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   LAG Berlin, 12.01.1998 - 9 Sa 136/97   

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https://dejure.org/1998,10447
LAG Berlin, 12.01.1998 - 9 Sa 136/97 (https://dejure.org/1998,10447)
LAG Berlin, Entscheidung vom 12.01.1998 - 9 Sa 136/97 (https://dejure.org/1998,10447)
LAG Berlin, Entscheidung vom 12. Januar 1998 - 9 Sa 136/97 (https://dejure.org/1998,10447)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Steuerliche Mehrbelastung als Verzugsschaden; Ersatzfähiger Vermögensschaden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1998, 604
  • BB 1998, 958
  • NZA-RR 1998, 245
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 20.10.1993 - 7 AZR 135/93

    Unwirksamkeit einer tariflichen Altersgrenze von 65 Jahren

    Auszug aus LAG Berlin, 12.01.1998 - 9 Sa 136/97
    Das gegen diese Entscheidung beim Landesarbeitsgericht Berlin eingereichte Rechtsmittel der Berufung - 11 Sa 157/93 - nahm das beklagte Land im Dezember 1994 zurück, nachdem ihm die schriftlichen Entscheidungsgründe des Urteils des Bundesarbeitsgerichts vom 20. Oktober 1993 - 7 AZR 135/93 - vorlagen, wonach ein Verstoß der tariflichen Altersgrenze des § 60 BAT sowie des § 60 BAT-O gegen die gesetzliche Vorschrift des § 41 Abs. 4 Satz 3 SGB VI festgestellt worden war.

    Erst mit Urteil vom 20. Oktober 1993 entschied das Bundesarbeitsgericht - 7 AZR 135/93 -, daß sogar die tarifliche Altersgrenze von 65. Jahren in § 60 BAT-O gegen § 41 Abs. 4 Satz 3 SGB VI verstoße und deshalb nicht anwendbar sei.

  • BAG, 12.02.2014 - 4 AZR 317/12

    Nichtigkeit eines Verzichts auf einen tariflichen Anspruch

    Auszug aus LAG Berlin, 12.01.1998 - 9 Sa 136/97
    Daß zur rechtswahrenden Geltendmachung die möglichst genaue Angabe der Art und des Umfanges des Anspruches und bei Zahlungsansprüchen auch deren ungefähre Bezifferung gehört, hat das Bundesarbeitsgericht bereits in einer Entscheidung vom 24. Juni 1960 (AP Nr. 5 zu § 4 TVG Ausschlußfristen) zu Recht angenommen, was insbesondere für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gilt (BAG vom 28.06.1967, AP Nr. 36 zu § 4 TVG Ausschlußfristen).
  • BAG, 11.06.1997 - 10 AZR 613/96

    Eingruppierung einer Reinigungskraft in einer Badeanstalt

    Auszug aus LAG Berlin, 12.01.1998 - 9 Sa 136/97
    Es ist davon auszugehen, daß nach der vorherrschenden Meinung in Literatur und Rechtsprechung bei schwieriger und zweifelhafter Rechtslage der Schuldner auf die ihm günstigere Rechtsauffassung vertrauen darf und zudem auch ein entschuldbarer Irrtum über die Rechtslage die Verzugsfolgen nicht eintreten läßt (siehe dazu auch BAG vom 04.10.1981, AP Nr. 49 zu §§ 22, 23 BAT 1975 mit weiteren Nachweisen; BAG vom 11.06.1997, DB 1998, 87 f.).
  • LAG Berlin, 15.06.1987 - 9 Sa 31/87

    Bereicherungsanspruch; Fälligkeit; Tarifvertrag; Ausschlussfrist;

    Auszug aus LAG Berlin, 12.01.1998 - 9 Sa 136/97
    Solange der betreffende Bescheid über die Einkommenssteuer, gegen den der Steuerschuldner Einspruch erhoben hat, noch nicht formell bestandskräftig ist, kann auch die Fälligkeit eines entsprechenden Schadensersatzanspruches gegenüber dem Arbeitgeber nach § 70 BAT in der Regel nicht eintreten, wie das erkennende Gericht bereits in einer Entscheidung vom 15. Juni 1987 (ZTR 1987, 245 ff = BB 1987, 2095) bei einer vergleichbaren Fallkonstellation näher dargelegt hat.
  • LAG Köln, 31.05.1994 - 11 Sa 157/93

    Feststellungsklage; Feststellungsinteresse; Arbeitnehmerweiterbildung;

    Auszug aus LAG Berlin, 12.01.1998 - 9 Sa 136/97
    Das gegen diese Entscheidung beim Landesarbeitsgericht Berlin eingereichte Rechtsmittel der Berufung - 11 Sa 157/93 - nahm das beklagte Land im Dezember 1994 zurück, nachdem ihm die schriftlichen Entscheidungsgründe des Urteils des Bundesarbeitsgerichts vom 20. Oktober 1993 - 7 AZR 135/93 - vorlagen, wonach ein Verstoß der tariflichen Altersgrenze des § 60 BAT sowie des § 60 BAT-O gegen die gesetzliche Vorschrift des § 41 Abs. 4 Satz 3 SGB VI festgestellt worden war.
  • BAG, 30.03.1962 - 2 AZR 101/61

    Ausschlußfristen - Tarifvertrag - Krankengeldzuschuß - Rahmentarifvertrag für

    Auszug aus LAG Berlin, 12.01.1998 - 9 Sa 136/97
    Allerdings verfallen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis, wenn sie nicht innerhalb einer Ausschlußfrist von sechs Monaten nach Fälligkeit vom Angestellten schriftlich geltend gemacht werden, soweit tarifvertraglich nichts anderes bestimmt ist, § 70 BAT-O. Die Rechtswirkungen der Ausschlußfrist, das Erlöschen des Rechts oder Anspruches, tritt auch dann ein, wenn der Berechtigte nicht weiß, daß der Anspruch einer Ausschlußfrist unterliegt (vgl. nur BAG vom 30.03.1962, AP Nr. 28 zu § 4 TVG Ausschlußfristen).
  • BAG, 27.03.1963 - 4 AZR 72/62

    Schriftform - Betriebsvereinbarung - Verweisen auf geltenden Tarifvertrag -

    Auszug aus LAG Berlin, 12.01.1998 - 9 Sa 136/97
    Der Arbeitgeber soll auf diese Weise in den Stand versetzt werden, die notwendigen Haushaltsmittel so zu veranschlagen, daß Nachforderungen in engen Grenzen gehalten werden (BAG vom 27.03.1963, AP Nr. 9 zu § 59 BetrVG).
  • BAG, 16.05.1984 - 7 AZR 143/81

    Verrechnung einer Abschlagszahlung bei der Auszahlung des Restgehalts

    Auszug aus LAG Berlin, 12.01.1998 - 9 Sa 136/97
    Folglich werden entgegen der Auffassung der Klägerin von der Ausschlußfrist des § 70 BAT auch Schadensersatzansprüche erfaßt (vgl. nur Uttlinger/Breier/Kiefer/Hoffmann/Pühler, BAT, § 70 Erläuterung 6; Clemens/Scheuring/Steingen/Wiese, BAT, Bd 4 [Stand März 1995], § 70 Erläuterung 5; BAG vom 22.02.1972, AP Nr. 3 zu § 70 BAT; BAG vom 16.05.1984, DB 1984, 2711 = BB 1985, 124; Vögele, NZA 1988, 190 [191], Plüm, MDR 1993, 14 [18]).
  • BGH, 22.03.1979 - VII ZR 259/77

    nachhaltig empfohlenes Abschreibungsmodell - Anlagevermittler, § 676 BGB aF (§

    Auszug aus LAG Berlin, 12.01.1998 - 9 Sa 136/97
    Grundsätzlich hat aber der Schädiger für Steuerschäden aufzukommen (vgl. BGHZ 74, 103 = NJW 1979, 1449).
  • BAG, 20.06.2002 - 8 AZR 488/01

    Anspruch auf Ersatz des Steuerschadens, Ausschlußfrist

    Hiergegen spricht - entgegen der Auffassung der Vorinstanz und des Landesarbeitsgerichts Berlin (12. Januar 1998 - 9 Sa 136/97 - LAGE § 249 BGB Nr. 10; vgl. auch LAG Berlin 15. Juni 1987 - 9 Sa 31/87 - ZTR 1987, 245 ff.; vgl. ablehnend wohl Wank in Wiedemann TVG 6. Aufl. § 4 Rn. 813), daß Einsprüche gegen Steuerbescheide keine aufschiebende Wirkung haben und die Zahlungsverpflichtung sofort fällig ist (§ 220 Abs. 2, § 361Abs. 1 Satz 1 AO).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 28.06.2001 - 1 Sa 393/00

    Ersatz des durch verspätete Lohnzahlungen entstandenen Steuerschadens; Erlöschen

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  • LAG Berlin, 18.01.1999 - 9 Sa 107/98

    Abfindung: Verminderung wegen Erziehungsurlaubs - Gleichbehandlungsgebot

    Wenn der Ersatzberechtigte aufgrund des Steuerfalles vom Steuerrecht in irgendeiner Hinsicht anders eingruppiert wird als bisher, hat das Schadensersatzrecht dies zu respektieren, und zwar gleichgültig, ob es sich um die Verbesserung oder die Verschlechterung der bisherigen steuerrechtlichen Position des Steuerschuldners handelt (LAG Berlin vom 12.01.1998, NZA -RR 1998, 245 = MDR 1998, 604 f).
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