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   LAG Berlin, 18.03.2003 - 3 TaBV 2386/02   

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LAG Berlin, 18.03.2003 - 3 TaBV 2386/02 (https://dejure.org/2003,16008)
LAG Berlin, Entscheidung vom 18.03.2003 - 3 TaBV 2386/02 (https://dejure.org/2003,16008)
LAG Berlin, Entscheidung vom 18. März 2003 - 3 TaBV 2386/02 (https://dejure.org/2003,16008)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Inhalt der Rechte der Schwerbehindertenvertretung im Falle der Verhinderung der Vertrauensperson nach § 94 Abs. 1 Satz 1 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch (SGB X) oder der Verhinderung des zur Aufgabenerledigung stellvertretenden Mitglieds nach § 95 Absatz 1 Satz 4 SGB IX.; ...

  • Judicialis

    SGB IX § 94 Abs. 1 Satz 1; ; SGB IX § ... 94 Abs. 7 Satz 4; ; SGB IX § 95 Abs. 1 Satz 4; ; SGB IX § 96 Abs. 2; ; SGB IX § 96 Abs. 3; ; SGB IX § 96 Abs. 4 Satz 4; ; SGB IX § 98; ; BVG § 78 Satz 1; ; PersVG Berlin § 28 Abs. 1; ; PersVG Berlin § 44; ; BPersVG § 107; ; ZPO § 256 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 29.02.2000 - 1 ABR 4/99

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei nachträglicher Sondervergütung

    Auszug aus LAG Berlin, 18.03.2003 - 3 TaBV 2386/02
    Erforderlich dazu ist eine ernstliche, sich auf Tatsachen gründende Besorgnis weiterer Eingriffe zur Zeit der letzten mündlichen Anhörung, wofür grundsätzlich eine tatsächliche Vermutung besteht (vgl. dazu BAG 1 ABR 4/99 vom 29. Februar 2000, NZA 00, 1066, 1068).

    Dies macht das Unterlassungsbegehren der Beteiligten zu 1) insoweit unbegründet (vgl. BAG NZA 00, 1066, 1068).

    Anhaltspunkte, die etwas für die Annahme hergeben könnten, es sei hier ausnahmsweise eine erneute Zuwiderhandlung nicht mehr zu erwarten, sind nicht ersichtlich (vgl. dazu BAG NZA 00, 1066, 1068).

  • BAG, 19.07.1995 - 7 ABR 60/94

    Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei betriebsinterner Veröffentlichung von

    Auszug aus LAG Berlin, 18.03.2003 - 3 TaBV 2386/02
    Außerhalb der Regelung des § 23 Abs. 3 BVG bedarf jeder Unterlassungsanspruch der Gefahr der Wiederholung der Zuwiderhandlung (vgl. etwa 7 ABR 60/94 vom 19. Juli 1995, NZA 96, 332).

    Im Übrigen kann auf die zum Behinderungsverbot des § 78 Satz 1 BVG ergangene Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts verwiesen werden, die den Unterlassungsanspruch des Betriebsrates aus der Verbotsnorm selbst herleitet (vgl. BAG 7 ABR 14/97 vom 12. November 1997, NZA 98, 559; BAG 7 ABR 60/94 vom 19. Juli 1995, NZA 96, 332; FKHES BVG 21. Aufl. § 78 Rnr. 13; ErfK-Hanau-Kania, 3.Aufl. BVG § 78 Rnr. 5).

  • BAG, 21.09.1999 - 1 ABR 40/98

    Auslandsdienstreisen als mitbestimmungspflichtige Versetzungen?

