Rechtsprechung
   LAG Berlin, 12.11.1997 - 3 Ta 15/97, 6 Ta 16/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,38676
LAG Berlin, 12.11.1997 - 3 Ta 15/97, 6 Ta 16/97 (https://dejure.org/1997,38676)
LAG Berlin, Entscheidung vom 12.11.1997 - 3 Ta 15/97, 6 Ta 16/97 (https://dejure.org/1997,38676)
LAG Berlin, Entscheidung vom 12. November 1997 - 3 Ta 15/97, 6 Ta 16/97 (https://dejure.org/1997,38676)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,38676) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Androhung eines Ordnungsgeldes in Höhe bis zu 500.000,- DM und der ersatzweisen Ordnungshaft für den Fall der Zuwiderhandlung gegen eine wettbewerbsrechtliche einstweilige Verfügung; Anforderungen an eine schuldhafte Zuwiderhandlung eines durch ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 22.10.1992 - IX ZR 36/92

    Vollzug einstweiliger Anordnung - Kein Schadensersatzanspruch nach Erfüllung

    Auszug aus LAG Berlin, 12.11.1997 - 3 Ta 15/97
    Anders verhält es sich, solange die Strafdrohung nach § 890 Abs. 2 ZPO noch nicht ergangen ist, weil der Verfügungsbeklagte dann einen irgendwie gearteten Vollstreckungsdruck nicht zu erdulden hat und auch nicht zu erkennen ist, daß der Verfügungsklägers bei einer freiwilligen Erfüllung Schadenersatz gewähren will (vgl. BGH, Urteil vom 22.10.1992 - IX ZR 36/92 - BGHZ 120, 73 zu II 1 e d. Gr.).

    Eine Unterlassungsverpflichtung umfaßt auch die Vornahme von Handlungen zur Beseitigung eines zuvor geschaffenen Störungszustands, wenn allein dadurch dem Unterlassungsgebot Folge geleistet werden kann ( BGH, Urteil vom 22.10.1992 - IX ZR 36/92 - BGHZ 120, 73 zu II 1 b d.Gr.).

  • RG, 22.04.1936 - V 220/35

    Kann der Arrestgegner auf die Einhaltung der Einwochenfrist des § 929 Absatz 3

    Auszug aus LAG Berlin, 12.11.1997 - 3 Ta 15/97
    Solange die Monatsfrist des § 922 Abs. 2 ZPO läuft, kann die Vollziehung auch wiederholt werden (RG, Urteil vom 22.04.1936 - V 220/35 - RGZ 151, 155, 156).
  • BGH, 25.10.1990 - IX ZR 211/89

    Wirksamkeit einer nach Ablauf der Vollziehungsfrist eines Arrestbefehls

    Auszug aus LAG Berlin, 12.11.1997 - 3 Ta 15/97
    Nur durch eine solche Erklärung könnte er sein sich aus § 945 ZPO ergebendes Schadenersatzrisiko ausschließen, auf dem aber die Notwendigkeit einer Vollziehungsinitiative im Falle einer Unterlassungsverfügung letztlich noch beruht (Walker, Der einstweilige Rechtsschutz im Zivilprozeß und im arbeitsgerichtlichen Verfahren, 1993, R 581 ff.), während der mit der Vollziehungsfrist beabsichtigte Schuldnerschutz vor einer Benutzung der Verfügung unter ganz veränderten Umständen (dazu BGH, Urteil vom 25.10.1990 - IX ZR 211/89 - BGHZ 112, 356 zu 1 b, aa d. Gr.) schon durch das bereits mit seiner Verkündung vollstreckungsrechtliche Wirkungen entfaltende strafbewehrte Unterlassungsurteil verwirklicht worden ist.
  • BGH, 13.04.1989 - IX ZR 148/88

    Festsetzung von Ordnungsmitteln aufgrund einer einstweiligen Verfügung;

    Auszug aus LAG Berlin, 12.11.1997 - 3 Ta 15/97
    Vielmehr kann der Verfügungskläger von der Unterlassungsverfügung auch auf die Weise Gebrauch machen und diese dadurch vollziehen, daß er gemäß § 890 Abs. 1 ZPO einen Antrag auf Festsetzung von Ordnungsmitteln gegen den Verfügungsbeklagten stellt ( BGH, Urteil vom 13.04.1989 - IX ZR 148/88 - NJW 1990, 122 zu II 2 a, bb d. Gr.).
  • LAG Thüringen, 10.04.2001 - 5 Sa 403/00

    Mobbing als Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Arbeitnehmers

    Das LAG Berlin bejaht zwar grundsätzlich ein Bedürfnis für die Vollziehung durch Parteizustellung, will in diesem Fall aber die fristgemäße Vollziehung bereits daraus herleiten, daß der Verfügungskläger keinen vorläufigen Vollziehungsverzicht erklärt habe (Beschluss vom 12.11.1997 - 3 Ta 15/97 -).
  • LAG Hamm, 25.05.2005 - 10 (2) Sa 381/05

    Einstweilige Verfügung Weiterbeschäftigung fehlende Vollziehung

    Ist in einem Urteil auf Erlass einer einstweiligen Unterlassungsverfügung die Androhung von Ordnungsgeld bereits enthalten, soll die Amtszustellung des Urteils mit Strafandrohung an den Beklagten zum Vollzug ausreichend sein (LAG Hamm, Beschluss vom 07.08.1987 - NZA 1987, 825 = MDR 1987, 1052; LAG Berlin, Beschluss vom 12.11.1997 - 3 Ta 15/97 - LAG Thüringen, Urteil vom 10.04.2001 - LAGE ZPO § 929 Nr. 4 = NZA-RR 2001, 347; LAG Nürnberg, Urteil vom 31.07.2001 - LAGE ZPO § 929 Nr. 5; Wenzel, a.a.O., Rz. 57 vgl. auch: Baur, a.aO., B Rz. 19; Zöller/Vollkommer, a.a.O., § 929 Rz. 12 m.w.N.).
  • LAG München, 06.11.2007 - 6 Sa 892/07

    Pflicht zum Stillschweigen

    Ist in einem Urteil auf Erlass einer einstweiligen Unterlassungsverfügung die Androhung von Ordnungsgeld bereits enthalten, kann die Amtszustellung des Urteils mit Strafandrohung an den Beklagten zum Vollzug genügen (LAG Hamm, Beschluss vom 7. August 1987 - NZA 1987, 825 = MDR 1987, 1052; LAG Berlin, Beschluss vom 12. November 1997 - 3 Ta 15/97 - LAG Thüringen, Urteil vom 10. April 2001 - LAGE ZPO § 929 Nr. 4 = NZA-RR 2001, 347; LAG Nürnberg, Urteil vom 31. Juli 2001 - LAGE ZPO § 929 Nr. 5; Wenzel, AR-Blattei "Einstweilige Verfügung" SD 650 Rz. 57; Zöller/Vollkommer, a. a. O., § 929 Rz. 12 m.w.N.).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 24.02.2011 - 7 Ta 2696/10

    Einstweilige Verfügung

    Das LAG Berlin hat dies in seiner Entscheidung vom 12.11.1997 - 3 Ta 15/97 und 6 Ta 16/97 veröffentlicht in juris im Urteilsverfahren dann als Vollziehungsmaßnahme angesehen, wenn der Gläubiger nicht zugleich einen vorläufigen Vollziehungsverzicht erklärt hat.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht