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   LAG Berlin, 30.03.2004 - 3 Sa 2206/03   

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LAG Berlin, 30.03.2004 - 3 Sa 2206/03 (https://dejure.org/2004,3212)
LAG Berlin, Entscheidung vom 30.03.2004 - 3 Sa 2206/03 (https://dejure.org/2004,3212)
LAG Berlin, Entscheidung vom 30. März 2004 - 3 Sa 2206/03 (https://dejure.org/2004,3212)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Widerruf einer freiwillig unter Widerrufsvorbehalt gestellten Leistung / Zulage; Weiterzahlung einer Zulage; Gewährung einer Funktionszulage an Arbeiter der Universitäten; Zulagenregelung als einzelvertragliche Allgemeine Geschäftsbedingung

  • Judicialis

    BGB § 308 Nr. 4 n. F.; ; BGB § 307 Abs. 1 Satz 2 n. F.; ; BGB § 315

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Widerruf einer einzelvertraglichen vereinbarten zusätzlichen Leistung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2004, 1047 (Ls.)
  • NZA-RR 2005, 20
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • ArbG Düsseldorf, 18.09.2003 - 2 Ca 2548/03

    Änderung der Arbeitsbedingungen durch Änderungskündigung; Widerruf einer

    Auszug aus LAG Berlin, 30.03.2004 - 3 Sa 2206/03
    Dies beruht darauf, dass es im Arbeitsverhältnis auf die angemessene Berücksichtigung der Besonderheiten des Arbeitsrechts ankommt (entgegen Arbeitsgericht Düsseldorf DB 04, 81 und einer verbreitet vertretenen Auffassung in der Literatur).

    Nach der als z. Z. durchaus vorherrschend anzusehenden Auffassung ist die Vereinbarung über einen Widerrufsvorbehalt einer im Gegenseitigkeitsverhältnis stehenden Leistung des Arbeitgebers wegen Unzumutbarkeit der Abrede für den Arbeitnehmer im Sinne des § 308 Nr. 4 BGB n. F. unwirksam, wenn die Voraussetzungen für die Bestimmung der Änderung oder des Wegfalls der Leistung in der Abrede selbst entgegen dem Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB n. F. nicht niedergelegt sind (vgl. dazu ArbG Düsseldorf DB 04, 81; Erfk-Preis BGB §§ 305 - 310 Rd. Nr. 59 ff.; vgl. weiter Däubler NZA 01, 1329, 1336; Richardi NZA 02, 1057, 1063; Gotthardt ZIP 02, 277, 288; Henssler RdA 02, 129, 139; Hunold ZTR 02, 202, 207; Sievers NZA 02, 1182, 1184; abweichend Lingemann NZA 02, 181, 190; Schmitker/Grau BB 02, 2120, 2123 f.).

  • LAG Hamm, 24.01.2003 - 10 Sa 1158/02

    Vertragsstrafenvereinbarung, Zulässigkeit in vorformulierten Verträgen nach der

    Auszug aus LAG Berlin, 30.03.2004 - 3 Sa 2206/03
    Nach vordringender Auffassung, der das Berufungsgericht folgt, ist bei der Bestimmung des Begriffs der Besonderheiten des Arbeitsrechts auf die rechtlichen Besonderheiten abzustellen; auf tatsächliche Gegebenheiten oder darauf, was im Arbeitsleben bislang dem Üblichen entsprochen hat, kommt es nicht an (vgl. LAG Schleswig-Holstein BB 04, 608, 610; LAG Hamm NZA 03, 499, 501 f.; ErfK-Preis BGB §§ 305 - 310 Rd. Nr. 14; Preis in Sonderbeilage zu NZA Heft Nr. 16/03, Seite 19, 26).
  • LAG Schleswig-Holstein, 24.09.2003 - 3 Sa 6/03

