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LAG Berlin, 01.11.2006 - 9 Sa 1084/06 |
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Verfahrensgang
- ArbG Berlin, 26.04.2006 - 35 Ca 5175/05
- LAG Berlin, 01.11.2006 - 9 Sa 1084/06
- BAG, 19.02.2008 - 3 AZR 118/07
Wird zitiert von ... (8)
- BAG, 19.02.2008 - 3 AZR 290/06
Gesamtversorgung - Störung der Geschäftsgrundlage
b) Da eine Anpassung wegen Störung der Geschäftsgrundlage grundsätzlich nur auf Grund bis zum Anpassungsstichtag bereits eingetretener und nicht wegen künftig zu erwartender Veränderungen verlangt werden kann (vgl. LAG Berlin 1. November 2006 - 9 Sa 1084/06 -, zu II 2 a cc der Gründe; Wiese FS Zöllner S. 983, 998), sind von der von der Beklagten insgesamt geltend gemachten Mehrbelastung iHv. 44, 3 % lediglich die bis zum Anpassungsstichtag zu verzeichnenden 32, 8 % berücksichtigungsfähig. - BAG, 19.02.2008 - 3 AZR 743/05
Gesamtversorgung - Störung der Geschäftsgrundlage
b) Da eine Anpassung wegen Störung der Geschäftsgrundlage grundsätzlich nur auf Grund bis zum Anpassungsstichtag bereits eingetretener und nicht wegen künftig zu erwartender Veränderungen verlangt werden kann (vgl. LAG Berlin 1. November 2006 - 9 Sa 1084/06 -, zu II 2 a cc der Gründe; Wiese FS Zöllner S. 983, 998), sind von der von der Beklagten insgesamt geltend gemachten Mehrbelastung iHv. 44, 3 % lediglich die bis zum Anpassungsstichtag zu verzeichnenden 32, 8 % berücksichtigungsfähig. - BAG, 19.02.2008 - 3 AZR 211/06
Gesamtversorgung - Störung der Geschäftsgrundlage
b) Da eine Anpassung wegen Störung der Geschäftsgrundlage grundsätzlich nur auf Grund bis zum Anpassungsstichtag bereits eingetretener und nicht wegen künftig zu erwartender Veränderungen verlangt werden kann (vgl. LAG Berlin 1. November 2006 - 9 Sa 1084/06 -, zu II 2 a cc der Gründe; Wiese FS Zöllner S. 983, 998), sind von der von der Beklagten insgesamt geltend gemachten Mehrbelastung iHv. 44, 3 % lediglich die bis zum Anpassungsstichtag zu verzeichnenden 32, 8 % berücksichtigungsfähig.
- BAG, 19.02.2008 - 3 AZR 744/05
Gesamtversorgung - Störung der Geschäftsgrundlage
b) Da eine Anpassung wegen Störung der Geschäftsgrundlage grundsätzlich nur auf Grund bis zum Anpassungsstichtag bereits eingetretener und nicht wegen künftig zu erwartender Veränderungen verlangt werden kann (vgl. LAG Berlin 1. November 2006 - 9 Sa 1084/06 -, zu II 2 a cc der Gründe; Wiese FS Zöllner S. 983, 998), sind von der von der Beklagten insgesamt geltend gemachten Mehrbelastung iHv. 44, 3 % lediglich die bis zum Anpassungsstichtag zu verzeichnenden 32, 8 % berücksichtigungsfähig. - BAG, 19.02.2008 - 3 AZR 212/06
Gesamtversorgung - Störung der Geschäftsgrundlage
b) Da eine Anpassung wegen Störung der Geschäftsgrundlage grundsätzlich nur auf Grund bis zum Anpassungsstichtag bereits eingetretener und nicht wegen künftig zu erwartender Veränderungen verlangt werden kann (vgl. LAG Berlin 1. November 2006 - 9 Sa 1084/06 -, zu II 2 a cc der Gründe; Wiese FS Zöllner S. 983, 998), sind von der von der Beklagten insgesamt geltend gemachten Mehrbelastung iHv. 44, 3 % lediglich die bis zum Anpassungsstichtag zu verzeichnenden 32, 8 % berücksichtigungsfähig. - BAG, 19.02.2008 - 3 AZR 547/06
Gesamtversorgung - Störung der Geschäftsgrundlage
b) Da eine Anpassung wegen Störung der Geschäftsgrundlage grundsätzlich nur auf Grund bis zum Anpassungsstichtag bereits eingetretener und nicht wegen künftig zu erwartender Veränderungen verlangt werden kann (vgl. LAG Berlin 1. November 2006 - 9 Sa 1084/06 -, zu II 2 a cc der Gründe; Wiese FS Zöllner S. 983, 998), sind von der von der Beklagten insgesamt geltend gemachten Mehrbelastung iHv. 44, 3 % lediglich die bis zum Anpassungsstichtag zu verzeichnenden 32, 8 % berücksichtigungsfähig. - BAG, 19.02.2008 - 3 AZR 190/06
Gesamtversorgung - Störung der Geschäftsgrundlage
b) Da eine Anpassung wegen Störung der Geschäftsgrundlage grundsätzlich nur auf Grund bis zum Anpassungsstichtag bereits eingetretener und nicht wegen künftig zu erwartender Veränderungen verlangt werden kann (vgl. LAG Berlin 1. November 2006 - 9 Sa 1084/06 -, zu II 2 a cc der Gründe; Wiese FS Zöllner S. 983, 998), sind von der von der Beklagten zu 2) insgesamt geltend gemachten Mehrbelastung iHv. 44, 3 % lediglich die bis zum Anpassungsstichtag zu verzeichnenden 32, 8 % berücksichtigungsfähig. - BAG, 19.02.2008 - 3 AZR 118/07
Gesamtversorgung - Störung der Geschäftsgrundlage
Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 1. November 2006 - 9 Sa 1084/06 - wird zurückgewiesen.