Rechtsprechung
LAG Berlin, 28.04.2006 - 6 Ta 702/06 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beurteilung der Arbeitnehmereigenschaft bei Übertragung der laufenden Geschäfte eines Vereins an einen besonderen Vertreter; Möglichkeit der Bestellung eines weiteren Geschäftsführers
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ArbGG § 5 Abs. 1 Satz 3; BGB § 30
Keine Arbeitnehmereigenschaft des besonderen Vertreters bei Übertragung laufender Vereinsgeschäfte - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
Verfahrensgang
- ArbG Berlin, 23.02.2006 - 65 Ca 22514/05
- LAG Berlin, 28.04.2006 - 6 Ta 702/06
Papierfundstellen
- MDR 2006, 1119
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (7)
- BAG, 27.10.1960 - 5 AZR 578/59
Ruhegehaltsansprüche eines Vorstandsmitglieds - Zuständigkeit der …
Auszug aus LAG Berlin, 28.04.2006 - 6 Ta 702/06
Dies jedenfalls mit Rücksicht auf den Zweck des § 5 Abs. 1 Satz 3 ArbGG, dass die Arbeitgeberseite vor den Arbeitnehmerbeisitzern nicht ihre "Hausstreitigkeiten" auszubreiten braucht (BAG, Urteil vom 27. Oktober 1960 - 5 AZR 578/59 - AP ArbGG 1953 § 5 Nr. 14 zu II 4 d der Gründe), weshalb andererseits die allein im Hinblick auf die haftungsrechtlichen Folgen des § 31 BGB vorgenommene Ausweitung des Kreises der besonderen Vertreter auf die Zuständigkeitsfrage nicht übertragen werden kann (dazu BAG, Beschluss vom 05.05.1997 - 5 AZB 35/96 - AP ArbGG 1979 § 5 Nr. 31 zu II 1 c der Gründe). - BAG, 05.05.1997 - 5 AZB 35/96
Besondere Vertreter eines Vereins als Organvertreter oder als Arbeitnehmer - …
Auszug aus LAG Berlin, 28.04.2006 - 6 Ta 702/06
Dies jedenfalls mit Rücksicht auf den Zweck des § 5 Abs. 1 Satz 3 ArbGG, dass die Arbeitgeberseite vor den Arbeitnehmerbeisitzern nicht ihre "Hausstreitigkeiten" auszubreiten braucht (BAG, Urteil vom 27. Oktober 1960 - 5 AZR 578/59 - AP ArbGG 1953 § 5 Nr. 14 zu II 4 d der Gründe), weshalb andererseits die allein im Hinblick auf die haftungsrechtlichen Folgen des § 31 BGB vorgenommene Ausweitung des Kreises der besonderen Vertreter auf die Zuständigkeitsfrage nicht übertragen werden kann (dazu BAG, Beschluss vom 05.05.1997 - 5 AZB 35/96 - AP ArbGG 1979 § 5 Nr. 31 zu II 1 c der Gründe). - LG Chemnitz, 05.02.2001 - 11 T 2375/00
Auszug aus LAG Berlin, 28.04.2006 - 6 Ta 702/06
1.2 Entgegen der Ansicht der Klägerin bestehen keine Bedenken, nicht nur die Leitung einer Geschäftsstelle, sondern auch die Führung der laufenden Geschäfte einem besonderen Vertreter gemäß § 30 Satz 1 BGB zu übertragen, weil diese in Abgrenzung zu den übrigen Geschäften, wie sie vorliegend in § 2 des Geschäftsführervertrags aufgelistet waren, als "gewisse Geschäfte" i.S.d. § 30 Satz 1 BGB angesehen werden können (vgl. LG Chemnitz, Beschluss vom 05.02.2001 - 11 T 2375/00 - NotBZ 2001, 427 zu II der Gründe mit zust. Anm. Gärtner/Rawert EWiR 2001, 795; vgl. auch BAG, Beschluss vom 11.04.1997 - 5 AZB 32/96 - AP ArbGG 1979 § 2 Nr. 47).