    Kündigung, Krankengeld, Entgeltfortzahlung, Formular, AGB-Konrolle,

    Auszug aus LAG Berlin, 30.03.2004 - 3 Sa 2206/03
    Nach vordringender Auffassung, der das Berufungsgericht folgt, ist bei der Bestimmung des Begriffs der Besonderheiten des Arbeitsrechts auf die rechtlichen Besonderheiten abzustellen; auf tatsächliche Gegebenheiten oder darauf, was im Arbeitsleben bislang dem Üblichen entsprochen hat, kommt es nicht an (vgl. LAG Schleswig-Holstein BB 04, 608, 610; LAG Hamm NZA 03, 499, 501 f.; ErfK-Preis BGB §§ 305 - 310 Rd. Nr. 14; Preis in Sonderbeilage zu NZA Heft Nr. 16/03, Seite 19, 26).
  • BAG, 06.08.1998 - 6 AZR 45/97

    Personalkostenzuschuß - Gleichbehandlung nach Wegfall

    Auszug aus LAG Berlin, 30.03.2004 - 3 Sa 2206/03
    Die herrschende Meinung in der Rechtsprechung und in der Literatur hat die einzelvertragliche Vereinbarung über eine befristete oder unter dem Vorbehalt des Widerrufs gestellte Leistung des Arbeitgebers jedenfalls dann für zulässig gehalten, wenn dadurch nicht in den Kernbereich des Arbeitsverhältnisses, der dem kündigungsrechtlichen Änderungsschutz unterliegt, eingegriffen wird (vgl. dazu etwa KR-Rost 6. Auflage KSchG § 3 Rd. Nr. 47 ff.; ErfK-Preis 4. Auflage BGB §§ 305 - 310 Rd. Nr. 57; Gaul AuA 00, 152; vgl. BAG 2 AZR 292/01 vom 16. Mai 2002, NZA 03, 147 zu BII 5 der Gründe; BAG 6 AZR 45/97 vom 06. August 1998, NZA 99, 501, BAG 5 AZR 125/96 vom 28. Mai 1997, NZA 97, 1160; BAG 2 AZR 521/95 vom 15. November 1995, NZA 96, 603).
  • BAG, 15.11.1995 - 2 AZR 521/95

    Widerrufsvorbehalt, Änderungskündigung

    Auszug aus LAG Berlin, 30.03.2004 - 3 Sa 2206/03
    Die herrschende Meinung in der Rechtsprechung und in der Literatur hat die einzelvertragliche Vereinbarung über eine befristete oder unter dem Vorbehalt des Widerrufs gestellte Leistung des Arbeitgebers jedenfalls dann für zulässig gehalten, wenn dadurch nicht in den Kernbereich des Arbeitsverhältnisses, der dem kündigungsrechtlichen Änderungsschutz unterliegt, eingegriffen wird (vgl. dazu etwa KR-Rost 6. Auflage KSchG § 3 Rd. Nr. 47 ff.; ErfK-Preis 4. Auflage BGB §§ 305 - 310 Rd. Nr. 57; Gaul AuA 00, 152; vgl. BAG 2 AZR 292/01 vom 16. Mai 2002, NZA 03, 147 zu BII 5 der Gründe; BAG 6 AZR 45/97 vom 06. August 1998, NZA 99, 501, BAG 5 AZR 125/96 vom 28. Mai 1997, NZA 97, 1160; BAG 2 AZR 521/95 vom 15. November 1995, NZA 96, 603).
  • BAG, 16.09.1998 - 5 AZR 183/97

    Entzug der Aufgaben einer vorläufig bestellten stellvertretenden Schulleiterin

    Auszug aus LAG Berlin, 30.03.2004 - 3 Sa 2206/03
    Nach billigem Ermessen handelt, wer nach Abwägung aller wesentlichen Umstände die beiderseitigen Interessen der Vertragsparteien angemessen berücksichtigt hat (vgl. etwa BAG 5 AZR 185/97 vom 16. September 1998, NZA 99, 384).
  • BAG, 16.05.2002 - 2 AZR 292/01

