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   LAG Berlin, 28.04.2006 - 6 Ta 702/06   

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LAG Berlin, 28.04.2006 - 6 Ta 702/06 (https://dejure.org/2006,7767)
LAG Berlin, Entscheidung vom 28.04.2006 - 6 Ta 702/06 (https://dejure.org/2006,7767)
LAG Berlin, Entscheidung vom 28. April 2006 - 6 Ta 702/06 (https://dejure.org/2006,7767)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beurteilung der Arbeitnehmereigenschaft bei Übertragung der laufenden Geschäfte eines Vereins an einen besonderen Vertreter; Möglichkeit der Bestellung eines weiteren Geschäftsführers

  • Judicialis

    ArbGG § 5 Abs. 1 Satz 3; ; BGB § 30

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ArbGG § 5 Abs. 1 Satz 3; BGB § 30
    Keine Arbeitnehmereigenschaft des besonderen Vertreters bei Übertragung laufender Vereinsgeschäfte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • yumpu.com (Leitsatz)

    Verein, besonderer Vertreter, § 5 Abs. 1 S. 3 ArbGG, § 30 BGB

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2006, 1119
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 27.10.1960 - 5 AZR 578/59

    Ruhegehaltsansprüche eines Vorstandsmitglieds - Zuständigkeit der

    Auszug aus LAG Berlin, 28.04.2006 - 6 Ta 702/06
    Dies jedenfalls mit Rücksicht auf den Zweck des § 5 Abs. 1 Satz 3 ArbGG, dass die Arbeitgeberseite vor den Arbeitnehmerbeisitzern nicht ihre "Hausstreitigkeiten" auszubreiten braucht (BAG, Urteil vom 27. Oktober 1960 - 5 AZR 578/59 - AP ArbGG 1953 § 5 Nr. 14 zu II 4 d der Gründe), weshalb andererseits die allein im Hinblick auf die haftungsrechtlichen Folgen des § 31 BGB vorgenommene Ausweitung des Kreises der besonderen Vertreter auf die Zuständigkeitsfrage nicht übertragen werden kann (dazu BAG, Beschluss vom 05.05.1997 - 5 AZB 35/96 - AP ArbGG 1979 § 5 Nr. 31 zu II 1 c der Gründe).
  • BAG, 05.05.1997 - 5 AZB 35/96

    Besondere Vertreter eines Vereins als Organvertreter oder als Arbeitnehmer -

    Auszug aus LAG Berlin, 28.04.2006 - 6 Ta 702/06
    Dies jedenfalls mit Rücksicht auf den Zweck des § 5 Abs. 1 Satz 3 ArbGG, dass die Arbeitgeberseite vor den Arbeitnehmerbeisitzern nicht ihre "Hausstreitigkeiten" auszubreiten braucht (BAG, Urteil vom 27. Oktober 1960 - 5 AZR 578/59 - AP ArbGG 1953 § 5 Nr. 14 zu II 4 d der Gründe), weshalb andererseits die allein im Hinblick auf die haftungsrechtlichen Folgen des § 31 BGB vorgenommene Ausweitung des Kreises der besonderen Vertreter auf die Zuständigkeitsfrage nicht übertragen werden kann (dazu BAG, Beschluss vom 05.05.1997 - 5 AZB 35/96 - AP ArbGG 1979 § 5 Nr. 31 zu II 1 c der Gründe).
  • LG Chemnitz, 05.02.2001 - 11 T 2375/00
    Auszug aus LAG Berlin, 28.04.2006 - 6 Ta 702/06
    1.2 Entgegen der Ansicht der Klägerin bestehen keine Bedenken, nicht nur die Leitung einer Geschäftsstelle, sondern auch die Führung der laufenden Geschäfte einem besonderen Vertreter gemäß § 30 Satz 1 BGB zu übertragen, weil diese in Abgrenzung zu den übrigen Geschäften, wie sie vorliegend in § 2 des Geschäftsführervertrags aufgelistet waren, als "gewisse Geschäfte" i.S.d. § 30 Satz 1 BGB angesehen werden können (vgl. LG Chemnitz, Beschluss vom 05.02.2001 - 11 T 2375/00 - NotBZ 2001, 427 zu II der Gründe mit zust. Anm. Gärtner/Rawert EWiR 2001, 795; vgl. auch BAG, Beschluss vom 11.04.1997 - 5 AZB 32/96 - AP ArbGG 1979 § 2 Nr. 47).
  • BAG, 06.05.1999 - 5 AZB 22/98