    Auszug aus LAG Berlin, 18.03.2003 - 3 TaBV 2386/02
    Zutreffend hat das Arbeitsgericht auch diesen Feststellungsantrag als einen zulässigen Globalantrag der Beteiligten zu 1) angesehen (vgl. BAG 1 ABR 40/01 vom 28. Mai 2002; BAG 1 ABR 40/98 vom 21. September 1999, NZA 00, 781).
  • BAG, 28.05.2002 - 1 ABR 40/01

    Mitbestimmungsrecht bei der Aufstellung von Wochenschichtplänen

    Auszug aus LAG Berlin, 18.03.2003 - 3 TaBV 2386/02
    Zutreffend hat das Arbeitsgericht auch diesen Feststellungsantrag als einen zulässigen Globalantrag der Beteiligten zu 1) angesehen (vgl. BAG 1 ABR 40/01 vom 28. Mai 2002; BAG 1 ABR 40/98 vom 21. September 1999, NZA 00, 781).
  • BAG, 12.11.1997 - 7 ABR 14/97

    Behinderung der Betriebsratsmitglieder in der Ausübung ihrer Tätigkeit

    Auszug aus LAG Berlin, 18.03.2003 - 3 TaBV 2386/02
    Im Übrigen kann auf die zum Behinderungsverbot des § 78 Satz 1 BVG ergangene Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts verwiesen werden, die den Unterlassungsanspruch des Betriebsrates aus der Verbotsnorm selbst herleitet (vgl. BAG 7 ABR 14/97 vom 12. November 1997, NZA 98, 559; BAG 7 ABR 60/94 vom 19. Juli 1995, NZA 96, 332; FKHES BVG 21. Aufl. § 78 Rnr. 13; ErfK-Hanau-Kania, 3.Aufl. BVG § 78 Rnr. 5).
  • BAG, 14.09.1994 - 4 AZR 761/93

    Apotheken- und Einzeltarifverträge; Fachlicher Geltungsbereich der Tarifverträge

    Auszug aus LAG Berlin, 18.03.2003 - 3 TaBV 2386/02
    Dies hat das Arbeitsgericht richtig entschieden; das Beschwerdegericht nimmt auf die insoweit zutreffenden Ausführungen im angefochtenen Beschluss Bezug und macht sie sich, soweit es nicht in den folgenden Ausführungen davon abweicht, zu eigen (§§ 91, 69 Abs. 2 ArbGG); eine Bezugnahme ist auch im Falle der statthaften Rechtsbeschwerde zulässig (vgl. etwa BAG 4 AZR 761/93 vom 14. September 1994, NZA 95, 537).
  • BAG, 06.06.2000 - 1 ABR 21/99

    Rechtskraft - Gewerkschaftseigenschaft einer Arbeitnehmervereinigung

    Auszug aus LAG Berlin, 18.03.2003 - 3 TaBV 2386/02
    Zwar sind die Entscheidungen im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren der materiellen Rechtskraft fähig (vgl. etwa BAG 1 ABR 21/99 vom 6. Juni 2000, NZA 01, 156).
  • BAG, 29.04.1992 - 4 AZR 432/91

    Einwirkungsklage und tarifliche Durchführungspflicht

    Auszug aus LAG Berlin, 18.03.2003 - 3 TaBV 2386/02
    Die Ergänzung macht den Feststellungsantrag auch nicht zu unbestimmt, wobei die Anforderungen an dieses Merkmal ohnehin im Rahmen eines Feststellungsantrages geringer sind (vgl. etwa BAG 4 AZR 432/91 vom 29. April 1992).
  • LAG Berlin, 18.03.2003 - 3 TaBV 2346/02

    Inhalt der Rechte der Schwerbehindertenvertretung im Falle der Verhindung der

    Auszug aus LAG Berlin, 18.03.2003 - 3 TaBV 2386/02
    Geschäftszeichen 3 TaBV 2346/02 3 TaBV 2386/02.
  • BAG, 11.11.1998 - 4 ABR 40/97

    Gesetzwidrige Zuständigkeitsverteilung - Rationalisierungsschutzabkommen

    Auszug aus LAG Berlin, 18.03.2003 - 3 TaBV 2386/02
    Das Feststellungsinteresse fehlt nicht etwa deswegen, weil der Antrag auf die Klärung des Rechtsverhältnisses für die Zukunft gerichtet ist, der Anlass der Streitigkeit aber schon abgeschlossen ist (vgl. etwa BAG 4 ABR 40/97 vom 11. November 1998, NZA 99, 1056).
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