    Betriebsbedingte Änderungskündigung zum Abbau einer Zulage

    Auszug aus LAG Berlin, 30.03.2004 - 3 Sa 2206/03
    Die herrschende Meinung in der Rechtsprechung und in der Literatur hat die einzelvertragliche Vereinbarung über eine befristete oder unter dem Vorbehalt des Widerrufs gestellte Leistung des Arbeitgebers jedenfalls dann für zulässig gehalten, wenn dadurch nicht in den Kernbereich des Arbeitsverhältnisses, der dem kündigungsrechtlichen Änderungsschutz unterliegt, eingegriffen wird (vgl. dazu etwa KR-Rost 6. Auflage KSchG § 3 Rd. Nr. 47 ff.; ErfK-Preis 4. Auflage BGB §§ 305 - 310 Rd. Nr. 57; Gaul AuA 00, 152; vgl. BAG 2 AZR 292/01 vom 16. Mai 2002, NZA 03, 147 zu BII 5 der Gründe; BAG 6 AZR 45/97 vom 06. August 1998, NZA 99, 501, BAG 5 AZR 125/96 vom 28. Mai 1997, NZA 97, 1160; BAG 2 AZR 521/95 vom 15. November 1995, NZA 96, 603).
  • BAG, 28.05.1997 - 5 AZR 125/96

    Entwicklungsklausel in Chefarztverträgen

    Auszug aus LAG Berlin, 30.03.2004 - 3 Sa 2206/03
    Die herrschende Meinung in der Rechtsprechung und in der Literatur hat die einzelvertragliche Vereinbarung über eine befristete oder unter dem Vorbehalt des Widerrufs gestellte Leistung des Arbeitgebers jedenfalls dann für zulässig gehalten, wenn dadurch nicht in den Kernbereich des Arbeitsverhältnisses, der dem kündigungsrechtlichen Änderungsschutz unterliegt, eingegriffen wird (vgl. dazu etwa KR-Rost 6. Auflage KSchG § 3 Rd. Nr. 47 ff.; ErfK-Preis 4. Auflage BGB §§ 305 - 310 Rd. Nr. 57; Gaul AuA 00, 152; vgl. BAG 2 AZR 292/01 vom 16. Mai 2002, NZA 03, 147 zu BII 5 der Gründe; BAG 6 AZR 45/97 vom 06. August 1998, NZA 99, 501, BAG 5 AZR 125/96 vom 28. Mai 1997, NZA 97, 1160; BAG 2 AZR 521/95 vom 15. November 1995, NZA 96, 603).
  • BAG, 15.10.2003 - 4 AZR 573/02

    Zeitliche Begrenzung der Nachwirkung von Tarifnormen

    Auszug aus LAG Berlin, 30.03.2004 - 3 Sa 2206/03
    Damit ist dem Kläger der Einwand versperrt, die tariflichen Regelungen des Tarifvertrags über die Zahlung der Funktionszulage würden in seinem Fall trotz der Kündigung dieses Tarifvertrags zum 31. Dezember 2001 über diesen Zeitpunkt hinaus ohne Rücksicht auf die fehlende beiderseitige Tarifbindung Kraft Nachwirkung gemäß § 4 Abs. 5 TVG weiter Geltung beanspruchen (vgl. zur Nachwirkung eines Tarifvertrags ohne beiderseitige Tarifbindung: BAG 4 AZR 573/02 vom 15. Oktober 2003, ZTR 04, 25).
  • BGH, 22.05.2003 - VII ZR 469/01

