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   LAG Baden-Württemberg, 29.05.2018 - 19 Sa 61/17   

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LAG Baden-Württemberg, 29.05.2018 - 19 Sa 61/17 (https://dejure.org/2018,15997)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29.05.2018 - 19 Sa 61/17 (https://dejure.org/2018,15997)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29. Mai 2018 - 19 Sa 61/17 (https://dejure.org/2018,15997)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • IWW

    § 34 Abs. 3 TVöD, § 19 TVöD, § 34 Abs. 2 TVöD, §§ 64 Abs. 6 ArbGG, ... 525, 313 Abs. 2 Satz 2 ZPO, §§ 8 Abs. 2, 64 Abs. 1, Abs. 2 c) ArbGG, §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, §§ 519, 520 Abs. 3 Ziff. 2 ZPO, §§ 13 Abs. 1 Satz 2, 4 Satz 1 KSchG, § 34 Abs. 2 Satz 1 TVöD-AT, § 34 Abs. 3 Satz 3, 4 TVöD-AT, § 626 Abs. 1 BGB, §§ 34 Abs. 2 Satz 1 TVöD-AT, 626 Abs. 1 BGB, BGB § 123 Nr. 55, § 626 BGB, §§ 130 Ziff. 4, 138 Abs. 2 ZPO, § 314 Abs. 2 BGB, § 323 Abs. 2 BGB, § 34 Abs. 2, Abs. 3 TVöD, § 1 KSchG, §§ 3 ff. Arbeitszeitgesetz, § 46 Abs. 2 StGB, § 34 Abs. 1 Satz 2 TVöD- AT, § 34 Abs. 2 TVöD-AT, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • arbeitsrechtsiegen.de

    Fristlose Kündigung - Arbeitszeitbetrug

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 626 Abs 1 BGB, § 19 TVöD, § 34 Abs 2 TVöD
    Außerordentliche Kündigung - Arbeitszeitbetrug - Abmahnung - Interessenabwägung - Anstiftung - Erschwerniszuschläge

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 626 Abs. 1 ; TVöD § 19 ; TVöD § 34 Abs. 2
    Fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen jahrelanger Geltendmachung nicht geleisteter Überstunden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (24)

  • BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 541/09

    "Fall Emmely" - Fristlose Kündigung - unrechtmäßiges Einlösen aufgefundener

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 29.05.2018 - 19 Sa 61/17
    Alsdann bedarf es der Prüfung, ob dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Falles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile - jedenfalls bis zum Ablauf der Kündigungsfrist - zumutbar ist oder nicht (st. Rspr. des Bundesarbeitsgerichts 10. Juni 2010 - 2 AZR 541/09 - Rn. 16, juris "Emmely"; 26. März 2009 - 2 AZR 953/07 - Rn. 21 m.w.N., AP BGB § 626 Nr. 220; 27. April 2006 - 2 AZR 386/05 - Rn. 19, BAGE 118, 104).

    In der Entscheidung vom 10. Juni 2010 (- 2 AZR 541/09 - Rn. 26, 27, juris) hat es das Bundesarbeitsgericht abgelehnt, Pflichtverletzungen im Vermögensbereich bei Geringfügigkeit bereits aus dem Anwendungsbereich des § 626 Abs. 1 BGB herauszunehmen (vgl. auch BAG 22. September 2016 - 2 AZR 848/15 - Rn. 16, 17, juris).

    Auch in diesem Bereich gibt es keine "absoluten" Kündigungsgründe (BAG 10. Juni 2010 - 2 AZR 541/09 - Rn. 35ff., juris).

  • BAG, 09.06.2011 - 2 AZR 381/10

    Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung - Abmahnung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 29.05.2018 - 19 Sa 61/17
    Der Begriff des wichtigen Grundes iSv. § 34 Abs. 2 TVöD ist inhaltsgleich mit dem des § 626 Abs. 1 BGB (BAG 9. Juni 2011 - 2 AZR 381/10 - Rn. 12, juris zu § 34 Abs. 1 MDK-T).

    Überträgt er den Nachweis der geleisteten Arbeitszeit den Arbeitnehmern selbst und füllt ein Arbeitnehmer die dafür zur Verfügung gestellten Formulare wissentlich und vorsätzlich falsch aus, so stellt dies in aller Regel einen schweren Vertrauensmissbrauch dar (BAG 21. April 2005 - 2 AZR 255/04 - a.a.O.; BAG 9. Juni 2011 - 2 AZR 381/10 - Rn. 14, juris).

    Indessen hat das Bundesarbeitsgericht in der Entscheidung vom 9. Juni 2011 (- 2 AZR 381/10 - Rn. 15, 20, juris) die siebenmalige Falschangabe der Arbeitszeit mit einem Gesamtvolumen von 135 Minuten als einen "beträchtlichen Umfang" angesehen.

  • BAG, 24.11.2005 - 2 AZR 39/05

    Stempeluhrmissbrauch

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 29.05.2018 - 19 Sa 61/17
    a) Der vorsätzliche Verstoß eines Arbeitnehmers gegen seine Verpflichtung, die abgeleistete, vom Arbeitgeber nur schwer zu kontrollierende Arbeitszeit korrekt zu dokumentieren, ist an sich geeignet, einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung iSv. § 626 Abs. 1 BGB darzustellen (BAG 24. November 2005 - 2 AZR 39/05 - zu II. 3.b der Gründe, AP BGB, § 626 Nr. 197; 21. April 2005 - 2 AZR 255/04 - zu B II. 1. der Gründe, BAGE 114, 264).

    Dies gilt für einen vorsätzlichen Missbrauch einer Stempeluhr ebenso wie für das wissentliche und vorsätzlich falsche Ausstellen entsprechender Formulare (BAG 24. November 2005 - 2 AZR 39/05 - a.a.O.).

    Dabei kommt es nicht entscheidend auf die strafrechtliche Würdigung an, sondern auf den mit der Pflichtverletzung verbundenen schweren Vertrauensbruch (BAG 24. November 2005 - 2 AZR 39/05 - a.a.O.; 12. August 1999 - 2 AZR 832/98 - zu II 3 der Gründe, AP BGB § 123 Nr. 51 = EZA BGB § 123 Nr. 55).

  • BAG, 29.06.2017 - 2 AZR 302/16

    Außerordentliche Kündigung - sexuelle Belästigung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 29.05.2018 - 19 Sa 61/17
    Einer solchen bedarf es nach Maßgabe des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes nur dann nicht, wenn bereits ex ante (im Voraus) erkennbar ist, dass eine Verhaltensänderung in Zukunft auch nach Abmahnung nicht zu erwarten steht, oder es sich um eine so schwere Pflichtverletzung handelt, dass selbst deren erstmalige Hinnahme dem Arbeitgeber nach objektiven Maßstäben unzumutbar und damit offensichtlich - auch für den Arbeitnehmer erkennbar - ausgeschlossen ist (BAG 29. Juni 2017 - 2 AZR 302/16 - Rn. 28; 20. November 2014 - 2 AZR 651/13 - Rn. 22, BAGE 150, 109; 23. Oktober 2014 - 2 AZR 865/13 - Rn. 47, BAGE 149, 355; 25. Oktober 2012 - 2 AZR 495/11 - Rn. 16).

    Zu berücksichtigen sind aber regelmäßig das Gewicht und die Auswirkungen einer Vertragspflichtverletzung, der Grad des Verschuldens des Arbeitnehmers, eine mögliche Wiederholungsgefahr sowie die Dauer des Arbeitsverhältnisses und dessen störungsfreier Verlauf (BAG 29. Juni 2017 - 2 AZR 302/16 - Rn. 26, 27, juris).

  • BAG, 18.09.2008 - 2 AZR 827/06

    Außerordentliche fristlose Kündigung wegen Nebentätigkeit

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 29.05.2018 - 19 Sa 61/17
    Bei einem ordentlich unkündbaren Arbeitnehmer ist dabei auf die "fiktive" Kündigungsfrist abzustellen (BAG 18. September 2008 - 2 AZR 827/06 - Rn. 37, EZA BGB 2002 § 626 Nr. 24).

    Denn nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist nicht auf die künftige Vertragsanbindung, sondern auf die "fiktive" Kündigungsfrist abzustellen (BAG 18. September 2008 - 2 AZR 827/06 - Rn. 37, juris).

  • BAG, 21.04.2005 - 2 AZR 255/04

    Außerordentliche Kündigung - schwerbehinderter Mensch - Zustimmung durch

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 29.05.2018 - 19 Sa 61/17
    a) Der vorsätzliche Verstoß eines Arbeitnehmers gegen seine Verpflichtung, die abgeleistete, vom Arbeitgeber nur schwer zu kontrollierende Arbeitszeit korrekt zu dokumentieren, ist an sich geeignet, einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung iSv. § 626 Abs. 1 BGB darzustellen (BAG 24. November 2005 - 2 AZR 39/05 - zu II. 3.b der Gründe, AP BGB, § 626 Nr. 197; 21. April 2005 - 2 AZR 255/04 - zu B II. 1. der Gründe, BAGE 114, 264).

