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   LAG Baden-Württemberg, 30.01.2014 - 21 Sa 42/13   

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LAG Baden-Württemberg, 30.01.2014 - 21 Sa 42/13 (https://dejure.org/2014,7807)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30.01.2014 - 21 Sa 42/13 (https://dejure.org/2014,7807)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30. Januar 2014 - 21 Sa 42/13 (https://dejure.org/2014,7807)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Anwendungsbereich der Vorschrift über die Rückwirkung der demnächstigen Zustellung

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anpassung der Betriebsrente; Versäumung der Rügefrist zur Anpassungsentscheidung der Arbeitgeberin bei rechtzeitigem Klageeingang ohne fristgerechte Benachrichtigung der Arbeitgeberin

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 167 ZPO, § 16 Abs 1 BetrAVG
    Anwendungsbereich der Vorschrift über die Rückwirkung der demnächstigen Zustellung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrAVG § 16 Abs. 1; BGB § 130 Abs. 1; ZPO § 167
    Anpassung der Betriebsrente; Versäumung der Rügefrist zur Anpassungsentscheidung der Arbeitgeberin bei rechtzeitigem Klageeingang ohne fristgerechte Benachrichtigung der Arbeitgeberin

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Frist außergerichtlich geltend zu machen: Keine Rückwirkung der Zustellung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rückwirkung der demnächstigen Zustellung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • BAG, 10.02.2009 - 3 AZR 610/07

    Betriebsrentenanpassung - Bochumer Verband - Rügefrist

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 30.01.2014 - 21 Sa 42/13
    "aa) Die streitbeendende Wirkung einer früheren, nicht gerügten Anpassungsentscheidung begrenzt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, der sich die Kammer anschließt, die Verpflichtung zur nachträglichen Anpassung (vgl. nur BAG 10. Februar 2009 - 3 AZR 610/07 - Rn. 20, AP BetrAVG § 16 Nr. 70).

    Mit dem nächsten Anpassungsstichtag erlischt der Anspruch auf Korrektur einer früheren Anpassungsentscheidung (st. Rspr. des BAG seit 17. April 1996 - 3 AZR 56/95 - BAGE 83, 1; vgl. ua. 10. Februar 2009 - 3 AZR 610/07 - Rn. 21, AP BetrVG § 16 Nr. 70).

    Prüfungszeitraum, Anpassungsfrist, Rügefrist und die Grenzen nachträglicher Anpassungen sind Teile eines gesetzlich geschaffenen, interessengerechten Gesamtgefüges (BAG 10. Februar 2009 - 3 AZR 610/07 - Rn. 23, AP BetrVG § 16 Nr. 70).

    Dem Gesetzgeber kann nicht unterstellt werden, dass er entgegen dieser Zielsetzung gleichzeitig nachträgliche Anpassungen ausweiten wollte (BAG 10. Februar 2009 - 3 AZR 610/07 - Rn. 24, AP BetrVG § 16 Nr. 70).

    Ein Eingriff in das Rentenstammrecht liegt nicht vor (BAG 10. Februar 2009 - 3 AZR 610/07 - Rn. 27 ff, AP BetrVG § 16 Nr. 70).

    Dahin versteht die Kammer die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, das den Versorgungsempfänger für verpflichtet hält, wenigstens außergerichtlich die von ihm angenommene Fehlerhaftigkeit der letzten Anpassungsentscheidung zu rügen (vgl. nur BAG 10. Februar 2009 - 3 AZR 610/07 - Rn. 21, AP BetrAVG § 16 Nr. 70).

  • BGH, 17.07.2008 - I ZR 109/05

    Sammlung Ahlers

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 30.01.2014 - 21 Sa 42/13
    (2) Die Auslegung des § 167 ZPO verbietet zudem nach Auffassung der Kammer die generelle Erstreckung auf Fristen, die auch ohne Inanspruchnahme eines Gerichts gewahrt werden können (so aber BGH 17. Juli 2008 - I ZR 109/05 - Rn. 21 ff., BGHZ 177, 319).

    Wenn der Bundesgerichtshof ausführt, es wäre nicht gerechtfertigt, einer Zustellung durch Vermittlung des Gerichts in gleichartigen Fällen die Rückwirkung zu versagen (BGH 17. Juli 2008 - I ZR 109/05 - Rn. 24 aaO.), fehlt hierfür eine tragfähige Begründung.

    Insbesondere ist nicht nachvollziehbar, dass eine Partei insofern "das Gesetz beim Wort nimmt und zu Recht erwartet, dass die Vermittlung des Gerichts Rückwirkung entfaltet" (BGH 17. Juli 2011 - I ZR 109/05 - Rn. 25, BGHZ 177, 319).

    Darüber hinaus hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg (Urteil vom 04.04.2012 - Aktenzeichen 23 Sa 2228/11) bei einem gleichgelagerten Sachverhalt die Anwendbarkeit des § 167 ZPO im Hinblick auf die geänderte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 17. Juli 2008 - I ZR 109/05 - in NJW 2009, 765 ff.) bejaht.

  • LAG Berlin-Brandenburg, 04.04.2012 - 23 Sa 2228/11

    Anpassung Betriebsrente - Prüfungszeitraum von Rentenbeginn bis

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 30.01.2014 - 21 Sa 42/13
    Selbst wenn daraus abzuleiten wäre, dass auch eine spätere Rüge die Frist wahrt (so LAG Berlin-Brandenburg 4. April 2012 - 23 Sa 2228/11), liegt dies nicht in der Norm des § 167 ZPO begründet.

    Dieser Auffassung und überzeugenden Argumentation schließt sich die erkennende Kammer auch in Anbetracht der Argumentation des Klägers unter Verweis auf die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 04.04.2012 (Aktenzeichen 23 Sa 2228/11) an und verweist zur Vermeidung von Wiederholungen vollinhaltlich hierauf.

