Rechtsprechung
   LAG Berlin, 23.10.2006 - 15 Sa 1314/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,4965
LAG Berlin, 23.10.2006 - 15 Sa 1314/06 (https://dejure.org/2006,4965)
LAG Berlin, Entscheidung vom 23.10.2006 - 15 Sa 1314/06 (https://dejure.org/2006,4965)
LAG Berlin, Entscheidung vom 23. Oktober 2006 - 15 Sa 1314/06 (https://dejure.org/2006,4965)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,4965) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    In einem räumlich abgrenzbaren Bereich eines Universitätskrankenhauses technische Dienstleistungen (technische Betriebsleitung, Wartung und Instandhaltung) zu erbringen als des Betriebes eines Unternehmens; Auftrag des Krankenhauses zur Erbringung dieser technischen ...

  • Judicialis

    BGB § 613 a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 613a
    Betriebsübergang trotz Organisationsänderung bei Auftragsnachfolge im Bereich technischer Dienstleistungen in Universitätskrankenhaus - Aufrechterhaltung der Arbeitverträge auch gegen den Willen des Erwerbers bei betriebmittelarmen Betrieben

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Betriebsübergang im Facility-Management ? Wenn Betrieb auf einen einzigen Auftrag zugeschnitten ist, stellt Auftragsübergang einen Betriebsübergang dar

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2007, 788
  • DB 2007, 293
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 06.04.2006 - 8 AZR 222/04

    Betriebsübergang - Auftragsnachfolge - eigenwirtschaftliche Nutzung der

    Auszug aus LAG Berlin, 23.10.2006 - 15 Sa 1314/06
    Es findet nur ein Betriebsinhaberwechsel statt (BAG vom 06.04.2006 - 8 AZR 222/04 - NZA 2006, 723, Rn. 17 f.).

    Das Bundesarbeitsgericht definiert dies unter Betonung an die Anlehnung an die Rechtsprechung des EuGH in der Entscheidung vom 6. April 2006 (NZA 2006, 723, Rn. 20) wie folgt:.

    Auch das Bundesarbeitsgericht (vom 06.04.2006 a. a. O.) geht davon aus, dass ein Kriterium für die Beibehaltung der Betriebsidentität ist, dass der ursprüngliche Arbeitgeber und der Betriebsübernehmer jeweils nur denselben Auftraggeber hatten.

    Soweit das Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung fordert, dass in einem betriebsmittelarmen Betrieb für die Betriebsübernahme Voraussetzung ist, dass der überwiegende Teil der alten Arbeitnehmerschaft übernommen wird (BAG vom 06.04.2006 - NZA 2006, 723, Abs. 20), so ist dem zumindest im hiesigen Fall nicht zu folgen.

    In der Rechtsprechung wird hier unter anderem diskutiert, ob schon reine Änderungen in der Arbeitszeit, beispielsweise andere Schichtregelungen, relevant sind, was jedoch abgelehnt wurde (BAG vom 06.04.2006 - NZA 2006, 723, Rn 22).

    Entscheidend ist, ob die Rechtsgeschäfte darauf gerichtet sind, eine funktionsfähige betriebliche Einheit zu übernehmen (BAG vom 06.04.2006 - 8 AZR 222/04 - NZA 2006, 723 Abs. 29 f.).

  • EuGH, 07.03.1996 - C-171/94

    Merckx und Neuhuys / Ford Motors Company Belgium

    Auszug aus LAG Berlin, 23.10.2006 - 15 Sa 1314/06
    Ein Betriebsübergang kann nicht deswegen verneint werden, weilder Aufbau und die Organisation des Unternehmens nicht - und zwar nicht einmal teilweise - beibehalten worden ist (EuGH vom 7.3. 1996 - NZA 96, 413, Rn 20 f - Mercks; a.A. BAGvom 6.4.2006 - NZA 2006, 1039).

