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   LAG Berlin-Brandenburg, 01.03.2016 - 9 TaBV 1519/15   

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LAG Berlin-Brandenburg, 01.03.2016 - 9 TaBV 1519/15 (https://dejure.org/2016,2779)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 01.03.2016 - 9 TaBV 1519/15 (https://dejure.org/2016,2779)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 01. März 2016 - 9 TaBV 1519/15 (https://dejure.org/2016,2779)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unwirksamkeit eines von der Einigungsstelle beschlossenen "Transfersozialplans" bei unzureichenden Regelungen zur finanziellen Ausstattung und ungerechtfertigten Nachteilen bei Übertritt in die Transfergesellschaft

  • hensche.de

    Sozialplan, Einigungsstelle

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Unwirksamkeit eines von der Einigungsstelle beschlossenen "Transfersozialplans" bei unzureichenden Regelungen zur finanziellen Ausstattung und ungerechtfertigten Nachteilen bei Übertritt in die Transfergesellschaft

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Übertritt in eine Transfergesellschaft als Sozialplanleistung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Fluggastabfertigung auf dem Flughafen Tegel - Sozialplan ist unwirksam

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Fluggastabfertigung auf dem Flughafen Tegel - Sozialplan ist unwirksam

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Einigungsstelle muss Dotierung eines Sozialplans selbst regeln

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kündigungsschutzverfahren bei der Aviation Passage Service Berlin GmbH & Co. KG

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Einigungsstelle muss über Sozialplan-Gelder entscheiden

Besprechungen u.ä.

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Anfechtung eines Sozialplans der Einigungsstelle

Sonstiges

  • berlin.de (Terminmitteilung)

    Terminankündigung: Fluggastabfertigung auf dem Flughafen Tegel - Sozialplan

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2016, 1500
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 22.01.2013 - 1 ABR 85/11

    Sozialplan - Wirtschaftliche Vertretbarkeit

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 01.03.2016 - 9 TaBV 1519/15
    Zutreffend geht das Arbeitsgericht von einem zulässigen Feststellungsantrag des Betriebsrats aus (vgl. nur BAG, Beschluss vom 22. Januar 2013 - 1 ABR 85/11 -, Rn. 11, juris m.w.N.).

    Im Rahmen der Entscheidung über einen Sozialplan hat die Einigungsstelle über den Ausgleich und die Milderung entstehender Nachteile zu entscheiden und, soweit der für angemessen erachtete Ausgleich von Nachteilen der Arbeitnehmer für das Unternehmen wirtschaftlich nicht vertretbar ist, das Sozialplanvolumen bis zum Erreichen der Grenze der wirtschaftlichen Vertretbarkeit zu mindern (s. nur BAG, Beschluss vom 22. Januar 2013 - 1 ABR 85/11 -, Rn. 16, juris), d.h. über das Sozialplanvolumen und die Verteilung zu entscheiden.

  • BAG, 24.08.2004 - 1 ABR 23/03

    Mindestdotierung eines Sozialplans durch Einigungsstelle

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 01.03.2016 - 9 TaBV 1519/15
    (2.1.) Zwar verweist die Arbeitgeberin zu Recht auf zulässige Pauschalierungen der Einigungsstelle bei der Bewertung entstehender Nachteile und einem möglichen Ausgleich derselben (s. auch BAG, Beschluss vom 24. August 2004 - 1 ABR 23/03 -, BAGE 111, 335-349, Rn. 38; ErfK/Kania BetrVG § 112, 112a Rn. 32 m.w.N.).

    Entsprechend der heranzuziehenden Regelung in § 139 BGB hat die Teilnichtigkeit eines Rechtsgeschäfts dessen Gesamtnichtigkeit zur Folge, wenn nicht anzunehmen ist, dass es auch ohne den nichtigen Teil vorgenommen worden wäre (BAG, Beschluss vom 24. August 2004 - 1 ABR 23/03 -, BAGE 111, 335-349, Rn. 57; s. auch BAG, Beschluss vom 09. November 2010 - 1 ABR 75/09 -, Rn. 51, juris) und der verbleibende Teil ohne die unwirksamen Bestimmungen keine sinnvolle und in sich geschlossene Regelung enthält (BAG, Beschluss vom 11. Januar 2011 - 1 ABR 104/09 -, BAGE 136, 353-358, Rn. 23).