    Überträgt er den Nachweis der geleisteten Arbeitszeit den Arbeitnehmern selbst und füllt ein Arbeitnehmer die dafür zur Verfügung gestellten Formulare wissentlich und vorsätzlich falsch aus, so stellt dies in aller Regel einen schweren Vertrauensmissbrauch dar (BAG 21. April 2005 - 2 AZR 255/04 - a.a.O.; BAG 9. Juni 2011 - 2 AZR 381/10 - Rn. 14, juris).

  • BAG, 20.11.2014 - 2 AZR 651/13

    Außerordentliche Kündigung - sexuelle Belästigung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 29.05.2018 - 19 Sa 61/17
    Einer solchen bedarf es nach Maßgabe des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes nur dann nicht, wenn bereits ex ante (im Voraus) erkennbar ist, dass eine Verhaltensänderung in Zukunft auch nach Abmahnung nicht zu erwarten steht, oder es sich um eine so schwere Pflichtverletzung handelt, dass selbst deren erstmalige Hinnahme dem Arbeitgeber nach objektiven Maßstäben unzumutbar und damit offensichtlich - auch für den Arbeitnehmer erkennbar - ausgeschlossen ist (BAG 29. Juni 2017 - 2 AZR 302/16 - Rn. 28; 20. November 2014 - 2 AZR 651/13 - Rn. 22, BAGE 150, 109; 23. Oktober 2014 - 2 AZR 865/13 - Rn. 47, BAGE 149, 355; 25. Oktober 2012 - 2 AZR 495/11 - Rn. 16).
  • BAG, 23.10.2014 - 2 AZR 865/13

    Außerordentliche Kündigung - angestellter Lehrer - sexueller Missbrauch

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 29.05.2018 - 19 Sa 61/17
    Einer solchen bedarf es nach Maßgabe des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes nur dann nicht, wenn bereits ex ante (im Voraus) erkennbar ist, dass eine Verhaltensänderung in Zukunft auch nach Abmahnung nicht zu erwarten steht, oder es sich um eine so schwere Pflichtverletzung handelt, dass selbst deren erstmalige Hinnahme dem Arbeitgeber nach objektiven Maßstäben unzumutbar und damit offensichtlich - auch für den Arbeitnehmer erkennbar - ausgeschlossen ist (BAG 29. Juni 2017 - 2 AZR 302/16 - Rn. 28; 20. November 2014 - 2 AZR 651/13 - Rn. 22, BAGE 150, 109; 23. Oktober 2014 - 2 AZR 865/13 - Rn. 47, BAGE 149, 355; 25. Oktober 2012 - 2 AZR 495/11 - Rn. 16).
  • BAG, 06.02.2003 - 2 AZR 623/01

    Sozialauswahl - Betriebszugehörigkeit - "Beschäftigungszeit

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 29.05.2018 - 19 Sa 61/17
    Zu Recht stellt das Arbeitsgericht insofern auf den Zeitraum ab dem 15. September 2008 und nicht auf die angerechnete Dienstzeit zuvor nach § 34 Abs. 2, Abs. 3 TVöD ab (BAG 6. Februar 2003 - 2 AZR 623/01 - Rn. 19ff., juris, EZA § 1 KSchG Soziale Auswahl Nr. 51 zu § 19 BAT-O).
  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 29.05.2018 - 19 Sa 61/17
    Die Pflicht der Beklagten ergibt sich aus der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts vom 27. Februar 1985 (- GS 1/84 - NZA 1985, 702 bis 709).
  • BAG, 13.08.1987 - 2 AZR 629/86

    Wirksamkeit einer Kündigung wegen Manipulation der Stundenzettel - Vorsätzliches

  • BAG, 25.10.2012 - 2 AZR 495/11

    Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung - Abmahnungserfordernis

  • BAG, 20.10.2016 - 6 AZR 471/15

    Kündigung eines LKW-Fahrers wegen Drogenkonsums

  • BAG, 22.10.2015 - 2 AZR 569/14

    Außerordentliche Kündigung - Arbeitsverweigerung

  • BAG, 22.09.2016 - 2 AZR 848/15

    Außerordentliche Kündigung - Videoüberwachung

  • BAG, 10.12.2014 - 7 AZR 1002/12

    Auflösende Bedingung - volle Erwerbsminderung

  • BAG, 27.01.2011 - 2 AZR 825/09

    Außerordentliche Verdachtskündigung - Beginn der Frist des § 626 Abs. 2 BGB -

  • BAG, 06.12.2001 - 2 AZR 496/00

    Anwendung beamtenrechtlicher Grundsätze und Verdachtskündigung

  • BAG, 03.07.2003 - 2 AZR 437/02

    Verdachtskündigung

  • BAG, 12.08.1999 - 2 AZR 832/98

    Anfechtung eines Aufhebungsvertrages wegen Drohung

  • BAG, 23.06.2009 - 2 AZR 474/07

    Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Tat- bzw. Verdachtskündigung

