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   LAG Berlin, 07.09.1990 - 6 Sa 49/90   

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https://dejure.org/1990,5226
LAG Berlin, 07.09.1990 - 6 Sa 49/90 (https://dejure.org/1990,5226)
LAG Berlin, Entscheidung vom 07.09.1990 - 6 Sa 49/90 (https://dejure.org/1990,5226)
LAG Berlin, Entscheidung vom 07. September 1990 - 6 Sa 49/90 (https://dejure.org/1990,5226)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pfändungsgläubiger; Hinterlegung; Gesetzliche Prozessstandschaft; Pfändung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZPO §§ 853 856
    Gesetzliche Prozeßstandschaft des nachrangigen Pfändungsgläubigers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1991, 144
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • LAG Köln, 23.03.1988 - 7 Sa 1357/87

    Verschleiertes Arbeitsabkommen; Pfändung; Schuldtitel; Vergütungsanspruch;

    Auszug aus LAG Berlin, 07.09.1990 - 6 Sa 49/90
    Sollte sich im weiteren ein verschleiertes Arbeitseinkommen des Schuldners ergeben, das zu einem über die bereits monatlich ans Finanzamt Wilmersdorf abgeführten 424, 20 DM hinausgehenden Betrag führt so käme diese Fiktion auch dem dies selbst nicht geltend machenden Finanzamt zugute (vgl. LAG Köln, Urteil vom 23.03.1988 - 7 Sa 1357/87 = BB 88, 2060; dahin tendierend auch BAG Urteil vom 16.05.1990 - 4 AZR 145/90 - zur Veröffentlichung in der amtlichen Sammlung bestimmt).
  • BAG, 17.01.1975 - 5 AZR 103/74

    Arbeitsentgelt: Wirkung einer Pfändungsvereinbarung auf einen nachpfändenden

    Auszug aus LAG Berlin, 07.09.1990 - 6 Sa 49/90
    Ebenso wie ihr jedoch gemäß §§ 853, 856 Abs. 1 ZPO die Befugnis eingeräumt ist, die Beklagte als Drittschuldnerin auf Hinterlegung des pfändbaren Schuldbetrages zu verklagen, ergibt sich aus ihrer Stellung als nachrangiger Pfändungsgläubigerin die gesetzliche Ermächtigung, auf Leistung an das Finanzamt Wilmersdorf als den vorrangigen Pfändungsgläubiger zu klagen (vgl. Grunsky Anmerkung zu BAG AP § 829 ZPO Nr. 5 unter 3 b).
  • BGH, 23.02.1977 - VIII ZR 222/75

    Zuständigkeit für Klage aus § 850h Abs. 2 ZPO

    Auszug aus LAG Berlin, 07.09.1990 - 6 Sa 49/90
    Streitgegenstand ist der pfändbare Teil des fiktiven Vergütungsanspruchs des Schuldners als Arbeitnehmers der Beklagten (vgl. BGH, Urteil vom 23.02.1977 - VIII ZR 222/75 = BGHZ 68, 127 = AP § 850 h ZPO Nr. 15 zu § 2 l c der Gründe) und nicht eine eigene vollstreckungsrechtliche Rechtsposition der Klägerin.
  • BAG, 16.05.1990 - 4 AZR 145/90

    Revisionsbegründung mit neuen Tatsachen - Lohnpfändung

    Auszug aus LAG Berlin, 07.09.1990 - 6 Sa 49/90
    Sollte sich im weiteren ein verschleiertes Arbeitseinkommen des Schuldners ergeben, das zu einem über die bereits monatlich ans Finanzamt Wilmersdorf abgeführten 424, 20 DM hinausgehenden Betrag führt so käme diese Fiktion auch dem dies selbst nicht geltend machenden Finanzamt zugute (vgl. LAG Köln, Urteil vom 23.03.1988 - 7 Sa 1357/87 = BB 88, 2060; dahin tendierend auch BAG Urteil vom 16.05.1990 - 4 AZR 145/90 - zur Veröffentlichung in der amtlichen Sammlung bestimmt).
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