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   LAG Berlin, 17.02.1986 - 9 Sa 110/85   

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https://dejure.org/1986,5465
LAG Berlin, 17.02.1986 - 9 Sa 110/85 (https://dejure.org/1986,5465)
LAG Berlin, Entscheidung vom 17.02.1986 - 9 Sa 110/85 (https://dejure.org/1986,5465)
LAG Berlin, Entscheidung vom 17. Februar 1986 - 9 Sa 110/85 (https://dejure.org/1986,5465)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Arbeitsgericht; Abfindung; Kündigungsschutzprozess; Kündigung; Zwangsvollstreckung; Auflösungsurteil; Vorläufige Vollstreckbarkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1986, 877
  • BB 1986, 672
  • DB 1986, 753
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • LAG München, 29.11.1974 - 5 Sa 601/74
    Auszug aus LAG Berlin, 17.02.1986 - 9 Sa 110/85
    Soweit verschiedentlich die Auffassung vertreten wird, daß dies unabhängig davon gelte, auf welche Art von Leistung das erstinstanzliche Urteil gerichtet sei, so daß auch eine Verurteilung des Arbeitgebers zur Zahlung einer Abfindung nach den §§ 9, 10 KSchG vorläufig vollstreckbar sei (so LAG Hamm vom 17.7.1975, BB 1975, 1068 f.; LAG Bremen vom 31.8.1983, DB 1983, 2315; Galperin/Löwisch, KSchG, § 9 Rdn. 53; Rohlfing/Rewolle, KSchG, § 10 Anm. 11; Grunsky, ArbGG, § 62 Anm. 1), vermag sich das erkennende Gericht dieser Ansicht nicht anzuschließen.

    Entgegen der Ansicht der Landesarbeitsgerichte Hamm und Bremen (BB 1975, 1068 f.; DB 1983, 2315) bezieht sich § 62 Abs. 1 ArbGG nicht ausnahmslos auf alle anfechtbaren Urteile.

  • BAG, 18.12.1972 - 5 AZR 248/72

    Drittschuldnererklärung bei Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses -

    Auszug aus LAG Berlin, 17.02.1986 - 9 Sa 110/85
    Sinn und Zweck dieser abweichenden gesetzlichen Regelung ist es, das arbeitsgerichtliche Urteilsverfahren erster Instanz zu verbilligen (vgl. BAG vom 18.12.1972, DB 1973, 1077: LAG Hamm vom 17.3.1977, AP Nr. 15 zu § 61 ArbGG 1953 Kosten; Schaub, Arbeitsrechtliche Formularsammlung und Arbeitsgerichtsverfahren, 3. Auflage 1982, S. 566), das Verfahren im Interesse des Arbeitnehmers als des in aller Regel wirtschaftlich schwächeren Verfahrensbeteiligten mit keinem zu großen Kostenrisiko zu verknüpfen (siehe auch Grunsky, ArbGG, 4. Auflage 1981, § 12 a Rdn. 3).
  • LAG Hamburg, 28.12.1982 - 1 Sa 6/82

    Nichtrechtskräftiges Urteil; Abfindung; Vollstreckungsschutz

    Auszug aus LAG Berlin, 17.02.1986 - 9 Sa 110/85
    Dann aber entsteht der Abfindungsanspruch erst mit dem Eintritt der formellen Rechtskraft, § 705 ZPO, der gerichtlichen Entscheidung über die Auflösung des Arbeitsverhältnisses (ebenso LAG Hamburg vom 28.12.1982, DB 1983, 724; Lepke, Zinsen, unter A. IV. 2. a), so daß vor diesem Zeitpunkt ein entsprechender Abfindungsanspruch auch nicht fällig sein kann.
  • BAG, 29.11.1983 - 1 AZR 523/82

    Sozialplan - Abfindung

    Auszug aus LAG Berlin, 17.02.1986 - 9 Sa 110/85
    Während ein Abfindungsanspruch des gekündigten Arbeitnehmers nach § 113 Abs. 3 BetrVG wegen des Unterlassens des Versuchs eines Interessenausgleichs bei erheblichen Personalreduzierungen bereits mit dem Ausscheiden des entlassenen Arbeitnehmers fällig wird (vgl. BAG vom 29.11.1983, DB 1984, 724 = SAE 1984, 257 ff.), muß die Rechtslage hinsichtlich eines Abfindungsanspruches nach den §§ 9, 10 KSchG - wie vorliegend - rechtlich anders beurteilt werden.
  • BAG, 06.12.1984 - 2 AZR 348/81

    Abfindung - Kündigung

    Auszug aus LAG Berlin, 17.02.1986 - 9 Sa 110/85
    Die vom Arbeitgeber nach dem Kündigungsschutzgesetz zu zahlende Abfindung ist rechtlich weder als Schadensersatzanspruch aus unerlaubter Handlung oder Vertragsverletzung noch als Arbeitsentgelt zu qualifizieren, sondern stellt sich als Entschädigung für den Verlust des sozialen Besitzstandes, als Ausgleich für den Verlust des Arbeitsplatzes trotz Vorliegens einer sozialwidrigen Kündigung dar (statt vieler: Hueck, KSchG, 10. Auflage 1980, § 10 Anm. 15; Stahlhacke, Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis, 4. Auflage 1982, S. 220; Schaub, Arbeitsrechts-Handbuch, 5. Auflage 1983, S. 857; KR-Becker, 2. Auflage 1984, § 10 KSchG Rdn. 11; BAG vom 6.12.1984, DB 1985, 1349 mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 09.12.1987 - 4 AZR 561/87

    Kündigungsschutzprozeß

    Demgegenüber kann nicht eingewendet werden, der Anspruch auf die Abfindung entstehe erst mit Rechtskraft des Urteils des Arbeitsgerichts über die Auflösung des Arbeitsverhältnisses (so aber: LAG Berlin vom 17. Februar 1986 - 9 Sa 110/85 -, LAGE § 9 KSchG Nr. 1 = DB 1986, 753; LAG Hamburg vom 28. Dezember 1982 - 1 Sa 6/82 -, DB 1983, 724; KR-Becker, 2. Aufl. 1984, § 10 KSchG Rz 14).
  • LAG Hessen, 14.08.1986 - 3 Ta 178/86

    Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus der vollstreckbaren

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  • LAG Baden-Württemberg, 09.07.1986 - 7 Ta 5/86

    Arbeitsgerichtsverfahren: Vorläufige Vollstreckbarkeit von Abfindungsurteilen

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