BGB Gratifikation) tarifliche Regelungen für zulässig erachtet worden sind, nach denen auch krankheitsbedingte Fehlzeiten mit einem Anspruch auf Lohnfortzahlung zur Kürzung einer freiwilligen Sonderzahlung führen, sind diese Erkenntnisse vorliegend nicht einschlägig.
  • BAG, 26.08.1998 - 5 AZR 740/97

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall: 80 % oder 100 %

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 28.02.2000 - 15 Sa 112/99
    Zur Bemessungsgrundlage i. S. des § 4 Abs. 4 Satz 1 EFZG gehört sowohl die Berechnungsmethode (Ausfall- oder Referenzprinzip) als auch die Berechnungsgrundlage (Umfang und Bestandteile des zu Grunde zu legenden Arbeitsentgelts) (vgl. BAG, Urteil v. 26. August 1998 - 5 AZR 740/97, BAGE 89, 330 = AP Nr. 33 zu § 1 TVG Tarifverträge: Druckindustrie).Die Aufzehrung von geleisteten Mehrarbeitsstunden durch krankheitsbedingte Fehlzeiten wird weder vom Begriff der Berechnungsmethode noch von dem der Berechnungsgrundlage erfasst.
  • BAG, 26.10.1994 - 10 AZR 482/93

    Zulässigkeit von Anwesenheitsprämien

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 28.02.2000 - 15 Sa 112/99
    c) Soweit bereits vor der Einfügung des § 4 b EFZG durch Art. 3 Nr. 4 des Arbeitsrechtlichen Beschäftigungsförderungsgesetzes (nunmehr § 4 a EFZG) nach der Rechtsprechung des BAG (Urteil v. 26. Oktober 1994 - 10 AZR 482/93, BAGE 78, 174 = AP Nr. 18 zu § 611 BGB Anwesenheitsprämie; Urteil v. 19. April 1995 - 10 AZR 136/94, AP Nr. 172 zu § 611 BGB Gratifikation) tarifliche Regelungen für zulässig erachtet worden sind, nach denen auch krankheitsbedingte Fehlzeiten mit einem Anspruch auf Lohnfortzahlung zur Kürzung einer freiwilligen Sonderzahlung führen, sind diese Erkenntnisse vorliegend nicht einschlägig.
  • BAG, 08.03.1984 - 6 AZR 442/83

    Keine tarifvertragliche Ausschlussmöglichkeit für Urlaubs- und

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 28.02.2000 - 15 Sa 112/99
    Die von der Beklagten selbst im ersten Rechtszug angeführten Entscheidungen sind nicht nur unzutreffend zitiert (richtig: BAG, Urteil v. 18. Juni 1980 - 6 AZR 328/78, AP Nr. 6 zu § 13 BUrlG Unabdingbarkeit; Urteil v. 08. März 1984 - 6 AZR 442/83, BAGE 45, 199 = AP Nr. 15 zu § 13 BUrlG; Urteil v. 10. Februar 1987 - 8 AZR 529/84, BAGE 54, 184 = AP Nr. 12 zu § 13 BUrlG Unabdingbarkeit; Urteil v. 18. Oktober 1988 - 1 AZR 34/87, AP Nr. 68 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie), sie sind auch nicht einschlägig.
  • BAG, 18.06.1980 - 6 AZR 328/78

    Keine tarifvertragliche Ausschlussmöglichkeit für Urlaubs- und

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 28.02.2000 - 15 Sa 112/99
    Die von der Beklagten selbst im ersten Rechtszug angeführten Entscheidungen sind nicht nur unzutreffend zitiert (richtig: BAG, Urteil v. 18. Juni 1980 - 6 AZR 328/78, AP Nr. 6 zu § 13 BUrlG Unabdingbarkeit; Urteil v. 08. März 1984 - 6 AZR 442/83, BAGE 45, 199 = AP Nr. 15 zu § 13 BUrlG; Urteil v. 10. Februar 1987 - 8 AZR 529/84, BAGE 54, 184 = AP Nr. 12 zu § 13 BUrlG Unabdingbarkeit; Urteil v. 18. Oktober 1988 - 1 AZR 34/87, AP Nr. 68 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie), sie sind auch nicht einschlägig.
  • BAG, 26.09.1984 - 4 AZR 343/83

