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   LAG Berlin, 13.12.2006 - 15 Sa 1135/06, 15 Sa 1168/06   

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https://dejure.org/2006,6744
LAG Berlin, 13.12.2006 - 15 Sa 1135/06, 15 Sa 1168/06 (https://dejure.org/2006,6744)
LAG Berlin, Entscheidung vom 13.12.2006 - 15 Sa 1135/06, 15 Sa 1168/06 (https://dejure.org/2006,6744)
LAG Berlin, Entscheidung vom 13. Dezember 2006 - 15 Sa 1135/06, 15 Sa 1168/06 (https://dejure.org/2006,6744)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auswirkungen des Nichtvorliegens einer Zielvereinbarung auf den variablen Vergütungsanspruch des Arbeitnehmers; Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung; Bestehen von Provisionsansprüchen; Bestimmung der Initiativlast für den Abschluss einer Zielvereinbarung

  • Wolters Kluwer

    Auswirkungen des Nichtvorliegens einer Zielvereinbarung auf den variablen Vergütungsanspruch des Arbeitnehmers; Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung; Bestehen von Provisionsansprüchen; Bestimmung der Initiativlast für den Abschluss einer Zielvereinbarung

  • RA Hensche

Kurzfassungen/Presse

  • doczz.fr (Leitsatz)

    Vergütung, Zielvereinbarung, ergänzende Vertragsauslegung, Initiativlast

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 23.03.2006 - B 11a AL 29/05 R

    Insolvenzgeld - Arbeitsentgeltanspruch - Berücksichtigung vereinbarter variabler

    Auszug aus LAG Berlin, 13.12.2006 - 15 Sa 1135/06
    Ist eine Zielvereinbarung über einen variablen Vergütungsbestandteil einvernehmlich zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer festzulegen, dann führt das Nichtvorliegen einer Zielvereinbarung für das jeweilige Kalenderjahr nicht schon dazu, dass der Anspruch auf die variable Vergütung entfällt (BSG vom 23.03.2006 - ZIP 2006, 1414).

    Das Bundessozialgericht (vom 23.03.2006 - B 11 a AL 29/05 A - ZIP 2006, 1414) geht davon aus, dass bei Nichtvorliegen einer Zielvereinbarung der Vergütungsanspruch des Arbeitnehmers nicht allein deswegen schon entfällt.

    Ist - wie hier - eine Zielvereinbarung über einen variablen Vergütungsbestandteil einvernehmlich zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer festzulegen, dann führt das Nichtvorliegen einer Zielvereinbarung für das jeweilige Kalenderjahr nicht allein schon dazu, dass der Anspruch auf die variable Vergütung entfällt (BSG ZIP 2006, 1414 Rn. 27).

  • BAG, 20.08.1996 - 9 AZR 471/95

    Provisionsanspruch bei unterjähriger Beschäftigung

    Auszug aus LAG Berlin, 13.12.2006 - 15 Sa 1135/06
    Dabei ist nach ständiger Rechtsprechung unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände zu untersuchen, wie die Parteien bei redlichem Verhalten den offen gebliebenen Punkt geordnet hätten, wenn sie ihn bedacht hätten (BAG vom 20.08.1996 - 9 AZR 471/95 - NZA 1996, 1151, 1152).
  • BAG, 09.05.1996 - 2 AZR 438/95

    Betriebsbedingte Kündigung wegen Umstellung der Vertriebsart

    Auszug aus LAG Berlin, 13.12.2006 - 15 Sa 1135/06
    Insofern steht es dem Arbeitgeber grundsätzlich frei, die zugrunde liegenden Vertragsformen für die Vertriebsmitarbeiter von Arbeitsverhältnissen auf freie Mitarbeiterverhältnisse umzugestalten (BAG vom 09.05.1996 - 2 AZR 438/95 - NZA 1996, 1145 - Weight Watchers).
  • BGH, 09.05.1994 - II ZR 128/93

    Bestimmung der Höhe einer dem Geschäftsführer zugesagten Tantieme

    Auszug aus LAG Berlin, 13.12.2006 - 15 Sa 1135/06
    In der Rechtsprechung wird teilweise § 315 BGB analog angewandt (ArbG Düsseldorf vom 13.08.2003 - Juris; BGH vom 09.05.1994 - BB 1994, 2096).
  • BAG, 12.12.2007 - 10 AZR 97/07

    Bonuszahlung bei unterbliebener Zielvereinbarung

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 13. Dezember 2006 - 15 Sa 1135/06 - aufgehoben, soweit die Beklagte verurteilt wurde, an den Kläger 11.420,00 Euro brutto zu zahlen.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 17.09.2008 - 15 Sa 283/08

    Schadenersatz bei unterbliebener Zielvereinbarung - Initiativlast

    Die hiesige Kammer (Urteil vom 13.12.2006 - 15 Sa 1135/06 und 15 Sa 1168/06 - Juris) hat dem Kläger unter anderem für das Jahr 2006 statt der begehrten 12.250,00 EUR Bonus eine Zahlung in Höhe von 11.420,00 EUR zugesprochen.
  • LAG München, 23.07.2009 - 4 Sa 103/09

    Beschäftigungs- und Vergütungsansprüche

    67 Die Initiativlast für den Abschluss einzelner vertraglicher Zielvereinbarungen im Rahmen einer generellen Regelung hierzu - wie hier - obliegt grundsätzlich zunächst dem Arbeitgeber, da dieser in solchen Fällen, auch gegenüber leitenden Angestellten wie dem Kläger und bei vertraglicher Vereinbarung hierzu, das Direktionsrecht auszuüben und damit im Regelfall auch entsprechende Gespräche anzustoßen hat (vgl. auch LAG Berlin, U. v. 13.12.2006, 15 Sa 1135/06, ArbRB 2007, S. 130 - hier vom Kläger in Anl. K14, Bl. 103 d. A., zum Schriftsatz vom 01.02.2008 vorgelegt - LAG Berlin-Brandenburg, U. v. 17.09.2008, 15 Sa 283/08 u. a., DB 2008, S. 2544 (LS) - vollständig in juris, nach Zurückverweisung durch Urteil des BAG vom 12.12.2007, aaO -).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 13.07.2007 - 9 Sa 522/07

    Betriebsbedingte Änderungskündigung - Anspruch auf Provision aus nicht zustande

    Die von zahlreichen Gerichten (z.B. BSG vom 23.03.2006 - B 11a AL 29/05 R - NZA-RR 2007, 101; LAG Berlin vom 13.12.2006 - 15 Sa 1135/06 - juris, LAG Hamm vom 26.11.2004 - 10 Sa 2236/03 - juris) vertretene Lösung, sich schlicht an der vorhergehenden Vereinbarung zu orientieren, führt jedenfalls vorliegend nicht einmal teilweise zum Erfolg der Klage.
  • LAG Köln, 22.08.2007 - 3 Sa 358/07

    Elternzeit; Übertragung; Anfechtung; Zielvereinbarung; leistungsabhängige

    Schließlich wird teilweise mit einer analogen Anwendung des § 315 Abs. 3 S. 2 BGB argumentiert (so bspw. BGH, Urteil vom 09.05.1994 - II ZR 128/93 - BB 1994, 2096) oder eine Schätzung in entsprechender Anwendung von § 287 ZPO vorgenommen (so LAG Berlin, Urteil vom 13.12.2006 - 15 Sa 1135/06 u.a. - LAGE § 162 BGB 2002 Nr. 1).
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