    Auch in der Vergangenheit hat die Rechtsprechung verschiedentlich - insbesondere bei Dienstleistungsbetrieben - einen Betriebsübergang nur daran festgemacht, dass ein einziges Kriterium erfüllt war, das als wesentlich angesehen wurde: Bei einem Handels- und Montagebetrieb die Übernahme der Kundenkartei (BAG vom 25.06.1985 - EzA § 613a BGB Nr. 48), bei einer Handelsvertretung die Rechte des Handelsvertreters, in einem bestimmten Bereich Kunden nur allein ansprechen zu dürfen (BAG vom 21.01.1988 - EzA § 613a BGb Nr. 73), bei einem Großhandelsunternehmen die Übernahme von Warenzeichen und Gebrauchsmustern, wenn Porzellan unter einem bestimmten Warenzeichen vertrieben wurde (BAG vom 28.04.1988 - EzA § 613a BGB Nr. 80), bei einem fremdgenutzten Mietshaus, dem nur eine Reinigungskraft zugeordnet war, der Verkauf des Mietshauses (BAG vom 19.03.1992 - 2 AZR 396/91 - Juris), bei einem Produktionsbetrieb zur Herstellung von Verkehrsschildern die Übernahme von zwei Warenzeichen und die Mitgliedschaft in einer Güterschutzgemeinschaft (BAG vom 16.02.1993 - EzA § 613a BGB Nr. 106) und die Übernahme der Konzession zum Alleinvertrieb von Kraftfahrzeugen einer bestimmten Marke auch dann, wenn der Vertrieb nunmehr unter einer anderen Geschäftsbezeichnung, in anderen Geschäftsräumen und mit anderen Hilfsmitteln wahrgenommen wird (EuGH, Urteil vom 07.03.1996 - verb. Rs. C-171/94 u. C- 172/94 Albert Merckx - NZA 1996, 413).

    Dies entspricht mindestens auch teilweise der Rechtsprechung des EuGH (Urt. vom 07.03.1996 - verb. Rs. C-171/94 u. C-172/94 - Albert Merckx, NZA 1996, 413).

    Dieser legt auch andere Begriffe im Rahmen des Betriebsübergangs so weit aus, dass hierdurch möglichst dem beabsichtigten Schutz der Arbeitnehmer bei einer Übertragung der wirtschaftlichen Einheit Rechnung getragen wird (EuGH vom 7.3.1996, NZA 1996, 413, Rn 28 - Mercks) .

    Vielmehr hat der EuGH ausdrücklich festgestellt, dass es für einen Betriebsübergang nicht ausschlaggebend sei, wenn der Aufbau und die Organisation des Unternehmens nicht - und zwar nicht einmal teilweise - beibehalten worden ist (EuGH vom 7.3. 1996 - NZA 96, 413, Rn 20 f - Mercks).

  • BAG, 06.04.2006 - 8 AZR 249/04

    Betriebsübergang - Bistrobewirtschaftung bei der Bahn

    Auszug aus LAG Berlin, 23.10.2006 - 15 Sa 1314/06
    Ein Betriebsübergang kann nicht deswegen verneint werden, weilder Aufbau und die Organisation des Unternehmens nicht - und zwar nicht einmal teilweise - beibehalten worden ist (EuGH vom 7.3. 1996 - NZA 96, 413, Rn 20 f - Mercks; a.A. BAGvom 6.4.2006 - NZA 2006, 1039).

    So wird z. B. ein Betriebsübergang allein deswegen abgelehnt, weil die Tätigkeit einer Bewirtschaftung in 16 Zügen der Deutschen Bahn so vollständig in die Organisationsstruktur des potenziellen Übernehmers eingegliedert worden ist, dass kein abgrenzbarer Betrieb oder Betriebsteil verblieben ist (BAG vom 6.4.2006 - NZA 2006, 1039 Rn 22).

  • EuGH, 20.11.2003 - C-340/01

    Abler - Sozialpolitik - Rechtsangleichung - Übergang von Unternehmen - Wahrung

    Auszug aus LAG Berlin, 23.10.2006 - 15 Sa 1314/06
    Hauptzweck der Betriebsübergangsrichtlinie ist es, auch gegen den Willen des Erwerbers die Arbeitsverhältnisse der Arbeitnehmer des Veräußerers aufrechtzuerhalten (EuGH, Urt. vom 20.11.2003 - Rs. C-340/01 - Abler - NZA 2003, 1385).

    Hauptzweck der Betriebsübergangsrichtlinie ist es, auch gegen den Willen des Erwerbers die Arbeitsverhältnisse der Arbeitnehmer des Veräußerers aufrechtzuerhalten (EuGH, Urt. vom 20.11.2003 - Rs. C-340/01 - Abler - NZA 2003, 1385).

