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   LAG Berlin, 27.05.2005 - 6 Sa 1499/04   

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https://dejure.org/2005,3881
LAG Berlin, 27.05.2005 - 6 Sa 1499/04 (https://dejure.org/2005,3881)
LAG Berlin, Entscheidung vom 27.05.2005 - 6 Sa 1499/04 (https://dejure.org/2005,3881)
LAG Berlin, Entscheidung vom 27. Mai 2005 - 6 Sa 1499/04 (https://dejure.org/2005,3881)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen dringender, der Weiterbeschäftigung eines Arbeitnehmers entgegenstehender betrieblicher Erfordernisse bei Entscheidung zur Betriebsstilllegung; Voraussetzungen für das Verfolgen eines wirtschaftlichen Zwecks durch einen von einer öffentlichen Verwaltung ...

  • Judicialis

    AÜG Art. 1 § 1 Abs. 1; ; AÜG Art. ... 1 § 9 Nr. 1; ; AÜG Art. 1 § 10 Abs. 1 Satz 1; ; BetrVG § 113 Abs. 3; ; BGB § 288 Abs. 2; ; BGB § 613 a Abs. 1 Satz 1; ; RiL 98/59/ EG Art. 1 Abs. 2 lit. b; ; KSchG § 1 Abs. 1 Satz 1 Alt. 3; ; KSchG § 17 Abs. 1; ; KSchG § 18 Abs. 1; ; KSchG § 23 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsstilllegung bei staatlicher GmbH zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben - keine Arbeitnehmerüberlassung bei Erledigung staatlicher Aufgaben - Nachteilsausgleich und Sozialplanabfindung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • yumpu.com (Leitsatz)

    Massenentlassung, Arbeitnehmerüberlassung, unerlaubte, Nachteilsausgleich

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2005, 1258 (Ls.)
  • NJ 2007, 240
  • BB 2005, 1860
  • NZA-RR 2005, 516
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BAG, 24.08.2006 - 8 AZR 317/05

    Betriebsübergang - Fortführung der Aufgaben der früheren Treuhandanstalt

    Die Revision des Klägers und die Anschlussrevision der Beklagten zu 1) gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 27. Mai 2005 - 6 Sa 1499/04 - werden zurückgewiesen.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 02.03.2012 - 13 Sa 2187/11

    Nachteilsausgleich bei unwiderruflicher Freistellung aller Arbeitnehmer ohne

    Dass die Stilllegung des Betriebs unausweichliche Folge einer wirtschaftlichen Zwangslage ist und es zu ihr keine sinnvolle Alternative gibt, genügt dafür nicht (vgl. nur LAG Berlin 27.05.2005 - 6 Sa 1499/04 - NZA-RR 2005, 516 ff., zu 2.5.1 der Gründe m.w.N.; bestätigt durch BAG 24.08.2006 - 8 AZR 317/05 - EzA § 613a BGB 2002 Nr. 60).

    Dieser Sozialplananspruch ist anrechenbar, allerdings nur auf eine bereits gezahlte Sozialplanabrechnung tatsächlich anzurechnen (zutreffend LAG Berlin 27.05.2005, a.a.O. zu 2.5.3 der Gründe m.w.N.; vom BAG a.a.O., bestätigt).

  • LAG Berlin, 25.07.2006 - 7 Sa 2371/05

    Verhandlung eines Interessenausgleichs mit dem Betriebsrat vor Durchführung einer

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