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LAG Berlin, 07.08.1979 - 3 Sa 35/79 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LAG Berlin, 07.08.1979 - 3 Sa 35/79
- BAG, 29.08.1980 - 5 AZR 1051/79
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BAG, 26.04.1978 - 5 AZR 5/77
Kündigung - Arbeitsunfähigkeit - Wesentlich mitbestimmende Bedingung - Kenntnis …
Auszug aus LAG Berlin, 07.08.1979 - 3 Sa 35/79
Der Arbeitgeber, der am 3. Kalendertag bis zum Betriebsschluß (Ende der Bürozeit und zugleich Ende des für den betreffenden Arbeitnehmer im Falle der Arbeitsfähigkeit geltenden Arbeitszeit) abwartet, ohne daß eine Arbeitsunfähigkeitsfolgebescheinigung eingeht, kann nach Betriebsschluß aber vor Ablauf dieses 3. Kalendertages das Arbeitsverhältnis kündigen, ohne sich allein deshalb behandeln lassen zu müssen, als habe er in Kenntnis der (weiteren) Arbeitsfähigkeit gekündigt (Einschränkung der fingierten Kenntnis von der Erkrankung aufgrund der Entscheidung des BAG vom 1978-04-26 5 AZR 5/77 im Fall des Fortbestandes der Arbeitsunfähigkeit).
- BAG, 29.08.1980 - 5 AZR 1051/79
Lohnfortzahlung - Entgeltfortzahlung - Kündigung - Arbeitsunfähigkeit - Fehlende …
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 7. August 1979 - 3 Sa 35/79 - wird zurückgewiesen.