    Darüber hinaus hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg (Urteil vom 04.04.2012 - Aktenzeichen 23 Sa 2228/11) bei einem gleichgelagerten Sachverhalt die Anwendbarkeit des § 167 ZPO im Hinblick auf die geänderte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 17. Juli 2008 - I ZR 109/05 - in NJW 2009, 765 ff.) bejaht.

  • BAG, 10.02.2009 - 3 AZR 627/07

    Anpassung einer "betrieblichen Leistung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 30.01.2014 - 21 Sa 42/13
    Mit dem nächsten Anpassungsstichtag erlischt der Anspruch auf Korrektur einer früheren Anpassungsentscheidung (ständige Rechtsprechung des BAG - etwa BAG 10. Februar 2009 - 3 AZR 627/07 - in AP Nr. 69 zu § 16 BetrAVG Rn. 26 mwN).

    Eine derartige Rüge kann formlos erfolgen und bedarf keiner näheren Begründung (BAG 10. Februar 2009 - 3 AZR 627/07 - aaO Rn. 33).

  • BVerfG, 25.01.2011 - 1 BvR 918/10

    Dreiteilungsmethode

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 30.01.2014 - 21 Sa 42/13
    Als Auslegungsgrundsätze sind der Wortlaut, die Entstehungsgeschichte, der Gesamtzusammenhang der einschlägigen Vorschriften und deren Sinn und Zweck anerkannt (vgl. BVerfG 25. Januar 2011 - 1 BvR 918/10 - Rn 68, BVerfGE 128, 193 mit Verweis auf BVerfG 24. Mai 1995 - 2 BvF 1/92 - D. I. der Gründe, BVerfGE 93, 37, 81).
  • BGH, 29.06.2011 - VIII ZR 212/08

    Handelsvertretervertrag: Fristlose Kündigung eines Vertragshändlervertrages wegen

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 30.01.2014 - 21 Sa 42/13
    Folge der Anwendbarkeit des § 167 ZPO auf jedwede Frist wäre aber, dass mit der durch die Rückwirkung regelmäßig einhergehenden Verzögerung des Zugangs eine allgemeine Relativierung von gesetzlichen und vertraglich vereinbarten Fristen einherginge, die der Gesetzgeber mit der Bestimmung des § 167 ZPO nicht beabsichtigt hat (vgl. BGH 21. Oktober 1981 - VIII ZR 212/08 - NJW 1982, 172 zu § 270 Abs. 3 ZPO a.F.).
  • BGH, 08.11.1979 - VII ZR 86/79

    Vorbehalt der Nachforderung durch Klageerhebung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 30.01.2014 - 21 Sa 42/13
    Zu diesem hat der BGH (8. November 1979 - VII ZR 86/79 - BGHZ 75, 307 unter II. 2. a) der Entscheidungsgründe) wie folgt ausgeführt:.
  • BGH, 21.10.1981 - VIII ZR 212/80

    Fristwahrende Funktion des Antrags auf Erlass eines Mahnbescheides bei

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 30.01.2014 - 21 Sa 42/13
    Folge der Anwendbarkeit des § 167 ZPO auf jedwede Frist wäre aber, dass mit der durch die Rückwirkung regelmäßig einhergehenden Verzögerung des Zugangs eine allgemeine Relativierung von gesetzlichen und vertraglich vereinbarten Fristen einherginge, die der Gesetzgeber mit der Bestimmung des § 167 ZPO nicht beabsichtigt hat (vgl. BGH 21. Oktober 1981 - VIII ZR 212/08 - NJW 1982, 172 zu § 270 Abs. 3 ZPO a.F.).
  • OLG München, 02.11.2004 - 13 U 3554/04

    Verjährung des Werklohnanspruchs für Renovierungsarbeiten - Abnahme durch

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 30.01.2014 - 21 Sa 42/13
    Dies wird der gebotenen engen Auslegung auf Grund des Ausnahmecharakters der Vorschrift nicht gerecht (vgl. OLG München 2. November 2004 - 13 U 3554/04 - Rn. 24, NJW-RR 2005, 1109).
  • BAG, 18.05.2006 - 6 AZR 615/05

    Erlöschen eines Arbeitsverhältnisses mit Ernennung zur Beamtin auf Widerruf

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 30.01.2014 - 21 Sa 42/13
    Im Zweifel gebührt derjenigen Auslegung der Vorzug, die zu einer zweckmäßigen, vernünftigen und gerechten Regelung führt (vgl. BAG 18. Mai 2006 - 6 AZR 615/05 - Rn. 14, ZTR 2006, 667 mwN).
  • BVerfG, 24.05.1995 - 2 BvF 1/92

    Mitbestimmungsgesetz Schleswig-Holstein

  • BAG, 28.01.2010 - 2 AZR 985/08

    Nachträgliche Zulassung einer Kündigungsschutzklage - Ablauf der Sechsmonatsfrist

  • LAG Baden-Württemberg, 09.08.2012 - 18 Sa 22/12

    Betriebliche Altersversorgung - nachträgliche Anpassung der Betriebsrente -

  • BAG, 16.04.2013 - 9 AZR 731/11

    Ausschlussfrist - Betriebsübergang - Urlaubsabgeltung

  • BAG, 17.04.1996 - 3 AZR 56/95

    Nachträgliche Anpassung der Betriebsrenten

  • BAG, 17.08.2004 - 3 AZR 367/03

    Betriebsrentenanpassung - Verjährung

  • BAG, 21.08.2007 - 3 AZR 330/06

    Nachträgliche Anpassung - Bochumer Verband

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