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   LAG Baden-Württemberg, 31.01.2018 - 10 Sa 8/18   

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LAG Baden-Württemberg, 31.01.2018 - 10 Sa 8/18 (https://dejure.org/2018,16304)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 31.01.2018 - 10 Sa 8/18 (https://dejure.org/2018,16304)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 31. Januar 2018 - 10 Sa 8/18 (https://dejure.org/2018,16304)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • IWW

    § 7 Nr. 7.1 MTV, § 7 MTV, § 10 Nr. 3.2 MTV, § 11 Nr. 3.2 MTV, § 7.6 MTV, § 8 Nr. 8.1 MTV, § ... 87 BetrVG, § 7.5 MTV, § 7 Nr. 6 MTV, § 77 Abs. 3 BetrVG, § 7 Nr. 5 MTV, § 8 Nr. 1 MTV, § 64 Abs. 1, Abs. 2 Buchst. b ArbGG, §§ 66 Abs. 1 Satz 1, 64 Abs. 6 Satz 1 ArbGG, §§ 519, 520 ZPO, § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 ZPO, § 256 Abs. 1 ZPO, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § 3 Abs. 1 TVG, § 77 Abs. 6 BetrVG, § 7 Nr. 7 MTV, § 7 Nr. 5 und Nr. 6 MTV, § 7 Nr. 5.3 MTV, §§ 9, 10 MTV, § 8 MTV, § 10 Nr. 1 MTV, § 10 Nr. 1, § 7 Nr. 7.1.1 MTV, § 7 Nr. 5, § 7 Nr. 7.1, § 7 Nr. 7.1.2 MTV, § 7 Nr. 7.1.5.2 MTV, § 4 Abs. 3 TVG, § 11 Nr. 2 Satz 2 MTV, § 18 Nr. 1.1 MTV, § 11 Nr. 4.3 MTV, § 9 Nr. 1 MTV, § 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB, §§ 288 Abs. 1 Satz 2, 247 Abs. 1 BGB, § 92 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mehrarbeitszuschlag für Beschäftigte in der Metall- und Elektroindustrie Südwürttemberg-Hohenzollern; Feststellungsklage zur grundsätzlichen Vergütungspflicht auch bei Einrichtung eines Arbeitszeitkontos

  • Justiz Baden-Württemberg

    Mehrarbeitszuschlag nach dem Manteltarifvertrag für Beschäftigte zum ERA-TV in der Metall- und Elektroindustrie in Südwürttemberg-Hohenzollern - Freischichtmodell - Arbeitszeitkonto

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mehrarbeitszuschlag für Beschäftigte in der Metall- und Elektroindustrie Südwürttemberg-Hohenzollern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 25.10.2000 - 4 AZR 596/99

    Mehrarbeitszuschlag bei flexibler Arbeitszeit

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 31.01.2018 - 10 Sa 8/18
    Es besteht dann nur ein Zeitguthaben des Arbeitnehmers (BAG 25. Oktober 2000 - 4 AZR 596/99 - zu II. 4. der Entscheidungsgründe) .

    Jede Mehrarbeit jedoch, die über die planmäßige Mehrarbeit hinaus geht, überschreitet die "im Rahmen der Verteilung vereinbarte tägliche und wöchentliche Arbeitszeit" i.S.d. § 9 Nr. 1, erster Spiegelstrich MTV und zwar auch dann, wenn sie zum Ende des Ausgleichszeitraums durch eine entsprechende bezahlte Zeitfreistellung ausgeglichen wird (vgl. so auch BAG 25. Oktober 2000 - 4 AZR 596/99 - zu II. 4. der Entscheidungsgründe, allerdings zu einem älteren und inhaltlich nicht identischen Manteltarifvertrag der Metallindustrie in Hamburg und Umgebung sowie Schleswig-Holstein) .

  • BAG, 11.06.2008 - 5 AZR 389/07

    Mehrarbeitsvergütung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 31.01.2018 - 10 Sa 8/18
    Auch wenn mit Mehrarbeitszuschlägen zusätzliche arbeitsmarktpolitische Zwecke verfolgt werden sollten, dienen die Zuschläge aber stets einem finanziellen Ausgleich der Arbeitnehmer für Mehrbelastungen (BAG 20. Juni 1995 - 3 AZR 684/93 - zu II. 2. b) der Entscheidungsgründe; 5. November 2003 - 5 AZR 8/03 - zu III. 1. der Entscheidungsgründe; 11. Juni 2008 - 5 AZR 389/07 - Rn. 15) .
  • BAG, 20.06.1995 - 3 AZR 684/93

