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   LAG Baden-Württemberg, 28.02.2002 - 4 Sa 68/01   

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https://dejure.org/2002,6576
LAG Baden-Württemberg, 28.02.2002 - 4 Sa 68/01 (https://dejure.org/2002,6576)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 28.02.2002 - 4 Sa 68/01 (https://dejure.org/2002,6576)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 28. Februar 2002 - 4 Sa 68/01 (https://dejure.org/2002,6576)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • aufrecht.de

    Probezeitvereinbarung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Probezeitvereinbarung nach § 622 Abs. 3 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB); Nichtigkeit der Vereinbarung der Verkürzung der Kündigungsfrist ; Beginn einer Vertragsbeziehung ; Anrechenbarkeit eines beendeten Arbeitsverhältnisses auf ein neues Arbeitsverhältnis ; ...

  • Judicialis

    BGB § 134; ; BGB § ... 247; ; BGB § 284 Abs. 2 a.F.; ; BGB § 288 Abs. 1; ; BGB § 294; ; BGB § 295; ; BGB § 296; ; BGB § 297; ; BGB § 615; ; BGB § 622; ; BGB § 622 Abs. 2; ; BGB § 622 Abs. 2 Nr. 1; ; BGB § 622 Abs. 3; ; BGB § 622 Abs. 4; ; BGB § 623; ; KSchG § 1 Abs. 1; ; KSchG § 1 Abs. 2; ; KSchG § 11; ; KSchG § 23 Abs. 1 Satz 2; ; ZPO § 3; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 519 Abs. 3 Nr. 2 a.F.; ; ZPO § 519 b; ; BUrlG § 4; ; BUrlG § 3; ; BUrlG § 7; ; BUrlG § 7 Abs. 4; ; BUrlG § 11; ; EGBGB § 7 Abs. 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • Drs-Bund, 11.05.1993 - BT-Drs 12/4902
    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 28.02.2002 - 4 Sa 68/01
    Diese Frist entspricht der jetzt für Arbeiter geltenden Grundkündigungsfrist" (vgl. Entwurf der Fraktionen der CDU/CSU und der F.D.P., BT-Drucksache 12/4902, S. 7, identisch mit dem Regierungsentwurf, BT-Drucksache 12/5081).

    Sie erleichtert damit unbefristete Einstellungen" (vgl. BT-Drucksache 12/4902, S. 9).

  • BAG, 18.11.1999 - 2 AZR 89/99

    Kündigungsschutz - Wartezeit

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 28.02.2002 - 4 Sa 68/01
    Soweit es aber auf die Wartezeit des § 1 Abs. 1 KSchG oder der Verlängerung der Kündigungsfrist (§ 622 Abs. 2 BGB) ankommt, ist von der Rechtsprechung jeweils der Schluss gezogen worden, dass ausschließlich auf den Bestand und nicht auf die Frage der Beendigung und Neubegründung des Rechtsverhältnisses abzustellen ist (vgl. schon BAG, Urteil vom 23. September 1976 - 2 AZR 309/75 - AP § 1 KSchG 1969 Wartezeit Nr. 1, ständige Rechtsprechung, vgl. etwa auch BAG, Urteil vom 18. November 1999 - 2 AZR 89/99 - AP § 1 KSchG 1969 Wartezeit Nr. 11).
  • BAG, 22.08.2001 - 5 AZR 699/99

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall bei Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 28.02.2002 - 4 Sa 68/01
    Dasselbe gilt umgekehrt für die Dauer und den Ablauf des Entgeltfortzahlungszeitraums (vgl. BAG, Urteil vom 22. August 2001 - 5 AZR 699/99).
  • BAG, 20.08.1998 - 2 AZR 83/98

    Wartezeit des § 1 Abs. 1 KSchG - Probezeitkündigung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 28.02.2002 - 4 Sa 68/01
    Auch wenn die Möglichkeit der Erprobung als Motiv für diese gesetzliche Regelung nicht im Vordergrund steht (vgl. BAG, Urteil vom 20. August 1998 - 2 AZR 83/98 - AP § 1 KSchG 1969 Wartezeit Nr. 10: Maßgeblich ist danach, dass der Arbeitnehmer erst nach einer gewissen Zeit "ein Recht auf den Arbeitsplatz" erhalten soll), so ist für diesen Zeitraum doch auch kennzeichnend, dass sich der Arbeitgeber ohne nachhaltige Bindung entscheiden können soll, ob der Arbeitnehmer sich als geeignet für die weitere Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses erweist.
  • BAG, 02.12.1999 - 2 AZR 139/99

    Berechnung der Wartezeit für verlängerte Kündigungsfrist/ Anrechnung einer

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 28.02.2002 - 4 Sa 68/01
    Schließlich ist auch in der Frage des Eingreifens der verlängerten Kündigungsfristen nach § 622 Abs. 2 BGB ein rechtlich beendetes Arbeitsverhältnis, an das sich unmittelbar ein neues Arbeitsverhältnis anschließt, die Dauer des vorhergehenden Arbeitverhältnisses anzurechnen, soweit sie zeitlich nach Vollendung des 25. Lebensjahres des Arbeitnehmers liegt (vgl. BAG, Urteil vom 02. Dezember 1999 - 2 AZR 139/99 - AP § 622 BGB Nr. 57).
  • BAG, 11.11.1982 - 2 AZR 552/81

    Befristeter Arbeitsvertrag mit Lehrer

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 28.02.2002 - 4 Sa 68/01
    Dasselbe gilt, wenn ein Arbeitsverhältnis mehrmals befristet wird, für die Frage, ob die Befristungskontrolle im Hinblick auf die mögliche Umgehung des Kündigungsschutzgesetzes eingreift (BAG, Urteil vom 11. November 1982 - 2 AZR 552/81 - AP § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 71; zur Anrechenbarkeit bezüglich der Wartezeit des § 1 Abs. 1 KSchG vgl. auch im Einzelnen KR-Etzel, § 1 KSchG Rz. 118 ff. mit zahlreichen Nachweisen).
  • BAG, 23.09.1976 - 2 AZR 309/75

    Berechnung der Wartezeit iSd. § 1 KSchG bei aufeinanderfolgenden

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 28.02.2002 - 4 Sa 68/01
    Soweit es aber auf die Wartezeit des § 1 Abs. 1 KSchG oder der Verlängerung der Kündigungsfrist (§ 622 Abs. 2 BGB) ankommt, ist von der Rechtsprechung jeweils der Schluss gezogen worden, dass ausschließlich auf den Bestand und nicht auf die Frage der Beendigung und Neubegründung des Rechtsverhältnisses abzustellen ist (vgl. schon BAG, Urteil vom 23. September 1976 - 2 AZR 309/75 - AP § 1 KSchG 1969 Wartezeit Nr. 1, ständige Rechtsprechung, vgl. etwa auch BAG, Urteil vom 18. November 1999 - 2 AZR 89/99 - AP § 1 KSchG 1969 Wartezeit Nr. 11).
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