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   LAG Berlin, 20.09.2006 - 15 Sa 2357/03   

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https://dejure.org/2006,29070
LAG Berlin, 20.09.2006 - 15 Sa 2357/03 (https://dejure.org/2006,29070)
LAG Berlin, Entscheidung vom 20.09.2006 - 15 Sa 2357/03 (https://dejure.org/2006,29070)
LAG Berlin, Entscheidung vom 20. September 2006 - 15 Sa 2357/03 (https://dejure.org/2006,29070)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufhebung eines unechten Versäumnisurteils des Berufungsgericht durch das Revisionsgericht; Pflicht zur Ladung der ehemals säumigen Partei zur der nachfolgenden Verhandlung vor dem Berufungsgericht; Erfassung eines Betriebes vom betrieblichen Geltungsbereich des ...

  • Judicialis

    ZPO § 336 Abs. 1 Satz 2 analog

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • LAG Berlin, 05.01.2006 - 14 Sa 1680/05
    Auszug aus LAG Berlin, 20.09.2006 - 15 Sa 2357/03
    Sie stehe auch im Widerspruch zur Zeugenaussage vom 18. August 2005 in dem Parallelverfahren 14 Sa 1680/05.

    Auch aus den Bekundungen des Zeugen vom 16. August 2005 zum Verfahren 16 Sa 1099/05 (später 14 Sa 1680/05) ergibt sich keine andere Bewertung zugunsten des Klägers.

  • BAG, 20.03.2002 - 10 AZR 458/01

    Sozialkassenverfahren im Baugewerbe - VTV, Transportleistungen als Nebenarbeiten

    Auszug aus LAG Berlin, 20.09.2006 - 15 Sa 2357/03
    Die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass im Betrieb des beklagten Arbeitgebers überwiegend baugewerbliche Tätigkeiten verrichtet werden, obliegt der Z (BAG vom 20.03.2002 - 10 AZR 458/01 - AP Nr. 253 zu § 1 TVG Tarifverträge Bau).
  • LAG Berlin, 20.09.2006 - 15 Sa 891/06

    unechtes Versäumnisurteil; Aufhebung durch das Revisionsgericht; erneuter Termin;

    Auszug aus LAG Berlin, 20.09.2006 - 15 Sa 2357/03
    15 Sa 891/06 15 Sa 2357/03.
  • BGH, 25.11.1986 - VI ZB 12/86

    Anfechtung eines unechten Versäumnisurteils

    Auszug aus LAG Berlin, 20.09.2006 - 15 Sa 2357/03
    Im Gegensatz zur Auffassung des Beklagten steht dem auch nicht die Entscheidung BGH, NJW 1987, 1204 entgegen.
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