    Mehrarbeitszuschläge für Teilzeitkräfte - Chemie

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 31.01.2018 - 10 Sa 8/18
    Auch wenn mit Mehrarbeitszuschlägen zusätzliche arbeitsmarktpolitische Zwecke verfolgt werden sollten, dienen die Zuschläge aber stets einem finanziellen Ausgleich der Arbeitnehmer für Mehrbelastungen (BAG 20. Juni 1995 - 3 AZR 684/93 - zu II. 2. b) der Entscheidungsgründe; 5. November 2003 - 5 AZR 8/03 - zu III. 1. der Entscheidungsgründe; 11. Juni 2008 - 5 AZR 389/07 - Rn. 15) .
  • BAG, 05.11.2003 - 5 AZR 8/03

    Teilzeitarbeit - Überstunden - Mehrflugstundenvergütung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 31.01.2018 - 10 Sa 8/18
    Auch wenn mit Mehrarbeitszuschlägen zusätzliche arbeitsmarktpolitische Zwecke verfolgt werden sollten, dienen die Zuschläge aber stets einem finanziellen Ausgleich der Arbeitnehmer für Mehrbelastungen (BAG 20. Juni 1995 - 3 AZR 684/93 - zu II. 2. b) der Entscheidungsgründe; 5. November 2003 - 5 AZR 8/03 - zu III. 1. der Entscheidungsgründe; 11. Juni 2008 - 5 AZR 389/07 - Rn. 15) .
  • BAG, 25.05.2016 - 5 AZR 135/16

    Erfüllung des gesetzlichen Mindestlohns

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 31.01.2018 - 10 Sa 8/18
    Es liegt eine abschließende Gesamtklage vor (vgl. hierzu BAG 21. Dezember 2016 - 5 AZR 374/16 - Rn. 11; 25. Mai 2016 - 5 AZR 135/16 - Rn. 14) .
  • BAG, 09.07.2013 - 1 AZR 275/12

    Nachwirkung einer Betriebsvereinbarung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 31.01.2018 - 10 Sa 8/18
    Die BV Arbeitszeit bestimmt die Verteilung der Arbeitszeit des Klägers jedenfalls kraft Nachwirkung, § 77 Abs. 6 BetrVG (vgl. hierzu nur BAG 9. Juli 2013 - 1 AZR 275/12 - Rn. 18) .
  • BAG, 12.08.2015 - 7 AZR 592/13

    Auflösende Bedingung - Klagefrist - Auslauffrist

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 31.01.2018 - 10 Sa 8/18
    Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse gilt es zu berücksichtigen; im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (st. Rspr., vgl. etwa BAG 12. August 2015 - 7 AZR 592/13 - Rn. 16).
  • BAG, 21.12.2016 - 5 AZR 374/16

    Erfüllung des gesetzlichen Mindestlohns

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 31.01.2018 - 10 Sa 8/18
    Es liegt eine abschließende Gesamtklage vor (vgl. hierzu BAG 21. Dezember 2016 - 5 AZR 374/16 - Rn. 11; 25. Mai 2016 - 5 AZR 135/16 - Rn. 14) .
  • BAG, 23.03.2017 - 6 AZR 161/16

    Zuschläge für ungeplante Überstunden iSv. § 7 Abs. 8 Buchst. c Alt. 1 TVöD-K

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 31.01.2018 - 10 Sa 8/18
    Hätten die Tarifvertragsparteien auch diese Mehrarbeit von der Zuschlagspflicht ausnehmen und diese nur für solche Mehrarbeit regeln wollen, die nach Ablauf eines Ausgleichszeitraums noch offen ist, hätte es nahe gelegen, § 9 Nr. 1, erster Spiegelstrich MTV dahin zu ergänzen, dass zuschlagspflichtige Mehrarbeit nur insoweit vorliegt, als die Arbeitszeit bei Vollzeitbeschäftigten die im Rahmen der Verteilung vereinbarte tägliche und wöchentliche Arbeitszeit übersteigt und auch nach Ablauf des vereinbarten Ausgleichszeitraums nicht durch Freizeit ausgeglichen ist (vgl. zur Frage des Bestehens einer Zuschlagspflicht nur für Überstunden, die nicht innerhalb eines Ausgleichszeitraums ausgeglichen werden können, z.B. § 7 Abs. 8 Buchst. c TVöD-K und hierzu BAG 23. März 2017 - 6 AZR 161/16 - Rn. 18 ff.) .
  • BAG, 13.12.2016 - 9 AZR 574/15

    Umkleidezeiten als Arbeitszeit

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 31.01.2018 - 10 Sa 8/18
    Es fehlt, wenn durch die Entscheidung kein Rechtsfrieden geschaffen wird, weil nur einzelne Elemente eines Rechtsverhältnisses zur Entscheidung des Gerichts gestellt werden (BAG 13. Dezember 2016 - 9 AZR 574/15 - Rn. 20) .
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