  • BAG, 11.12.1997 - 8 AZR 426/94

    Betriebsübergang durch Neuvergabe eines Catering-Vertrages

    Auszug aus LAG Berlin, 23.10.2006 - 15 Sa 1314/06
    Das zuvor beauftragte Dienstleistungsunternehmen verliere zwar einen Kunden, bestehe aber in vollem Umfang weiter, ohne dass einer seiner Betriebe oder Betriebsteile auf den neuen Auftragnehmer übertragen worden wäre (EuGH, Urt. vom 11.03.1997 - Rs. C-13/95 - Ayse Süzen, NZA 1997, 433; BAG vom 11.12.1997, NZA 1998, 532).
  • BAG, 11.12.1997 - 8 AZR 729/96

    Betriebsübergang bei erneuter Fremdvergabe eines Reinigungsauftrags

    Auszug aus LAG Berlin, 23.10.2006 - 15 Sa 1314/06
    Bei einfachen Tätigkeiten reichte ein Übernahmegrad von 75 % der Beschäftigten nicht (BAG vom 10.12.1998 - NZA 1999, 420, zu Hol- und Bringediensten in einem Krankenhaus; a. A. EuGH vom 24.01.2002 - Rs. C-51/00 - Temco, NZA 2002, 265 zu Reinigungsarbeiten), 86 % wurden jedoch für ausreichend erachtet (BAG vom 11.12.1997 - NZA 1998, 534).
  • BAG, 22.05.1997 - 8 AZR 101/96

    Betriebsstillegung durch Konkursverwalter

    Auszug aus LAG Berlin, 23.10.2006 - 15 Sa 1314/06
    Nachdem der EuGH wiederholt zum Ausdruck brachte, dass die Übernahme eines wesentlichen Teils der Belegschaft ein Indiz für den Betriebsübergang sein könne, folgte das Bundesarbeitsgericht dem (Urteil vom 22.05.1997 - 8 AZR 101/96 - NZA 1997, 1050).
  • BAG, 10.12.1998 - 8 AZR 676/97

    Betriebsübergang bei Auftragsnachfolge

    Auszug aus LAG Berlin, 23.10.2006 - 15 Sa 1314/06
    Bei einfachen Tätigkeiten reichte ein Übernahmegrad von 75 % der Beschäftigten nicht (BAG vom 10.12.1998 - NZA 1999, 420, zu Hol- und Bringediensten in einem Krankenhaus; a. A. EuGH vom 24.01.2002 - Rs. C-51/00 - Temco, NZA 2002, 265 zu Reinigungsarbeiten), 86 % wurden jedoch für ausreichend erachtet (BAG vom 11.12.1997 - NZA 1998, 534).
  • EuGH, 02.12.1999 - C-234/98

    Allen u.a.

    Auszug aus LAG Berlin, 23.10.2006 - 15 Sa 1314/06
    Dass ein Subunternehmer einen Auftrag dem Sub-Subunternehmer entzieht, weil der Hauptauftraggeber meint, dass das Personal durch die weitere Absenkung der Arbeitsbedingungen demotiviert werde, dürfte eine Ausnahme sein (EuGH vom 02.12.1999 - Rs. C-234/98 - Allen, NZA 2000, 587, zu Verhältnissen im Stollenvortrieb der britischen Kohleindustrie).
  • EuGH, 11.03.1997 - C-13/95

    EINE PUTZFRAU, DIE ENTLASSEN WIRD, NACHDEM IHR UNTERNEHMEN EINEN

    Auszug aus LAG Berlin, 23.10.2006 - 15 Sa 1314/06
    Das zuvor beauftragte Dienstleistungsunternehmen verliere zwar einen Kunden, bestehe aber in vollem Umfang weiter, ohne dass einer seiner Betriebe oder Betriebsteile auf den neuen Auftragnehmer übertragen worden wäre (EuGH, Urt. vom 11.03.1997 - Rs. C-13/95 - Ayse Süzen, NZA 1997, 433; BAG vom 11.12.1997, NZA 1998, 532).
  • EuGH, 24.01.2002 - C-51/00

    Temco

  • BAG, 19.03.1992 - 2 AZR 396/91

    Betriebsübernahme eines Mietshauses und diesbezügliche Arbeitgeberstellung des

  • BAG, 14.08.2007 - 8 AZR 1043/06

    Betriebsübergang - Auftragsnachfolge - Identität der wirtschaftlichen Einheit -

    Auf die Revisionen der Beklagten zu 1) und der Beklagten zu 2) wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 23. Oktober 2006 - 15 Sa 1314/06 - aufgehoben.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht