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   LAG Berlin, 13.03.1998 - 6 Sa 41/97, 60/97, 6 Sa 60/97   

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https://dejure.org/1998,40194
LAG Berlin, 13.03.1998 - 6 Sa 41/97, 60/97, 6 Sa 60/97 (https://dejure.org/1998,40194)
LAG Berlin, Entscheidung vom 13.03.1998 - 6 Sa 41/97, 60/97, 6 Sa 60/97 (https://dejure.org/1998,40194)
LAG Berlin, Entscheidung vom 13. März 1998 - 6 Sa 41/97, 60/97, 6 Sa 60/97 (https://dejure.org/1998,40194)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines wichtigen Grundes für die ordentliche Kündigung eines Arbeitnehmers aus gesundheitlichen Gründen; Erforderlichkeit einer Unmöglichkeit des Arbeitnehmers zur Verrichtung der vertraglich übernommenen Arbeit auf unabsehbare Zeit ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 09.10.1975 - 2 AZR 332/74

    Arbeitsverhältnis: Vereinbarung über Kündigungsberechtigung, Verhinderung des

    Auszug aus LAG Berlin, 13.03.1998 - 6 Sa 41/97
    Da die Beklagte in die Klagerweiterung durch rügelose Einlassung eingewilligt hat und diese aufgrund dessen, daß ein fortlaufender Lebenssachverhalt zur Beurteilung stand, ohnehin für sachdienlich zu erachten war, ist die Klagerweiterung gemäß §§ 263, 267 ZPO als Unterfall einer Änderung der Klage (dazu BAG, Urteil vom 9.10.1975 - 2 AZR 332/74 - AP § 626 BGB Ausschlußfrist Nr. 8 zu III 1 der Gründe) zulässig gewesen.
  • BAG, 02.02.1973 - 2 AZR 172/72

    Krankheit - Arbeitsunfähigkeit - Restarbeitskraft -

    Auszug aus LAG Berlin, 13.03.1998 - 6 Sa 41/97
    Zwar ist der Umstand, daß ein Arbeitnehmer infolge Erkrankung für unabsehbare Zeit nicht in der Lage ist, die vertraglichübernommene Arbeit zu verrichten, grundsätzlich geeignet, auch eine außerordentliche Kündigung zu rechtfertigen ( BAG, Urteil vom 2.2.1973 - 2 AZR 172/72 - AP § 626 BGB Krankheit Nr. 1).
  • BAG, 12.07.1995 - 2 AZR 762/94

    Krankheitsbedingte außerordentliche Kündigung

    Auszug aus LAG Berlin, 13.03.1998 - 6 Sa 41/97
    Auch wenn die Beklagte mithin durch Umverteilung der Aufgaben im Rahmen ihres Direktionsrechts (zu diesem Erfordernis BAG, Urteil vom 23.7.1995 - 2 AZR 762/94 - AP § 626 BGB Krankheit Nr. 7 zu II 4 b der Gründe) dem Kläger ausschließlich solche Tätigkeitenübertragen hätte, zu denen er gesundheitlich noch in der Lage war, hätte dies doch keine vollzeitige Beschäftigung mehr ermöglicht.
  • BAG, 06.09.1994 - 9 AZR 92/93

    Urlaubsgeld und Erziehungsurlaub

    Auszug aus LAG Berlin, 13.03.1998 - 6 Sa 41/97
    Daß der Kläger seine nach Ablauf der Berufungsbegründungsfrist eingelegte Anschlußberufung entgegen § 522a Abs. 2 ZPO nicht sogleich, sondern erst nach Ablauf der Berufungserwiderungsfrist begründet hat, war unschädlich, weil sich dies als zulässige Wiederholung darstellte (dazu BAG, Urteil vom 6.9.1994 - 9 AZR 92/93 - AP § 1 TVG Tarifverträge: Einzelhandel Nr. 50 zu I 1 c der Gründe).
  • BAG, 10.12.1970 - 2 AZR 82/70

    Kündigungsschutzprozeß - Klageänderung

    Auszug aus LAG Berlin, 13.03.1998 - 6 Sa 41/97
    Obwohl §§ 4 Satz 1, 13 Abs. 1 Satz 2 KSchG für ordentliche wie außerordentliche Kündigungen eine Klage beim Arbeitsgericht vorsehen, um deren mangelnde Rechtfertigung geltend zu machen, steht dies einer Klagerweiterung in der Berufungsinstanz nach den allgemeinen prozessualen Regeln der §§ 263, 523 ZPO nicht entgegen (BAG, Urteil vom 10.12.1970 - 2 AZR 862/70 - BAGE 23, 139 = AP § 3 KSchG Nr. 40 zu I 2 der Gründe), die sich für den in erster Instanz obsiegenden Arbeitnehmer als Anschlußberufung i.S.d. § 521 Abs. 1 ZPO darstellt.
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