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   LAG Berlin-Brandenburg, 01.08.2019 - 5 Sa 2462/18   

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https://dejure.org/2019,36812
LAG Berlin-Brandenburg, 01.08.2019 - 5 Sa 2462/18 (https://dejure.org/2019,36812)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 01.08.2019 - 5 Sa 2462/18 (https://dejure.org/2019,36812)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 01. August 2019 - 5 Sa 2462/18 (https://dejure.org/2019,36812)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    TVöD § 12
    Eingruppierung einer Beschäftigten in der Kinder- und Jugendhilfe mit Approbation als Psychologische Psychotherapeutin

  • rechtsportal.de

    TVöD § 12
    Eingruppierung einer Diplompsychologin nach der Entgeltordnung zum TVöD

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Eingruppierung einer Diplompsychologin nach der Entgeltordnung zum TVöD

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • ArbG Frankfurt/Oder, 08.11.2018 - 7 Ca 1406/17

    Eingruppierung von approbierten psychologischen Psychotherapeuten bei

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 01.08.2019 - 5 Sa 2462/18
    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt (Oder) vom 08.11.2018 - 7 Ca 1406/17 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

    der Klage unter Aufhebung des Urteils des Arbeitsgerichts Frankfurt (Oder) vom 08.11.2018 (Az. 7 Ca 1406/17) stattzugeben.

  • BAG, 03.07.2014 - 6 AZR 1088/12

    Stufenzuordnung nach § 16 Abs. 2 Satz 3 TV-L - schädliche Unterbrechung -

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 01.08.2019 - 5 Sa 2462/18
    Vielmehr ist sie als sogenannte Eingruppierungsfeststellungsklage gemäß § 256 Abs. 1 ZPO auch für den bereits vergangenen Zeitraum und auch hinsichtlich der Verzugszinsansprüche zulässig (BAG, Urteil v. 03.07.2014 - 6 AZR 1088/12, Rn. 12).
  • BAG, 26.03.1997 - 4 AZR 489/95

    Eingruppierung einer Zweitkraft in einer Kindergartengruppe

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 01.08.2019 - 5 Sa 2462/18
    In den vertraglich gezogenen Grenzen kann der Arbeitgeber durch Ausübung seines Direktionsrechts die vom Angestellten geschuldete, also von ihm auszuübende Tätigkeit konkretisieren (BAG, Urteil vom 26. März 1997 - 4 AZR 489/95 -, juris, Rn. 33).
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