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LAG Berlin, 16.06.1986 - 9 TaBV 3/86 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Tarifvertrag; Auslegung; Tarifvorbehalt; Einigungsstellenspruch; Arbeitsgericht; Arbeitszeit
Verfahrensgang
- ArbG Berlin, 05.12.1985 - 41 BV 2/85
- LAG Berlin, 16.06.1986 - 9 TaBV 3/86
Wird zitiert von ... (3)
- ArbG Berlin, 17.10.2012 - 28 BV 14611/12
Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats - Umkleidezeit im Lebensmittelbereich als …
(4.) Dass Wasch-, Wege- und Umkleidezeiten "im allgemeinen" nicht zur betrieblichen Arbeitszeit gehörten, hatte bereits weit früher im Juni 1986 auch schon das LAG Berlin 67 S. LAG Berlin 16.6.1986 - 9 TaBV 3/86 - LAGE § 76 BetrVG 1972 Nr. 24. S. LAG Berlin 16.6.1986 - 9 TaBV 3/86 - LAGE § 76 BetrVG 1972 Nr. 24. für Umkleidezeiten von Flugpersonal judiziert.Allerdings verwies das Gericht (berichtend) darauf, dass nach damaligem Plausibilitätsstand des Fachschrifttums "Umkleide- und Waschzeiten" zur Arbeitszeit gehörten, wenn Gesetze, Verordnungen oder Unfallverhütungsvorschriften das Anlegen einer besonderen Schutzkleidung oder eine Reinigung vorschrieben 68 S. LAG Berlin 16.6.1986 a.a.O. [III.3 b.]: "Danach gehören Umkleide- und Waschzeiten beispielsweise nur dann zur Arbeitszeit, wenn Gesetze, Verordnungen oder Unfallverhütungsvorschriften das Anlegen einer besonderen Schutzkleidung oder eine Reinigung vorschreiben".
S. LAG Berlin 16.6.1986 a.a.O. [III.3 b.]: "Danach gehören Umkleide- und Waschzeiten beispielsweise nur dann zur Arbeitszeit, wenn Gesetze, Verordnungen oder Unfallverhütungsvorschriften das Anlegen einer besonderen Schutzkleidung oder eine Reinigung vorschreiben".
67) S. LAG Berlin 16.6.1986 - 9 TaBV 3/86 - LAGE § 76 BetrVG 1972 Nr. 24.
68) S. LAG Berlin 16.6.1986 a.a.O. [III.3 b.]: "Danach gehören Umkleide- und Waschzeiten beispielsweise nur dann zur Arbeitszeit, wenn Gesetze, Verordnungen oder Unfallverhütungsvorschriften das Anlegen einer besonderen Schutzkleidung oder eine Reinigung vorschreiben".
- BAG, 22.03.1995 - 5 AZR 934/93
Umkleiden als Arbeitszeit
Die Vorschriften des Firmen-MTV regelten im konkreten Fall nichts anderes (LAG Berlin Beschluß vom 16. Juni 1986 - 9 TaBV 3/86 - LAGE § 76 BetrVG 1972 Nr. 24). - LAG Hamm, 27.08.1998 - 4 Sa 1799/97
Zeiten für Umkleiden und Duschen als vergütungspflichtige Arbeitszeit eines …
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