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   LAG Baden-Württemberg, 29.03.2023 - 12 Sa 3/23   

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https://dejure.org/2023,11594
LAG Baden-Württemberg, 29.03.2023 - 12 Sa 3/23 (https://dejure.org/2023,11594)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29.03.2023 - 12 Sa 3/23 (https://dejure.org/2023,11594)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29. März 2023 - 12 Sa 3/23 (https://dejure.org/2023,11594)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • IWW
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 62 Abs 1 S 2 ArbGG, § 62 Abs 1 S 3 ArbGG, § 719 Abs 1 ZPO, § 707 Abs 1 ZPO
    Einstellung der Zwangsvollstreckung - Weiterbeschäftigungstitel - nicht zu ersetzender Nachteil - dolo agit - offensichtliches Begründungsdefizit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 242 ; BGB § 626 Abs. 1 ; KSchG § 1 Abs. 1
    Prozessuale Trennung zwischen Erkenntnisverfahren und Zwangsvollstreckungsverfahren; "Dolo agit"-Grundsatz als Ausdruck des Rechtsordnungsprinzips von Treu und Glauben; Materielle Prüfung der Erfolgsaussichten einer Berufung im Zwangsvollstreckungsverfahren nach dem ...

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Prozessuale Trennung zwischen Erkenntnisverfahren und Zwangsvollstreckungsverfahren; "Dolo agit"-Grundsatz als Ausdruck des Rechtsordnungsprinzips von Treu und Glauben; Materielle Prüfung der Erfolgsaussichten einer Berufung im Zwangsvollstreckungsverfahren nach dem ...

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • LAG Baden-Württemberg, 09.11.2015 - 17 Ta 23/15

    Bestimmtheit - Weiterbeschäftigungstitel - Zwangsvollstreckung -

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 29.03.2023 - 12 Sa 3/23
    Sogar die Titulierung einer Weiterbeschäftigung "als Arbeiter" (LAG Baden-Württemberg 9. November 2015 - 17 Ta 23/15 - Rn. 34) sowie "als Mitarbeiterin zu den bisherigen Bedingungen" (BAG 17. März 2015 - 9 AZR 702/13 - Rn. 25 f.) wurde unter diesen Umständen als hinreichend bestimmt angesehen.
  • ArbG Stuttgart, 04.06.2021 - 15 Ca 6733/19
    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 29.03.2023 - 12 Sa 3/23
    Sofern der Zusatz indes nicht darauf gerichtet sein soll, auch Vergütungsbestandteile oder bestimmte andere Arbeitsbedingungen (unbestimmt) zu titulieren, ist er unschädlich (Hess. LAG 30. Dezember 2020 - 8 Ta 342/20 - Rn. 26; ArbG Stuttgart 4. Juni 2021 - 15 Ca 6733/19 - Rn. 20; vgl. zu einer entsprechenden Tenorierung auch LAG Baden-Württemberg 19. Mai 2021 - 10 Sa 69/20 -).
  • BAG, 17.03.2015 - 9 AZR 702/13

    Wiedereinstellungszusage - Klageantrag - Eröffnung des Insolvenzverfahrens über

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 29.03.2023 - 12 Sa 3/23
    Sogar die Titulierung einer Weiterbeschäftigung "als Arbeiter" (LAG Baden-Württemberg 9. November 2015 - 17 Ta 23/15 - Rn. 34) sowie "als Mitarbeiterin zu den bisherigen Bedingungen" (BAG 17. März 2015 - 9 AZR 702/13 - Rn. 25 f.) wurde unter diesen Umständen als hinreichend bestimmt angesehen.
  • LAG Baden-Württemberg, 19.05.2021 - 10 Sa 69/20

    Außerordentliche Kündigung - Besuchs- und Betretungsverbot - Corona - allgemeiner