  • ArbG Berlin, 07.07.2015 - 13 BV 1848/15

    Fluggastabfertigung auf dem Flughafen Tegel - Massenentlassung - Sozialplan

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 01.03.2016 - 9 TaBV 1519/15
    Die Beschwerde der Beteiligten zu 2) gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Berlin vom 7. Juli 2015, 13 BV 1848/15 wird zurückgewiesen.

    den Beschluss des Arbeitsgerichts Berlin vom 7. Juli 2015, Az 13 BV 1848/15 abzuändern und den Antrag zurückzuweisen.

  • LAG Berlin-Brandenburg, 23.07.2015 - 26 TaBV 857/15

    Einsetzung einer Einigungsstelle - Unterrichtungsrecht des Wirtschaftsausschusses

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 01.03.2016 - 9 TaBV 1519/15
    Da der verfahrensgegenständliche Spruch der Einigungsstelle hiernach unwirksam ist, bedarf es keiner Entscheidung, ob die Einigungsstelle zu Recht Abfindungsbeträge, die als eine substanzielle Milderung der Nachteile anzusehen wären, im Hinblick auf die wirtschaftliche Lage der Arbeitgeberin und dem erforderlichen "Gleichlauf von Zurechnung und Innenhaftung" als Voraussetzung für einen Bemessungsdurchgriff (vgl. Ahrendt, RdA 2012, 340ff m.w.N.) zu Recht als wirtschaftlich unvertretbar angesehen oder ob hier angesichts der Finanzierung in der Vergangenheit und etwa hieraus folgender Ansprüche auch betreffend einen Sozialplan zumindest noch Auskunftsansprüche offen sind (vgl. zur Einsetzung einer Einigungsstelle wegen möglicher Unterrichtungsrechte des Wirtschaftsausschusses LArbG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23. Juli 2015 - 26 TaBV 857/15 -, juris; vgl. zu teilweise angenommenen weitergehenden Auskunftsansprüchen nach § 17 Ab. 3a KSchG im Rahmen des Konsultationsverfahrens LArbG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26. November 2015 - 10 Sa 1604/15, 10 Sa 1920/15 -, juris).
  • BAG, 09.11.2010 - 1 ABR 75/09

    Einigungsstellenspruch zur Arbeitszeit

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 01.03.2016 - 9 TaBV 1519/15
    Entsprechend der heranzuziehenden Regelung in § 139 BGB hat die Teilnichtigkeit eines Rechtsgeschäfts dessen Gesamtnichtigkeit zur Folge, wenn nicht anzunehmen ist, dass es auch ohne den nichtigen Teil vorgenommen worden wäre (BAG, Beschluss vom 24. August 2004 - 1 ABR 23/03 -, BAGE 111, 335-349, Rn. 57; s. auch BAG, Beschluss vom 09. November 2010 - 1 ABR 75/09 -, Rn. 51, juris) und der verbleibende Teil ohne die unwirksamen Bestimmungen keine sinnvolle und in sich geschlossene Regelung enthält (BAG, Beschluss vom 11. Januar 2011 - 1 ABR 104/09 -, BAGE 136, 353-358, Rn. 23).
  • BAG, 11.01.2011 - 1 ABR 104/09

    Unterweisung zum Arbeitsschutz

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 01.03.2016 - 9 TaBV 1519/15
    Entsprechend der heranzuziehenden Regelung in § 139 BGB hat die Teilnichtigkeit eines Rechtsgeschäfts dessen Gesamtnichtigkeit zur Folge, wenn nicht anzunehmen ist, dass es auch ohne den nichtigen Teil vorgenommen worden wäre (BAG, Beschluss vom 24. August 2004 - 1 ABR 23/03 -, BAGE 111, 335-349, Rn. 57; s. auch BAG, Beschluss vom 09. November 2010 - 1 ABR 75/09 -, Rn. 51, juris) und der verbleibende Teil ohne die unwirksamen Bestimmungen keine sinnvolle und in sich geschlossene Regelung enthält (BAG, Beschluss vom 11. Januar 2011 - 1 ABR 104/09 -, BAGE 136, 353-358, Rn. 23).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 26.11.2015 - 10 Sa 1604/15