    Rechtsweg für Klagen eines GmbH-Geschäftsführers

    Auszug aus LAG Berlin, 28.04.2006 - 6 Ta 702/06
    Diese greift sogar dann ein, wenn feststeht, dass das Anstellungsverhältnis ein Arbeitsverhältnis ist (BAG, Beschluss vom 6.5.1999 - 5 AZB 22/98 - AP ArbGG 1979 § 5 Nr. 46 zu II 3 b der Gründe).
  • BAG, 11.04.1997 - 5 AZB 32/96

    Rechtsweg - Geschäftsführer einer Kreishandwerkerschaft

    Auszug aus LAG Berlin, 28.04.2006 - 6 Ta 702/06
    1.2 Entgegen der Ansicht der Klägerin bestehen keine Bedenken, nicht nur die Leitung einer Geschäftsstelle, sondern auch die Führung der laufenden Geschäfte einem besonderen Vertreter gemäß § 30 Satz 1 BGB zu übertragen, weil diese in Abgrenzung zu den übrigen Geschäften, wie sie vorliegend in § 2 des Geschäftsführervertrags aufgelistet waren, als "gewisse Geschäfte" i.S.d. § 30 Satz 1 BGB angesehen werden können (vgl. LG Chemnitz, Beschluss vom 05.02.2001 - 11 T 2375/00 - NotBZ 2001, 427 zu II der Gründe mit zust. Anm. Gärtner/Rawert EWiR 2001, 795; vgl. auch BAG, Beschluss vom 11.04.1997 - 5 AZB 32/96 - AP ArbGG 1979 § 2 Nr. 47).
  • BAG, 24.04.1996 - 5 AZB 25/95

    Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten - Grundlage der Prüfung

    Auszug aus LAG Berlin, 28.04.2006 - 6 Ta 702/06
    1.1 Dass die Klägerin mit ihrem Kündigungsschutzantrag nur Erfolg haben kann, wenn sie Arbeitnehmer ist (sog. sic-non-Fall), was im Regelfall zur Bejahung der arbeitsgerichtlichen Zuständigkeit gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3 lit. b ArbGG ausreicht (dazu BAG, Beschluss vom 24.4.1996 - 5 AZR 25/95 - BAGE 83, 40 = AP ArbGG 1979 § 2 Zuständigkeitsprüfung Nr. 1 zu B II 4 der Gründe), vermag gegenüber der Negativfiktion des § 5 Abs. 1 Satz 3 ArbGG nicht zu verschlagen.
  • OLG Zweibrücken, 30.05.2001 - 3 W 3/01

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts - Grundstücksverkauf - Auflassungsvormerkung -

    Auszug aus LAG Berlin, 28.04.2006 - 6 Ta 702/06
    1.2 Entgegen der Ansicht der Klägerin bestehen keine Bedenken, nicht nur die Leitung einer Geschäftsstelle, sondern auch die Führung der laufenden Geschäfte einem besonderen Vertreter gemäß § 30 Satz 1 BGB zu übertragen, weil diese in Abgrenzung zu den übrigen Geschäften, wie sie vorliegend in § 2 des Geschäftsführervertrags aufgelistet waren, als "gewisse Geschäfte" i.S.d. § 30 Satz 1 BGB angesehen werden können (vgl. LG Chemnitz, Beschluss vom 05.02.2001 - 11 T 2375/00 - NotBZ 2001, 427 zu II der Gründe mit zust. Anm. Gärtner/Rawert EWiR 2001, 795; vgl. auch BAG, Beschluss vom 11.04.1997 - 5 AZB 32/96 - AP ArbGG 1979 § 2 Nr. 47).
  • LAG Baden-Württemberg, 17.10.2023 - 10 TaBVGa 2/23

    Vorläufiger Rechtsschutz - Feststellungsverfügung - Zulassung eines

    Auch dies genügt zur Eingrenzung der zugewiesenen Aufgaben (OLG Zweibrücken 17. Dezember 2012 - 3 W 93/12 - zu II. 2. der Gründe; LAG Berlin 28. April 2006 - 6 Ta 702/06 - zu 1.2 der Gründe zu der Übertragung der "Führung der laufenden Geschäfte").
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