    Haushaltsrecht und Tarifrecht - Tarifkündigung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 28.02.2000 - 15 Sa 112/99
    b) Da die Tarifvertragsparteien bei ihrer im Rahmen der verfassungsrechtlich garantierten Tarifautonomie möglichen Rechtsetzung dem Vorbehalt des Gesetzes, soweit dieses zwingenden Charakter hat, unterliegen, sind tarifliche Normen insoweit unwirksam, als sie gegen zwingendes staatliches Recht verstoßen (vgl. BAG, Urteil v. 25. April 1979 - 4 AZR 791/77, BAGE 31, 380 = AP Nr. 49 zu § 611 BGB Dienstordnungs-Angestellte; Urteil v. 26. September 1984 - 4 AZR 343/83, BAGE 46, 394 = AP Nr. 21 zu § 1 TVG).
  • BAG, 25.04.1979 - 4 AZR 791/77

    Ortskrankenkassen - Dienstordnungsangestellte - Arbeitnehmer - Regelung der

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 28.02.2000 - 15 Sa 112/99
    b) Da die Tarifvertragsparteien bei ihrer im Rahmen der verfassungsrechtlich garantierten Tarifautonomie möglichen Rechtsetzung dem Vorbehalt des Gesetzes, soweit dieses zwingenden Charakter hat, unterliegen, sind tarifliche Normen insoweit unwirksam, als sie gegen zwingendes staatliches Recht verstoßen (vgl. BAG, Urteil v. 25. April 1979 - 4 AZR 791/77, BAGE 31, 380 = AP Nr. 49 zu § 611 BGB Dienstordnungs-Angestellte; Urteil v. 26. September 1984 - 4 AZR 343/83, BAGE 46, 394 = AP Nr. 21 zu § 1 TVG).
  • BVerfG, 24.04.1996 - 1 BvR 712/86

    Wissenschaftliches Personal

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 28.02.2000 - 15 Sa 112/99
    Zum einen zeigt bereits die Gesetzgebungszuständigkeit des Art. 74 Abs. 1 Nr. 12 GG, dass die Tarifvertragsparteien kein Normsetzungsmonopol für sich in Anspruch nehmen können (vgl. BVerfG, Beschluss v. 24. April 1996 - 1 BvR 712/86, AP Nr. 2 zu § 57 a HRG; Sodan, JZ 1999, 421 [427]).
  • BAG, 18.05.1999 - 9 AZR 419/98

    Urlaubsanspruch im Fleischerhandwerk Niedersachsen

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 28.02.2000 - 15 Sa 112/99
    Erst im zweiten Rechtszug wird von dem Prozessbevollmächtigten der Beklagten die neueste höchstrichterliche Entscheidung (BAG, Urteil v. 18. Mai 1999 - 9 AZR 419/98, AP Nr. 1 zu § 1 TVG Tarifverträge: Fleischerhandwerk) angeführt, die zu einer Tarifbestimmung ergangen ist, nach welcher der den gesetzlichen Mindesturlaub überschreitende tarifliche Jahresurlaub für jeden Monat, in dem der Arbeitnehmer nicht mehr als die Hälfte der festgelegten Arbeitstage tatsächlich gearbeitet hat, anteilig gekürzt wird.
  • BAG, 10.02.1987 - 8 AZR 529/84

    Urlaubsanspruch - Jahresurlaub

  • BAG, 08.03.1972 - 4 AZR 247/71

    Aufrechterhaltung der Beschäftigungsverhältnisse - Gartenbau - Landschaftsbau -

  • LAG Berlin-Brandenburg, 17.10.2013 - 25 Sa 157/13

    Zeitgutschrift für krankheitsbedingt ausgefallene Arbeitszeit -

    Denn ohne eine entsprechende Gutschrift von Arbeitszeit auf dem Arbeitszeitkonto würde entweder ein in der Vergangenheit über die Regelarbeitszeit hinaus erarbeitetes Guthaben nicht durch Freizeit ausgeglichen oder ausbezahlt, sondern verrechnet oder, soweit kein solches Guthaben vorliegt, nach § 6 Abs. 2 BS-TV über eine negative Belastung des Arbeitszeitkontos eine Pflicht zur Nacharbeit begründet (vgl. zum Anspruch auf eine Gutschrift von Stunden bei fehlender Pflicht zur Nacharbeit BAG, Urteil vom 26. September 2001, 5 AzR 539/00, BAGE 99, 112-120; vgl. zum sachlich entsprechenden Antrag auf Reduzierung vom Minusstunden Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 28. Februar 2000, 15 Sa 112/99, zit. nach juris).
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