    Betriebsbedingte Kündigung - Massenentlassung - Konsultation des Betriebsrats -

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 01.03.2016 - 9 TaBV 1519/15
    Da der verfahrensgegenständliche Spruch der Einigungsstelle hiernach unwirksam ist, bedarf es keiner Entscheidung, ob die Einigungsstelle zu Recht Abfindungsbeträge, die als eine substanzielle Milderung der Nachteile anzusehen wären, im Hinblick auf die wirtschaftliche Lage der Arbeitgeberin und dem erforderlichen "Gleichlauf von Zurechnung und Innenhaftung" als Voraussetzung für einen Bemessungsdurchgriff (vgl. Ahrendt, RdA 2012, 340ff m.w.N.) zu Recht als wirtschaftlich unvertretbar angesehen oder ob hier angesichts der Finanzierung in der Vergangenheit und etwa hieraus folgender Ansprüche auch betreffend einen Sozialplan zumindest noch Auskunftsansprüche offen sind (vgl. zur Einsetzung einer Einigungsstelle wegen möglicher Unterrichtungsrechte des Wirtschaftsausschusses LArbG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23. Juli 2015 - 26 TaBV 857/15 -, juris; vgl. zu teilweise angenommenen weitergehenden Auskunftsansprüchen nach § 17 Ab. 3a KSchG im Rahmen des Konsultationsverfahrens LArbG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26. November 2015 - 10 Sa 1604/15, 10 Sa 1920/15 -, juris).
  • BAG, 11.12.2013 - 10 AZR 364/13

    Bonusanspruch - Ermittlung des EBITDA

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 01.03.2016 - 9 TaBV 1519/15
    Sollen die Regelungen wirtschaftliche Nachteile von Arbeitnehmern nach § 112 Abs. 1 Satz 2 BetrVG ausgleichen oder mildern, muss es möglich sein, auf ihrer Grundlage die Höhe von Ausgleich oder Milderung durch Auslegung exakt zu bestimmen (BAG, Beschluss vom 26. Mai 2009 - 1 ABR 12/08 -, Rn. 17, juris; vgl. zu einem demgegenüber wohl etwas größeren Spielraum bei zusätzlichen Bonusleistungen BAG, Urteil vom 11. Dezember 2013 - 10 AZR 364/13 -, juris).
  • BAG, 17.01.2012 - 1 ABR 45/10

    Mitbestimmung bei der Ausgestaltung der Dienstkleidungspflicht

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 01.03.2016 - 9 TaBV 1519/15
    Dem wird ein Spruch der Einigungsstelle, der nicht selbst eine Regelung der mitbestimmungspflichtigen Angelegenheiten trifft, sondern die der Einigungsstelle zustehenden Regelungsbefugnis auf den Arbeitgeber überträgt, nicht gerecht (BAG 8. Juni 2004 - 1 ABR 4/03 - zu B III 4 a der Gründe, BAGE 111, 48; BAG, Beschluss vom 17. Januar 2012 - 1 ABR 45/10 -, BAGE 140, 223-230, Rn. 25).
  • BAG, 06.11.2007 - 1 AZR 960/06

    Kürzung einer Sozialplanabfindung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 01.03.2016 - 9 TaBV 1519/15
    Generell bedarf der Ausschluss von Leistungen - hier derjenigen, die nicht zur Vereinbarung u.a. einer allgemeinen Ausgleichs bereit sind - einer sachlichen Rechtfertigung (vgl. BAG, Urteil vom 06. November 2007 - 1 AZR 960/06 -, BAGE 124, 335-344, Rn. 15).
  • BAG, 31.05.2005 - 1 AZR 254/04

    Abfindung bei Verzicht auf Kündigungsschutzklage

  • BAG, 08.06.2004 - 1 ABR 4/03

    Einigungsstelle zu Regelungen zum Gesundheitsschutz

  • BAG, 26.05.2009 - 1 ABR 12/08

    Unbestimmter Sozialplan

  • LAG Berlin-Brandenburg, 18.10.2018 - 21 TaBV 1372/17

    Sozialplandotierung - wirtschaftliche Vertretbarkeit - Finanzierungsverantwortung

    Die hiergegen von der Arbeitgeberin eingelegte Beschwerde wies das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg mit Beschluss vom 1. März 2016 (- 9 TaBV 1519/15 -) zurück.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 14.04.2016 - 21 Sa 1544/15

    Massenentlassungsanzeige - Konsultationsverfahren - Einbeziehung einer

    Die hiergegen von der Beklagten vor dem Landesarbeitsgericht eingelegte Beschwerde (9 TaBV 1519/15) hatte keinen Erfolg.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 11.12.2015 - 8 Sa 1090/15

    Konsultationsverfahren, Massenentlassungsanzeige

    Das Beschlussverfahren, in dem der Betriebsrat den Spruch der Einigungsstelle angefochten hat, befindet sich derzeit im Beschwerdeverfahren beim Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg zum Geschäftszeichen 9 TaBV 1519/15.
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