    Voraussetzungen des Verzugs des Unternehmers mit der Fertigstellung des Werks

    Auszug aus LAG Berlin, 30.03.2004 - 3 Sa 2206/03
    Da der Widerruf im Februar 2003 erklärt worden ist, ist dessen Rechtsgrundlage auf Grund der verfassungsrechtlich unbedenklichen Übergangsregelung (vgl. Palandt/Heinrichs EG BGB Art. 229 § 5 Rd. Nr. 7) nach neuem Recht zu beurteilen (zur Problematik der Anpassung der Altverträge: Wisskirchen-Stuhm DB 03, 2223).
  • BAG, 26.01.2005 - 10 AZR 331/04

    Widerruf einer Funktionszulage

    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 30. März 2004 - 3 Sa 2206/03 - aufgehoben.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.10.2004 - 6 Sa 380/04

    Widerruf von Lohnbestandteilen

    Bezüglich der Frage, wie sich die arbeitsvertragliche Regelung aus dem Jahre 1999 mit der neuen Gesetzeslage, §§ 307 Abs. 1 Satz 2, 308 Nr. 4 BGB verträgt, schließt sich die Berufungskammer der Auffassung des LAG Berlin in der Entscheidung vom 30.03.2004 (AZ: 3 Sa 2206/03) an, wonach es zu den Besonderheiten des Arbeitsrechtes auch zählt, was durch Richterrecht als Grundsatz entwickelt worden ist.
  • LAG Hamm, 13.09.2004 - 8 Sa 721/04

    Gratifikation, Betriebsübung, wirtschaftliche Notlage, Störung der

    Auch wenn dies nach neuer Rechtslage im Falle der Verwendung allgemeiner Arbeitsbedingungen im Hinblick auf die Vorschrift des § 308 Ziff. 4 BGB Zweifelsfragen aufwirft (vgl. die Darstellung bei Richardi, NZA 2002, 1057, 1063; demgegenüber stellt nach LAG Berlin, Urteil vom 30.03.2004 - 3 Sa 2206/03 - EzA-SD 2004 Nr. 16 - die Vereinbarung eines Widerrufsrechts ohne Benennung von Widerrufsgründen eine "Besonderheit des Arbeitsrechts" im Sinne des § 310 Abs. 4 S. 2 BGB dar ), ist damit die Möglichkeit, das Gratifikationsversprechen durch Widerrufsvorbehalt an die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Unternehmens zu binden, nicht ausgeschlossen.
  • LAG Hamm, 21.09.2004 - 19 Sa 575/04

    Vorbehaltsklausel im Formulararbeitsvertrag bezüglich übertariflicher Leistungen;

    Die Angabe der möglichen Widerrufsgründe im Arbeitsvertrag wird vielfach in der Literatur und nun teilweise auch in der Rechtsprechung für erforderlich gehalten (vgl. Erf. Komm./ Preis, 4. Aufl., §§ 305 - 310 BGB Rdnr. 54 ff.; Preis, NZA 2004, 1014; Gotthardt, a.a.O., E II 6 c) ee) (2); Stoffels, NZA Sonderbeilage 1/2004, 19, 25 und insbesondere LAG Hamm, Urteil vom 11.05.2004 - 19 Sa 90/04 - NZA-RR 2004, 515 in einem Parallelfall, dem eine Klage eines Arbeitskollegen des Klägers gegen die Beklagte zugrunde liegt, Revision anhängig unter - 5 AZR 364/04 - ArbG Düsseldorf, Urteil vom 18.09.03 - 2 Ca 2548/03, DB 2004, 81f , a.A.: LAG Berlin, Urteil vom 30.03.04 - 3 Sa 2206/03 - Revision anhängig unter 10 AZR 331/04; Lingemann, NZA 2002, 191 und Schnitker/Grau, BB 2002, 2124).
  • ArbG Arnsberg, 07.12.2004 - 3 Ca 622/04

    Widerruf einer Zulage, Kürzung des Mitarbeiterrabatts, Teilkündigung,

    (LAG Berlin, Urteil vom 30.03.2004, 3 Sa 2206/03, NZA 2004, 1047).
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