  • BAG, 27.04.2006 - 2 AZR 386/05

    Ordentliche Unkündbarkeit

  • BAG, 14.09.1994 - 2 AZR 164/94

    Verdachtskündigung - Berücksichtigung von Entlastungsvorbringen

  • BAG, 26.03.2009 - 2 AZR 953/07

    Außerordentliche Kündigung - Nebenpflichtverletzung

  • BAG, 13.12.2018 - 2 AZR 370/18

    Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg - Kammern Mannheim - vom 29. Mai 2018 - 19 Sa 61/17 - aufgehoben.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 01.02.2021 - 3 Sa 249/20

    Außerordentliche Kündigung - menschenverachtende Äußerung - Zeugenbeweis

    Ist die außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses kraft Tarifvertrages ausgeschlossen, wirkt sich dies jedenfalls bei der Interessenabwägung nicht zulasten des Arbeitnehmers im Vergleich zu einem Arbeitnehmer aus, bei dem das nicht der Fall ist (LAG Baden-Württemberg 29.05.2018 - 19 Sa 61/17, LAGE § 626 BGB, 2002, Nr. 74).
  • ArbG Villingen-Schwenningen, 07.10.2020 - 4 Ca 622/19

    Ablehnung des allgemeinen Weiterbeschäftigungsanspruchs - ausnahmsweise keine

    Um diesen Wertungswiderspruch aufzulösen, ist bei der Prüfung der Frage, ob die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses noch zumutbar ist, auf eine "fiktive" Kündigungsfrist abzustellen (BAG vom 13. Mai 2015 - 2 AZR 531/14, juris Rn. 42; BAG vom 18. September 2008 - 2 AZR 827/06, juris Rn. 37; BAG vom 10. Oktober 2002 - 2 AZR 418/01, juris Rn. 30; LAG Baden-Württemberg vom 29. Mai 2018 - 19 Sa 61/17, juris Rn. 51).
  • ArbG Freiburg, 07.10.2020 - 4 Ca 622/19

    Ablehnung des allgemeinen Weiterbeschäftigungsanspruchs - ausnahmsweise keine

    Um diesen Wertungswiderspruch aufzulösen, ist bei der Prüfung der Frage, ob die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses noch zumutbar ist, auf eine "fiktive" Kündigungsfrist abzustellen (BAG vom 13. Mai 2015 - 2 AZR 531/14, juris Rn. 42; BAG vom 18. September 2008 - 2 AZR 827/06, juris Rn. 37; BAG vom 10. Oktober 2002 - 2 AZR 418/01, juris Rn. 30; LAG Baden-Württemberg vom 29. Mai 2018 - 19 Sa 61/17, juris Rn. 51).
  • ArbG Villingen-Schwenningen, 17.02.2021 - 4 Ca 425/20

    Maskenpflicht - Eignung von Gesichtsvisieren - ärztliche Maskenbefreiung -

    Anders liegt es nur ausnahmsweise dann, wenn erkennbar ist, dass eine Verhaltensänderung in Zukunft auch nach Abmahnung nicht zu erwarten steht oder es sich um eine so schwere Pflichtverletzung handelt, dass selbst deren erstmalige Hinnahme dem Arbeitgeber nach objektiven Maßstäben unzumutbar und auch für den Arbeitnehmer erkennbar ausgeschlossen ist (BAG vom 13. Dezember 2018 - 2 AZR 370/18, juris Rn. 30; BAG vom 29. Juni 2017 - 2 AZR 302/16, juris Rn. 28; BAG vom 22. Oktober 2015 - 2 AZR 569/14, juris Rn. 46; BAG vom 20. November 2014 - 2 AZR 651/13, juris Rn. 22; LAG Baden-Württemberg vom 29. Mai 2018 - 19 Sa 61/17, juris Rn. 69 f.; LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 22. Juni 2016 - 4 Sa 5/16, juris Rn. 47; LAG Baden-Württemberg vom 21. Juni 2016 - 15 Sa 82/15, juris Rn. 106).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 28.06.2021 - 3 Sa 28/21

    Außerordentliche Kündigung - Verletzung einer Mitteilungspflicht - Leiterin einer

    Ist die außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses kraft Tarifvertrages ausgeschlossen, wirkt sich dies jedenfalls bei der Interessenabwägung nicht zulasten des Arbeitnehmers im Vergleich zu einem Arbeitnehmer aus, bei dem das nicht der Fall ist (LAG Baden-Württemberg 29.05.2018 - 19 Sa 61/17, LAGE § 626 BGB, 2002, Nr. 74).
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