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 29.03.2023 - 12 Sa 3/23
    Sofern der Zusatz indes nicht darauf gerichtet sein soll, auch Vergütungsbestandteile oder bestimmte andere Arbeitsbedingungen (unbestimmt) zu titulieren, ist er unschädlich (Hess. LAG 30. Dezember 2020 - 8 Ta 342/20 - Rn. 26; ArbG Stuttgart 4. Juni 2021 - 15 Ca 6733/19 - Rn. 20; vgl. zu einer entsprechenden Tenorierung auch LAG Baden-Württemberg 19. Mai 2021 - 10 Sa 69/20 -).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 01.09.2016 - 10 Sa 192/16

    Außerordentliche Kündigung - Datenschutzverstoß - Weitergabe von

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 29.03.2023 - 12 Sa 3/23
    Die vielfache Verletzung datenschutzrechtlicher Vorschriften ist als wichtiger Grund "an sich" i.S.v. § 626 Abs. 1 BGB geeignet (vgl. LAG Berlin-Brandenburg 1. September 2016 - 10 Sa 192/16 - Rn. 67).
  • LAG München, 05.03.2018 - 4 Sa 823/17

    Einstweilige Einstellung Zwangsvollstreckung, Weiterbeschäftigung,

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 29.03.2023 - 12 Sa 3/23
    Deshalb ist die Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem Weiterbeschäftigungstitel nur bei Vorliegen besonderer Umstände denkbar - etwa dem Wegfall des betreffenden Arbeitsplatzes und der daraus resultierenden objektiven Unmöglichkeit der Beschäftigung oder bei konkret zu befürchtenden Schäden, die bei einer tatsächlichen Beschäftigung drohen, oder sonstiger atypischer Umstände, die im Einzelfall mit einer Beschäftigung verbunden sein mögen (LAG München 5. März 2018 - 4 Sa 823/17 - Rn. 41 wmN).
  • LAG Baden-Württemberg, 20.01.2016 - 19 Sa 63/15

    Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung - Folgekündigung - nicht zu

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 29.03.2023 - 12 Sa 3/23
    Es ist indes nicht Sinn und Zweck von § 62 Abs. 1 Sätze 2 und 3 ArbGG i.V.m. §§ 719 Abs. 1, 707 Abs. 1 ZPO, unter Heranziehung desselben Sachverhalts aus dem Erkenntnisverfahren erster Instanz einen dort bejahten Anspruch nunmehr in Abrede zu stellen (vgl. LAG Baden-Württemberg 20. Januar 2016 - 19 Sa 63/15 - Rn. 14; siehe auch BAG 15. April 2009 - 3 AZB 93/08 -, BAGE 130, 195 ff, Rn. 25).
  • LAG Baden-Württemberg, 18.08.2015 - 4 Sa 19/15

    Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung eines Weiterbeschäftigungstitels

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 29.03.2023 - 12 Sa 3/23
    Nicht wiedergutzumachend ist nur, was nicht mehr rückgängig gemacht werden oder ausgeglichen werden kann (LAG Baden-Württemberg 18. August 2015 - 4 Sa 19/15 - Rn. 24).
  • BGH, 12.07.2022 - II ZR 81/21

    Ausscheiden eines gekündigten Gesellschafters aus Gesellschaft und

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 29.03.2023 - 12 Sa 3/23
    Dies ist in Rechtsprechung (BGH 12. Juli 2022 - II ZR 81/21, Rn. 17) und Literatur (BeckOGK/Kähler, 15.1.2023, BGB § 242 Rn. 1384) anerkannt und auch im Rahmen von § 62 Abs. 1 Sätze 2 und 3 ArbGG i.V.m. §§ 719 Abs. 1, 707 Abs. 1 ZPO zu beachten.
  • BAG, 15.04.2009 - 3 AZB 93/08

