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LAG Baden-Württemberg, 29.08.2014 - 12 Sa 26/14 |
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LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29. August 2014 - 12 Sa 26/14 (https://dejure.org/2014,45428)
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Volltextveröffentlichungen (2)
- arbeitsrechtsiegen.de
Sozialplan - Gleichbehandlung - beurlaubte Beamte
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Karlsruhe, 19.11.2013 - 2 Ca 199/13
- LAG Baden-Württemberg, 29.08.2014 - 12 Sa 26/14
- BAG, 08.12.2015 - 1 AZR 781/14
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BAG, 11.11.2008 - 1 AZR 475/07
Sozialplanabfindung bei vorgezogener Altersrente
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 29.08.2014 - 12 Sa 26/14
Ob ein Sachgrund vorliegt, der die Bildung unterschiedlicher Gruppen rechtfertigt, richtet sich vor allem nach dem mit der jeweiligen Regelung verfolgten Zweck (vgl. BAG, Urteil vom 11.11.2008, 1 AZR 475/07, NZA 2009, 2010, Rn. 24).a) Das Arbeitsgericht hat zutreffend unter Verweis auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. Urteil vom 11.11.2008, 1 AZR 475/07, NZA 2009, 210, Rn. 21) festgestellt, dass den Betriebspartnern bei der Einschätzung der wirtschaftlichen Nachteile, die den Arbeitnehmern aus der geplanten Betriebsänderung - hier der Betriebsschließung - entstehen können, ein Beurteilungsspielraum eröffnet ist.
- LAG Baden-Württemberg, 28.05.2014 - 11 Sa 78/13
Herausnahme beurlaubter Beamter aus dem Geltungsbereich eines Sozialplans - …
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 29.08.2014 - 12 Sa 26/14
Der vom Kläger geltend gemachte Differenzierungsmangel ändert nichts daran, dass die grundsätzliche Unterscheidung der Betriebspartner zwischen Arbeitnehmern mit dem Risiko der Arbeitslosigkeit und Arbeitnehmern ohne ein derartiges Risiko sachlich gerechtfertigt und damit der Ausschluss der beurlaubten Beamten aus dem Geltungsbereich des Sozialplans Rechtens war (ebenso LAG Baden-Württemberg, Kammern Freiburg, Urteil vom 28.05.2014, 11 Sa 78/13).
- BAG, 08.12.2015 - 1 AZR 781/14
Gleichbehandlung - beurlaubte Beamte - Abfindung
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 29. August 2014 - 12 Sa 26/14 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.