- BAG, 06.05.1999 - 5 AZB 22/98
Rechtsweg für Klagen eines GmbH-Geschäftsführers
Auszug aus LAG Berlin, 28.04.2006 - 6 Ta 702/06
Diese greift sogar dann ein, wenn feststeht, dass das Anstellungsverhältnis ein Arbeitsverhältnis ist (BAG, Beschluss vom 6.5.1999 - 5 AZB 22/98 - AP ArbGG 1979 § 5 Nr. 46 zu II 3 b der Gründe). - BAG, 11.04.1997 - 5 AZB 32/96
Rechtsweg - Geschäftsführer einer Kreishandwerkerschaft
Auszug aus LAG Berlin, 28.04.2006 - 6 Ta 702/06
1.2 Entgegen der Ansicht der Klägerin bestehen keine Bedenken, nicht nur die Leitung einer Geschäftsstelle, sondern auch die Führung der laufenden Geschäfte einem besonderen Vertreter gemäß § 30 Satz 1 BGB zu übertragen, weil diese in Abgrenzung zu den übrigen Geschäften, wie sie vorliegend in § 2 des Geschäftsführervertrags aufgelistet waren, als "gewisse Geschäfte" i.S.d. § 30 Satz 1 BGB angesehen werden können (vgl. LG Chemnitz, Beschluss vom 05.02.2001 - 11 T 2375/00 - NotBZ 2001, 427 zu II der Gründe mit zust. Anm. Gärtner/Rawert EWiR 2001, 795; vgl. auch BAG, Beschluss vom 11.04.1997 - 5 AZB 32/96 - AP ArbGG 1979 § 2 Nr. 47). - BAG, 24.04.1996 - 5 AZB 25/95
Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten - Grundlage der Prüfung
Auszug aus LAG Berlin, 28.04.2006 - 6 Ta 702/06
1.1 Dass die Klägerin mit ihrem Kündigungsschutzantrag nur Erfolg haben kann, wenn sie Arbeitnehmer ist (sog. sic-non-Fall), was im Regelfall zur Bejahung der arbeitsgerichtlichen Zuständigkeit gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3 lit. b ArbGG ausreicht (dazu BAG, Beschluss vom 24.4.1996 - 5 AZR 25/95 - BAGE 83, 40 = AP ArbGG 1979 § 2 Zuständigkeitsprüfung Nr. 1 zu B II 4 der Gründe), vermag gegenüber der Negativfiktion des § 5 Abs. 1 Satz 3 ArbGG nicht zu verschlagen. - OLG Zweibrücken, 30.05.2001 - 3 W 3/01
Gesellschaft bürgerlichen Rechts - Grundstücksverkauf - Auflassungsvormerkung - …
Auszug aus LAG Berlin, 28.04.2006 - 6 Ta 702/06
1.2 Entgegen der Ansicht der Klägerin bestehen keine Bedenken, nicht nur die Leitung einer Geschäftsstelle, sondern auch die Führung der laufenden Geschäfte einem besonderen Vertreter gemäß § 30 Satz 1 BGB zu übertragen, weil diese in Abgrenzung zu den übrigen Geschäften, wie sie vorliegend in § 2 des Geschäftsführervertrags aufgelistet waren, als "gewisse Geschäfte" i.S.d. § 30 Satz 1 BGB angesehen werden können (vgl. LG Chemnitz, Beschluss vom 05.02.2001 - 11 T 2375/00 - NotBZ 2001, 427 zu II der Gründe mit zust. Anm. Gärtner/Rawert EWiR 2001, 795; vgl. auch BAG, Beschluss vom 11.04.1997 - 5 AZB 32/96 - AP ArbGG 1979 § 2 Nr. 47).
- LAG Baden-Württemberg, 17.10.2023 - 10 TaBVGa 2/23
Vorläufiger Rechtsschutz - Feststellungsverfügung - Zulassung eines …
Auch dies genügt zur Eingrenzung der zugewiesenen Aufgaben (OLG Zweibrücken 17. Dezember 2012 - 3 W 93/12 - zu II. 2. der Gründe; LAG Berlin 28. April 2006 - 6 Ta 702/06 - zu 1.2 der Gründe zu der Übertragung der "Führung der laufenden Geschäfte").