    Zwangsvollstreckung - hinreichende Bestimmtheit eines ausgeurteilten

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 29.03.2023 - 12 Sa 3/23
    Es ist indes nicht Sinn und Zweck von § 62 Abs. 1 Sätze 2 und 3 ArbGG i.V.m. §§ 719 Abs. 1, 707 Abs. 1 ZPO, unter Heranziehung desselben Sachverhalts aus dem Erkenntnisverfahren erster Instanz einen dort bejahten Anspruch nunmehr in Abrede zu stellen (vgl. LAG Baden-Württemberg 20. Januar 2016 - 19 Sa 63/15 - Rn. 14; siehe auch BAG 15. April 2009 - 3 AZB 93/08 -, BAGE 130, 195 ff, Rn. 25).
  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

  • LAG Baden-Württemberg, 14.12.2017 - 17 Sa 84/17

    Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung - Weiterbeschäftigungsanspruch

  • LAG Düsseldorf, 25.02.2022 - 4 Sa 37/22

    Analoge Anwendung des § 769 ZPO bei Vollstreckungsgegenklage wegen nachträglicher

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 20.06.2018 - 5 Sa 72/18

    Glaubhaftmachung - nicht zu ersetzender Nachteil - Erfolgsaussicht eines

  • LAG Baden-Württemberg, 01.09.2006 - 13 Sa 63/06

    Zahlungstitel: Einstellung der Zwangsvollstreckung; nicht zu ersetzender Nachteil

  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.10.2023 - 8 Sa 181/23

    Einstellung der Zwangsvollstreckung eines Weiterbeschäftigungstitels bei im

    Ebenso wenig genügt der Umstand, dass eine erfolgte Beschäftigung nicht mehr rückabwickelbar ist (BAG 27.02.1985 - GS 1/84 - Rn. 80; LAG Baden-Württemberg 14.12.2017 - 17 Sa 84/17 - Rn. 14 f.; 29.03.2023 - 12 Sa 3/23 - Rn. 19; LAG Düsseldorf 31.08.2020 - 4 Sa 480/20 - Rn. 15; LAG Rheinland-Pfalz 05.01.1981 - 3 Sa 688/80 - LS Nr. 3; LAG Berlin 26.09.1980 - 12 Sa 63/80 - LS Nr. 1, juris; GMP/Schleusener, § 62 Rn. 22; Schwab/Weth/Walker, ArbGG, 6. Aufl. 2022, § 62 Rn. 19; BeckOK-ArbR/Hamacher, § 62 ArbGG Rn. 21).

    Ansonsten wäre ein titulierter Weiterbeschäftigungsantrag faktisch nicht vollstreckbar (LAG Baden-Württemberg 14.12.2017 - 17 Sa 84/17 - Rn. 15; 29.03.2023 - 12 Sa 3/23 - Rn. 19, juris).

    Etwas anderes könnte allenfalls dann gelten, wenn die Erfolgsaussichten des eingelegten Rechtsmittels offenkundig sind, das erstinstanzliche Urteil also offenkundig falsch ist (vgl. LAG Düsseldorf 31.08.2020 - 4 Sa 480/20 - Rn. 19; LAG Baden-Württemberg 29.03.2023 - 12 Sa 3/23 - Rn. 22, juris).

    Vielmehr folgt aus der Trennung von Erkenntnis- und Zwangsvollstreckungsverfahren, dass der Gegenstand des Zwangsvollstreckungsverfahrens auf die Überprüfung der Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung auf der Grundlage des vollstreckbaren Titels reduziert ist (BAG 15.04.2009 - 3 AZB 93/08 - Rn. 25; LAG Baden-Württemberg 29.03.2023 - 12 Sa 3/23 - Rn. 22 ff. [sogar für den Fall einer "äußerst lückenhaften oder gar vollkommen unzureichenden Begründung des erstinstanzlichen Urteils"]; LAG Rheinland-Pfalz 18.07.2016 - 5 Sa 271/16 - Rn. 10 ; Hessisches LAG 22.01.2014 - 12 Ta 366/13 - Rn. 9 f., juris).

    Etwas anderes kann nur gelten, wenn die Erfolgsaussichten des Rechtsmittels ganz offenkundig sind (LAG Baden-Württemberg 29.03.2023 - 12 Sa 3/23 - Rn. 22, juris), was hier nicht der Fall ist.

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